Erstes Blatt.
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««tchtchrrich 1,80 Mk., morratlich 60 Pfg., sät aut- wattige Adounenten mit dem betreffenden Pestaufschlsz.
Die ésiriw Nummer kostet 10 Pfg.
Matieeibrwi und vertag der Buchdruck«« bei Mate, m. Waisenhaus« in Hanan.
General-Anzeiger
Amtliches Organ fit Stadt- und Zandkreis Sanaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 159
Fernsprechauschlutz Nr. 605
Samstag den 10. Juli
Ferttsprechauschlutz Nr. 605
1909
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18 Seiten.
mungen zuwiderläuft wird hiermit erneut darauf hingewiesen, daß die erledigten Dekorationen an die Königliche General- Ordenskommission zu Berlin durch Vermittelung der vorgesetzten Dienstbehörden, von Privatpersonen und pensionierten Beamten jedoch durch Vermittelung der Königlichen Landratsämter oder Polizeibehörden zurückzuliefern sind. Die Besitzurkunden verbleiben den Hinterbliebenen als Andenken. Von
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der B^s^'oigen deutschen Reichsanleihe von 1889 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Juli 1909 bis 30. Juni 1919 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. Juni d. JS. ab ausgereicht, und zwar
durch die Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W 56, Markgrafenstraße 46 a,
durch die Preußische Zentral - Genossenschaftskasse in Berlin C 2, am Zeughause 2,
durch alle Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen,
durch alle preußischen Regierungshauptkassen, Kreiskaffen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich ver-
der Rückgabe bleiben ausgeschlossen:
die am Erinnerungsbande (weißes sechsmal schwarzgestreiftes Band mit rotem Vorstoß) verliehenen Königlichen Kronenorden 3. und 4. Klasse und Allgemeinen Ehrenzeichen mit dem roten Kreuz und ohne dieses, das Rechtsritterkreuz des JohanniterordenS,
1.
2.
3.
die Rote Kreuzmedaille 3. Klasse,
4. die Krönungsmedaille,
5. die Kriegsdenkmünzen für 1864 und 1870/71,
6. die Kaiser Wilhelm-Erinnerungsmedaille, di« China- denkmünze und die Hannoversche Jubiläumsdenkmünze,
7. die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr und
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 3. bis 9. >u 1909: , .
1 Ausläufer, 1 Fahrbursche, 1 Goldarbetter, 2 Hausburschen, 2 Monatsfrauem 1 Silber- schleifer, 3 Tagelöhner.
Hanau den 10. Juli 1909. t63h
Städtische Arbettsvermittelungsstelle.
Gefunden: 1 neues Korsett und Halsstäbchen. Abzuholen auf dem Bureau der Armenverwaltung.
Hanau den 10. Juli 1909.
walteten Forstkassen,
durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet,
ferner in Bayern durch die Königliche Hauptbank in Nürnberg und ihre sämtlichen Filialen,
Sachsen durch die Königlichen Bezirkssteuerein- H
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nahmen,
Württemberg durch die Königl. Kameralâmter, Baden durch die Mehrzahl der Großherzoglichen Finanz- und Hauptsteuerämter,
Hessen durch die Großherzoglichen Bezirkskaffen und Steuerämter,
Sachsen-Weimar durch die Großherzoglichen Rechnungsämter,
Elsaß-Lothringen durch die Kaiserlichen Steuerkassen,
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den übrigen Bundesstaaten durch verschiedene von ihnen bekannt gegebene Kaffen.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen, Talons) einzuliefern sind, werden von den vorbezeichneten Ausreichungsstellen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin den 11. Mai 1909.
II 334
Reichsschuldenverwaltung, v. Bischoffshausen.
V 3230
Eandkreis Hanau.
An die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattbekanntmachungen vom 27. August v. Js. — J 912 — und vom 20. Februar Di Js. — J 158 — in Nr. 204 bezw. Nr. 44 des Hanauer Anzeigers", betr. Aufnahme von Rentenempfänger« in das Jnvalidenheiin zu Hofgeismar und in das Philippsstift zu Immenhausen, Kreis Hofgeismar, mache ich hiermit darauf aufmerksam, daß in beiden Anstalten noch einige Plätze frei sind. Rentenempfänger, welche daher unter den be- kannt gegebenen Voraussetzungen noch ausgenommen zu werden wünschen, ersuche ich aufzufordern, ihre Aufnahme alsbald zu beantragen.
Diesbezügliche Anträge sind von den Ortspolizeibehörden unverzüglich der LandeSverstcherungs-Anstalt Hessen-Nassau, in Cassel direkt einzusenden
Hanau den 9. Juli 1909.
Der Königliche Landrat.
J703 I. A.: H artm ann, Kreissekretär.
Nach den der Königlichen General-Ordenskommission in Berlin erstatteten Anzeigen, haben einzelne Hinterbliebene aus Unkenntnis der bestehenden Vorschriften Orden und Ehrenzeichen den verstorbenen Inhabern mit ins Grab gegeben. Da ein solches Verfahren den bestehenden Bestim-
8. die Landwehrdienstauszeichnung 2. Klasse, während das Düppeler Sturmkreuz, das Alsenkreuz und das Erinnerungskreuz für 1866 bei demjenigen Kirchspiel aufzubewahren find, zu dem der Verstorbene gehörte.
Die Herren Landrâte und Polizeibehörden wollen für möglichste Verbreitung dieser Bekanntmachung Sorge tragen.
Cassel am 4. Juli 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schenk z« Schweinsberg.
P 1312
V
Wird veröffentlicht.
Hanau den 30. Juni 1909.
Der Königliche Landrat.
3717 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Das Proviantamt setzt den freihändigen Ankauf von Wiesenheu diesjähriger Ernte zu den gangbaren Tagespreisen fort.
Die Einlieferung des Heus kann ohne vorherige Anmeldung und, die Samstagnachmittage ausgenommen, an jedem Wochentage vormittags von 8—12 Uhr sowie nachmittags von 2—4 Uhr erfolgen.
Gleich nach der neuen Roggenernte wird auch der freihändige Ankauf von Roggenstroh wieder ausgenommen.
Hanau den 30. Juni 1909.
Königliches Proviant- Amt.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 1. Juli 1909.
V
Der Königliche Landrat. 3748 J. A.: Hartmann, Kreissekretär.
Durch die am 1. Januar 1908 in Kraft getretenen Unfall - Verhütungsvorschriften für landwirtschaftliche Geräte ist u. a. angeordnet, daß jede Seuse auf dem Wege von und zur Arbeit entweder mit einer die Schneide und Spitze vollständig verdeckenden Scheide von Blech, Leder oder Holz versehen sein oder in der ganzen Länge der Schneide umwickelt oder mit abgeschlagener, an den Stiel festgewundener Schneide getragen werden muß. Auch ist untersagt, abgeschlagene Sensenklingen in Viehställen oder anderen Wirtschaftsgebäuden unbeweglich zu befestigen, um an den Klingen Stroh zu schneiden.
Sichel« müssen bei der Beförderung von und zur Arbeitsstätte mit der Spitze nach unten getragen werden. Werden sie auf Wagen mitgeführt, so müssen sie mit der Spitze nach unten festgesteckt werden.
Heu- und Mistgabeln müssen mit nach unten gerichteter Spitze, Aexte, Beile und Hacke« mit nach unten gerichteter Schneide festgelegt werden, wenn sie auf beladenen Wagen befördert werden.
Etwaige Belehrungen hierüber können auf den Bürgermeisterämtern, woselbst ein Exemplar der Unfall-Verhütungsvorschriften ausliegt, oder im Bureau der landwirtschaftlichen Unfall-Versicherung — Kreishaus — eingeholt werden.
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen sowohl gegen die Betriebsunternehmer als auch die Versicherten hohe Strafen festgesetzt werden.
Hanau den 28. Juni 1909.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Hanau (Land).
U 1448 I. V.: v. Strahl, Kreisdeputierter
politische RtmdscbatL
Der Kaiser begab sich gestern vormittag an Bord des „Mtteor^ um tim Segelfahrt nach Muerw.ck und Sonder, bürg zu unternehmen. Der „Slupner begleitet du S g jacht des Kaisers, die „Hohenzollern folgt im Laufe des
Der deutsche Kaiser beauftragte den deutschen Botschafter Fürsten Radolin in Paris, der Familie de, verstorbenen Generals de Galliffet seine Teilnahme aus- zusprechen und am Sarg, dtt Verstorbenen emen Kranz ^Eiue bedeutsame Erklärung der verbündeten Regierungenin Sicht? Aus ParlamentanschenKreisen erfährt man, daß die heutige Reichstagssttzung aller scheinlichkeit nach mit einer großen poKtif^en ®en;ation be* ginnen wird, indem Staatssekretär von Bethmann-Hollweg namens der verbündeten Regierungen eine bedeutsame Erklärung abgeben werbt. -
Der Abgeordnete Freiherr Hehl zu Herrnsheim ist aus der nationalliberalen Reichstagsfraktion au." ^Der frühere Landtags - Abgeordnete Graf Viktor Matttschka, Freiherr v. Toppâzan und Spar gm^ ist, wie aus Breslau gemeldet wirb, dort cm 'Alter von öd Jahren gestorben. Er lebte zuletzt in Breslau und war Forstmeister außer Dienst. Von 1873 bis 1893 «rtrat er den Wahlkreis Oppeln im Abgeordnetenhaus« und gehörte der 3'MÄwrf««.. Di- R-iM°g-°bg.°-b° »de« S-MP, MM-r-Fuib- F-hr. »Rich«-» A «« beantragen zu dem Wechselstempelgesetz m § 2 «nen Zusatz in dem es heißt: Tritt die Verfallzett emeS auf emen be- stimmten ZahlungStag oder auf einen auf Sicht ge teU en Wechsels später als drei Monate nach dem Ausstellung, tag ein, so ist ^auf die Zeit bis zum Verfalltage für dre^nachmn neun und weiterhin für je fernere secbs Monate angefangenen Teil des Zeitraumes eine wettere Abgabe in der im Absatz 1 bezeichneten Höhe zu erUrichte . weitere Abgabepflicht tritt nicht ein bei Wechseln mtt be stimmtem Zahlungstage, wenn die dreimonatige Fr , mehr als fünf Tage überschritten hat. b
Graf Kasimir Badeni f. Gestern nachâ^ der ehemalige österreichische Ministerpräsident C f l Badem, der sich auf der Rückreise von ÄarlSbii Heimat befand, auf der Station Krasn. tot im Kupee ; a gefunden. Er hatte einen Schlaganstill erlitten ^ ^ fort tot. Graf Badeni war vom 29. September 28. November 1897 Ministerpräsident
Zur »-..tsch-englN»«.. «»"^»«.^D-âd
mayor von London richtete an den Be . . -
meister Kirschner ein Schreiben, wonn er f h - Brief Kirschners mit seinen Mitteilungen über den Besch , der Berliner Stadtverordneten aus Anlaß fL„,rr,;ßt England dem offiziellen Archiv der Stadt ^ndon elnverleibt sei. Der Lordmayor stimmt mit dem Oberbur^rmeist darin überein, daß die beiderseitigen Be,uche^ der Stadtver- treter sehr viel zum Wachsen der freundschaftlichen Be- Ziehungen zwischen Deutschland und England bngeragrn hätten, die beide bemüht seien, die Beziehungen weiter zu festigen und zu stärken.
Die französische Kammer letzte gestern dce Beratung des Zolltarifs fort. Jaurös (Soz.) brachte einen Antrag ein, der in seinem ersten Teil die Regierung auffordert, die Initiative zu einer internationalen Konferenz aller interessierten Mächte zu ergreifen, die auf eine stufeniveise, gleichzeitige Ermäßigung des Zolltarifs Einarbeiten sollte. Der zweite Teil des Antrages fordert Zurückverweisung des Entwurfs an die Kommission. In seinen Ausführungen trat JaurèS nachdrücklich für eine Volitik der Milderung der zollpoli-