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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei der verein, ö. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünf gespalten« Letitzeit« oder deren Raum A) ^, im Rrklamenteil die Zeile 45 Psg.
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9lr. 239 Fernsprechanschlntz Nr. 605
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Amtliches.
Landkreis k^anau.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Veranlagungsbezirks.
Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom 80. Sept, d. Sv St 2766, im Nr. 230 u. 231 des „Hanauer Anzeiger", Personenstands-Aufnahme betr., lasse ich hierunter die Bestimmungen folgen, unter denen das Ergebnis der Personenstands-Aufnahme in das Verzeichnis einzutragen ist In das Personenverzeichnis sind aufzunehmen:
a) die sämtlichen zur Zeit der Personenstandsaufnahme anwesenden Einwohner des Gemeinde- (Guts-) bezirks einschl. derjenigen, welche in eine andere Gemeinde zu verziehen beabsichtigen, aber noch nicht verzogen sind. Wird jedoch der Umzug demnächst vollzogen und dies noch vor dem Beginn der Bor- einschähung bekannt, so ist der Steuerpflichtige der Behörde des neuen Wohnorts zur Veranlagung zu überweisen;
Familienangehörige, welche sich zu ihrer Ausbildung auswärts in Pension befinden, ferner Personen, welche vorübergehend in einer Irren- oder anderen Heilanstalt untergebracht oder der Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen zeitweilig vom Wohnorte abwesend sind.
Unverheiratete Personen, welche die Woche hindurch auswärts beschäftigt sind und nur Samstags bezw. Sonntags sich in ihrer Heimatsgemeinde aufzu- halten pflegen, sind nicht in ihrem HeimatS- sondern an ihrem Beschästigungsorte zu besteuern und in E^dasPersonenverzeichnis. nicht aufzunehmen, bei vev- heir-irLeten Personen dieser Art kommt als Veran- lagungsort diejenige Gemeinde in Betracht, in der sich ihre Familie befindet;
e) diejenigen physischen Personen, welche, ohne im Deutschen Reiche einen Wohnsitz zu haben, aus einer im Gemeindebezirk bestehenden preußischen Staatskaffe Besoldungen, Pensionen oder Wartegelder beziehen, oder ohne einen Wohnsitz in Preußen z u h a b e n, in dem Gemeinde-(Gu1s«)bezirke Grundstücke besitzen oder ein stehendes Gewerbe betreiben, soweit diese Personen nicht in das Verzeichnis (Muster VII, Art. 41II) aufzunehmen sind;
d) diejenigen preußischen Staatsangehörigen, welche aus dem Gemeinde-(Gnts-)bezirk in einen außerhalb Oesterreichs belegenen Ort des Auslandes verzogen sind, sofern der gegenwärtige Aufenthalt im Auslande bekannt ist und seit der Auswanderung bis zum Beginne des Steuerjahres, für welches die Veranlagung erfolgt, ein
Kirchenkonzert der Marienkirche.
Am Sonntag abend veranstaltete der Marienkirchenchor tot der Kirche eine „MendelSsohnfeier". DaS Programm wies nur Werke des berühmten Komponisten auf, die in ihrer Zusammenstellung ein in logischer Folge wohlgeordnetes Ganze darstellten.
Als Mitwirkende verzeichnete das Programm: Frl. E. O h l h o f f - Berlin (Gesang), Herrn H. A p p u n n von hier (Gesang), Herrn D. Paulstich (Orgel). Die Leitung deS Cbores lag in den bewährten Händen deS Herrn Kantors Wagner. Der Chor leistete wirklich Vortreffliches. Die Ausführungen gestalteten sich durch Frische, Wohlklang und Sicherheit wir durch angemessene Belebung des Vor- zu schönen Leistungen. Di« „Hymne", Sopransolo mit Chor und Orgelbegleitung, bildete nach dieser Seite hin tme höchst beachtenswerte Nummer. Den gewinnendsten Eindruck machte das Engelsterzett: „Hebe deine Augen auf".
Vortrag der übrigen Chöre: „Wirf dein Anliegen" „Wer bis an das Ende beharrt", war das Resultat ern™ Arbeit und hingehenden Strebens.
Als Gesangs-Solistin betätigte sich Frl. E. Ohlhoff- ^rlin- Sie bot in jedem Wort und Ton Vorzügliche», enreine, gutgeschulte Stimme drang wohltuend an das Ohr des Hörers und wirkte erhebend und erbauend.
^e Musterleistung bot Frl. Ohlhoff in der Arie auS Ekas: .»Höre, Israel." Auch unser einheimischer Künstler u n ii hatte seine gesangliche Kunst mit Erfolg in den Dienst der Veranstaltung gestellt. Mit ansprechender Stimme brachte er die Arien:' „Gott sei mir gnädig" aus Paulus und „Sei stille dem Herrn" aus EliaS, warm und tiefempfunden zu packender Wirkung.
Die Orgel spielte Herr Organist D. Paulstich. Die Eigenschaften eines ganz vorzüglichen Orgelspielers kamen in ^ew „Präludium C-moU und in den«Orgelsonaten" treff-
Dienstag den 12. Oktober
Zeitraum von 2 Jahren noch nicht verstrichen sein wird. (Bei der Veranlagung für 1910 werden also nur Personen der vorbezeichneten Art in Betracht kommen, die nach dem 1. April 1908 ins Ausland verzogen sind);
e) diejenigen preußischen Staatsangehörigen, welche als preußische Staatsbeamte oder Offiziere ihren dienstlichen Wohnsitz im Auslande haben und deren letzter Ver- anlagungsoxt, bevor sie diesen Wohnsitz erhielten, in dem Gemeinde-(Guts-)bezirke begründet war.
Mitglieder von Truppenkörpern (Regimentern, Bataillonen usw.) sowie Insassen von Armenhäusern und ähnlichen öffentl. Anstalten, die weder ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 900 Mk., noch ein steuerbares Vermögen von mehr als 6000 Mk. haben, sind ohne namentliche Angabe summarisch in das Verzeichnis aufzunehmen.
Hinsichtlich der einzelnen Spalten des Personenverzrich- nisses wird folgendes bemerkt:
In Spalte 2 und 3 sind die Haushaltungsvorstände sowie die keinem Haushalt angehörigen einzelnen Personen namentlich einzutragen.
In den Spalten 4—7 ist bei jedem Namen gesondert nach den aus den Kopfinschriften ersichtlichen Merkmalen die Zahl der Haushaltungsangehörigen anzuführen einfchlietz- lich des Haushaltungsvorstandes, sowie derjenigen, welche behufs ihrer Ausbildung als Lehrlinge, Schüler, Studenten usw. auswärts unterhalten werden.
Wer zu den Haushaltungsangehörigen zu zählen ist, geht aus Artikel 6 deS I. Teiles der ÄuSf.-Anwsg. zum Eink.-Ges. hervor.
Die Sonderung der Haushaltungsangehörigen, je nachdem sie das Alter von 14 Jahren vollendet haben oder nicht, ist deshalb von größter Bedeutung, weil bei Beurteilung der Frage, inwieweit einzelnen Steuerpflichtigen auf Grund der Bestimmungen im § 19 des Eink.-Ges. und der Novelle zu letzterem vom 26. Mai 1909 Steuerermäßigungen zuzubilligen sein werden, die Familienangehörigen im Alter von unter 14 Jahren in jedem Fall als unterhaltsberechtigt anzusehen sind.
Auf eine richtige Ausfüllung der Spalten 4—7 ist besondere Aufmerksamkeit zu verwenden.
In Spalte 6 des Personerrverzetchuisses find nur diejenigen Familienmitglieder einzutragen, welche am 1. April 1910 das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden.
Zur Kontrolle und zu statistischen Zwecken haben in den Spalten 12 und 12a diejenigen Personen Aufnahme zu finden, welche ein Einkommen von unter 900 Mk., jedoch ein festgestelltes Vermögen von über 6000 Mk. besitzen.
Ferner weise ich noch darauf hin, daß die gegenseitigen Mitteilungen unter den Gemeindebehörden von den nach der lich zum Ausdruck. Namentlich wurde der IV. Satz aus der Orgelsonate in F-moH mit großer Bravour gespielt. Auch in der Begleitung der Chöre und Solis erwies sich Herr Paulstich als gewandter und feinfühliger Organist, der sein Instrument beherrscht und es meisterhaft zu handhaben versteht.
Außerdem machte sich noch da» VereinSmitglied Herr F r i s ch k o r n um das Gelingen des Konzertes verdient, indem er, mit guten Stimmitteln begabt', die Arie auS EliaS: „Dann werden die Gerechten leuchten", sehr ansprechend zu Gehör brachte.
Erster Kammermusik-Abend der „Frank- fiirter Quartett-Vereinigung."
Der erste Kammermusik-Abend der Frankfurter Quartett- Vereinigung, bestehend aus den Herren Konzertmeister Herm. Hock, Fritz Dippel, Gotthold Graf — der an Stelle des aus Gesundheitsrücksichten zurückgetretenen Herrn Alle- k o t t e getreten ist — und Heinr. Appunn, findet am nächsten Freitag den 15. Oktober, abends 7’/» Uhr, im Saale der „Centralhalle" statt. Wie aus dem uns vorliegenden Programm erstchtlich, werden den Besuchern dieses Konzertes ganz auserlesene Kunstgenüsse geboten. Als erste Nummer spielt die obengenannte Kammermusik-Vereinigung ein Streichquartett in G-dur von Ernst Toch, eine Komposition, die an melodischer Erfindung und sprudelndem Geiste einem Fr. Schubert ebenbürtig zur Seite gestellt werden kann. Ernst Toch ist im Jahre 1887 in Wien geboren und lebt zur Zeit in Frankfurt a. M. als Mozartstipendiat. Bei seiner Jugend — er hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet — ist es im h ochsten Grade staunenerregend, wie er den Kammermusikstil beherrscht und wie alle seine Kompositionen lebendig und natürlich empfunden sind. Die Konzertbesucher werden Gelegenheit haben, dielen
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1909
Personenstandsaufnahme geschehenen Umzügen und von bet Besteuerung der verzogenen Steuerpflichtigen mit größter Beschleunigung zu erteilen sind, damit dir Veränderungen noch rechtzeitig berücksichtigt werben können. Auch wird e» sich empfehlen, zur Zeit der üblichen Umzüge auf die gesetzliche An- und Abmeldepflicht in geeigneteNWeise hinzuweisen.
Hanau den 9. Oktober 1909.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommisfion für den Landkreis Hanau.
St. 2925 I. V.: vr. v. Waldo w, Reg.-Asseffor.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung
Am 18. Oktober d. I. wird zwecks Veranlagung der Einkommensteuer für da» Steuerjahr 1910 eine allgemeine Aufnahme deS Personenstandes in hiesiger Stadt vorgenommen. Zu diesem Zwecke werden jedem Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter in jedem Hause die erforderlichen HauSlisten eingehändigt, um deren genaue und ge» Wifsenhafte Ausfüllung hinsichtlich aller in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 18. Oktober d. Jr. ich ersuche.
Zu den Bewohnern gehören auch die vorübergehend abwesenden Zimmerabmieter und Familienangehörigen, sofern sie nicht an einem anderen Orte erwerbstätig sind und Wohnsitz haben. Schlafstelleninhaber sind, wenn sie auswärt? wohnen, als solche kenntlich zu machen, auch sind ihre Wohnfitzgemeinden mit Straßen und Hausnummer anzugeben.
Personen, die am 18. Oktober ihren Umzug beendet haben, gehören zu den Bewohnern des neuen Hauses.
Auf richtige und deutliche Schrift der Namen sowie auf Schonung der Listen bitte ich besonders zu achten. Zm Ausfüllung aller Spalten der Listen besteht die gesetzliche Verpflichtung. Zur Vermeidung von Nachfragen und Feststellungen ersuche ich überall den Arbeitgeber, die Art des Berufs — namentlich auch, ob selbständig, Gehilfe, Lehrling usw. — unter Angabe der Branche, bei allen über 14 Jahre alten Personen und Angehörigen ersichtlich zu machen. Diese Angaben sind auch bei erwerbstätigen Frauen und Kindern über 14 Jahre zu machen. Die Eintragungen Ehefrau, Sohn, Tochter usw., gehören nur in die Spalte Lamilienverhältnis". Wenn die obigen Angehörigen ohne eigenes Einkommm und auch nicht im eigenen Gewerbe tätig sind, so ersuche ich die» megen bet Abzüge für solche Angehörige ersichtlich zu machen. Bei steuerpflichtigen bevormundeten Personen ist die Angabe bei gesetzlichen Vertreters erwünscht.
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genialen Komponisten persönlich kennenzulernen, da derselbe die Begleitung der von Frau Sanna van Rhy« gesungenen Lieder übernommen hat.
Als Schlußnummer wird uns ein Klavier quartet: von Gabriel Faurè vorgeführt. Gabriel Faure, der derzeitige Direktor deS Konservatoriums in Paris, ist einer der bedeutendsten und geistvollsten Kom - ponistenFrankreichS. Er hat in dieser Komposition ein Werk geschaffen, das von Anfang bis zu Ende Feuer und Leben sprüht. Den Klavierpart in diesem Werke spielt kein Geringerer als Herr Willy Rehberg auS Frankfurt a. M.
Wenn wir nun einen kurzen Rückblick auf das hiesige Konzertleben der vergangenen Jahre werfen, so ragen uni die Kammermusik-Abende der Frankfurter Quartett-Vereinigung wie Marksteine einer erhabenen und echten Kunst entgegen. Wir können nicht umhin, der obengenannten Quartett-Vereinigung und insbesondere Herrn Heinr. Appunn, dem wir in erster Linie diese Konzertveranstaltungen verdanken, unseren aufrichtigsten Dank auSzusprechen, für alles, was sie uns in den vergangenen Jahren geboten haben. An unser musikliebendeS Publikum richten wir daher die Bitte, durch regen Besuch dafür zu sorgen, daß uns die herrlichen Kammer» musik-Konzerte auch für die Zukunft erhalten bleiben.
Konzert des Gesangvereins „Tonblüthe".
Das am 21. Oktober im Saale der „Centralhalle" in Aussicht genommene Konzert des Gesangvereins „Tonblüth," verspricht nach den in die Wege geleiteten Vorbereitungen einen künstlerischen Genuß. Was das Konzert, neben bet idealen und edlen Aufgabe welche sich der Sängerchor gestellt hat, noch besonders anziehend wertvoll gestaltet, ist bk Mitwirkung der Solisten, welche einen echten Kunstgenuß zu bieten imstande sind (Frau Anna K ä m p f e r t, König!. Württemb. Kammersängerin aus Frankfurt a. M. und Herr