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Erstes Blatt.

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Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker« deS verein.

General-Anzeiger

Amtlilhes Organ für Stadt- and Landkreis Hanan.

Die fünf gespaltene Petüzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Äeklamenteü die Zeile 4a Pfg.

cd. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berautwortl. Redakteur: 6. Schrecker in Hemau.

Mk. 231 Fernsprechanschkttz Nr. 605.

Samstag den 2. Oktober

Fernsprechanschluß Nr. 605. 1909

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18 Seiten.

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Amtliche Beilage Nr. 11".

Das neueste.

Die bayrische Abgeordnetenkammer hat den liberalen Abgeordneten Dr. Hammerschmidt mit großer Mehrheit zum zweiten Vizepräsidenten wiedergewählt

Das Feilhalten der Wochenschrift Simplieissimus auf den bayerischen Bahnhöfen ist verboten worden.

Der Z u st a n d der Zarin soll Jo ernst sein, daß der Hof wahrscheinlich den Winter über in der Krim bleiben wird.

Ein Radiuminstitut wird demnächst in London errichtet werden. Es soll 7V« Gramm Radium zur Ver­fügung haben.

Der Direktor des Observatoriums von Hem in Frank­reich Robert Jonkher hat einen neuen Marskanal entdeckt.

Prinz Heinrich übergab das Kommando über die Hochseeflotte an den neuen Chef, Vizeadmiral von Holtzen- d o r f f.

Präsident Taft erklärte in einer Rede, alles tun zu wollen, um eine Stärkung der amerikanischen Han beiss Lotte zu erreichen.

Eine in C et inj e entdeckte Verschwörung be­zweckte, die Regierung zu stürzen, den Fürsten Nikita zu entthronen, die Minister zu ermorden und den Erbprinzen Danilo zum Fürsten auszurufen.

Hus Ran au Stadt und Cand.

Httttât, 2. Oktober.

Zur Arbeiterbewegima in der Hanauer Edel- metattindustrie

wird uns vom Arbeitgeberverband geschrieben:

Als am 30. Juni 1908 auf die Dauer eines Jahres ein neuer Vertrag über die Arbeitsverhältnisse in der Hanauer Edelmetallindustrie (kein Tarif vertrag, da er keine Be­stimmungen über Minimallöhne oder sonstige Lohneinheiten traf) zwischen den Organisationen der Arbeitgeber und Arbeit­nehmer geschlossen war, wurde den Vertretern der letzteren bereits eröffnet, daß zum 1. Juli 1909 nicht wieder ein Vertrag geschlossen, sondern, wie in Pforzheim, Oberstein und Schw.-Gmünd, eine Arbeitsordnung eingeführt werden solle, gemäß einem Be­schlusse der Zentralorganisation der Arbeitgeberverbände der deutschen Edelmetallindustrie. Infolgedessen stellte der Arbeit­geberverband in Hanau den Entwurf einerneuen, vor ihrem Inkrafttreten von der Aufsichts­behörde zu prüfenden Arbeitsordnung auf, welche außer einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung lediglich Vorschriften aus der seither geltenden 1892 er Ar­beitsordnung und die Zugeständnisse des am 1. Juli 1909 abgelaufenen Vertrages vollständig enthielt. Auf diese Weise ist erreicht worden, daß die Arbeits­ordnung nach keiner Richtung hin irgend welche Verschlechterungen der Arbeits- bedingungen brin gt, no ch auch die den Ar­beitern bisher vertraglich gewährten Vor­teile irgendwie schmälert. Die Aufrechterhaltung der paritätischen Schlichtungskommission, welche naturgemäß m der Arbeitsordnung keinen Raum hat, wurde außerdem ""^ Arbeitgeberverband wiederholt schriftlich zugesichert. m ^^ â einzelnen, von den Arbeitern beanstandeten fristen der Arbeitsordnung, welche wir nachstehend an- können dem unparteiischen Beurteiler unmöglich zu ernstlichen Bedenken Anlaß geben. 5

Wenn nach § 6 das Einholen des Essens *\u benHausburschen nur stattfinden soll, wenn die urveitszeit vor- oder nachmittags länger als 4 Stunden entspricht dies nur einer langjährigen Uebung, in Pforzheim hat man z. B. das Essenholen gänzlich beseitigt. Wenn § 8 strenges Stillschweigen über Ge­schäftsgeheimnisse fordert und Zuwiderhandlungen mit Entlassung bedroht, so kann das Recht hierzu wohl keinem Fabrikanten bestritten werden.

Wenn § 9 den Arbeiter für das ihm anver­traute Material verantwortlich und gemäß

dem B. G.-B. schadensersatzpflichtig macht, so erscheint eine solche Vorschrift sowohl erzieherisch, wie rechtlich ganz selbst­verständlich ; ebenso selbstverständlich ist aber auch, daß nie­mand daran denkt, einem Arbeiter, welchem z. B. ein Edel­stein von hohem Werte beim Fassen springt, für einen Schaden haftbar zu machen, der zu dem gezahlten Lohn in gar keinem Verhältnis steht.

Wenn schließlich nach § 11 das Verschweigen eines von einem andern Arbeiter began- genenDiebstahlS, Betrugs oderGeheimnis- verrats Grund zur kündigungslosen Entlassung sein soll, so leuchtet ein, daß hier nichts anderes gefordert wird, a I s was für jeden ehrlich handelnden undrecht- lich denkenden Arbeitereinfache Anstands­pflicht sein sollte.

Alle diese Bestimmungen haben überdies, wie gesagt, seit mehr als 17 Jahren in Hanau wider­spruchslos zu Recht bestanden, und sie können unmöglich jetzt den Anlaß zum Streik bieten sollen. Der hauptsächlichste Widerstand, nicht der einzelnen Arbeiter, son­dern der Vertreter des Metallarbeiterverbandes, richtet sich denn auch nicht gegen densachlichenJnhaltder Arbeitsordnung, sondern gegen die Ab­lehnung mündlicher Verhandlungen und erneuten Vertragsschlusses seitens des Arbeit­geberverbandes.

Letzterer hat sich dieses Mal auf den schriftlichen Ver­kehr mit der Arbeiterorganisation beschränkt, weil im vorigen Jahre der Inhalt mündlicher Verhandlungen entstellt I und unrichtig in Zeitungen wiedergegeben worden ist und man sich nicht wieder der Gefahr derartiger Unwahr­heiten aussetzen wollte, auf welche der betreffende Arbeitervertreter seinerz eit sogleich, aber vergeblich hingewiesen war.

Nach dieser Erfahrung mußte der Arbeitgeberverband die Korrespondenz schwarz auf weiß für die allein zuverlässige Form der Verhand­lung halten.

Einen neuen Vertrag mit der Arbeiterorganisation abzu­schließen, verbot sich für die Hanauer Fabrikanten nach dein eingangs bereits erwähnten Beschlusse derVereinigung von Arbeitgebern der Deutschen Edelmetallindustrie." Ebenso geht aus unseren obigen Ausführungen schonhervor, daß die Arbeits ordnung in - Haltlich einen vollwertigen Ersatz für den seitherigen Vertrag darstellt, mit dem einzigen Unterschied, daß die Dauer der Arbeitsordnung unbeschränkt, der Vertrag hingegen regelmäßig kurzfristig ist.

Der Arbeitgeberverband mutzte es nach den gemachten Erfahrungen aber auch ablehnen, alljährlich in neue Ver­tragsverhandlungen einzutreten, weil diese den Leitern der Arbeiterorganisation nür immer von neuem dieGc- legenheit bieten, w eiterg ehende Forde­rungen zu stellen und die Arbeiterschaft ebenso wie den regulären Geschäftsgang in Unruhe zu versetzen.

Der Vertreter des Metallarbeiterverbandes wünschte nun auch schriftliche Vereinbarungen zwischen beiden Organi­sationen über Bildung und Funktionen der Arbeiterausschüsse, über Organisation und Kompetenz der Schlichtungskommission und über das Verfahren bei Abänderungen der Arbeits­ordnung.

Auch hierüber einen Vertrag zu schließen, lehnte der Arbeitgeberverband ab, weil die bezüglichen Fragen zum teil in der Gewerbeordnung hinreichend geregelt sind, teilweise durch die voraufgegangene Korrespondenz ihre Erledigung gefunden hatten.

Aus der immer wiederholten Forderung einer mündlichen Verhandlung und eines Vertragsschlusses, sei es auch nur über Punkte der zuletzt genannten Art, geht unverkennbar her­vor, daß die Absicht des Vertreters des Me­tallarbeiterverbandes nicht sowohl auf die Erreichung bestimmter Vorteile für die Hanauer Arbeiter gerichtet war, als viel­mehr darauf, wieder schriftliche Verein­bar ungenvon Organisation zu Organi­sation zu st an de zu bringen und sich selbst dadurch als tätigen und erfolgreichen An­walt der Arbeiterschaft zu dokumentieren.

Anscheinend auch hauptsächlich zu diesem Zweck hat der Vertreter des Metallarbeiterverbandes alsdann" in der ent­scheidenden Versammlung den Arbeitern die Sache so dar­gestellt, als sei ohne Vertrag allen Zusicherungen der Arbeit­geber, auch trotz wiederholter schriftlicher Bestätigung, kein Glaube zu schenken, und es müsse deshalb auf der Forderung eines neuen Vertrages bestanden werden.

Um dieses formale Zugeständnis eine® Vertrages zu erzwingen, nicht um prak' ti s ch er Vorteile willen , hat die Arbeiter» schaft der Hanauer Edelmetallindustrie bis Kündigung eingereicht, blindlings der Parole des Deutschen Metallarbeiterverbandes folgend.

Die in der Gold- und Silberwareninduftrie Hanaus

beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen hielten gestern abend im Gewcrkschaftshause eine öffentliche von über 1000 Personen besuchte Versammlung ab, in der auf der Tagesordnung standDie Friedensvermittelung der Herrn Oberbürger­meisters Dr. Gebefchus und das ablehnende Verhalten der Arbeitgeber". Bezirksleiter Ehrler erstattete das Referat, gab das Resultat des Vermittelungsvorschlages bekannt und fügte hinzu, daß die Arbeitnehmer ihre Zustimmung ^nich: aus Schwäche sondern aus Dernunftsgründen gegeben hätten Die Arbeiterschaft kâmpfc nicht um erhöhten Lohn oder ver­kürzte Arbeitszeit, sondern nur um Aufrechterhaltung del Vertrages. Das Vorgehen der Hanauer Arbeitgeberschaft se eine Folge des in Oberstem gefaßten Beschlusses. Man woll, die Hanauer Fabrikanten ins Feuer schicken, die Vorteil« würden andere zeitigen. Er innere daran, daß jetzt in Pforz­heim 400 Obcrsteiner Arbeiter frühere Obersteiner Fabrikate verarbeiteten. Uebrigens habe schon in der Obersttiner Fabrikantenversammlung ein Teilnehmer aus Oberstein ver­sichert, daß er unter keinen Umständen sich einer etwaigen Aussperrung anschließen werde. DiePforzheimerArbeiter würden, wie man ihm versichert habe, Gewehr bei Fuß ihr Solidaritâts- I gefühl gegenüber den Hanauer Kollegen betätigen. Der Referent verbreitete sich dann noch über eine in derKl. Presse" erschie- nene unrichtige Notiz über die Edelmetallarbeiterbewegung, gab Verhaltungsmaßregeln in der gegenwärtigen Kündigungsfrist und ermahnte, den Versuch zu machen, die 5 Arbeiter, welche sich der Kündigung nicht angeschlossen haben, für das ge­meinsame Vorgehen zu gewinnen. Einstimmig fand folgende Resolution Annahme:Die heutige allgemeine Versammlung der Gold- und Silberarbeiter nimmt Kenntnis von den wei­teren Maßnahmen der Bezirksleitung zwecks Regelung der Differenzen zwischen Unternehmern und Arbeitern der Edel- Metallindustrie und bedauert, daß die Hanauer Unternehmer das Ersuchen des Herrn Oberbürgermeisters, in Einigungs­verhandlungen einzutreten, ablehnten. Sie ersieht daraus, daß die Unternehmer sich bei ihrem Verhalten nicht von Ver- nunftSgründen leiten ließen. Die Versammelten beschließen, die in der letzten Versammlung zum Beschluß erhobene Kün­digungen mit allem Nachdruck durchzuführen, sich nicht durch lockende Versprechungen kaufen zu lassen und geloben, den auf­gezwungenen Kampf mit aller ihnen zu Gebote stehenden Energie aufzunehmen. Jeden frivolen Angriff auf unser Recht werden wir ohne Rücksicht auf uns selbst mit aller Schärfe zurückweisen." Zum Schluß ersuchte der Be- zirkslciter Herr Ehrler, die etwaige Berichterstattung an die Unternehmer wahrheitsgemäß zu gestalten. Eine von ihm in der letzten Versammlung gefallene Aeußerung sei verunstaltet und verdreht einem der Herren Unternehmer überbracht worden. Er führe den Kampf sachlich und ge­brauche nicht die erwähnten Ausdrücke. Mit einem Hoch auf den Metallarbeiterverband ging die Versammlung aus­einander.

Der Arbeitgeberverband der Edelmetallindustrie hielt gestern eine Generalversammlung ab. Ein in dieser Versammlung gefaßter Beschluß wird im Inseratenteile der heutigen Ausgabe bekannt gegeben.

SpreebsaaL

Die Differenzen in der Eöelmetallinsnstrie.

Die am vergangenen SamStag erfolgte Kündigung bei organisierten Arbeiter der Edelmetallindustrie ist von so ein­schneidender Bedeutung für unsere Stadt, daß es als durch­aus begreiflich zu erachten ist, wenn auch die bei der An­gelegenheit unbeteiligten Kreise der Einwohnerschaft für die­selbe ein lebhaftes Interesse bekunden und die Prüfung bezw. deren Berechtigung z. Zt. ein allgemeines Gesprächsthema geworden ist.' Gestatten Sie daher auch mir, der ich nach beiden Lagern hin gänzlich unbeteiligt bin, meiner Ansicht über die Sache Ausdruck zu geben, möglicherweise trägt meine Auseinandersetzung dazu bei, eine Milderung der Gegensätze herbeizu führen und dadurch deren friedliche Schlichtung an­zubahnen.

Nach den mir gewordenen Mitteilungen hat die Einführung einer gleichlautenden Arbeitsordnung von feiten der Fabri­kanten. bezw. die Beanstandung zweie, m Mette« eut-