Hanauer K Ameiaer
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General-Anzeiger
Amtlilhes Organ für Stadt- and Landkreis Zanan.
«. rSats«chaAs«S in Ham«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage
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Ml. 188 Fernsprechanschlus; Nr. 605.
Amtliches.
Eandkreis I)anau.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Aus den Ergebnissen der höheren Orts veranlaßten Erhebungen über die Betriebsverhältnisse der Wanderlager wurde entnommen, daß das Gesetz vom 27. Februar 1880, betreffend die Besteuerung des Wanderlagerbetriebs (Gesetz- samml. S. 174) im großen und ganzen sachgemäß gehandhabt wird.
Indessen besteht in einigen Punkten Unsicherheit bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes, zu deren Behebung folgendes bemerkt wird:
1. Wanderlager im Sinne des Gesetzes sind Unternehmungen, in denen außerhalb des Wohnortes des Unternehmers und außerhalb des Meß- und Marktverkehrs von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren feilgehalten werden.
Als feste Verkaufsstätten gelten: Laden, Magazine, Zimmer, Schiffe, Wagen, Zelte, Räume in Hotels, Gast- und Schankwirtschaflen. Umschlossene Räume sind indessen kein Erfordernis; eine feste Verkaufsstätte ist auch anzunehmen, wenn die Waren unter freiem Himmel auf Tischen oder auf ebener Erde ausgelegt und von dieser Stelle auS feilgehalten werden.
Daß mit den Waren von Ort zu Ort gewandert wird, ist nicht Voraussetzung ; insbesondere liegt ein Wanderlager auch dann vor, wenn ein Unternehmer an einem Ort, der nicht sein Wohnort ist, oder an dem er keine gewerbliche Niederlassung besitzt, die Ware erst ankaust und sodann von einer festen Verkaufsstätte vorübergehend feilbietet.
2. Besondere Aufmerksamkeit erheischen die Versuche Gewerbetreibender, Wanderlogerbetriebe durch An' Meldung eines stehenden Gewerbes zu verdecken, mdem neu zugezogene Personen ein stehendes Gewerbe zunächst anmelden, einige Zeit nach der Eröffnung aber wieder mit der Begründung abmelden, daß sich der Versuch, ein stehendes Gewerbe zu betreiben, als Fehlschlag erwiesen habe. In solchen Fällen bedarf der Tatbestand einer sorgfältigen Klarstellung. Namentlich ist die Dauer deS abgeschlossenen Mietsvertrages zn erörtern. Häufig werden auch die Ankündigungen in den Zeitungen, das Geschäftsgebaren im allgemeinen und die Persönlichkeit des Gewerbetreibenden erkennen lassen, ob die Förmlichkeiten der Anmeldung eines stehenden Betriebs nur behufs Verdeckung des Wanderlager- betriebs erfolgt sind.
3. Obschon Wanderversteigernnge« nach Erlaß des Gesetzes vom 27. Februar 1880 durch § 56 c der Gewerbeordnung im allgemeinen verboten und nur für Waren jugelassen sind, die dem raschen Verderben ausgesetzt find, also überwiegend nur für Lebensmittel, deren Feilbieten
Gefrorenes.
Sin eisiges Kapitel. Von Oskar Wiener-Prag.
Nachdruck verboten.
Wir freuen uns des Sommers und seiner köstlichen Gaben, wir find entzückt von den Düften der frisch gemähten Wies« und genießen den Wohlgeruch der blühenden Gärten. Alles ist eitel Lust und Freude, nur eines will uns den Sommersegen verkümmern: das ist die Glut der freigebigen Sonne, die Schwüle, die uns peinigt und oft bis in den Schlummer der Nacht verfolgt. Nach Kühlung lechzt dann ein Jeder, nach einer milden sänstigenden Frische, die den Druck von unserer Serie nimmt, und uns mit neuem, fröhlichem Leben erfüllt. Um einen Platzregen oder ein Gewitter bitten wir dann im Stillen und kommen uns vor wie ein Daum, dessen grüne Zweige matt und welk im Sonnenbrand zu Boden hängen. Sehnsüchtig warten wir darauf, daß der Himmel in seiner unerbittlichen Bläue ein Einsehen habe und sich mit grauen Gewitterwolken verkleiden möge, ans und allen Geschöpfen zum Trost, und das alte Goethe- wort fällt uns ein, und wir variieren es im Geiste, indem wir uns die Schweißperlen von der Stirne wischen: Nichts ist schwerer zu ertragen, als eine Reihe von schwülen Tagen. — Und dann gehen wir zu dem nächsten Zuckerbäcker und bestellen eine große Portion Fruchteis.
Schon im grauen Altertum war man bemüht, den Körper durch eine künstliche Kühlung aus den Feuerarmen der Sonne zu befreien. So ist der Fächer erfunden worden und der Sonnenschirm. Und weil man bald erkannt hatte, daß ein kalter Trunk Labsal sei für Menschen, die unter der Tyrannei der Sonne schmachten, so pflegten die alten Aegypter schon ihr Trinkwasser abzukochen und in irdenen Gefäßen auf die flachen Dächer ihrer Häuser zu stellen. Dort blieb «S bit ganze Nacht über dem frischen Luftzug vreisgegeben,
Freitag den 13. August
der Wanderlagersteuerpflicht überhaupt nicht unterliegt, sind doch einzelne unzulässige Wanderversteigerungen vorgekommen.
Die Ortspolizeibehörden werden daher auf die Unzulässigkeit solcher Versteigerungen hingewiesen.
4. Nach der Entscheidung des Kammergerichts vom 17. Januar 1907 unterliegen Wanderlager, wenn sie lediglich aus Gegenständen bestehen, die vom Gewerbebetrieb im Umherziehen ausgeschlossen sind, nicht den Vorschriften des Gesetzes vom 27. Februar 1880.
5. Durch § 3 Nr. 5 des Gesetzes ist dem Herrn Finanzminister, um Härten vorzubeugeu, die sich bei der Handhabung des Gesetzes ergeben könnten, sowie um die Fernhaltung von Wirkungen desselben zu ermöglichen, welche über den Zweck des Gesetzes hinausgehen würdeu, die Befugnis eingeräumt, für gewisse GewerbSarten oder in einzelnen Fällen den Gewerbebetrieb steuerfrei zu gestatten.
Auf Grund dieser Bestimmung ist wanderlagersteucrfrei gestattet:
a) das Feilbieten von Töpferwaren in Landgemeinden nur an einem Kalendertage,
b) das Feilbitten von Waren bei Festen und anderen außergewöhnlichen Gelegenheit«».
Voraussetzung ist aber dabei, daß die OrtSpolizei- behörden das Fellbieten der betreffend«: Waren gestattet haben.
c) das Feilbieten von Schweinen und sonstigem Vieh.
d) das Feilbieten von GlaS- und Porzellansache« auf Schützenfesten.
Bei unbedeutendem Warenvorrat ist nach lètnt ministeriellen Verfügung ein Wanderlager im Sinne deS Gesetzes nicht anzunehmen. Demgemäß find z. B. auch Gewerbetreibende, die gelegentlich des Aushebungs- und MusterungS- geschâfts Rekrutensträußchen auS künstlichen Blumen unb Bändern oder ähnliche Artikel in Gastwirtschaften oder an öffentlichen Orten zum Verkauf auslegen, wanderlagersteuer- frei zu lassen, sofern nicht im einzelnen Falle der Warenvorrat über den in solchen Fällen üblichen Umfang hmauSgeht.
Hanau des 11. August 1909.
Der Königliche Landrat.
8t 1417 J. A.: Dr. v. Waldow, Reg.-Asseffor.
Stadtkreis Hans«.
Bekanntmachung.
Die Lieferung der Sandstein-, Basalt nnd Granit- arbeiten zum Bau der Pumpstation an der Tipsmühle und zum Pumpenhäuschen an den Klärbecken werden zur Vergebung ausgeschrieben.
Die Verdingungsunterlagen können im städt. Sielbau- Bureau Hanau-Kesselstadt, Hauptstraße 8, während der Dienst stunden einqesehen und, soweit der Vorrat reicht, gegen Erstattung von Mk. 0,50 in Empfang genommen werden.
um dann, noch ehe die Sonne aufging, in frühester Morgendämmerung vom Dache herabgeholt zu werden und, umhüllt von Gras und grünen Zweigen, in Erdgruben tagsüber Platz zn finden. Die Vornehmen begnügten sich nicht damit, gekühltes Wasser zu trinken; sie ließen sich auch den Wein in kaltem Zustande kredenzen, und dies geschah im alten Hellas mit Hilfe von Schnee, der in eigenen Gruben bis in den hohen Sommer künstlich frisch erhalten wurde. In einem Schneesack pflegte man ihn der Reinlichkeit wegen durchzuseihen, und als eiskaltes Wasser kam er auf den Tisch der Reichen. Die Sitte abgekühlter Getränke stammt aus dem Orient und wurde im Abendlande erst im 17. Jahrhundert allgemein. Damals waren die kühlenden Limonaden zu Rom ein beliebtes Luxusgetränk, und jen« Eislimonadrn müssen als die Ahnfrauen unseres Fruchteises bezeichnet werden.
Schon die wandernden Schwarzkünstler pflegten als Haupttrick der gaffenden Menge ein Kunststücklein vorzu- führen, das vor den Augen des Volkes purpurnen Glutwein in starres Eis verwandelte. Aus Arabien sollen die Zauberkünstler diese Weisheit zu uns gebracht haben, aber es war gegen Ende deS Mittelalters auch vielen Aerzten bei uns kein Geheimnis mehr, daß Salpeter, in Wasser aufgelöst, verwandte Wirkungen erziele wie das pure Eis. Im Süden Europas kühlte man damals schon den Wein auf diese Weise. Den Erfinder jenes praktischen Verfahrens kennt man nicht, und man weiß auch nicht, wer zuerst Kochsalz mit Schnee zu der famosen Kältemischung vereinigte, die den Weg in das Schlaraffenland der Gefrorenes-Liebhaber baute. Dies aber wissen wir, daß Prococho Cultelli Anno 1664 das Fruchteis erfand, und daß er vielleicht ebenso ein Denkmal verdienen würde, wie irgend ein anderer, der seinen Mitmenschen Freude und Genuß gespendet.
Maestro Cultelli blieb mit seiner Erfindung nicht in der welschen Heimat, sondern suchte im glänzenden Paris Glück und Reichtum. Damals war Paris die Hauptstadt der ganzen
Fernsprechanschlntz Nr. 60& 1909
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter am 21. August, v0rm.11 UHSV ” städt. Sielbau-Bureau, Hauptstraße 3.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 12. August 1909.
Der Magistrat.
___________________ HilV ______________18501
Verdingung.
Die Weitzbinderarbeiten am SchulhauSneubau nebst Abortgebäude in Wachenbuchen sollen in öffentlicher Verdingung vergeben werden.
Verdingungsunterlagen können gegen Erstattung des Selbstkostenpreises von je 0,50 Mk, für das Los vom Unterzeichneten bezogen werden.
Die Eröffnung der Angebote findet in dem auf Dien-- tag de« 17. d. Mts., vormittag- 9 Uhr, im Dienstzimmer des Unterzeichneten, im KreiShauS Hierfelbst, festgesetzten Termin statt.
Zllschlagtfrist 2 Wochen.
Hanau bat IX August 1909.
Stübing,
KreiSbaumeifter. 18495
Verdingung.
Die Ausführung der Grd», Maurer-, A-phalt-, Steinmetz' ««d Schmiedearbeiten (Los I) sowie der Zimmerarbeiten (Los II) am SchulhauSneubau in Niederdorfelden soll in öffentlicher Verdingung vergeben werden.
Verdingungsunterlagen können gegen Erstattung des Selbstkostenpreises von je 2 Mk. für LoS I und je 1 Mk. für Los II vom Unterzeichneten bezogen werden.
Die Eröffnung der Angebote findet in dem auf Donnerstag den 19. d. Mts., vormittags 9 Uhr, im Dienst- zimmer deS Unterzeichneten, im KreiShauS hierfelbst, festgesetzten Termin statt.
Zuschlagsfrist 2 Wochen.
Hanau deu 1L August 1909.
Stübing,
Kreisbaumeister. 18487
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Arbeiter-Wochenkarte Ravolzhausen- Hanau, 1 Post-EinlieferungSbuch für Wilhelm Deuster.
Verloren: 1 braunledcrueS Damen-Portemonnaie mit 80—90 Pfg. und 2 Schlüsseln.
Stehe« geblieben: 1 Fahrrad (Marke Adler Nr. 14).
Zugelaufen: 1 Wolffpitzhündts.
Hanau den 13. August 1909.
Welt, und wer etwas Besonderes erreichen wollte, der warf dort mit seinem LebenSschifflein Anker. Der römisch« Zuckerbäcker, dem es gelungen war, süße Limonaden in schmackhaftes Eis zu verwandeln — Cultelli wanderte nach Paris aus und versetzte mit seiner Erfindung all« Feinschmecker in helleS Entzücken. Auf dem belebtesten Platz, dem Theater gegenüber, gründete der unternehmungslustige Mann das Cafè Procope, und eS wurde bald zum Stelldichein der vornehmen Welt. Auch die Fremdm und Schanlustigen zog es hin, denn man bekam dort die schönsten Frauen «nd die nobelsten Kavaliere auS allernächster Näh« zu sehen. Und dann gab es dort daS berühmt« Fruchteis, von dem man — aus der Residenz des LuxuS heimgekehrt — noch jahrelang im Kreise staunender Kleinbürger schwärmen konnte. Heute hat daS winzigste Städtchen seinen Konditor, der fich auf die Bereitung eines trefflichen „Geftormen" versteht, aber damals wahrte Cultelli noch sein Geheimnis mit eifersüchtiger Aengst- lichkeit. Erst durch den Verrat eines entlassenen Gehilfen kam das SpeiseeiS in die Werkstatt anderer Zuckerbäcker, aber durch ein Jahrhundert und noch länger waren eS fast ausschließlich nur Italiener, die sich auf die Bereitung dieser Köstlichkeit verstanden. Aach im römischen Reiche deutsche, Nation ward das Fruchteis zu Beginn seiner Laufbahn nm von welschen Konditoren der schwitzenden Menschheit all Labsal angeboten. In Alt-Berlin und zu Wien, um die Zeit, da der Kongreß in der Kaiserstadt tagte, wurde el Mode, auch im Winter Gefrorenes zu essen oder bei einer Tasse Eiskaffee nach den Anstrengungen deS Tanzes Kühlung zu finden. Aber immer wird das Fruchteis eigentlich nur eine Sommerspeise bleiben, eine Nascherei, die uns die „Hundstage" leichter ertragen läßt, und von diesem Gesichts- punkte aus sollte eine jede Hausfrau eine Gefror«n«S- Maschine in der Küche stehen haben — einen Zauber- apparat, mit dessen Hilfe man jenes süße EiS herzustellen vermag, das bald nach Vanille oder Kaffee, nach Himbeer oder Zitronen schmeckt.