Einzelbild herunterladen
 

anauer

Vq»g?pâr visMjShrlich 1,80 ML, manaüich CO Pfg., sät M> âige abonnent« mit dem betrefsmdm Psstaufschlag. Sh ehq*w Nummer kästet 10 Psg.

Rvtaii» «»druck und Verlag der Buchdruck««! det »«thu Waisenhaus,« in Hamm.

Genual-Akzeiger

AMchts Organ für Stubb and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn- und Feiertag«, mit belletristischer Beilage.

Sh»s-«spâ« Petitzeil« ob« der« Rau« H ^ « Sèrüam«ut«ü bh AM 16 ^

«auhewrtl ÄMhw:. *tw«|f M (MM

Nr. 148 J-ernsprechanschlns; Nr. 605.

Montag den 28. Juni

Fernsprechanschlntz Nr. 605. 1909

Amtliches.

Bekanntmachung betreffend die Außerkurssetzung der Fünfzig- Pfennigftücke der älteren Geprägeformen.

Vom 27. Juni 1908.

Auf Grund des Artikels 1 Ziffer II des Gesetzes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 19. Mai 1908 (Reichs- Gesetzbl. S. 212) hat der Bundesrat die nachfolgenden Be­stimmungen getroffen:

§ 1.

Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägtformen mit der Wertangabe50 Pfennig" gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

§ 2.

Die Fünfzigpfennigstücke der im § 1 bezeichneten Formen werden bis zum 30. September 1910 bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichsmünzen umgetauscht.

8 3.

Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den ge­wöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf ver­fälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin den 27. Juni 1908.

Der Reichskanzler.

I. V.: (gez.) Sydow. V3655

Eandkreis Hanau.

Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wirb der Landweg Nr. 29 von Wilhelmsbad nach Wachen- buchen vom 28. Juni bis einschl. 1. Juli d. J. für Kraftfahrzeuge jeglicher Art, sowie für durchgehendes Fuhrwerk mit mehr als 20 Zentner Ladegewicht polizeilich gesperrt.

Hanau den 25. Juni 1909.

Der Königliche Landrat.

Y 3637 J. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Unter den Schweinen in Niederissigheim ist die Schweine­seuche erloschen.

Hanau den 24. Juni 1909.

Der Königliche Landrat.

C 3555 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Unter den Schweinen in Großkrotzenburg ist die Schweine­seuche erloschen.

Hanau den 24. Juni 1909.

Der Königliche Landrat.

V 3593 J. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Unter den Schweinen in Rückingen ist die Schweineseuche festgestettt.

Hanau den 25. Juni 1909.

Der Königliche Landrat.

V 3629 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

An die Pferdezüchter im Stadt- und Landkreis

Hanau.

Am Donnerstag den 8. Juli d. Js-, bor­mittags ^9 W, findet in Hanau auf dem Vieh- mark ip I a tz Stutenschau mit Prämienverteilung, sowie Eintragung in das Stutbuch durch die -and- Wirtschaftskammer statt. . _.

Es werden nur bedeckte Stuten prämiiert. Die Prämien bestehen darin, daß den Besitzern der ausgewahIten Stuten das in diesem Jahre von ihnen für ^Bedeckung dieser Stuten gezahlte Deckgeld zuruckerstattet wird und daß für die von diesen Stuten 1909 eventl. geborenen Küllen ein F ü l l e n g e l d nicht zu entrichten ist.

Der Nachweis für die Bedeckung der ausgewahlten Stuten ist durch V o r z e i g e n d e s D eck ich eines z lübren Wer den letzteren mcht Vorzügen kann, ist von der Prämiierung ausgeschlossen. Die Dockscheine der pra^ Stuten werden abqenommen und den Besitzern nach einiger e« >" d°- Ä werden prämiiert; diejenigen werden bev z 9 ' Nack- Vorweis de s F ül I c n s ch eine 8 vorzlffuh ende Nach zuch, ihren 3"*«t MW- ^ ""^ L laug nicht trächtig geworden sind UN lm,

weislich schlechte Fohlen gebracht haben, erhalten keine Frei­deckscheine. Die Zahl der an den einzelnen Schauorten zu prämiierenden Stuten bestimmt die Schaukommisston.

Für jede Stute, welche neu in das Stutbuch ausge­nommen wird, erhält der Besitzer 5 Mark.

Außerdem müssen die seit der letzten Stutenschau mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer gekauften Stutfohlen vorgeführt werden.

Hanau den 22. Juni 1909.

Der Königliche Landrat.

V 3581 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das. in Hanau belegene, im Grundbuche von da Band 51 Artikel 3003 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Schlossermeisters Heinrich Jung in Hanau eingetragene Grundstück:

Kartenblatt 88 Parzelle Nr. 336/108 = 21 ar 56 qm, Haus Nr. 9 in den türkischen Gärten,

a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,

b) Seitenbau rechts (A), Diamantschleiferei mit abgesondertem Abtrittsbau (E),

c) Maschinenhaus mit Kesselhaus (B) mit ab­gesondertem Dampfschornstein (C) und An­bau (D),

d) 2tes Wohnhaus mit Hofraum, in den türkischen Gärten Nr. 7,

e) Provisorischer Schuppen,

Gebäudesteuernutzungswert: zu a) = 570 Ml.

zu b) = 540 Mk.

zu o) 270 Mk.

au d) = 975 Mk.

zu e) = 45 Mk.

Grundsteuermutterrolle Art. 1852

Gebäudesteuerrolle Nr. 2142

am 20. August 1909, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Marktplatz Nr. 18Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 29. Mai 1909.

Königliches Amtsgericht 2. 15403

LMMWichtt KreismckSmu.

Zu Ehren unseres scheidenden Vorsitzenden, Herrn Polizei­präsidenten Dr. v. Beckerath, beabsichtigt der Landwirt­schaftliche Kreisverein am Mittwoch den 14. Juli, nachmittags 3 Uhr, im Vereinslokalezum goldenen Löwen" in Hanau eine Abschiedsfeier zu ver­anstalten. Näheres ergeben die bei den Herrn Bürger­meistern aufliegenden Einzeichnungslisten. Die in Hanau wohnenden Vereinsmitglieder können ihre Anmeldungen bei dem Schriftführer Herrn Domänen-Rentmeister Reinhardt bewirken.

Wir bitten unsere Mitglieder um recht zahlreiche Br- teiligung.

15419 Der Vorstand

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 silberne Damenuhr mit Sprungdeckel.

Verloren: 1 goldenes Armband mit Kristallgemälde, 1 hellbrauner Gürtel mit gelber Schnalle, 1 Zehnmarkstück.

Entlaufen: 1 Dobermann m. Geschl.

Zugelaufen: 1 Foxterrier, weiß mit schwarzen Ab­zeichen, m. Geschl.

Hanau den 28. Juni 1909.

politische Rundschau.

Kürst von Bülows Entlaffungsgesuch vor­läufig abgelehnt. Weder Rücktritt des Kanzlers noch Auflösung des Reichstags das bleibt auch nach der vor­gestrigen Aussprache des leitenden Staatsmannes mit dem Kaiser an Bord derHohenzollern" die vorläufige Antwort der Regierung auf die letzten Beschlüsse des Reichstags. Bald nachdem Fürst von Bülow vorgestern abend aus Kiel wieder in Berlin eingetroffen war, wurde nachstehende halbamtliche Mitteilung ausgegeben: Bei seinem Vortrag über die poli­tische Lage hat der Reichskanzler den Kaiser um seine so­fortige Entlaffung gebeten. Der Kaiser hat es jedoch abge­lehnt, im gegenwärtigen Augenblick dem Wunsche des Fürsten von Bülow zn entsprechen. Er wies darauf hin, daß nach der einmütigen Ueberzeugung der verbündeten Regierunren

das baldige Zustandekommm der Finanzreform für die innere Wohlfahrt wie für die Stellung de« Reiches nach außen eine Lebensfrage sei. Er könne unter diesen Um­ständen der Erfüllung deS Wunsches deS Fürsten auf Ent­bindung von seinen Aemtern nicht eher nähertreten, als bis die Arbeiten für die Reichsfinanzreform ein positives und für die verbündeten Regierungen annehmbare« Ergebnis gezeitigt haben würden.

Zur Reichsfinanzreform. Di«Nordd.Allg.Ztg. sagt in ihrem Wochenrückblick:Die ReichStagSmehrh«it wird sich keinem Zweifel darüber hingeben dürfen, daß die ver­bündeten Regierung« niemals Steuern annehmen können und werden, welche insbesondere die Industrie und bett Handel in ihrem Lebensnerv treffen. Die verbündet« Rt» gierungen werden vielmehr jed« einzelnen der Strurrvor- schläge auf seine sachliche Berechtigung prüfen und werden, falls versucht werden sollte, ihnen durch ein Mantelgesetz od« in anderer Form Steuern aufzuzwingen, die sie für unan­nehmbar erklärt haben, eher das gesamte Reformwerk ab« lehnen, als daß sie Vorschlägen ihre Zustimmung gäben, b« der deutschen Volkswirtschaft dauernd«« Schaden bringen müssen.

th. Im Auftrage des Oberkirchenrates empfing am 12. Juni Herr Dr. Du«ke eine Abordnung bei preußischen Lehrervereins, um die Wünsche de« Vereins be­züglich der Besoldung und Stellung der Lehrer, denen kirch. liche Aemter übertragen find, rntgegenzunehm«n. Die Be> sprechungm erstreckten fich besonders auf die Besoldung der kirchlichen Aemter und auf die Abtrennung deS KüsterdiensteS von den übrigen Funktionen. Seitens des VemreterS der obersten Kirchenbehörbe in Prmßru kam zum Ausdruck, daß dieselbe in beib« Richtungen gerne bereit sei, den Wünschen der Lehrer entgegenzukommen, soweit die vorhandenen finan­ziellen Mittel es gestatteten. Auch wurde der Frage nahe» getreten, die auS kirchlichen Quellen stammenden Einnahmen der Lehrer festzustellen, und fie möglichst ganz für kirchliche Zwecke zu verwenden. Auf Grund des § 38 des Schul- unterhaltungSgesetzeS könne eine solche Klarstellung schon jetzt erfolgen und die kirchliche Behörde würde solchen Bestrebungen auch keinerlei Hindernisse bereiten; doch empfehle es sich auS mancherlei Gründen, ein« solche Scheidung nicht sofort all­gemein vorzunehmen. Auch in der Küsterfrage zeigte Ober- konfistorialrat Dr. DuSke wohlwollendes Entgegenkommen, so baß gegründete Hoffnung vorhanden ist, daß auch diese Angelegenheit, wtlch« der gesamte Lehrerstand mit allem Interesse verfolgt, in absehbarer Zett in befriebigenber Weise gelöst werden wird.

th. Die AusführUttgSbestimmungen zum Lehrer- besoldungSgesetz sind so weit fertiggestellt, daß sie in, bet allernächsten Zeit erscheinen werden. Immerhin aber dürfte sich die Nachzahlung der Gehaltserhöhungen noch einige Wochen verzögern. ES wird sogar vermutet, daß die end­gültige Regulierung der Nachzahlungen erst im Oktober und November erfolgen würde, weil die Beschaffung brr Unter­lagen für bie Verteilung der 35 Millionen Mark auf die verschiedenen Provinzen in kürzerer Zeit nicht zu erreich« ist. Sie ergeben sich ans der Mehrbelastung der einzeln« Gemeinden und erst nach diesen Festst«llungen erfolgt bie Verteilung der StaatSzuschüsse an bie Provinzen, wobei auch

Die politische« Vorgänge

beanspruchen nach wie vor da« größte Interesse. Wer genau mrd schnell unterrichtet sein will, lese bett

Hanauer Anzeiger"

der infolge der Ausgestaltung seine« redaktionellen Teiles fich wachsender Beliebtheit zu erfreuen hat. Dem lokalen und provinziellen Teile läßt derHanauer Anzeiger^^ weiterhin aufmerk­same Pflege zuteil werden, unter­stützt durch zahlreiche eigene Berichterstatter.