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Nr. 223 F-ruspr-chaufchlutz Nr. 605.
Donnerstag den 23. September
Ferufprechauschlutz Nr. 005. 1909
Politische RundTtbath
Eine Reise des Kolonialftagtsfekretärs nach Nordamerika. Der Staatssekretär des Reichs-Kolonial- amts, Dernburg, hat sich in Begleitung des Referenten für Landwirtschaft im Kolonialamt, Regierungsrat Dr. Buffe heute nachmittag nach Hamburg begeben, um mit dem morgen nach New-Jork abgehenden Dampfer Cleveland eine Dienstreise in die Baumwollgebiete der Vereinigten Staaten an* zutreten. Er beabsichtigt sich dort über verschiedene Verhältnisse zu unterrichten, die auch für unsere Kolonien von Wichtigkeit werden können. Es wäre zu wünschen, daß er dabei hauptsächlich der Baumwollkultur und den dabei in Betracht kommenden Arbeiterverhältniffen seine besondere Aufmerksamkeit zuwendete, weil jetzt der Plan kapitalkräftiger deutscher Interessenten, die Baumwollkultur in unsern Kolonien energisch aufzunehmen, der praktischen Verwirklichung näher gerückt ist. Es kann nur von Vorteil sein, wenn der Chef der Verwaltung sich durch eigene Anschauung ein Urteil über die in Amerika befolgten Methoden bildet, deren Anwendung bezw. Uebertragung nach unsern Kolonien nur dann Erfolg versprechen und vor ersten Enttäuschungen bewahren kann, wenn die Arbeit in durchaus sachverständiger Weise in Angriff genommen wird. Auf der Rückreise wird Staatssekretär Dernburg den an ihn ergangenen Einladungen der African Society ii^ London und der Liverpool Chamber of Commerce zur Teilnahme an je einem Bankett Folge leisten und, wie schon berichtet, in England zwei Vorträge über deutsche Kolonialverhältnisse halten. Wenn man bedenkt, daß noch vor wenig Jahren der Wert der deutschen Kolonien in England als kaum nennenswert eingeschätzt wurde, so wird man aus der an den Staatssekretär ergangenen Aufforderung folgern können, daß sich nach dieser Richtung hin in letzter Zeit in England ein Wandel vollzogen hat, und daß man den deutschen Kolonien und ihrer Entwicklung jetzt Interesse entgegenbringt. In der englischen Kolonialpresse werden die angekündigten Vorträge Dernburgs sympathisch besprochen und zugleich wird die Bedeutung der von Deutschland unternommenen Kulturarbeiten in seinen Kolonien sachlich gewürdigt. Der Staatssekretär wird ungefähr am 15. November nach Berlin zurückkehren.
Die Nachbesteuerung von Branntwein und Esstgsäure. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Nach § 145 des am 1. Oktober 1909 in Kraft tretenden Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 ist von den am 1. Okotber 1909 vorhandenen Beständen an Branntwein und Branntweinfabrikaten des freien Verkehrs eine Nachsteuer zu erheben. Zu diesem Zwecke sind die nachsteuerpflichtigen Bestände der zuständigen Steuerbehörde anzumelden. Anzumelden sind: Branntwein aller Art und alkoholhaltige Branntweinfabrikate, die sich am 1. Oktober 1909 im freien Verkehr befinden, namentlich Arrak, Rum, Kognak, Obstbranntwein, Branntweinessenzen, Liköre und sonstige versetzte Branntweine, Fruchtsäfte und ähnliche alkoholhaltige Zubereitungen, ferner solche nicht zum Genusse geeignete Fabrikate, die nur aus versteuertem Branntwein hergestellt werden dürfen, wie alkoholhaltige Parfümerien, Seifenspiritus usw. Branntwein und Branntweinfabrikate, die sich am 1. Oktober 1909 und an den folgenden Tagen unterwegs befinden, ohne daß sie bereits der Nachsteuer unterlegen haben oder in eine andere Anmeldung ausgenommen sind, müssen vom Empfänger angemeldet werden, sobald sie in seinen Besitz gelangt sind. Nachsteuerpflichtige Erzeugnisse, die veräußert sind, sich aber im Gewahrsam des Verkäufers befinden, sind von diesem anzumelden. Gewerbe- treibende, die Branntwein verkaufen (Kasinos, Konsum- ^^ue,. Wareneinkaufsgesellschaften und ähnliche Vereinigungen (Gastwirte usw.) sind verpflichtet, ihre sämtlichen Bestände anzumelden, sofern sie 20 Liter Alkohol übersteigen, HauS- Haltungsvorstände dann, wenn ihre Bestände 10 Liter , 'ohot übersteigen. Die erwähnten Gewerbetreibenden, Ver- "^ungen sowie deren Verwalter (Oekonomen) werden nicht a 9 Haushaltungsvorstände angesehen. Mehrere Haushal- tung-worstände, die Branntwein oder Branntweinfabrikate gemeinsam aufbewahren, werden als ein Haushaltungsvorstand angesehen, zur Anmeldung ist verpflichtet, wer den Branntwein oder die Branntweinfabrikate in Gewahrsam oder Aufbewahrung hat. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich für nicht zum Genusse geeignete Branntweinfabrikate, wenn sie einen Alkoholgehalt von nicht mehr als 20 Hundertteilen des Gewichts haben oder sich in Aufmachungen für den Einzeloerkauf bis zum Gewichte der Einzelpackung von nicht mehr alS 1 kg befinden. Nach § HO des am 1. Oktober ö- I. in Kraft tretenden Branntweinsteuergesetzes vom 15- Juli d. J. ist von der am 1. Oktober 1909 vorhandenen. zu Genußzwecken geeigneten Eistgsäure eben
falls eine Nachsteuer zu erheben. Die Bestände an Essigsäure find zu diesem Zwecke der zuständigen Steuerbehörde anzumelden. Anzumelden ist: Sämtliche zu Genußzwecken geeignete Essigsäure, namentlich Eisessig, Essigessenz, aut Essigsäure hergestellter Essig und andere verdünnte oder wässerige, chemisch reine Essigsäure. Essigsäure, dir sich am 1. Oktober 1909 und an den folgenden Tagen unterwegs befindet, ohne daß fit bereits der Nachsteuer unterlegen hat oder schon in eine andere Anmeldung ausgenommen ist, ist vom Empfänger anzumelden, sobald sie in seinen Besitz gelangt. Nachsteuerpflichtige Essigsäure, die veräußert ist, sich aber noch im Besitze des Verkäufers befindet, ist von diesem anzumelden und nachzuverstruern. Gewerbetreibende sowie Konsumvereine, Kasinos, Logen und ähnliche Vereinigungen, die am 1. Oktober zu Genußzwecken geeignete Essigsäure im Besitz oder Gewahrsam haben, find verpflichtet, ihre sämtlichen Bestände, also auch Mengen von nicht mehr als 10 kg wasserfreier Essigsäure, anzumelden. Mehrere Haushaltung»- Vorstände, die Essigsäure gemeinsam aufbewahren, werden hinsichtlich der Entrichtung der Nachsteuer für die gemeinsam aufbewahrte Essigsäure all ein Haushaltungsvorstand angesehen. Zur Anmeldung und zur Entrichtung der Nachsteuer ist verpflichtet, wer die Essigsäure in Gewahrsam oder Aufbewahrung hat. Haushaltungsvorstände haben die in ihrem Besitz oder Gewahrsam befindlichen Bestände nur dann anzumelden, wenn mehr als 10 kg wasserfreier Essigsäure vorhanden find. Für die Anmeldungen können die erforderlichen Vordrucke, die auch eine Anleitung für den Gebrauch enthalten, bei jeder Hebestelle unentgeltlich in Empfang genommen werden. Dort liegen auch die näheren Bestimmungen über die Essigsäure- und Branntweinnachsteuer zur Einsicht aus. Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 5. Oktober 1909 bei der Hebestelle abzugeben. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Nachsteueranmeldung oder die Verschweigung nachsteuerpflichtiger Bestände wird mit einer Geldstrafe in Höhe des vierfachen Betrage» der hinterzogenen Steuer, mindesten« aber in Höhe von 10 Mk. bestraft. Daneben ist die vorenthaltene Nachsteuer zu entrichten.
Lehrerkarrdi-atitren. Für die bevorstehenden Wahlen zur sächsischen Zweiten Kammer find in den 91 Wahlkreisen nicht weniger als 12 Lehrer an höheren oder niederen Schulen als Kandidaten aufgestellt worden. Von diesen 12 Herren ist einer konservativ, 5 sind von den Nationalliberalen, 6 von den Freisinnigen beider Richtungen aufgestellt worden.
Die Vertreter der deutschen LandeSverstche* rungsanstalten hielten am Dienstag in Dresden Beratungen über den Entwurf einer ReichsversicherungSordnung ab. Die Versammlung einigte sich über eine große Zahl von Abänderungsanträgen, die dem Reichsamt des innern und dem Bundesrat überreicht werden sollen. Einstimmig wurde folgende Erklärung beschlossen: „Bei der Beratung und Beschlußfassung auf den Versammlungen in Cassel und Dresden sind die Versicherungsanstalten von der Voraussetzung ausgegangen, daß durch die Neuorganisation der Versicherungsämter die Selbstverwaltung und Selbständigkeit der Versicherungsanstalten in keiner Weise beeinträchtigt werden. Sollt« dies« Voraussetzung nicht zutreffen, so wäre für die deutschen Versicherungsanstalten der Entwurf einer ReichsversicherungSordnung unannehmbar."
Die Bedeutung der Presse für die internationalen Beziehungen. Der Passus über die Bedeutung der Presse für die internationalen Beziehungen in der Rede, die der englische Staatssekretär Grey vorgestern auf dem Bankett zu Ehren deS Internationalen Pressekongresses gehalten hat, lautete wörtlich: Zwei Erwägungen lege ich Ihnen nahe: Erstens ist stets zu bedenken, daß die meisten Konflikte unter den Nationen bei ruhiger Betrachtung unbedeutend erscheinen, im Vergleich zu den Segnungen des Friedens und den Verheerungen des Krieges. Da« Wesentliche ist, daß die Presse bei Besprechung der Konflikte, wenn sie fie auch freimütig erörtert, sich stets bemühe, die Größenverhältnisse dieser Konflikte nicht zu übertreiben. Zweitens erweist die Presse den größten Dienst in internationaler Beziehung, wenn sie bei Konflikten den guten Willen zur friedlichen Lösung immer wieder betont. Neun Zehntel aller internationalen Konflikte würden verschwinden, wenn auf jeder Seite die Ueberzeugung von dem guten Willen zur friedlichen Lösung vorhanden wäre. Natürlich ist die Presse eines Landes machtlos, wenn die Press« des anderen sie nicht unterstützt. Zwei gehören dazu, um einen Streit zu beginnen, ebenso zwei, um Frieden zu machen. Hier liegt die Aufgabe der Presse. Alle Konflikte zwischen Staaten, Nationen und Rassen verlieren an Bedeutung, wenn die Presse sich bemüht, nicht der trennende, sondern der verbindende Faktor tu fein« nämlich hie aemeinfame Menschlich
keit herauszuarbeiten. Im auswärtigen Dienst macht jeder die Erfahrung, daß er dort, wo er anfangs nur Ausländer sah, nach einigem Verkehr Nebenmenschen steht. (Lauter Beifall.)
Schiffsunfälle an der deutschen Küste. Das HL Heft des Jahrganges 1909 der Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reich« bringt eine Arbeit über die Schiffsunfälle an der deutschen Küste in den Jahren 1903 bis 1907 unter Beifügung einer Wrackkarte. In dim genannten Zeitraume find an der deutschen Küste von Unfällen betroffen worden 3303 Schiffe gegen 2508 in den Jahren 1898 bis 1902. Davon find:
in dem fünfjährigen Zeitraum« 1903/07 1898/1902 gestrandet. . . . 775 = 23,4 u. $. 617 -- 24,6 v. H. gekentert «... 42 = 1,3 , 32 = lr3 , gesunken . . . . 29 = 0,9 , 73= 2,9 , zusammengestoßen . 1793 = 54,3 , 1372 = 54,7 , von sonstigen Un
fällen betroffen
worden . . . 664 = 20,1 „ 414 = 16,5 „
In der Gesamtzahl der von Unfällen betroffenen Schiffe befanden sich 1903/07 1808 Seeschiffe von 200 Kubikmeter = 70,6 Registertons brutto und darüber, 249 Fischerfahr, zeuge und andere Fischereizwecken dienende Fahrzeuge und 1246 Küstenfahrzeug« (Seeschiff« unter 200 Kubikmeter), Leichter, Haff-, Fluß- und andere nicht registrierte Fahrzeuge. Ferner waren unter den Schiffen, die Unfälle erlitten, 1903/07 1673 (50,7 v. H.) und 1898/1902 1304 (52,0 v. H.) Dampfschiffe; von den ersteren find 1040, von den letzteren 853, also etwa 62 v. H. und 65 v. H. von Zusammenstößen betroffen worden. Don den Unfällen kamen auf deutsche Schiffe 1903/07 2391 (72,4 v. H. aller Schiffe die Unfälle erlitten) gegen 1758 (70,1 v. H.) in den Jahren 1898/1902. Infolge von Unfällen gingen 1903/07 311 Schiffe (9,4 v. H. der Gesamtzahl der von Unfällen betroffenen Schiffe), 1898/1902 317 (12,6 v. H.) verloren, und zwar fanden im erstgenannten Zeitraume 123 Schiffe (39,5 v. H. der Verunglückungen), im letzteren 148 (46,7 v. H.) durch Strandungen ihren Untergang. Soweit feftge* stellt werden konnte, sind an Bord der bei den Unfällen beteiligten Schiffe 1903/07 46 600, 1898/1903 36 528 Personen gewesen, von denen 1903/07 260 = 0,56 v. H. und 1898/1902 306 = 0,84 v. H. ihr Leben verloren.
Unruhen in Portugiefisch'Westafriikn. Nach einer Lissaboner Meldung der „Köln. Ztg." bestätigen die neuesten aus Angola eingetroffenen Berichte das Gerücht, daß fich der Stamm der Quissala in heller Empörung befindet. Die Aufständischen haben den Verkehr auf dem Paea genannten Hauptweg, der als DerkehrSstraß« für Händler und die Postsoldaten dient, völlig unterbunden. Einig« Händler wurden beraubt, die Boten unter Todesdrohung gezwungen, den Weg zu meiden. Zur Zeit deS Abgang« des Berichtes wurde in Calülo eine Strafexpedition von 100 Mann ausgerüstet, doch glaubt man nicht, daß diese in aller Eile zusammengestellte Truppe irgmd welche nennenswert« Erfolge erzielen wird. Man werde einen regelrechten Feldzug eröffnen müssen, um die Aufständischen zu unterwerfen. Angola ist eben immer noch daS Schmerzenskind der Portugiesen, das jährlich große Opfer an Gut und Blut kostet. Es sei nur daran erinnert, daß erst genau vor emem Jahr« die Stämme von Libollo nach harten Kämpfen unterworfen worden sind.
Gino elfaß * lothringische Vereinigung zur Förderung des Deutschtums hat sich in Straßburg gebildet; sie macht sich zur Aufgabe, die Entwicklung Elsaß- Lothringens im deutschen Sinn« zu fördern durch Druck- schriften, Vorträge, Versammlungen und andere geeignet« Mittel. Die Mitgliedschaft ist zwar auf bte im Elsaß wohnenden deutschen Männer und Frauen beschränkt. Der Vorstand kann aber als „Freunde der Verein,gung" Leute aufnehmen, die dem Verein einmal wenigstens 100 Mark oder jährlich wenigstens das Doppelte des MitgliederbeitrageS, d. h. 6 Mark zuwenden.
Jugendfürsorge im Kaufmanns,tunde. Dm kaufmännischen Vereine haben sich in den letzten Jahren er- freulicherweise mehr und mehr deS kaufmännischen Nachwuchses angenommen. Man hat erkannt, daß die in mancher Hinsicht begrenzte Erziehungsarbeit des Lehrherrn und der Fortbildungsschule im günstigsten. Falle wohl auSreicht, dem Lehrling die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse zu vermitteln, daß sie aber bei weitem nicht genügt, ihn zu einer charaktervollen Persönlichkeit heranzubilden, besonders da nicht, wo der junge Kaufmann — losgelöst vom Elternhaus — fich selbst überlassen ist. Da haben nun di« Lehr- linarabteilungeu der kaufmännischen Verein« dadurch seaen