Erstes Blatt.
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General-Anzeiger
KUtliches Grza» für Stadt- and Landkreis Kanan.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann« und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Fernsprechanfchlich Nr. «05. 1909
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14 Seiten»
Amtliches.
Landkreis kzanau.
Der Königliche Kreisarzt ist vom 4. bis 11. d. Mts. beurlaubt und wird in dieser Zeit in kreisârztlicken Angelegenheiten durch Herrn D r. Münzel in Fechenheim vertreten.
Hanau den 4. September 1909.
Der Königliche Landrat.
V 4942 Frhr. v. L a ur.
Unter den Schweinen in Fechenheim ist die Schweineseuche erloschen.
Hanau den 8. September 1909.
Der Königliche Landrat.
V 4882 I. A.: Har t m ann, Kreissekreiär.
Unter den Schweinen in Bergen-Enkheim ist die Schweine- seuche erloschen.
Hanau den 3. September 1909.
Der Königliche Landrat.
V 4901 I. A.: Hartmann, Kreissekreiär.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 28. August bis 3. September 1909:
1 Bauschlosser, 3 Fahrburschen, 2 Hausburschen, 1 Maschinist u. Heizer, 1 Schneider, 5 Taglöhner, 1 Mehsütterer.
Im Monat August erhielten Stellen zugewiesen: 1 Dienstmädchen, 1 Eisendreher, 3 Erdarbeiter, 2 Fahrbnrschen, 3 Hausburschen, 3 Pferdeknechte, 3 Schlosser, 3 Schneider, 3 Schreiner, 4 Schuhmacher, 5 landw. Taglöhner, 8 Taglöhner, 3 Viehfütterer.
Hanau den 4. September 1909. 19993
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Bekanntmachung
Die Ausführung der Pflasterarbeiten auf der Westseite des Marktplatzes soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rathaus Zimmer Nr. 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene mit kennzeichnender Ueberschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Samstag den 11. Sevtember, vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Anwesenheit etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 2. September 1909.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 20039
Bekanntmachung.
Die Arbeiten zur Herstellung einer TonrohrleitttNg in der Rhönstraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer Nr. 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene mit kennzeichnender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Samstag den 11. September, vormittags H1/« Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 2, September 1909.
Der Magistrat.
Dr. GebeschuS. 20041
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 kleines Handtâschchcn mit Glasperlen (Inhalt weikes Taschentuch, aez. M. L. und 2 Schlüssels
1 Mark bar, 1 Schlüssel und' 1 dreikantiger Drücker cm einem kleinen Messingring.
Verloren: 1 schwarzes Handtäschchen mit kleinem Büchelchen.
Abhanden gekommen: 1 Mülleimer mit dunkel- grauem Anstrich.
Zugelaufen:! weißer Foxterrier mit schwarzen Abzeichen, m. Geschl.
Entlaufen: 2 graue Rattenpinscher, w. Geschl.
1 tiegerfarbiger Boxer, m. Geschl.
Hanau den 6. September 1909.
Politische Rundschau.
Die Geheimzeugniffe der Beamten haben schon zu vielen Ausstellungen Anlaß gegeben. Ihre Beseitigung ist ein dringender Wunsch weiter Beamtenkreise. Die „Hamb. Beamtenztg." bemerkt dazu: „Im preußischen KriegS- ministerium besteht schon seit einigen Jahren das nachahmungswerte Verfahren, den Beamten von ungünstigen Urteilen über sie Kenntnis zu geben, und selbst in militärischen Kreisen beschäftigt man sich in letzter Zeit mit der Abschaffung der geheimen Führungslisten, damit nicht die Regimentskommandeure usw. ohne Wissen der ihnen unterstellten Offiziere Urteile über diese fällen können. Ganz besonders weist man darauf hin, daß nach einer solchen Reform die von den Vorgesetzten abgegebenen Zeugnisse in bedeutend zuverlässigerer Form abgefaßt wurden. Auch in Baden wird nach einer Anordnung des Staalsininisteriums vom vorigen Jahre der Grundsatz geübt, dem Beamten Mitteilung zu machen, wenn in den Konduitenlisten Ungünstiges über ihn vorgebracht wird. So ist ihm aufs beste Gelegenheit geboten, sich zu rechtfertigen. Durch die Ministerialentschließung vom Jahre 1854 wurde in Bayern die Bekanntgabe der Qualifikation an die Beamten gestattet; diese Ermächtigung wurde aber auf bestimmte einzelne Rubriken der Qualifikationsliste eingeschränkt. Durch Verfügung des bayerischen Ministeriums ist nunmehr die Aufhebung der Einschränkung verfügt worden. Den Beamten wird also der gesamte Inhalt der Personalberichte bekannt gegeben, ganz einerlei, ob dieselben günstig oder ungünstig für sie auS- fallen. Sie sind besonders auf die Beanstandungen, die über ihre Tätigkeit und ihre Eigenschaften vorliegen, aufmerksam zu machen, damit sie hiernach ihre Verhältnisse bemessen können." Mit einer Aenderung der Vorschrift der geheimen Zeugnisse ist aber gleichzeitig eine Verbesserung der Personalakten selbst unumgänglich. Es wird deshalb ausgeführt: „Ost findet man, daß jüngeren Beamten und Eleven Gelegenheit gegeben wird, den Inhalt der Personal- akien ihrer Vorgesetzten kennen zu lernen. Ein solches Verfahren muß umgangen werden, die Personalaktenführung ist so wichtig und verantwortungsvoll, daß sie nur in die Hände eines älteren erfahrenen Beamten gelegt werden sollte. Gar oft werden jahrelang Schriftstücke mitgeführt, die über Handlungen eines Beamten berichten, die mit einer Rüge oder Strafe geahndet werden mußten. Durch ausgezeichneten Fleiß und vorzügliches dienstliches und außerdienstliches Verhalten ist der Angestellte nun bemüht, den Makel, den ihm diese Strafe einbrachte, vollends zu beseitigen, aber vergebens ! Das bezügliche Schriflstück in der Personalakte ist immer wieder dazu angetan, ihm Vorwürfe zu bieten. Wie oft hat schon ein so Belasteter die Folgen seines vielleicht gar nicht einmal schweren Vergehens trotz sofortiger Äuße und Besserung zeitlebens tragen müssen. Wäre es in diesem Falle nicht angebracht, jenes alte, für ihn nachteilige Schriftstück nach einer gewissen befriedigenden Dienstzeit zu beseitigen?
Deutscher Ostmarkenverein. Nach dem soeben veröffentlichten Jahresbericht des Deutschen Ostmarkenvereins für das Jahr 1908 ist die Mitgliederzahl von 455 000 auf 488 000, die Zahl der Ortsgruppen von 381 auf 411 gestiegen. Von den Mitgliedern wohnen in Posen und Westpreußen rund 120 000 in 158 Ortsgruppen; Schlesien weist 10 500, Pommern und Ostpreußen 7000 Mitglieder auf, so daß im übrigen Reiche, das der Polenfrage ferner steht, rund ein Viertel der Mitglieder in 105 Ortsgruppen wohnen. Die Jahresrechnung schließt mit über 133 000 Mark in Einnahmen und 130 000 Mark in Ausgaben ab. Das Gesamtvermögen einschließlich der Stiftungen betrug am 31. Dezember 1908 über V» Million, genau 664 342 Mark.
König Eduard von England ist von Marienbad abgereist.
Das französische Kriegsministerium veröffentlicht zwei Noten. In der einen wurde das in mehreren Blättern verbreitete Gerücht über den Diebstahl eines elektrischen Entladers für Muren auf dem Fort bei Saint Cvr für voll«
ständig unbegründet erklärt. Die zweite Note bezeichnet den Diebstahl eines Schrankes auf der Zitadelle von Amiens für völlig bedeutungslos.
Marokko.
Tanger, 3. Sept. Mulay Hafid erteilte die formelle Zusicherung, daß Züchtigungen in der von den Konsuln beanstandeten Art nicht mehr Vorkommen würden.
Tanger, 3. Sept. Wie aus Fez vom 1. September gemeldet wird, sind alle Soldaten des Roghi, die gefangen genommen waren, in Freiheit gesetzt worden; sie wurden in verschiedene Bataillone eingereiht.
Kunst und Leben.
Dr. Cooks Reise zum Nordpol.
Skagen, 3. Sept. Gegen halb 2 Uhr nachmittags kam der Dampfer „Hans Egede", mit Dr. Cook an Bord, in Sicht des Lotsendampfers. Trotz hoher See gelang es dem Korrespondenten von Ritzaus Telegraphischem Bureau, an Bord zu kommen. Dr. Cook erklärte dem Korrespondenten, daß er von Grönland zunächst nach Westen und dann nach Norden vorwärts ging. Bei der Abreis« von Grönland hätten ihn zehn Eskimos begleitet; diese habe er paarweise umkehren lassen, so daß zuletzt nur noch zwei Eskimos bei ihm gewesen seien. Am 21. April um 7 Uhr morgens habe er den Nordpol erreicht, was er mittags 12 Uhr durch Messungen feststellte. Schon in den letzten vierzehn Tagen vor der Erreichung des Nordpols und acht Tag« nachher habe er Messungen vorgenommen. Wie Dr. Cook dem Korrespondenten weiter ausführte, hatte er am Nordpol Land gefunden. Die Mrrrestiefe habe er nicht gemessen, da ihm die hierzu nötigen Instrumente gefehlt hätten. Die niedrigste Temperatur während der ganzen Reis« habe 83 Grad betragen. Am Nordpol habe er die amerikanische Flagge aufgepflanzt. Den Erfolg seiner Reis« schreib« er dem Umstande zu, daß er die alten bekannten Hilfsmittel, nämlich Eskimos und ihre Hunde, angewandt und völlig als Eskimo gelebt habe. Die Expedition habe ungeheure Leiden und Entbehrungen durchgemacht. Die Reise zum Nordpol habe drei Monate, die Rückreise neun Monate in Anspruch genommen.
Washington, 3. Sept. Generalstaatsanwalt Macker- sham erklärte: Die Verfassung folge der Flagge, daS heißt: Die Vereinigten Staaten würden auf das von Dr. Cook entdeckte Land Anspruch erheben, wenn es sich als wertvoll erweise.
Hus aller Kielt
ein starker Zyklon wütete in Scordia und richtet« erheblichen Schaden an. Die Dächer verschiedener Häuser wurden abgedeckt. Viele Personen sollen verletzt fein. Truppen und Karabinier« sind von Catana zur Hilfeleistung entsandt.
ein radfahrender Gauner hat einen Landwirt von Britzingen bei Lörrach um Pferd und Sattel gebracht. Der Radfahrer stellte sich als Sohn eines Seifensieders aus Krozingen vor, bestieg als Kaufliebhaber das gesattelte Pferd und ritt nach Breisach zum Pferdemarkt, wo er den Gaui verkaufte. Der Bauer hatte das Nachsehen.
Unter der Zuchtrute der Stiefmutter hatten zwei Kinder schwer zu leiden, die der Mann der Tagloynerm Karolina Schäfer von HeidingSfeld mit in die Ehe^georachr hatte. Ein wahres Martyrium hatten die beiden Kleinen ein Knabe und ein Mädchen — auSzustehen, bis «rdlrch mitleidige Nachbarsleute sich der Kinder erbarmttti. Schon in den ersten Tagen der im Januar 1908 geschlossenen Eh« der Schäfer gingen die Mißhandlungen an. Es regnete nur so Knüffe, Püffe und Schimpfereien. Der kleine Karl ver- ließ aus Anast vor der Stiefmutter öfters di« Wohnung und hielt sich in fremden Häusern und Hausfluren auf. Ja, er schlief sogar, wenn er sich nicht heimtraut«, in den Hausgängen anderer Leute. In welcher Weise er aber von der herzlosen Stiefmutter geschlagen wurde, erhellt schon daraus, daß ihm Nachbarn wiederholt dir durch Mißhandlung entstandenen Munden verbinden mußten. Stecken oder Holzschuhe; das war der Stiefmutter ganz gleich, wennS nur recht wehe tat und Blut kam. Der kleinen Dorothea gings auch nicht besser. In aller Frühe im Winter stieß das Weib, das nur mangelhaft bekleidete Kind auf di« Straße, wo es dann bis zum Schulbeginn in Kälte und Eis warten mußte. Schließlich wurde eS der Nachbarschaft doch zu stark; man zeigte die herzlose Stiefmutter an. Das Schöffengericht verurt-ilte die Schäfer zu der exemplarischen Strafe von 1 Jahr 9 Mnnaten Gefängnis. Dies war der Schäfer doch zu viel, sie legte Berufung beim Landgericht Würzburg ein und erzielte auch, daß die Strafe auf 5 Monate ermäßigt wurde.