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WtatisirSdrmk und Lerlag der Buchdrucker« veS »«ein.

Gtlieral-Auzeiger

Amtliches Organ für Stadt- and Findkreis Sanaa

TiurückuuzsgebLhr:

Die fünf gespaßt« Petttzeile oder der« Raum 20 Mh» im Neklamentril die Zeile 4b Pfg.

ev. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

«erantmorü. Redakte«:. Schrecker in (*m

Nr. 247 F-rnspr-cha«schltttz Nr. «05.

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Donnerstag den 21. Oktober

Fer«sprecha«schlutz Nr. 605» 190$

Amtliches.

Landkreis Fyanau.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Veranlagungsbezirks.

Mit Rücksicht auf die im Gange befindlichen Vorarbeiten für die Veranlagung der Staâts-Einkommenstetter für 1910 (Art. 4042 der minist. Anweisung vom 25. Juli 1906) weise ich die Herren Ortsvorstände rc. unter Bezugnahme auf die Gesetze vom 22,/3. 09, R.-G.-Bl. S. 332, vom 26./5. 09, G.-S. S. 85 u. vom 26./5 09 G.-S. S. 349, auf folgende Bestimmungen noch be­sonders hin:

1. Nach Artikel 42 Ziffer 5 der genannten Anweisung find zur Vermeidung von Freilassungen die Steuerpflichtigen in die Staatssteuer-Kontrolliste A sowie Staatssteuer-Rolle unter Einhaltung der im Personenverzeichniffe be­obachteten Reihenfolge zu übertragen, in gleicher Weise müssen natürlich die Kartenblätter geordnet sein.

2. Im Hinblick auf die erweiterten Bestimmungen des § 19 Eink.-Ges. bedarf es sorgfältigster Ermittelung des Personenstandes und dementsprechender Angabe zu Spalte 1 des Kartenblattrs.

3. Die Bestimmungen über die Berechnung des Ein­kommens aus den verschiedenen Quellen befinden sich in den Artikeln 823 der gedachten Anweisung.

4. Sofern Aenderungen in den Grundbesiffverhâlt' triffeu der Steuerpflichtigen eingetreten sind, müssen die Berichtigungen auf dem Kartenblatt (Rückseite) ersichtlich ge­macht werden. Aenderungen infolge in letzterer Zeit ringe- tretener Erbaufälle sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. .« M* Aerückstchtigutlg derselben ist auf dem Kartenblatt kurz zu vermerken.

5. Nach § 1 des Doppelsteuer-Gesetzes vom 22./3. 09 ist die bisherige Bestimmung im § 4 des Doppelsteuer-Gesetzes vom I3./5.-1870 aufgeboben, wonach in Reichs- oder Staats­diensten stehende Deutsche, sowie deren Hinterbliebenen von Gehalt, Pension und Wartegeld nur in demjenigen Staat zu besteuern waren, aus dessen Kasse obige Bezüge gezahlt mürben. Künftig sind derartige hier wohnhafte Zensiten vorbehaltlich der Vorschrift im § 3 des Ges. Doni 22./3, 09 von ihren gesamten, also auch etwa auster- preußischen, oben aufgeführten Bezügen zur Staatssteuer heranzuziehcn.

6^ Es ist darauf zu achten, daß die in Abzug kommen­den Schuidenzinsen und Auszugsleistungen bei den Gläubigern bezw. Empfängern auch als Einkommen angerechnet werden.

7. Ein ziffernmäßiger Abzug von je 50 Mk. unter- haltungsberechtigter Familienangehöriger nach § 19 deS Ges.

Sia Formen iini seiner Bedeutung fit die geistige EntMung des Kindes. *)

Von Georg Büttner-Worms.

Je mannigfaltiger die Wahrnehmungen und Empfindungen sind, die wir über einen Gegenstand empfangen, je zahl­reicher die Gesichtspunkte sind, von denen aus wir ein Ob- betrachten und kennen lernen, desto klarer und deutlicher sind dre Vorstellungen, desto fester wird der Besitz und wird desto sicherer zum unverlierbaren geistigen Eigentum. Wollte man diese Tatsache beim Unterricht und der Erziehung unserer Jugetid immer im Auge behalten, wollte man danach ständig sem Emwirkeu auf das Kind einrichten, so könnte dadurch der geistigen Entwicklung und Ausbildung des Kindes großer

" ^wiesen werden. Wie wahr diese Behauptung, wie nm ig diele Tatsache ist, möge aus einem Beispiel erhellen. Äs wird von diesem oder jenem Lande, von der einen oder anderen Gegend gesprochen. Das Kind macht sich Vor- I euungen davon. Wie wird aber das Bild verändert und ergänzt, erklärt, liest man darüber noch dieses oder jenes, le eicht eine ausführliche Schilderung oder Reisebeschreibung. ie wird es aber weiter darüber denken, wenn es noch ,- ^ "der Abbildungen zu Gesicht bekommt, oder gar . s ^enen Augen persönlich kennen lernen kann. Vielleicht k ungehalten, die Verhältnisse zeichnerisch fest- zUtegen, das eine oder das andere plastisch darzustellen. Es kommen dann Gehörs-, Gesichts- und motorische Emp­findungen zusammen, ein Moment, der nicht hoch genug an- Zuschlägen ist. b s

^"^^ mun dies berücksichtigen, so könnte dem heutigen . . veröffentlichen diesen in der .Gesundheitswarte' (Leipzig, Otto Nemnlch) VH. Jahraang, Heft 10, erschienenen Aufsatz, da wir annehmen, daß nicht bloß Lehrer, sondem auch Eltern Interesse für den Gegenstand haben, auf den die Jubiläumsfeier des Vereins Anderhort und Hanauer Ferienkolonie soeben wieder dinaewieleu bat.

findet nicht mehr statt. Maßgebend ist jetzt die Vorschrift im Artikel I Ziffer 3 des Gesetzes vom 26./5. 09, G.-S. S. 349, eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift um eine Stufe findet erst beim Vorhandensein von 2 oder mehr dieser Angehörigen statt. Die diesbezüglichen Einträge (Spalte 20/21 des Kartenblattes) geschehen in der TißttNg der Voreinfchätznngskommiffton.

8. Auch die vorzuschlagenden Steuersätze trägt die Voreinschätzungskommiffioi: in ihrer Sitzung ein (Spalte 22 des Kartenbl.).

9. Die Mitglieder der Voreiuschätzungs- oder der Ver­anlagungskommission sind als solche bei ihrem Namen (Kopf des Kartenblattes) zu bezeichnen (Art. 42 Nr. 5 Abs. 4 d. Awsg.).

10. Die Gemeindevorstände dürfen die auf .sie selbst bezügl. Eintragungen nicht selbst bewirken. Diese Ein­tragungen sind vielmehr durch die Vorsitzenden der Vorein- schätzungskommisstonen und die auf die letzteren bezügl. Ein­tragungen durch deren Stellvertreter vorzunehmen (Art. 42 Nr. 8. d. Awsg., v«rgl. auch eine Verfg. v. 1./11. 00, St. 3481).

11. Die gesamten Vorarbeiten und Unterlagen dazu einschl. der Personenverzeichnisse für 1909 wolle« die Herren Ortsvorstände re. alsbald nach Fertigstellung und jedenfalls spätestens 67 Tage vor der Sitzung der Vorein­schätzungskommission dem Vorsitzenden dieser Kommission zu­gehen lassen.

Die Voreinschätzungstermine, die wie im Vorjahr mit dem 8. nächsten Monats beginnen, werden demnächst bekannt gegeben.

Hanau den 18. Oktober 1909.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

813002 Z. B.: Dr. v. Waldo w, Reg.-Assessor.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Der Installateur Heirrrich Amend zu Hanau be­absichtigt, auf seinem in der Gemarkung Hanau belegeneu Grundstück H Nr. 145 (Frankfurterstraße 18) bauliche Veränderungen an dem bereit« genehmigten Fabrik- erweiterungsbau, welcher als Lagerraum, ferner als Raum zum Zusammenschrauben, Anstreichen und Verpacken der Apparate dienen soll, vorzunehmen.

Einwendungen gegen die Genehmigung sind binnen einer Ausschlußfrist von 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab, schriftlich in 2 Exemplaren bei dem Gtadtausschuß oder im Rathaust, Zimmer 14, zu Protokoll Schulunterricht nicht der Vorwurf gemacht werden, den Direktor Dr. Pabst-Leipzig jüngst in derAllgemeinen deutschen Lehrerzeitung - machte, gelegentlich eine« Aufsatzes über:Der Arbeitsunterricht, eine pädagogische und soziale Notwendigkeit", wenn er sagte:Wir leiden an einer Neber- schätzung der Formen deS Denkens, die sich durch die Sprache ausdrücken lassen, und diese Ueberschätzung ist um so be­denklicher, als durch die sprachliche Darstellung nicht einmal« btt Gewähr eines gründlichen Verständnisses der Sache und eines einwandfreien DenkprozesseS gegeben ist." Auch Schul­rat Scherer-Büdingen weist darauf hin in seinem Aufsatz über:Der Werkunterricht als Lehrprinzip und Lehrfach," wenn er sagt:daß im heutigen Unterricht das Wort zu sehr im Vordergrund stehe." Auge und Hand müßten eine größere Berücksichtigung erfahren und die plastische und graphische Darstellung müßten als Ausdrucksmittel neben das Wort gestellt werden.

Aus diesen Tatsachen heraus erklärt sich der Wert und die Bedeutung des Handfertigkeitsnnterrichts. Schon ver­hältnismäßig frühzeitig wurde seine Wichtigkeit erkannt. Im vorigen Jahrhundert und noch früher machten namhafte Pädagogen aufmerksam, wie enorm wichtig und beachtens­wert die Ausbildung der Hand, der Arbeitsunterricht, der Handfertigkeitsbetrieb ist. Wiederholt kamen sie in ihren Schriften darauf zu sprechen. Schon I. I. Rousseau redet einer derartigen Ausbildung das Wort,da sie den Schüler zu klaren und anschaulichen Begriffen führt, die den durch eine bloße Wortbelehrung gewonnenen Begriffen weit über­legen sind." Derselben Meinung waren Basedow und Salz­mann. Sie hielten die Handarbeit geradezu unentbehrlich zur Erziehung,die den Menschen gut und glücklich machen soll, da sie den Tätigkeitstrieb befriedige, das Wohlbefinden der Kinder erhöhe und gleichzeitig Uebung von Geist, Auge und Hand bedinge." Auch der Altmeister der Pädagogen, Pestalozzi ist ein warmer Freund und Befürworter des HandfertigkeitsbetriebeL Er war nur zu sehr davon über»

anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne zu den be» abstchtigten baulichen Veränderungen des Erweiterungsbaues liegen im Rathause, Zimmer 14, zur Einsicht offen.

Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen vor dem Kommiffar des Stadtausschusses, Herrn Bürgermeister Hild, ist auf

Donnerstag den IL November 1909, vormittags 10 Uhr, im Rathaussaal (Neustädter Markt, Zimmer Nr. 1) an- beraumt.

Im Falle de« Ausbleiben« de« Unternehmer« oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.

Hanau den 19. Oktober 1909.

Namens des Stadtautschusse«. . Der Vorsitzende

Dr. G «beschu». 28755

Handelskammer Hanau.

Plenarsitzung der Handelskammer am Mittwoch de« 27. Oktober, «achm. 41/» W/ im SitzungSsaale der Handelskammer.

Tagesordnung:

L Protokollgenehmigung.

2. Beitritt der Handelskammer zum Deutschen Museum.

8. Extrabeitrag für den Wassrrwirtsch. Verband.

4. Beitrag für die Rechtsauskunftsstelle in Gelnhausen.

&. Deckung der Kosten für Auskünfte deutscher Konsular­behörden.

8, Vorschläge für die Ernennung von Handelsrichtern.

7. Bestellung eines beeidigten Bücherrevisors.

8. AnkunftSstempel auf Briefen.

9. Entwurf einer ReichSverficherungSordmmg.

10. Abänderung der Gewerbeordnung.

11. AuSführungSvorschriften betr. Ausverkäufe.

12. Heranziehung deutscher Firmen zur ungarischen Ge­werbesteuer.

13. Verkehrsangelegenheit««.

14. Mitteilungen.

Hanau den 20. Oktober 1909.

Dir Handelskammer. Lauthal.

Der Syndikus.

23745 Dr. phiL Grambow.

zeugt, welche Bedeutung er für die geistige Entwicklung eines Menschen hat, wie er zu klaren Vorstellungen und Begriffen führe, wie Anschauen und Darstrllen die Grundlage unseres geistigen Innenleben« bedeute. Nicht zu vergessen ist noch Fröbel, der dem Tätigkeitstrieb des KindeS einen hohen Wert beimißt, ausgesprochen in den Worte«:Das erste und wesentlichste bleibt immer das Tun. An dem Tun, bem Schassen, Sichbeschäftigen wächst das Kind herauf; daran knüpft sich das Schauen; dies wird erklärt durch das Sprechen, durch das Wort; dies aber weckt wieder da» Denken." Und in unseren Tagen werden immer wieder Stimmen laut, Bestrebungen machen fich geltend, für die Ausbildung der Hand, für die werktätige Beschäftigung des Kindes Propaganda zu machen. Ist r« notwendig, Name» zu nennen? Wem wären nicht Direktor Dr. Pabst, Schul­rat Scherer, Schulrat Kerschensteiner u. a. mehr bekannt, al« warme Förderer und Befürworter des hier in Frage stehenden UnterrichtSzweigeS. Scherer z. B. sagt über seinen Zweck und über seine Bedeutung:Der Knabenhandarbeits­unterricht will den Tätigkeitstrieb des Kindes und die mensch­lichen Organe, welche demselben in erster Linie dienstbar sind, Auge und Hand, mehr al» bisher geschehen ist, auSbilden: durch eigene Arbeit, durch selbsttätige Gewinnung von Vor­stellungen, Begriffen, Urteilen und Schlüssen mittelst der Er- fahrung, der Beobachtung und des Denken« soll fich bot Kind der Außenwelt bemächtigen."

Mannigfach sind nun die einzelnen Arten und Zweige des Handfertigkeits-, des Werkunterrichtes. Je nach d« persönlichen Erfahrungen schwärmt der eine mehr für diese«, der andere mehr für jenen Betrieb und verteidigt ihn ent» sprechend in Wort und Schrift. Vielleicht dürfte aber unt«r allen Beschäftigungen entschieden eine den Vorzug, eine all­gemeine Beachtung verdieneu, nämlich das Forme«. Ver­schiedene Gründe sprechen dafür.

Vor allen Dingen ist es dem Kinde am gelegensten e« tutfpricöt am meisten der kindliche« Slaturanloflt; «» do-