«immer
EmrScknngSgebLhr t
vezngSprekSr
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus- »artige Abonnenten mit dem betreffenden Postansschlag.
Di« einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker« der verein, eo. Waisenhauses in Hana«.
Gencrak-Anzeiger
Amtliches Orga« für SM- uni Landkreis Kana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Sie fünfgespaltrne Petitzeile oder deren Raum 80 PfA an Reklamenteil die Zeile 45 Pfg.
V«a«i»srü. Redaktrur: G. Schrecke« hi H«««.
Nr. 254
Fernsprechanschlutz Nr. 605
Freitag den 29. Oktober
Fernsprechanschlutz Nr. 605
1909
Amtliches.
Eandkreis Hanau.
Unter Bezugnahme auf die in Nr. 1 deS diesjährigen RegierungsaMtsblattes enthaltene Bekanntmachung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 31. Dezember v. Js., A II 9899, betreffend Veranstaltung einer dritten Geldlotterie zu Zwecken der Deutschen Schutzgebiete, benachrichtige ich die Ortspolizeibehörden des Kreises, daß die Ziehung der zweiten Serie dieser Lotterie in der Zeit vom 16. bis 18. Februar 1910 statlfindet und daß der Generalvertrieb der in Preußen zu- gelassenen Lose dieser Serie der Bankfirma Ludwig Müller u. Co. in Berlin übertragen worden ist. Mit dem Vertrieb tiefer Lose darf nicht vor dem 10. Januar 1910 begonnen werden.
Ick ersuche dafür zu sorgen, daß dem Vertrieb der von dem Polizei-Präsidenten in Berlin abgestempelten Lose keine Hindernisse bereitet werden.
Hanau den 27. Oktober 1909.
V 5845
Der Königliche Landrat. F r h r. L a u r.
Der Saetenstand Mitte Oktober 1909.
Regierungsbezirk Cassel, Kreis Hanau-Land.
Begutachtungsziffern (Noten): 1 = sehr gut, 2 — gut, 3 — mittel (durchschnittlich), 4 = gering, 5 = sehr gering.
Fruchtarten uzw.
Durch- ichnittsnoten für den
Anzahl der von den Vertrauensmännern abgegebenen Noten.
rs
88
1
1—21 2
2—31 3
8-4
4
4—5
5
Kartoffeln Zuckerrüben Einiger Klee Wintersaaten: Winterweizen Wintenpelz
(Dinkel) Winterrogge« Winterrops und -Rübsen
2,6
2,9
2,6
2,2
2,6
2,3
1
1
1
4
5
2
1
1
1
1
1
2,5
2,2
2,6
2,4
2,4
2,8
2,4
1
5
1
1
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt.
Dr. Blen ck, Präsident. V 5866
Handelsregister.
Firma W. C. Heraeus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hanau.
Dem Kaufmann William Meyer, dem Kaufmann Jean Bauer, dem Kaufmann Friedrich Braeuer, sämtlich in Hannu.
ist dergestalt Gesamiprokura erteilt, daß jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen der Firma zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist.
Hanau den 23. Oktober 1909.
Königliches Amtsgericht 5
24357
Gefundene und litrlorcut Geizcnstönde k.
Gefunden: 1 längliche Doublebrosche mit blauem Steinchen.
Verloren: 1 Portemonnaie mit 20 Mk.
Zugelaufen: 1 kleiner brauner Hund (Bastard), m. Geschl.
Eingesangen: 1 junges Hühnchen.
Hanau den 29. Oktober 1909.
PolitiJcbe Rundschau.
Stichwahlen in Sachsen. In fünf Wahlkreisen der Stadt Leipzig wurden gestern die Stichwahlen zur Landtagswahl vollzogen. Die Stichwahlen brachten nach den bis zur Stunde vorliegenden Ergebnissen den Sieg der Kandidaten der nationalliberalen Partei über die Kandidaten der Sozialdemokratie. — Bei der gestrigen Landtags-Stichwahl im 9. städtischen Wahlkreise Döbeln siegte Niethammer (Natl.) gegen den Sozialdemokraten.
Handschreiben des bayerischen Prinzregenten. Das Verordnungsblatt des Kriegsministeriums veröffentlicht ein Handschreiben des Prinzregenten aus Anlaß des Tages, an dem er vor 70 Jahren von König Ludwig I. zum Inhaber des Feldartillerie-RegimentS ernannt wurde. Der
Prinzregent hat den Prinzen Rupprecht ü la suite des genannten Regiments gestellt und den Prinzen Adalbert zum Oberleutnant in dem Regiment befördert, ferner stiftete der Regent eine Krone zur Jubiläumsmedaille und verlieh diese Medaille mit der Krone u. a. dem Prinzen Ludwig, sowie allen Offizieren, Reserveoffizieren und Unteroffizieren, die dem Regiment zur Zeit angeboren. Außerdem überwieS der Prinzregent dem Regiment 30 000 Mark zu verschiedenen Stiftungen. Alle Unteroffiziere uud Mannschaften erhielten ein Bild des Prinzregenten aus den Jahren 1839 und 1909.
Der belgische Kongo-Etat. Der belgische Kolonial- minister Renkin unterbreitete der Kammer das Budget der Kolonien für das Jahr 1910, sowie ein Exposä über die im Kongo einzuführenden Reformen, in dem er die Kolonialverwaltung gegen den Vorwurf der Grausamkeit verwahrt und fest stellt, daß die Prosperität der Kolonie seit deren Angliederung gewachsen sei. Die Regierung geht bei den Reformen von dem Grundsatz aus, daß unbekanntes Land Eigentum des Staates fei, bewilligt aber den Eingeborenen Handelsfreiheit, indem sie in drei Etappen Land zur Ernte freigibt. Die erste Etappe beginnt am 1. Juli 1910, die zweite am 1. Juli 1911 und die dritte am 1. Juli 1912. Alles Land bis auf 600 000 Hektar, die sich der Staat für die Bepflanzung vorbehält, wird alsdann zur freien Ausbeute den Eingeborenen zur Verfügung stehen. Auch das Steuersystem erfährt eine durchgreifende Reform, durch die der Säuberet werb erleichtert wird. Für die Ernte wird der Staat eine kleine Gewichtssteuer erheben, andererseits aber die drückende Verpflichtung der Eingeborenen, für Europäer
steckte ein europäisch gekleideter Koreaner die Pistole durch den Zwischenraum in der Frontaufstellung der Ruffen hindurch und feuerte mehrere Schüsse auf ihn ab. Der Fürst erhielt einige schwere Wunden und sank auf der Stelle nieder. Mit Hilfe des umstehenden Gefolges wurde er in ein Wagenabteil hineingetragen, wo japanische Aerzte und russische Beamte ihm den ersten Beistand leisteten. Ein Schuß war tätlich; der Fürst verschied ungefähr 15 Minuten nach der Verwundung. Unter Begleitung eines russischen Arztes, sowie mehrerer Offiziere wurde die Leiche unter Erweisung der fürstlichen Ehren mit einem Exirazuge, der Charbin vormittags 11 Uhr verließ, nach Chan-Chun transportiert. Von dem Gefolge wurde Generalkonsul Kawakami schwer, Privatsekretär Mori und Direktor Ter- naka von der^ südmandschurischrn Eisenbahngesellschaft leicht verwundet. Der russiche Finanzminister, die Ostchinesische Eisenbahn-Gesellschaft, das Amur-KorpS und der Magistrat von Charbin und Calun haben j« einen Kranz an dem Sarge niedergelegt. Die Gebäude der fremden Vertreter
und
andere Häuser habm Halbmast geflaggt.
Träger Schulen minister größere werden,
zu sein, aufheben. Auch für die Einführung von wird Sorge getragen werden. Der Kolonialstellte schließlich fest, daß die Reformen kaum finanzielle Anforderungen an den Staat stellen
wenn sie auch zu Anfang eine Depression herbei, führen dürften.
Englisches Nnieehnns. Renwick (fonf.) fragte den ersten Lord der Admiralität, Mc. Kenna, ob gewisse vertrauliche Zeichnungen, die den Unternehmern für den Bau eines neuesten großen Kriegsschiffes geliefert worden seien, und die jetzt wieder im Besitz der Admiralität sein müßten, verschwunden seien und ob die Admiralität die Zeichnungen wieder zu erlangen hoffe. Mc. Kenna beantwortete die erste Frage bejahend, die zweite verneinend und fügte hinzu, daß das Schiff bereits einige Zeit in Dienst gestellt sei, so daß die Zeichnungen viel von dem Werte verloren hätten. Das in Frage kommende Sckiff ist vermutlich die „Jndomitable".
Die bulgarische Thronrede. Die ordentliche Session der Sobranje wurde gestern vom König mit eine Thronrede eröffnet, in der es heißt: Die Regierung habe alle Bemühungen darauf gerichtet, die rasche Konsolidierung der internationalen Situation Bulgariens herbeizuführen. Nachdem dieses Ziel erre!cht sei, gehe die Regierung daran, die Finanzen des Landes zu festigen. Die Thronrede erinnert daran, daß Rußland als erstes Land die Unabhängigkeit Bulgariens anerkannt habe, gibt der Hoffnung Ausdruck, daß Volk und Parlament dir Sympathien für Rußland würdigen werde und beteuert sodann den Dank Bulgariens gegen die Mächte, die zur Anerkennung der Unabhängigkeit beitrugen. Die Thronrede stellt fest, daß Bulgarien sich allgemeiner Sympathien erfreue und hebt insbesondere die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Bulgarien hervor, deren weitere Festigung die Regierung aufn^tig wünsche, damit starke politische und wirtschaftliche Bande geknüpft würden, die für das Gedeihen der beiden Nachbarnationen so notwendig seien.
Die Ermordung des Fürsten Jto. Nach Mitteilung der japanischen Botschaft in Berlin meldet ein Telegramm des japanischen Generalkonsuls Kawakami in Charbin folgende Einzelheiten: Zur Reste des Fürsten Iw hatte ihm die Ostchinesische Eisenbahn-Ge'ellschaft einen Extra Salonwagen, in dem sich Generalmajor Asanastef, der Chef der Zivilverwaltung, Gimluefhi, der Betriebschef, Obei ft Feo- dorof, der Chef des 8. Militärbezirks, und fünf oder sechs andere Herren befanden,, die der Person des Fürsten als Gefolge attackiert sein sollten, am 24. Oftober entgegen« gesandt. Während der Fahrt unterhielt sich der Fürst mit diesen russischen Beamten. Bei der Ankunft um 9 Uhr früh stattete der russische Finanzminister dem Fürsten in dessen Wagen einen Besuch ab. Nach Verlaffen des Wagens schritt der Fürst, von Kokowzew begleitet, die Front der russischen Ehrenkompanie ab, die durch besondere Aufmerksamkeit des Finanzministers auf dem Bahnhöfe aufgestellt war, und begrüßte die auf dem Bahnhöfe zu seinem Empfang versammelten Vertreter der fremden Mächte, der russischchinesischen Behörden und der Korporationen. Als der Fürst darauf an der russischen Kompanie vorüberschritt,
GerichtsTaaL
Der Disziplinarprozetz Zollitsch.
Potsdam, 28. Oktbr. Vor der Kaiserlichen Disziplinar- kammer für Reichsbeamte in Potsdam gelangte heute der weit über die Kreise der Postbeamten hinaus mit Spannung erwartete Prozeß gegen den Oberpostalsistenten Julius Zollitsch zur Verhandlung. Den Vorsitz führt LandgerichtS- präsident Dr. v. Ehrenberg. Als öffentlicher Ankläger tritt Postrat Scheda-Berlin auf. Die Verteidigung ruht in den Händen des Justizrats Dr. Sello-Berlin. Zollitsch ist Borsitzender des Verbandes mittlerer Reichspost- und Telegraphenbeamten und wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres zur Zeit des heftigsten Kampfes um die ReichS- finanzreform von seinem Amte suspendiert. Das eingeleitete Disziplinarverfahren ist auf Dienstentlassung gerichtet. Das Organ des Verbandes, die Deutsche Post- zeitung, hat zu Ende deS vorigen und zu Anfang dieses Jahres eine Reihe von Artikeln gebracht, die sich mit der Lage der mittlern Post- und Telegraphenbeamten, mit dem im Reichstage vorgelegten Entwurf eines Beamtenbesol- dungsgesetzeS, mit der Vorbildung der Beamten, dem Mangel an Beamten, einem neuen Dienstplan bei einem Bahnpost- amt beschäftigt. In allen diesen Artikeln wird an der Post- verwaltung herbe Kritik geübt. Der Entwurf des Beamtenbesoldungsgesetzes wird das aufreizendste Schriftstück genannt, das je zur Kenntnis der mittleren Post- und Telegraphenbeamten gekommen ist. Der Postbehörde wird vorgeworfen, sie zieh« durch einer Behörde unwürdige Lockmittel Bewerber heran, was viel besser durch entsprechende Gehaltsaufbesserungen geschehe. In einem Artikel wird die Disziplin der Beamten gelegentlich einer Versammlung gerühmt und hinzugefügt: noch versteht sich die mittlere Beamtenschaft auf die Erfüllung der unabänderlichen Pflicht, noch läßt sie sich nicht durch zügellosen Unmut hinreißen und durch den Aufruhr ihrer Empfindungen ins Uferlose treiben — noch nicht! In diesen und anderen Stellen erblickt die Anklage böswillige Angriffe und Verunglimpfungen gegen die Behörde, die zur Verhetzung der Beamten und Schädigung des Ansehens der Behörden führen müsse. Dem Angèschüldigten wird zur Last gelegt, daß er diese Artikel vor ihrer Veröffentlichung gekannt und ihre Veröffentlichung nicht verhindert hat. AIs Verbandsvorsitzenden habe ihm die Kontrolle deS Verbandsorgans obgelegen, und er hätte um so gewissenhafter bei dieser Kontrolle sein müssen, als er schon einmal am 31. Januar 1907 wegen Aufnahme zweier ungehöriger Artikel in die Verbandszeitung mit der höchsten im Verwaltungsweg« zulässigen Ordnungsstrafe in der Höhe eines Monatsgehalts bestraft sei. Auch in einer Korrespondenz, die von dem Verbände herausgegeben und an die Tageszeitungen verschickt würd«, erblickt die Anklage ungehörige Angriffe auf die Postbehörde, insbesondere in der Bemerkung, daß die Postoerwaltung Hinweise in der Presse erscheinen lasse, welche für die mittler« Postlaufbahn Stimmung zu machen suchen. Daran war eine Warnung vor der mittleren Postlaufbahn geknüpft und dann gesagt: Wir können jedenfalls nur raten, sich auf die Zeitungshinweise der Post nicht zu verlassen, sondern sich an der zuständigen Stelle, d. h. bei der Postbeamtenschaft selber Rat zu holen. Für diese Korrespondenz macht die Anklage den Verbandsvorsitzenden Zollitsch ebenfalls verantwortlich. Falls er die Korrespondenz vor ihrer Versendung nicht zu Gesicht bekommen habe, so hätte er mindestens fahrlässig gehandelt, da er die Tendenz des Redakteurs Falkenbera kennen und wissen mußte, daß solche Artikel nicht mit ben Beamtenpflichten in Einklang zu bringen sind. Der Ange- klagt« stellt sich auf den Standpunkt, daß er als Verbandsvorsitzender für den Inhalt der unter einem b«. sonderen verantwortlichen Redakteur stehenden Verbands, zcitschrift nicht verantwortlich sei. Sein« Verteidiauna ist wenigerdaraufgerichtet, daß die Artikel derZ«iischrift nickt aeaen die Beamtenpflichten verstießen - im Gegenteil Ä