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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- nud Landkreis Zana».
Die jLsfzespâru Petchai« »ba beten Raum 80 Pfg.
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e». Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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K . 208
Fevnsprechanschlittz Nr. €05»
Montag den 6. September
Fernsprechanschlittz Nr. 605. 1909
Hierz«
„Amtliche Beilage Nr. 10".
Amtliches.
Eandkrds Banau,
Vorläufige Ausführungsbestimmungen
zu Artikel II a des Gesetzes vom 15. Juli 1909 -vegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 705).
Unterstützung gesch âdigter Arbeiter.
Hausgewerbetreibende oder Arbeiter, die Anspruch auf Unterstützung auf Grund des Artikel ITa des Gesetzes wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes erheben, haben ihre Gesuche bei dem Hauptamt ihres Bezirkes schriftlich oder zu Protokoll einzureichen. Die Gesuche haben zu enthalten:
a) Vor- und Zuname, Alter, Familienverhältnisse (ob ledig oder verheiratet, Zahl der unversorgten Kinder) und Wohnsitz des Gesiichstellers;
b) Art der Beschäftigung in den letzten 14 Monaten sowie Name und Wohnort des letzten Arbeitgebers;
c) Gesamtbetrag des im Vorjahr (1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909) verdienten Lohnes;
d) bei Arbeitslosigkeit Angabe des Grundes der Entlastung aus dem letzten Dienstverhältnisse, bei Verdienstschädigung deren Anlaß, Art und Umfang;
e) Angabe, was als Nachweis dafür vorgebracht werden kann, daß die Arbeitslosigkeit oder die Verdienst- schädigung infolge des Gesetzes wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 eingetreten ist;
f) welche Schritte zur Wiedererlangung eines Arbeitsverdienstes oder zur Erhöhung des geschmälerten Arbeitsverdienstes unternommen worden sind.
Nicht unterstützungsberechtigt ist:
a) wer aus einem der im § 123 der Gewerbeordnung bezeichneten Grunde entlassen wurde;
b) wer aus einem anderen als den im § 124 der Gewerbeordnung bezeichneten Gründen die Arbeit verläßt oder aufkündigt, obwohl er einen Wochenlohn von wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahres bezogenen Wochenlohns verdient oder obwohl im Falle einer etwa bereits bestehenden Unterstützung die letztere zusammen mit dem jeweils verdienten Wochenlohne wenigstens drei Vierteile des im Durchschnitte des Vorjahrs verdienten Wochenlohns gleichkommt;
e) wer eine ihm auf seinen Unterstützungsantrag angebotene geeignete Beschäftigung anderer Art oder an anderer Arbeitsstelle ohne zureichenden Grund ablehnt.
Kartoffelkomödien.
Eine Plauderei aus dem Leben der Kartoffel.
Von Kark Jotz.
Nachdruck verboten.
Wollte man die nützlichen Großstadttypen alle herzählen, so wäre neben dem „Mann mit dem Koks" und dem Zeitungs- verkäufer, der vom Bord der Friedrichstraße dem verzweifelnden Jüngling durch sein „Heiratszeitung, letzte Rettung 1* neue Lebenshoffnung zaubert, vor allem des Mannes zu gedenken, der die Höfe der Weltstadt mit seinem melodischen Ruf: „Toffln, Toffln 1" füllt., So fremdländisch die Worte klingen mögen: tv«m> o! maro/, die Eingeweihten kennen ihren Sinn. Der Mann, der seine Kvrtoffeln von Haus zu Haus ausbietet, ist ihnen eine vertraute Erscheinung und schwer fortzudenken aus dem Bild des modernen Weltstadtlebens, wie auch die Frucht, die er feilhâlt, als Volksnahrungsmittel unentbehrlich geworden ist. Und wenn die Aerzte vor dem allzu reichlichen Genuß von Kartoffeln warnen, weil er zur Verfettung führt, so hat das nur für die Gesellschaftsklassen Geltung, die mehr dem zweiten Teil des Sprichworts huldigen: „Arbeit macht das Leben süß ..."
ES bedarf heut, wie das vor zwei Menschenaltern noch der Fall war, keiner Lobeshymnen mehr, der Kartoffel Wert und Geltung zu verschaffen. Sie mangelt der Festtafel ebensowenig wie dem Tisch des einfachen Mannes, und wer all ihre Bereitungsarten aufführen wollte, müßte schon die hohe Schule der Kochkunst absolviert haben. Einige aber, und man darf wohl sagen die besten, kennt gewiß ein jeder. Ein altes Kartoffellied rühmt sie in wohlgemeinten Versen:
„Salat davon, gut anqemacht, mit Feldsalat durchschossen, Der wird mit großem Appetit von jedermann genossen.
Gebraten schmecken sie recht gut, in saurer Bruh nicht minder, Kartollelklöß, b« essen «er» die Wern und die Kinder.
Als zureichender Grund für die Ablel 'ung gilt die für die Erlangung der Arbeit etwa erforderliche Ueber- siedelung des Antragstellers und seiner Familie nicht, wenn die durch die Uebersiedelung entstehenden Kosten vergütet werden; dagegen ist der Besitz eines eigenen Hauses oder eines selbstbewirtschafteten Grundstücks am bisherigen Beschäftigungsart als ausreichender Grund anzusehen;
d) wer nachweislich verabsäumt, sich um die Erlangung einer an seinem Wohnort oder in dessen Nähe gebotenen und geeigneten Arbeit, auch einer solchen außerhalb des Tabakgewerbes, zu bewerben, sofern er von der bestehenden Arbeitsgelegenheit nachweislich Kenntnis erhalten hat und für die Arbeit ein Wochenlohn geboten wird, der wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahrs im Tabakgewerbe verdienten Wochenlohns glcichkommt;
6) wer einen Minderverdienst erleidet, ohne daß in dem Betrieb, in dem er beschäftigt ist, eine Betriebseinschränkung eingetreten ist;
k) wer aus einem Betrieb entlassen wird, in dem zurzeit der Entlassung mehr Arbeiter beschäftigt sind als im Durchschnitte des Vorjahrs. V 4899
. Wegen Herstellung von Kleinpflaster auf der Offenbach- Bilbelerstraße in Fechenheim wird die genannte Straße von Station 0,8 bis 0,94 50 vom 7. bis einschl. 15. b. M. und von Station 0,9+50 bis 1,4 vom 7 bis einschl. 11. d. Mts. für Kraftfahrzeuge und für jegliches Fuhrwerk polizeilich gesperrt.
Der durchgehende Verkehr kaun den Weg durch die Nebenstraßen nehmen.
Hanau den 6. September 1909.
Der Königliche Landrat.
V 4950 F r hr. v. L a ur.
In der Zeit vom 4. bis 30. Oktober bezw. 6. November d. Js. wird bei genügender Beteiligung im hiesigen Schlachthofe unter Leitung des Direktors Becker ein Unterrichtsknrsus in der Schlachtvieh- und Fleischbeschau, sowie in der Trichinenschau abgehalten.
Die Teilnehmer, die täglich vor- und nachmittag- vier Wochen lang im Schlachthofe anwesend sein müssen, wollen sich bei dem Leiter des Unterrichts unter Beifügung der Gebühren von 30 Mk. spätestens bis zum 20. September d. I. melden.
Für die Personen, welche sich gleichzeitig als Fleisch« und Trichinenbeschauer ausbilden wollen, dauert die Unterrichtszeit 5 Wochen und betragen die Gebühren 50 Mk., eine
Der „Wandsbecker Bote" aber verstieg sich einmal gar zu dem erhabenen Sang:
„Pasteten hin, Pasteten her,
Was flimmern uns Pasteten!
Die Schüssel hier ist auch nicht leer
Und tchmeckt so gut als aus dem Meer
Di« Auster« und Lampreten.
Schön rötlich die Kartoffeln sind
Und weiß wie Alabaster.
Verdau'n sich lieblich und geschwind
Und sind für Diann und Frau und Kind
Ein rechtes Magenpflaster."
Nun haben freilich damals, als die Klugen und Einsichtsvollen sich mühten, dem langsamen Sinn der Bauern den Wert der Kartoffel klarzumachen, alle Lobreden und Gedichte nicht viel genützt. Erst die Mißernten und Hungersnöte der Jahre 1770/71, 1793 und 1817 erschlossen den bäuerlichen Querköpfen die bessere Weisheit. Bisweilen allerdings gelang auch durch List den Regierungen der „Widerspenstigen Zähmung", und wahre Kartoffelkomödien entwickelten sich daraus, wofür die Geschichte Frankreichs ein köstliches Beispiel gibt.
Ludwig XVI. hatte sich seit 1783 vergebens bemüht, den Anbau der Kartoffel in Frankreich zu verallgemeinern. Die Bauern gönnten ihr kaum ein Stückchen Land zur Aussaat und waren nicht zu bewegen, die Knollen zu genießen. Da kam der Chemiker Parmentier auf einen klugen Einfall. Er pachtete znm Tell unter großen persönlichen Opfern bei Paris einige Hufen Land, setzt* darauf Kartoffeln und ließ im Herbste bekannt machen, daß der Diebstahl an der neuen Pflanze mit harten Strafen geahndet werden würde. Er bestellte auch Wächter, die über Tag fleißig die Felder beaufsichtigten, zur Nacht sich aber zurückziehen mußten. Wie gehofft, gingen die Bauern auf den Leim, denn sie meinten, es müsse doch eine gar kostbare Frucht sein, die sie bisher so verachtet haben, da so viel zu ihrem Schutze geschah, und sie schlichen sich hin und stahlen wie die Raben. Und ehe
Rückerstattung der Gebühren bei Rücktritt vom Kursus er« folgt nicht.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Personen ihrer Gemeinden, die zur Ausübung der Fleisch- und Trichinenschau gesetzlich zugelassen sind und sich darin ausbilden wollen hierauf aufmerksam zu machen.
Hanau den 3. September 1909.
Der Königliche Landrat.
V 4881 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.
Grundstücksverpachtung.
Die domänenfiskalischen Acker- NNd Wiefengrund stucke der hiesigen Gemarkung in der Fläche von zusammen 167,822 ha werden am Samstag den 11. d. Mts^ vormittags von 8*/» Uhr ab, in der Wirtschaft der Brauerei Kaiser in der Großen Dechaneistraße hier« selbst vom 1. Januar k. J. ab anderweit auf 12 Jahre öffentlich meistbietend unter den im Termm bekannt gemach! werdenden Bedingungen verpachtet.
Hanau den 5. September 1909.
Reinhardt. 20127
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung..
Der Abbruch der Baulichkeiten (Scheune) auf dem städtischen Grundstück Hauptstraße 8 in Kesselstadt soll unter Zugrundelegung der „allgemeinen Bestimmungen für Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen" öffentlich verdungen werden.
Bedingungen und Angebotsschrine sind im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 18, während der Geschäftsstunden einzusehen oder von dort zu beziehen.
Verschlossene und mit der Aufschrift „Abbruchs-Verdingung" versehene Angebote sind bis Samstag den 11. d. Mts., vormittags 11 Nhr, bei der vorbezeichneten Dienststelle einzureichen, woselbst um diese Zeit die Eröffnung der Angebote im Beisein etwa erschienener Anbieter stattfindet.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 2. September 1909.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 20121
Bekanntmachung
Die Ausführung der Pfiafterarbetten auf der Westseite des Marktplatzes soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.
noch 20 Jahre ins Land gegangen waren, blühten über ganz Frankreich die Kartoffelfelder.
Dergleichen Starrsinn der Landbevölkerung begegneten die meisten Regierungen, denn, „wat d« Bur nich kennt", sagt der Volksmund", dat frett he nich". Wären damals schon die Lotterien im Schwünge gewesen, so wäre vielleicht ein findiger Kopf auf dieselbe Idee gekommen, wie sie im vergangenen Jahr ein Bürgermeister in Spanien anwanbte, um seine Gemeinde für die Schutzpockenimpfung 31t gewinnen. Er schrieb nämlich eine Lotterie aus und verabfolgte an alle Freilose, die sich impfen ließen. Das Volk, das bisher trotz aller Strafen nicht zu bewegen gewesen war, sich der Impfung zu unterziehen, stürmte in hellen Scharen das ärztliche Sprechzimmer um eines Freiloses willen, und der pfiffige Bürgermeister hatte seinen Zweck glänzend erreicht.
Häufig führten auch Mißverständnisse dazu, die Kartoffel in Verruf zu bringen. Nichts seltenes war es :m Anfang, daß die Bauern die Beeren der Pflanze als speise zubereiteten, ivie das auch ein Freund des kühnen englischen Seefahrers Walter Raleigh, der im Jahre 1584 die Kartoffel in Irland zuerst aus der Neuen Welt anpflanzie, tat. Ent- setzt über den Geschmack des neuen Gerichtes, ließ er im Zorn die ganzen Kartoffelstauden ausreißen und ins Feuer werfen, um sie zu vernichten. Dabei aber verspürte er plötzlich einen Duft, der von den gerösteten Knollen apsging, und ent- deckte so das Geheimnis. Viele andere aber waren nicht so glücklich wie der Engländer, und die spotteten über die Geistlichen, wenn sie in den Sonntagspredigten den Anbau der Kartoffel empfahlen, und sprachen von „Kartoffelpredigten." Andere vermuteten in den Knollen Zierpflanzen und zogen sie in Blumentöpfen.
Scherzhaft ist eS jedenfalls auch, daß König Otto von Griechenland bei seinem Einzug in Nauplia im Jahre 1832 mit einem Kartofielblütenstrauß von den Ehrendamen begrüßt wurde, und ein Zeichen dafür, daß in Griechenland um jene