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General-Anzeiger
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Fernsprechanschlutz Nr. 605
Mittwoch bett 7. Juli
^etnfvredxinitfyfaft Nr. 605
1909
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau.
Nachdem das in Gemäßheit des Gesetzes zur Verhütung von Hochwassergefahren vom 16. August 1905 (G.-S. S. 342) für. die Kinzig aufgestellte Verzeichnis nebst dazu gehörigen Plänen im Sinne der Anweisung des Herrn Landwirtschaftsministers vom 8. Juli v. Js., B II b 4996 M. f. L. III. 1580 M. d. ö. A., fertig gestellt ist, kann in die örtliche Prüfung dieser Unterlagen gemäß § 2 Absatz 3 des vorbezeichneten Gesetzes eingetreten werden.
Cassel den 23. März 1909.
Der Regierungs-Präsident.
â III Nr. 14011 I. V.: v. Rieß.
An die Ortspolizeibehörden Langenselbold, Niederrodenbach, Wolfgang, Rückingen und Langendiebach.
Wird veröffentlicht.
Das Verzeichnis nebst den Plänen liegt zugleich für ^» Stadtbezirk Hanau vom 9. d. Mts. ab 8 Wochen an den Wochentagen von 10—12 Uhr vormittags und 3 bis 5 Uhr nachmittags im Zimmer des Kreissekretärs für die beteiligten Gemeinden öffentlich aus. Die obigen Ortspolizeibehörden ersuche ich, die Auslegung unverzüglich in_ ortsüblicher Weise mit dem Hinzufügen bekannt zu geben, daß etwaige Einwendungen oder Anträge innerhalb der Auslegefrist schriftlich bei mir anzubringen sind.
Hanau den 6. Juli 1909.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
v 3806 Frhr. L aur.
Durch die am 1. Januar 1908 in Kraft getretenen Unfall - Berhütungsvorschriften für landwirtschaftliche Geräte ist u. a. angeordnet, daß jede Sense auf dem Wege von und zur Arbeit entweder mit einer die Schneide und Spitze vollständig verdeckenden Scheide von Blech, Leder oder Holz versehen sein oder in der ganzen Länge der Schneide umwickelt oder mit abgeschlagener, an den Stiel festgewundener Schneide getragen werden muß. Auch ist untersagt, abgeschlagene Sensenklingen in Viehstâllen oder anderen Wirtschaftsgebäuden unbeweglich zu befestigen, um an den Klingen Stroh zu schneiden.
Sicheln müssen bei der Beförderung von und zur Arbeitsstätte mit der Spitze nach unten getragen werden. Werden sie auf Wagen mitgeführt, so müssen sie mit der Spitze nach unten festgesteckt werden.
Heu- und Mistgabeln müssen mit nach unten gerichteter Spitze, Aexte, Beile und Hacken mit nach unten gerichteter Schneide festgelegt werden, wenn sie auf beladenen Wagen befördert werden.
Etwaige Belehrungen hierüber können auf den Bürgermeisterämtern, woselbst ein Exemplar der Unfall-Verhütungsvorschriften ausliegt, oder im Bureau der landwirtschaftlichen Unfall-Versicherung — Kreishaus — eingeholt werden.
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen sowohl gegen die Betriebsunternehmer als auch die Versicherten hohe Strafen festgesetzt werden.
Hanau den 28. Juni 1909.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes der Htffen-Naffauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Hanau (Land).
U 1448 J. V.: v. Strahl, Kreisdeputierter.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 schwarzseidener durchbrochener Damen- Halbhandschuh, 1 Schraubenzieher mit Holzgriff.
3 e n geblieben bei S. Wronker: 2 Tafeln Schokolade und 1 schwarzer Damengürtel, Empfangnahme auf dem Fundbureau.
Verloren: 1 Portemonnaie mit etwas über 10 DJcarf, 1 silbervergoldetes Schlangenarmband, 1 Blutstein (Anhänger).
Zugelaufen: 1 junge gelbe Dogge (kupiert), m. Gesch!., 1 junger gelber deutscher Schäferhund, w. Geschl., 1 kleiner weißer Hahn.
Entlaufen: £ mit Maulkorb versehener stichel- haariger brauner Jagdhund mit weißer Brust, m. Geschl.
Entflogen: 1 grüner Wellensittig.
Hanau den 7. Juli 1909.
Politische Rundschau.
Der Abschied des Fürsten Bülow. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet: Der Reichskanzler Fürst Bülow ließ gestern an die hier anläßlich der Besprechung über die Reichs- sinanzreform anwesenden leitenden Minister der Einzelstaaten und an die Bevollmächtigten zum Bundesrat Einladungen zu einem Diner ergehen, um sich bei dieser Gelegenheit von ihnen zu verabschieden.
Reichsstempelgesetz. Die Abgg. Frhr. von Gamp (Rpt.), Müller-Fulda (Ztr.) und Graf Westarp (kons.) haben zur zweiten Lesung der Novelle zum Reichsstempel- gesetz den Antrag gestellt, die Regierungsvorlage bezüglich der Schecks und gleichgestellten Quittungen wieder herzustellen.
©ras von Oriola in Büdesheim hat seinen Austritt aus der nationalliberalen Fraktion des Reichstags vollzogen. Die Umstände, die ihn zu diesem Schritt zwangen, sind in der folgenden Erklärung dargelegt: „Seit der Begründung des Bundes der Landwirte hat zwischen der national- liberalen Partei des Großherzogtums Hessen und dem Bunde ein gutes Verhältnis bestanden. Der Bund der Landwirte hat mit der nationalliberalen Partei in meinem, wie auch in anderen hessischen Wahlkreisen erfolgreiche Wahlabkommen getroffen, und es wurden demgemäß Kandidaten aufgestellt, die mit ihren natianalliberalen Anschauungen ihrer Ueberzeugung gemäß in wirtschaftlichen Fragen die Bestrebungen des Bundes der Landwirte für Landwirtschaft und Mittelstand verbanden. In Folge der jetzigen durch die Reichsfinanzreform herbeigeführten Krisis hat sich leider ein scharfer Gegensatz der nationalliberalen Reichstagsfraktion zum Bunde der Landwirte herausgebildet, sodaß mir die Möglichkeit genommen ist, in der Fraktion in dem Sinne zu wirken, der den meinen Wählern gegebenen Erklärungen entsxri-H. Entgegen dem seit meinem Eintritte in den Reichstag geübten Fraktionsgebrauche wurden bei der Reichsfinarizreform FraktionSbefchlüsse gefaßt, die alle Mitglieder bezüglich ihrer Abstimmung banden. Da mir zudem mitgeteilt worden ist, daß mein Verbleiben als Landesvorfitzender des Bundes der Landwirte für Hessen mit meiner Angehörigkeit zur nationalliberalen ReichStags- fraktion dieser unvereinbar erscheine, und ich damit vor die Frage gestellt war, ob ich daS mir von den hessischen Landwirten übertragene Ehrenamt niederlegen sollte, sah ich mich zu meinem lebhaften Bedauert: veranlaßt, meinen Austritt aus der Fraktion zu erklären, der ich so lange angehört habe und mit deren Mitgliedern mich politische Anschauungen und aufrichtige persönliche Freundschaft verbunden hielten. Berlin den 5. Juli 1909. Graf von Oriola, Mitglied des Reichstages/
Zum Austritt des Grafen Oriola aus der nationalliberalen Partei bemerkt die „National-Ztg/: So sehr man den Verlust bedauern muß, den die Fraktion durch das Ausscheiden eines so langjährigen und eifrigen Mitgliedes erleidet, so sehr muß man daran festhalten, daß jener nach allem Vorausgegangenen den Schritt, den er getan hat, eben tun mußte.
Ein Reichsfinanzreform - Kompromiß? Nach der „Köln. Volksztg/ dürfte man aus dem Verlauf der Beratungen der Bundesratsbevollmächtigten und der Führerder Mehrheitsparteien für die Reichsfinanzreform folgenden Kompromiß erhoffen: a) Besitzsteuern. Erstens Grundbesitz: Umsatz- bezw. Wertzuwachssteuer 40 Millionen; zweitens Quittungen überSchecksund Reichsbankguthaben 20 Millionen; drittens: Kuxen- und Effektenstempelerhöhungen 22,5 Millionen; viertens: Zinsscheinbogenstempel 27,5 Millionen; fünftens: Erhöhung der Matrikularbeiträge 25 Millionen; zusammen 135 Millionen aus Besttzsteuern. b) Neue indirekte Steuern, zusammen 310 Millionen Mark, c) Forterhaltung bestehender Steuern und zwar erstens Fahrkartensteuer 20 Millionen, zweitens Zuckersteuer in bisheriger Höhe 35 Millionen Mark; also alles in allem 500 Millionen Mark.
Das Kinderprivileg. In der Presse ist wiederholt der Annahme Ausdruck gegeben worden, die durch das Gesetz vom 26. v. Mts. erfolgte Ausdehnung des sogenannten Kinderprivilegs habe für die beteiligten Steuerpflichtigen eine Verkürzung des politischen Wahlrechts zur Folge. Denn die auf Grund der §§ 19 und 20 deS Einkommensteuergesetzes einer großen Zahl von Steuerpflichtigen gewährten Steuerermäßigungen seien auf die Aufstellung der Wählerlisten von nicht unerheblichem Einflüsse. Diese Annahme ist nicht zutreffend. Es ist dabei übersehen, daß durch das Gesetz vom 26^ v. Mts. in das Einkommensteuergesetz ein neuer § 20 a eingefügt worden ist, nach welchem die in den §§ 19 und 20 des Einkommensteuergesetzes gewährten Ermäßigungen bei der Berechnung der zu entrichtenden Steuerbeträge für Wahl- zwecke außer Betracht zu bleiben haben.
Der Minister des Innern und die Ladei,- fieischpreife. Die städtischen Behörden in Stuttgart haben im Jahre 1905 die aus eigener Entschließung vorgenommene Aufhebung der kommunalen Fleischsteuer dazu benutzt, mit der Fleischerinnung einen Vertrag über die Festsetzung der Ladenfleischpreise abzuschließen. In demselben haben sich die städtischen Behörden einen maßgebenden Einfluß auf die Fleischpr»isfestsetzung gesichert und in dreijähriger, im Verein mit den Vertretern der Metzgerinnung geübten Tätigkeit erreicht, daß die Ladenfleischpreise in daS richtige Verhältnis zu den Viehmarktpreisen gebracht worden find. Da auch die letzten Ausnahmen in der Aufhebung des Octroiâ beseitigt sind, so müssen eine Anzahl deutscher Städte ihre indirekten Steuern auf Lebensmittel, insbesondere auf Fleisch und Mehl, vom 1. April 1910 ab aufheben. Diese Tatsache hat den Minister des Innern veranlaßt, bei diesen Städten in Anregung zu bringen, daß fie fich die Erfahrung der Stadt Stuttgart zunutze machen, besonders, da et im Interesse btt Fleischet liegt, dem etwaigen Vorwurf vorzubeugen, daß sic den Nutzen der Steueraufhebung bei der Preisfestsetzung nicht brrückfichtigen. Es ist zu hoffen, daß btt fraglichen Städte der mit Freuden zu begrüßenden Anregung des Ministers Folge leisten werden.
Diamanten in Deutsch - Südwestafrika. Wir gaben eine Notiz einer Berliner Blattes wieder, welche je^t durch verschiedene Blätter gegangen ist und wonach Staatssekretär Dernburg den Diamantenreichtum in Deutsch- Südwestafrika auf rund etwa 1 Milliarde Mark an Wert angenommen habe. Im befremdlichen Gegensatz zu dieser Angabe, welche man als zuverlässig änsrhen mußte, erfolgt jetzt ein offizielles Dementi. Staatssekretär Dernburg erklärt, er habe keine Schätzung des Wertes der Diamant- fünde abgegeben, eine annähernd sichere Angabe über den Umfang des Diamanten-Borkommens in besagter deutscher Kolonie sei überhaupt unmöglich. Nach den heutigen Werten und den mäßigen Diamantenpreisen könne von einer Milliarde Mark gar keine Rede sein. Nachdem dieses Dementi jetzt erfolgt, muß man erstaunt fragen, wie jene Schätzung auf die Ri«s«nziffer von einer Milliarde Mark überhaupt. entstehen konnte. Der Verfasser hätte fich doch sagen müssen, daß er damit dem Börsentreiben in Diamantaktiev, welches ohnehin üppig aufgeschossen ist, nur neue Nahrung zuführt.
Die deutsche Schule in Mailand. Die deutsche Schule in Mailand, die auf ein dreiundzwanzigjähngeS erfolgreiches Wirken Hinweisen kann, versendet ihren Jahresbericht, der u. a. die erfreuliche Mitteilung enthält, daß die feierliche Einweihung und Schlußsteinlegung eines neuen Schulgebäudes in Via Savona Nr. 37 am 27. Juni erfolgen konnte. Dabei waren gegen fünfhundert Mitglieder der deutschen Kolonie zugegen, Konsul Dr. Brriter hielt die Eröffnungsansprache. Bei den großen Mängeln der alten Schulräume und der Unmöglichkeit, andere geeignete Räum« mietweise zu erhalten, war die Schaffung eines eigenen Heimâ für die Schule schon vor Jahren erwogen worden, mußte aber der finanziellen Schwierigkeiten wegen immer wieder m den Hintergrund treten. Durch die Unterstützung der deutschen Regierung, des deutschen Hilfsvereins und anderer großherzigen Gönner find nun die Mittel für einen Neubau zum großen Teil beschafft worden, so daß am 5. August 1908 der erste Spatenstich getan werden konnte. Der neue einstöckige Bau ist so gehalten, daß im Bedürfnisfalle ein weiteres Stockwerk aufgebaut werden kaun, und entspricht nach Lage und Ausführung allen Anforderungen, die man an ein modernes Schulgebäude stellen kann. Die innere Entwicklung der Schule hat unter dem bewährten Leiter der Anstalt, der ihr nun seit zehn Jahren vorsteht, dem Hauptlehrer Cron, mit dem äußeren Ausbau gleichen Schritt gehalten. Die Anstalt ist in den letzten drei Jahren durchschnittlich von 80 bis 90 Schülern besucht worden. In immer weitne Kreise ist die Ueberzeugung gedrungen, baß die dentiche Schule in Mailand eine große Wohltat ist für alle Eltern, die nicht in der Lage sind, 'ihre Kinder in die internationale Schule zu schicken, und so nimmt die deutsch» Kolonie in Mailand naturgemäß freudigen Anteil an diesem Werk vaterländischer Wohltätigkeit. Wenn man bedenkt, daß der größere Teil der Kinder, die die Schule besuchen, früher oder später in dir deutsche Heimat zurückkehrt, kann man sich einen Begriff da- von machen, welchen Vorteil ihnen die deutsche Erziehung im fremden Land« bietet. Für die Schüler aber, die auch späterhin in Italien bleiben, ist die Kenntnis zweier Sprachen — Italienisch wird in 25 Wschenstunden neben dem Deutschm gelehrt — ein nicht zu unterschätzendes Kapital, und di« deutsche Sprache ist das Band, das sie mit ihrer deutschen Heimat verbunden hält.
Englische Meldungen über neue Diamanten- fünde in Dentsch-Südweftafrika. Unter dem Titel