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Erscheint täglich mit Ausnahme der Smm- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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N^. 206

MrnfprechanschKch Nr. 605

Freitag den 3. September

Fernsprechanschlutz Nr. 605

1909

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Zwecks Einbaues eines Ausweichgleises wird die Rosen- strotze zwischen Langstraße und Salzstraße von Dienstag den 7. d. Mts. ab auf 14 Tage für den öffent­lichen Fuhrverkehr gesperrt.

Hanau den 1. September 1909.

Königliche Polizei-Direktion.

P10432 I. A.: vr. v. Waldow, Reg.-Assessor.

Eandkreis Hanau.

Es wird hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß auf dem Fußgängerbankett (zwischen Waldes­rand und Graben) neben der Leipzigerlandstraße von der Einmündung der Lamboystraße an bis zur Abzweigung des Landwegs nach Langendiebach gemäß § 13 der Provinzial- Polizeiverordnung vom 2. Juli 1908 betr. den. Radfahrer­verkehr, das Fahren mit Fahrrädern verboten ist

Hanau den 2. September 1909.

Der Königliche Landrat.

V 4887 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister mir binnen 8 Tagen anzuzeigen, auf welchen Tag gemäß der Kreis­polizeioerordnung vom 15. 12. 1888 (Nr. 305 desHanauer Anzeigers" pro 1888) der Beginn der Aepfelernte für dieses Jahr festgesetzt worden ist.

Hanau den 1. September 1909.

Der Königliche Landrat.

V 4889 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Stadtkreis Hanau.

Vorläufige Aussührungsbestimmuugeu

zu Artikel II a des Gesetzes vom 15. Juli 1909 wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 705).

Unterstützung geschädigter Arbeiter.

Hausgewerbetreibende oder Arbeiter, die Anspruch auf Unterstützung auf Grund des Artikel Ha des Gesetzes wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes erheben, haben ihre Ge­suche bei dem Hauptamt ihres Bezirkes schriftlich oder zu Protokoll einzureichen. Die Gesuche haben zu enthalten:

a) Vor- und Zuname, Alter, Familienverhältnisse (ob ledig oder verheiratet, Zahl der unversorgten Kinder) und Wohnsitz des Gesuchstellers;

b) Art der Beschäftigung in den letzten 14 Monaten so­wie Name und Wohnort des letzten Arbeitgebers;

c) Gesamtbetrag des im Vorjahr (1. Juli 1908 bis 30. Juni 1900) verdienten Lohnes;

d) bei Arbeitslosigkeit Angabe des Grundes der Ent­lassung aus dem letzten Dienstverhältnisse, bei Ver­dienstschädigung deren Anlaß, Art und Umfang;

e) Angabe, was als Nachweis dafür vorgebracht werden kann, daß die Arbeitslosigkeit oder die Verdienst­schädigung infolge des Gesetzes wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 eingetreten ist;

k) welche Schritte zur Wiedererlangung eines Arbeitsver­dienstes oder zur Erhöhung des geschmälerten Arbeits­verdienstes unternommen worden sind.

Nicht unterstützungsberechtigt ist:

a) wer aus einem der im § 123 der Gewerbeordnung bezeichneten Grunde entlassen wurde;

b) wer aus einem anderen als den im § 124 der Ge­werbeordnung bezeichneten Gründen die Arbeit verläßt oder aufkündigt, obwohl er einen Wochenlohn von wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahres bezogenen Wochenlohns verdient oder obwohl im Falle einer" etwa bereits bestehenden Unterstützung die letztere zusammen mit dem jeweils verdienten Wochenlohne wenigstens drei Vierteile des im Durch­schnitte des Vorjahrs verdienten Wochenlohns gleich­kommt ;

v) wer eine ihm auf seinen Unterstützungsantrag ange- botene geeignete Beschäftigung anderer Art oder an anderer Arbeitsstelle ohne zureichenden Grund ablehnt. AIs zureichender Grund für die Ablehnung gilt die für die Erlangung der Arbeit etwa erforderliche Ueber» siedelnng des Antragstellers und seiner Familie nicht, wenn die durch die Uebersiedelung entstehenden Kosten vergütet werden; dagegen ist der Besitz eines eigenen Hauses oder eines selbstbewirtschafteien Grundstücks am bisherigen Beschäftigungsort als ausreichender Grund anzusehen;

d) wer nachweislich verabsäumt, sich um die Erlangung einer an seinem Wohnort oder in dessen Nähe ge­botenen und geeigneten Arbeit, auch einer solchen außer-

halb des Tabakgewerbes, zu bewerben, sofern er von der bestehenden Arbeitsgelegenheit nachweislich Kenntnis erhalten hat und für die Arbeit ein Wochenlohn ge­boten wird, der wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahrs im Tabakgewerbe ver­

im

dienten Wochenlohns gleichkommt;

e) wer einen Minderverdienst erleidet, ohne daß in

dem

Betrieb, in dem er beschäftigt ist, eine Betriebs­einschränkung eingetreten ist;

f) wer aus einem Betrieb entlasten wird, in dem zurzeit der Entlassung mehr Arbeiter beschäftigt sind als im Durchschnitte des Vorjahrs.

Auf Grund der Ziffer 11 der AusfähnMgsbestimmungen ist der unterzeichnete Magistrat mit der Entgegennahme der Gesuche beauftragt worden. Die Gesuche sind entweder schriftlich oder zu Protokoll im Stadtsekretariat, Neustädter

Rathaus, 2 Treppen hoch, anzubringen. Hanau den 3. September 1909.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

19919

PolitiTcbe Rundschau.

Die Kaisermanöver der deutschen Motte. Die Kaisermanöver der deutschen Flotte nehmen ihren Fortgang mit einer mehrtägigen strategischen Uebung. Der Kaiser bleibt während ihrer Dauer auf derHohenzollern", auf der sich auch die Manöverleitung unter dem Chef des Admiral­stabes, dem Admiral Grafen v. Baudissin befindet. Die aus dem Küsten-Panzergeschwader und dem Schul- und den Versuchsschiffen gebildete feindliche gelbe Flotte unter dem Befehl des Vizeadmirals Zeye hat die Reede von Swine- münde schon Mittwoch wieder verlassen. Die blaue Partei wird von der gesamten Hochseeflotte dargestellt und vom Prinzen Heinrich befehligt. Die blauen Aufklärungsschiffe sind gestern vormittag in See gegangen. Die Linienschiffe sind nachmittags gefolgt. Die Torpedobootsstreitkrâfte sind auf beide Parteien verteilt. Auf derHohenzollern" be­finden sich außer dem militärischen Gefolge des Kaisers noch der Staatssekretär Admiral von Tirpitz und Admiral von Fischel. Das Wetter ist kühl bei starken südwestlichen Winden.

Die nationale Krise in Griechenland. Einige griechische Blätter verlangen bis zur Einberufung der Kammer eine Frist von etwa 14 Tagen, damit die Regierung Zeit habe, vorbereitet vor der Kammer zu erscheinen. Der Finanz­minister ließ sich sein finanzielles und wirtschaftliches Reform­programm vom Könige bestätigen.

Die Lage in Persten. Der Widerstand des früheren Schahs gegen die Abtretungen seiner Besitzungen in Aser­baidschan an die Regierung ist überwunden worden. In einer auf der russischen Gesandtschaft abgehaltenen Konferenz zwischen einer Deputation der Regierung und den russischen und englischen Vertretern ist ein Protokoll aufgesetzt worden, nach dem die Abreise des früheren Schahs drei Tage nach der Unterzeichnung desselben stattfinden soll unb, dem Schah eine Jahrespension von 100 000 Tomans ausgesetzt wird.

Die Zentral-Organisation des deutschen Handwerks und der Hansa-Bund. Der Zemral- Ausschuß der Vereinigten Jnnungsverbände Deutschlands hat eine Kundgebung über seine Beziehungen zum Hansa- Bunde beschlossen, wonach der Zentral-Ausschußden festen Zusammenschluß aller mittelständischen Kreise beS deutschen Volkes in einer großen Organisation ohne Unterschied der einzelnen Erwerbszweige zur Wahrung der gemeinsamen In­teressen für unbedingt geboten erachtet".Nach den vor­liegenden präzisen Erklärungen von feiten der Leitung des Hansa Bundes" sieht der Zentral-Ausschuß, wie er weiter erklärt,die Grundlage für eine solche Organisation im Hansa-Bunde als gegeben an. Er ist daher der Meinung, daß gerade das deutsche Handwerk die ihm dargebotene Hand nicht zurückweisen, sondern vielmehr auf Grund seiner eigenen Organisation und in Beibehaltung derselben die den gesamten minelftândischen Erwerbsgruppen gemeinsamen Interessen Schuller an Schulter mit dem Hansa-Bunde vertreten sollte". Der ausführlichen Begründung dieser Leitsätze, die in den Jnnungsorganen veröffentlicht werden wird, entnehmen wir Nachstehendes:Der Zentral-Ausschuß hat sich davon über­zeugt, daß die Arbeit des Hansa-BundeS auf Grundlage seines veröffentlichten Programmes allen im Bunde vertretenen Erwerbsgruppen, nicht am letzten dem Handwerk, zugute kommen muß, da bei der Zusammensetzung der Leitung und der Verwaltung des Bundes den Interessen aller Erwerbs­gruppen, auch denjenigen des Handwerks, Rechnung getragen wird. Der Bund will nach seinen Satzungen nicht die Ver­tretung wirtschaftlicher oder sozialer Sonderinteressen oder Sonderforderungen übernehmen, auch nicht in den Tätigkeits­bereich der zum Schutze solcher Sonderinteresseck oder zur Vertretung iolcher Sonderforderungen bestehenden Ver­

einigungen und Verbände eingreifen; er lehnt es sogar aus­drücklich und unzweideutig ab, deren Aufgaben zu übernehmen oder sie in ihrer Tätigkeit irgendwie zu beschränken. Wir weisen schließlich noch insbesondere darauf hin, daß es gerade in dem gegenwärtigen Moment, da die Gesetzgebung wieder einmal rücksichtslos über die Interessen des Handwerks hin- weggegangen ist, doppelt notwendig erscheint, die Reihen des gesamten Mittelstandes zu schließen und dahin zu streben, daß das Handwerk seine besondere Organisation immer mehr ausbaut und auf Grund derselben sein Gewicht im Verein mit den verwandten Erwerbsgruppen in die Wagschale werfe. Wenn es gelingt, für die besonderen Interessen des Hand­werks eine lückenlose Organisation im Zentral-Ausschuß der Vereinigten Jnnungsverbände Deutschlands zu schaffen und daneben sowohl in der Deutschen Mittelstaudsvereinigung wie im Verein mit derselben im Hansa-Bunde die gemein­samen Interessen einer alle Schichten von Gewerbe, Handel und Industrie umfassenden Organisation nachdrücklich ver­treten zu sehen, dann dürfen wir uns der Hoffnung hin­geben, daß auch der für das Gedeihen des Vaterlandes io unendlich wichtigen Mittelschicht des deutschen Volkes und in ihr als einem ihrer kräftigsten Glieder, dem deutschen Hand­werk, noch einmal bessere Tage kommen werden".

Deutscher Katholikentag.

Breslan, 2. Sept. Der Präsident des Katholikentages Herold hielt die Schlußrede. Zunächst gab er seiner Be­friedigung über den glänzenden Verlauf des Kongresses Ausdruck, der trotz der geringschätzigen Kritik, die er erfahre, durchaus den Vergleich mit den früheren Katholikentage aus­halte. Bei seinem Hinweis auf den Vortrag, der über das Schulwesen gehalten worden, erklärt Redner, der Kampf um die Schule sei der Kampf um das Christentum, und er rühmte die in katholischen Lehrervereinen vereinten Lehrer, die mutig dafür eintreten, daß der Lehrer mit der Kirche und dem Geistlichen gemeinsam den Unterricht leiten. Dann forderte er auf, durch die Wahlen zu sorgen, daß nm Männer in die Gemeindevertretungen und zu anderen Körperschaften gewählt werden, die für die konfessionelle Schule wirken. Die Frauen müßten die Männer zu den Wahlen treiben. Die Rechte der Kirche auf die Schule seien älter als die des Staates. Frei wollen wir sein, nicht ab- hängig sein von der Gunst irgend eines Ministers! Dann sprach Redner über das katholische Ordenswesen. Ohne staatliche Genehmigung keine neue Niederlassung! Das müsse ein Ende nehmen. Alle sollen sie wieder kommen, auch die­jenigen, die am meisten angegriffen werden, auch die Jesuiten. Nicht Gnade wollen wir haben, unser Recht wollen wir haben. Dann folgten Worte des Dankes für die Breslauer Stadtverwaltung, für die Bevölkerung und die Presse, auch die gegnerische, die im allgemeinen objektiv berichtet habe. Auf eine öffentliche Begrüßung seitens des Magistrats habe man freilich verzichten müssen. Dieser Vorzug, an den wir bei unseren Katholikentagen gewöhnt sind, ist uns nicht zu­teil geworden. Bei der Hindeutung auf das Verbot der polnischen Sprache in der Versammlung sagte Redner: Ich widerstehe der Versuchung, so schwer es mir auch wird, dem Empfinden der Bitterkeit, das wir alle hegen, Ausdruck zu geben. Schließlich wandte er sich wieder den Gegnern der Kirche zu und meinte, die Parole: Los von Rom! erklinge schon seit 2000 Jahren, und je inehr sie erhoben werde, desto größer werde die Kirche. Zum Schluß ergriff Kardinal Dr. Kopp das Wort und sprach ebenfalls Worte des Dankes, worauf er der Versammlung den biichoflichen Segen erteilte. Nachdem das Tedeum gesungen, schloß der Vorsitzende Herold mit seinem Dank an den Kordmal Kopp und einem Hoch auf ihn dir Sitzung und zugleich die General­versammlung.

Depeschenwechsel.

Karlsbad, 2. Sept. DasKarlsbader WH" oex- öffentlichst den Depeschenwechsel zwischen Kaiser Franz Jose, und dem in Karlsbad zur Kur weilenden Präsidenten der schweizerischen Eidgenossenschaft, Dr. Deucher. Der Präsident telegraphierte gestern:Leider verhindert, Eure Majestät au- heimatlichem Boden begrüßen ö" sonnen, gestatte ich mir, mit dem Ausdruck aufrichtigen Dankes sirr die durch den Besuch Eurer Majestät der Schweiz bekundeten Sympathien auch den Wunsch zu äußern, es möge Eurer Majestät noch lange vergönnt sein, zum Wohle der Volker Oesterreich« Ungarns und der freundlichen Beziehungen der Monarchie zu der Schweiz wirken zu können." Der Kaiser antwortete aus Friedrichshafen:Noch unter dem Eindrücke des schönen festlichen Empfanges, der mir in Rorschach zuteil wurde, er­hielt ich die so liebenswürdige telegraphische Bewillkommnung des Herrn Präsidenten, für welche ich um so herzlicher danke, als ich versichern darf, daß es mir große Freude bereitete, mir den durch die Reise gebotenen Anlaß wahrzunehmen, um auch einen der schweizer Bodenseehüfen anzulaufen. Mit beu besten Wünschen für des Herrn Präsidenten Wohlergehen und für eine glanzvolle Zukunft der Schweiz entbiete ich Ihnen meine wärmsten von aufrichtigster Erkenntlichkeit beseelten Grüße."