Erstes Blatt.
SeM^prei-, vtnktchährNch 1,80 Mk^ m»natlich 60 $fg„ für aal« »«ÜG« Lbsimentm mit dem betreuenden 93eßoufm*<* Sie em^rin« Nummer (eßet 10 Pfg.
Metitelbnidt und Verlag der Buchdruckerei de» verei». ee. WaijtuhMje» in Hemau.
Gcneral-Anzklger
Amtliches Orgs» für Sicht- sch Fachkreis Hasan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sinn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Die süuf^s-Llttltt Petitjeil« »der deren Raum 2» Nv im ««clamrateil Me Zeile 8$ Ps»
verautmortl. Redakteur: «. Echt«««« tu Haua».
Nr. 147 F-rnspr-chanschlutz Nr. 605.
Samstag den 26. Juni
Ferttsprechanschlusi Nr. 605. 1909
Die Mjt tatet mW * S.MnWtWM
18 Seiten.
Amtliches.
Stadtkreis F)anau.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 19. bis 25. Juni 1909:
3 Bau- und Mafchinen-Schlofier, 1 Bau' und Möbelschreiner, 4 Hausburschen, 1 Monatsfrau, 6 Tagelöhner.
Hanau den 26. Juni 1909. 15339
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Bekanntmachung.
Wir haben beschlossen, hiesige Handwerksmeister NNd Gehilfen zur Besichtigung der z. Zt. in Wiesbaden stattfindenden Industrie- und Gartenbauausstellung auf Kosten der Stadt zu entsenden und ersuchen Bewerber, sich bis zum 8. Juli d. Js. bei uns zu melden.
Hanau den 23. Juni 1909.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
15233
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Politische Run dich au.
Der Kaiser sandte von Kiel folgendes Telegramm an den Bürgermeister Dr. Burchard : „Soeben erhalte ich die Meldung, daß der Staatsvertrag zwischen Preußen und Hamburg über die Regelung der unteren Elbe heute auch im Herrenhause angenommen worden ist. Möge dieses Uebereinkommen, ein Symbol gemeinsamen Strebens, der deutschen Schiffahrt zu neuem Segen gereichen. Wilhelm I. R."
Ernannt. Oberpräsidialrat Dr. Michaelis - Breslau wurde zum Wirkl. Geh. Oberfinanzrat und Unterstaatssekretär im Finanzministerium ernannt.
Zur Reichsfinanzreform. Wie Wolffs Telegraphisches Bureau erfährt, wurde der konservativen Fraktion im Auftrage des Reichskanzlers eröffnet, daß die Kotierungs- ficuer, die Mühlenumsatzsteuer und der Kohlenausfuhrzoll unannehmbar seien, weil sie den Handel und den Verkehr schädigen, die Industrie unerträglich belasten und unsere gesamtwirtschaftliche Stellung verschlechtern würden. Die Parfümeriesteuer habe unüberwindliche Bedenken gegen sich. Hinsichtlich der Wertzuwachssteuer wurde auf die ausführ- lieben letzten Erklärungen des Reichsschatzsekretärs Bezug genommen.
Die nattonalliberale Fraktion hat beschlossen, im Reichstage einen Antrag auf Einführung einer Dividendensteuer von 2 Prozent einzubriugen.
Der Seniorenkonvent des Reichstages trat während der gestrigen Plenarsitzung zusammen. Auf Wunsch der Konservativen und des Zentrums wurde beschlossen, heute Samstag, keine Sitzung abzuhalten. Mit Rücksicht auf den katholischen Feiertag am Dienstag findet auch am Montag keine Sitzung statt. Mittwoch steht die Interpellation der Sozialdemokraten über die Lebensmittelteuerung zur Verhandlung. Dann wird der etwa noch ausstehende Rest des Finanzgesetzes bezw. der von der Kommission hinein- gearbeiteten Steuervorlagen erledigt, worauf die großen Konsumsteuern folgen: Branntwein, Tabak und Bier. Man rechnet auf jede dieser Steuervorlagen nur je einen Tag so daß das Ende der Reichstagsverhandlungen etwa am 8. Juli zu erwarten wäre. c.„.
Der französische Senat hat die Zollkommsspon für drei Jahre neu konstituiert. Sechs Mitglieder der alten Zoll kom Mission^ wurden wiedergewählt Die Mehrheit der Kommission bleibt einer Revision des Zoll'anss geneigt, bte Repressalien vermeidet, aber Frankreich die Herrschaft über seine Tarife läßt. — Der Senat nahm fast einstimmig die Nachtrags - Kredite einschließlich derjenigen jur Marokko an desgleichen die Vorschläge, die für bte Pensionierung der Lokomotivführer und Heizer daS Lebensalter auf aO und die Dienstzeit auf 25 Jahre feststen.
Meikbuck über den Kongo. Gestern abend ist in "° â« ein W-ibbuch über dm ®«”8» ”'*«■» W ““ SG für™« "âuf das beste” seriellen Abstchlm raieberbolt und
dem schmerzlichen Empfinden der Belgier über die Art, in der diese Absichten in England angezweifelt werden, lebhaften Ausdruck verleiht. Das Weißbuch enthält ferner die Erwiderung des Staatssekretärs des Auswärtigen Grey, daß das Memorandum von der englischen Regierung eingehend geprüft worden sei, die trotz ihrer Bereitwilligkeit, die belgische Angliederung anzuerkennen, dazu nicht in der Lage sei, so lange die mit der Besteuerung und dem Arbeitszwang zusammenhängenden Mißbräuche gegen Eingeborene fort- brstânden und ihre Behandlung nicht den in anderen Kolonien bestehenden Grundsätzen angepaßt sei. Schließlich
bringt das Weißbuch neuere Konsularberichte, vorgeht, daß die Mißbräuche, über die Klage noch ungehindert fortbestehen.
Die Vorgänge in Persien. Ueber kampf in Mesched zwischen russtschrn Kosaken
aus denen her« geführt wirb,
den Straßen- und persischen
Revolutionären wird noch gemeldet: Als drei Kosaken vom Wachkommando auf der russischen Diskontobank mit Proviant dorthin zurückkehren wollten, wurde ihnen dies von den Revolutionären, die daselbst Barrikaden errichtet hatten, verwehrt. Der russische Generalkonsul ordnete daher an, daß der Befehlshaber des Konsulatskonvois drei Kosaken mit Proviant nach der Bank schaffe, was zwei Offiziere mit vierzig Kosaken und einem Maschinengewehr ausführten. Unterwegs stießen sie auf eine Barrikade, auf der sich etwa 80 bewaffnete Revolutionäre befanden. Nach halbstündiger erfolgloser Unterhandlung mit den Revolutionären, welche sich weigerten, die Kosaken durchzulaffen, eröffneten die russischen Kosaken das Feuer, bahnten sich einen Weg zur Bank und kehrten ohne Verlust zurück. Die Verluste der Revolu-
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Parlamentarisches.
Die Retchsstempelnovelle in der Finanz- kom Mission.
mb. Berkin, 25. Juni. Die Finanzkommission beriet heute aus der Reichsstempelnovelle zunächst den Abschnitt über den Scheckstempel. Die Regierung beantragt in dem Entwurf einen Fixstempel von 10 Pfennig vom einzelnen Scheck, auch von Quittungen über Bankguthaben, unter Freilassung des Postscheckverkehrs und des Schecks, die dem Wechselstempel unterliegen. Vom Abg. Müller-Fulda (Ztr.) war beantragt, statt des Fixstempels eine Staffelung nach der Höhe der Scheckbeträge: 10 Pfennig bei Schecks bis zu 150 Mark und von da an aufsteigend bis zu 1 Mark. Im Lauft der Verhandlung zog Müller-Fulda seinen Antrag zurück, und der Fixstempel mit den Befreiungen des Regierungsentwurfs wurde angenommen, dagegen die Stempelpflicht der Quittungen über Bankguthaben abgelehnt. Aus der Verhandlung hierüber ist zu berichten: Müller-Fulda äußerte sein Erstaunen, daß die Regierung aus dem Fixstempel 13 Millionen erzielen wolle, während noch 1903 berechnet wurde, daß der Fixstempel höchstens eine halbe Million bringen würde. Der Direktor im Reichsschatzamt Kühn hält aber eine Verzehnfachung des Scheckverkehrs in der Zeit seit 1903 sehr wohl für möglich, und der Reichsbankpräsident Havenstein bestätigte das. Wenn auch die Summe der Scheckbeträge nicht gestiegen sei, so habe doch die Stückzahl rapide zugenommen. DaS rapide Anwachsen des Postschecks erweise die Beliebtheit des Schecks als Geldverkehrsmittel. Daß durch das Stempelgesetz die kleinen Schecks zuruckgedrängt würden, sei kein Unglück. Die Regierungsver- treter bekämpften die Staffelung. Abg. Mommsen (fr. Vg.) lehnte ebenso auch den Fixstempel ab. Abg. v. Brockhausen (Kons.) befürchtet für den kleinen Scheckverkehr für Sparkassen und Genoffenschaften Schwierigkeiten, erklärte aber, wenn auch mit Bedauern, für die Regierungsvorlage stimmen zu müssen, da man darüber nicht hinwegkomme. Abg. Müller- Fulda (Zentrum) erklärte sich schließlich durch die Ausführungen der Regierung überzeugt. Durch die Freilassung der Bankquittungen fällt etwa die Hälfte des von der Regierung errechneten Ertrages aus. Aber man lehnte hier die Stempelpflicht auch schon deshalb ab, weil man darin den Anfang einer allgemeinen Quittungssteuer erblickte. Sodann wurde der Feuerversicherungsstempcl verhandelt. Er soll ein Viertel vom Tausend bei Jahres- oder mehrjährigen Policen und ein Fünfzigstel vom Tausend für jeden Monat bei Policen von kürzerer Dauer betragen. Dr. Roesicke (Kons.) hat hierzu einige Abänderungsantrâge gestellt, erklärte sich aber gegen den Stempel' überhaupt. Der Stempel wurde schließlich abgelehnt. Damit ist die Arbeit der Finanzkommission beendet. Aus der Verhandlung über diesen Punkt ist zu erwähnen, daß der von den Abgg. Frhr. v. Gamp und Raab (Wirtsch. Vg.) empfohlene Gedanke einer Monopolisierung des Feurrversicherungswesens durch das Reich
vom Schatzsekretär aus politischen, wirtschaftlichen unb »er« sicherungstechnischen Gründen abgelehnt wurde.
Aenderungen der Telegraphenordnung.
Vor einiger Zeit sind im Zentralblatt für das Deutsch» Reich und im Amtsblatt des Reichspostamts die Aenderungen der Telegraphenordnung veröffentlicht worden, die auf den im vorigen Jahr von der internationalen Telegraphenkonferenz in Lissabon gefaßten Beschlüssen beruhen. Da di« Aenderungen am 1. Juli in Kraft treten, möchten wir bte Aufmerksamkeit auf die wichtigsten hinlenken. Für den internationalen Telegraphenverkehr, bei dem di« verabredete Sprache immer mehr Verwendung findet, sind einige ergänzende Vorschriften hinzugetreten. Bekanntlich hatte die Telegraphenkonferenz in London 1903 für die Code-Sprache aud) bte Verwendung von künstlichen Wörtern freigegeben, während bis dahin nur wirkliche Wörter auS den acht Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Holländisch, Italienisch Por- tugisisch und Lateinisch benutzt werden durften. Es würd« aber zur Bedingung gemacht, daß die künstlichen Wörter aus Silben bestehen sollen, die sich nach dem Gebrauche der acht Sprachen aussprechen lassen. Don dieser Erleichterung vielfach in einer Weise Gebrauch gemacht worden, die den Telegraphenbetrieb mit schwer telegraphierbaren Wörtern belastet und dadurch die glatte Abwicklung des allgemeiner Verkehrs beeinträchtigt. Um diesen Mißbräuchen und bannt einer weiteren Komplizierung der künstlichen Wörter vorzu- beugen, soll die Beurteilung der Aussprechbarkeit der Lilben künftig nach dem gewöhnlichen Gebrauch der genannten acht Sprachen, nicht nach dem Vorkommen einzelner abnormer Wörter erfolgen. Die akzentuierten Buchstaben S, L, é, 6, ö und ü dürfen zur Bildung künstlicher Wörter nicht mehr verwendet werden; die Doppelvokals ae, aa, ao, oe und ne werden in der verabredeten Sprache als je zw«! Buchstaben gezählt, ebenso ch, letzteres jedoch nur in den künstlichen Wörtern.
Eine wesentliche Vereinfachung haben dt« Vorschriften über die Erhebung und Erstattung der Gebühren für B«. richtigungstelegramm« erfahren, die auf Verlangen der Empfänger abgelassen werden. Während früher die volle Gebühr für das Berichtigungstelegramm und außerdem dir Gebühr für daS Antworttelegramm zu entrichten war, wird künftig nur noch die reglementmäßige Wortgebühr für jedes zu wiederholende Wort erhoben. Im europäischen Verkehr ist dabei eine Mindestgebühr von 80 Pfg. für daS Telegramm festgesetzt. In dieser Gebühr sind die Kosten für di« Antwort einbegriffen. Im innern deutschen Verkehr beträgt die Mindestgebühr auch für solche Berichtigungstelegramm« 50 Pfennig.
Um den Telegrammabsendern bie Gewißheit zu geben, daß die Wörter in den von ihnen benutzten Codebüchern den Vorschriften entsprechen und bei allen Anstalten angenommen werden, ist eine auS den Telegraphenverwaltungen Deutschlands, Frankreichs und Englands bestehend« Kommission gebildet worden, der die Codes zur Prüfung untev- breitet werden können. Wie wir hören, sind die Verabredungen dieser Kommission soweit vorgeschritten, daß in nächster Zeit das Verfahren und der Termin der Einreichung der Codes bekanntgegeben werden wird. Eine Verpflichtung zur Einreichung der CodeS ist, worauf wir ausdrücklich hinweisen möchten, in Lissabon nicht festgelegt
Bei Handelsmarken waren bisher Buchstaben und Ziffern in derselben Gruppe zwar zulässig, sie wurden aber getrennt taxiert; z. B. zählte 197a/199b als 4 Wörter 3/M ober Ch 53 als 2 Wörter. Diese Zählweise ist nunmehr fallen gelassen.; alle zu einer Handelsmarke verwendeten Zahlen. Buchstabe und Zeichen werden zusammen als ein Ganzes (je 5 als 1 Wort) gerechnet. In Zukunft zählt also bei HondelSmarken: 197a/199b als 2 Wörter, 3/M und Ch 23 als je 1 Wort. Künftig können Hausnummer und Stockwerk in eine Grupp« wie folgt zusammengezogen werden: 15—3, d. h. 3. Stock- werk in Haus Nr. 15. Die Bestellung der Telegramm« während der Nacht stieß bisher vielfach auf Schwierigkeiten, teils weil die Empfänger die Störung ihrer Nachtruhe ungern sehen, teils weil die Boten überhaupt keinen Zutritt zu den Häusern erlangen. Telegramme, die nachtS am Bestimmungsort eingehen, sollen daher künftig nur dann noch fort bestellt werden, wenn sie den Vermerk „Nuit", „Nachts* tragen, oder wenn die Ankunftsanstalt aus dem Inhalt zu erkennen vermag, daß ein Fall wirklicher Dringlichkeit vor- liegt. Besonderen Wünschen auf Zustellung aller oder bestimmter Klassen von Telegrammen während der Nacht wird nach wie vor Rechnung getragtn werden. Telegramm- empfänger, die schon früher beantragt haben, daß die für sie in der Nacht eingehenden Telegramme bis zum nächsten Morgen liegen bleiben sollen, werden noch befragt werden, ob sie vom 1. Juli ab auch die mit „NachtS" bezeichneten oder als dringlich erkennbaren Telegramme von der Nachibestellung ausgeschlossen wissen wollen.
Die Codes können, auch wenn sie noch nicht geprüft sind, oder wenn ihre Prüfung nicht beantragt wird, verwendet werden, soweit die darin enthaltenen Wörter den Bestimmungen der Telegraphenreglements entsprechen. Wieviel Codes zur Vorlegung gelangen werden, läßt sich auch nicht annähernd übersehen; jedenfalls bürste aber bie Prüfung der Codes geraume Zeit beanspruch«».