Hanauer K Anzeiger
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$F. 139 Fernsprechanschlich Nr. 605,
Donnerstag den 17. Juni
Ke«nspr«chanlchl»s! Rr. 605. 1909
Amtliches.
Landkreis Ran au.
Durch die Anlage C der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 23. Dezember v. Js. (R.-G.-Bl. 1909,
03 ff.), betreffend die Eisenbahnverkehrsordnung, sind die bisher gültigen Bestimmungen über die Versendungen ver- flüssigter und verdichteter Gase auf Eisenbahnen in mehreren Punkten abgeändert worden.
Infolgedessen sind auch einige Paragraphen der Polizeiverordnung, betreffend den Verkehr mit verflüssigten und verdichteten Gasen vom 26. Septemberl905(A.-Bl.Nr.40/05), abgeändert worden. Diese Aenderung ist unter dem 18. o. MtS., A II 3786, im Amtsblatt Nr. 21 veröffentlicht worden.
Cassel, den 4. Juni 1909.
Der Regierungspräsident.
A II 3788 J. V.: v. Rieß.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 15. Juni 1909.
Der Königliche Landrat.
V 3363 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.
, Der Bürgermeister Lapp aus Dörnigheim ist auf eine weitere 8jährige Wahlperiode zum Bürgermeister dieser Gemeinde wiedergewählt und bestätigt worden.
Hanau den 15. Juni 1909.
A 2848
Der Königliche Landrat.
v. Beckerath.
Bniderdiebacherhof ist die Räude festgestellt worden. Hanau den 16. Juni 1909.
Der Königliche Landrat.
V 3471 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.
PoUMcke Run dich atL
Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Münzgesetz vom 1. Juni 1909, sowie eine Bekanntmachung betr. die Ausführungsbestimmungen zu den bisherigen Münzgesetzen vom 9. Juni 1909.
Zum Herrenhatts. Bei der in Erfurt sorge» nommenen Präsentationswahl zum Herrenhaus für den Landwirtschaftsbezirk Westthüringen wurde an Stelle des verstorbenen Landrats von Breitenbuch Generalmajor Freiherr V' Marschall-Berlin einstimmig gewählt.
Oesterreich und die Begegnung zwischen Kaiser Wilhelm und dem Zaren. Zu der Begegnung zwischen Kaiser Wilhelm und dem Zaren erhält die offiziöse „Wiener Allgemeine Zeitung" von besonderer Seite folgende Mitteilungen : Oesterreich-Ungarn nimmt sympathischen Anteil an einem Ereignis, welches die Erwärmung der deutsch- russischen Beziehungen zur Folge haben kann und auch deshalb für den Verbündeten des Deutschen Reiches erfreulich ist. Auch vom Gesichtspunkte der allgemeinen Politik wurde eine solche Entwicklung in Wien als Fortschritt im Sinne der Klärung der internationalen Lage gewürdigt werden. Die besonderen Interessen Oesterreich-Ungarns können aber durch die Monarchenbegegnung in der Ostsee kaum irgendwelche Förderung erfahren. Der unnatürliche Gegensatz zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland ist darauf zurückzuführen, daß man in Petersburg die Politik Oesterreich- Ungarns mißverstand, und daß man ihr fälschlich eine feind- selige Tendenz gegen Rußland beimaß. Diese irrige Auffassung kann jedoch nicht durch eine Vermittlung von dritter Seite rektifiziert werden, sondern nur durch eine in Petersburg selbst erfolgende Ernüchterung, wenn die dortigen leitenden Persönlichkeiten ihren Irrtum in der Beurteilung der österreichisch-ungarischen Politik einsehen werden.
Eine Verdächtigung Deutschlands. Zu der Konstantinopeler Meldung eines Pariser Blattes, wonach Deutschland eine Flottenstation auf einer griechischen Insel im Archipel verlange, eine unbequeme Forderung, welche die Türkei vergebens durch Ablenkm der deutschen Ansprüche auf Tripolis beseitigen wolle und deren Ausgana davonabhange, daß Deutschland in der kretischen Frage dem Ministenum Hilmi Pascha wirksame Hilfe leiste, bemerkt die S>idd Reichskorrespondenz" : An dieser ganzen Enthüllung st »n wahres Wort. Weder in Tripolis, noch im Arch'p l, noch anderwärts werden Gebietsteile des ottomamichen Reiches durch deutsche Begehrlichkeit gefährdet. In der kretischen Frage bedarf die Pforte keiner Unterstützung m ber Fonn einer le sonderen Geschäftigkeit unserer Diplomatie. , sich das genannte Organ gegen di- Auast eine« anderen
Pariser Blattes vor den Diensten, die Deutschland der russischen Politik in Persien leiste, um Rußland von Großbritannien zu trennen. „Wir wollen Rußland nicht verführen, weder in Persien noch sonst wo. Uns genügt es, daß Rußland sich nicht gegen Deutschland hat einfangen lassen."
Die Anssperrnngen im Hamburger Baugewerbe. Die Zahl der Aussperrungen im Baugewerbe nimmt täglich zu. Die Arbeitgeber beschlossen, die Aussperrungen nicht früher aufzuheben, bis die Arbeitnehmer- verbände auf ihre Forderungen verzichten. Die Zahl der Ausgesperrten, bezw. Streikenden beträgt rund 3000 Maurer, 1500 Zimmerer, 2280 Bauhilfsarbeiter, 700 Klempner, 360 Schlosser, 160 Mauersteinarbeiter und 135 Töpfer.
Der Vorstand des Leipziger Aerzteverbands erklärt auf die Zurechtweisung in der „Rordd. Allg. Ztg.": Der Vorstand gibt hiermit die Erklärung ab, daß er trotz der im Entwürfe der Reichsversicherungs-Ordnung geplanten beispiellosen Entrechtung deS Aerztestandes in seinen Direktiven und der am 23. Mai beschlossenen „Erklärung" nur den bie staatsbürgerliche und berufliche Freiheit des Aerztestandes vernichtenden Bestimmungen entgegentritt, einen Aerztestreik aber ablehnt und die ärztliche Behandlung der erkrankten Krankenkassenmitglieder ausdrücklich gewährleistet wissen will (vergl. II, 3 der Erklärung). Er verurteilt den Versuch der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung", diese „Erklärung" durch Weglassen der wichtigsten Abschnitte zu entstellen und die Bestimmungen der Reichsversicherungs-Ordnung, insbesondere des § 451 Abs. 3, in irreführender Weise als günstig für den Aerztestand hinzustellen. Der Vorstand des Verbandes bezweifelt nicht, daß von allen in Betracht kommen- dm^ Faktoren, , insbesondere auch der Presse, .bei genauer Prüfung des Entwurfs diese Verschleierung durchschaut und aus der nahezu einmütigen Stellungnahme der verschiedensten ärztlichen Organisationen in allen Teilen des Reichs der Ernst der Lage und die unbedingte Notwendigkeit einer Aenderung des Entwurfes im Sinne der seit vielen Jahren vom deutschen Aerztetag erhobenen Forderungen und von diesem gemachten positiven Verbesserungsvorschlägen erkannt wird. — Auch die Aerzteschaft Westfalens erklärt den Entwurf der Reichsversicherungs-Ordnung für unannehmbar und stellt für den Fall seiner Annahme eine Unterbrechung ihrer Tätigkeit in Aussicht.
Der Bund selbständiger Graveure, Ziseleure und verw. Berufskollegen Deutschlands hält vom 3. bis 5. Juli in Nürnberg seinen 5. Bundestag ab. Den Mittelpunkt des zur Beratung stehenden Stoffes bildet ein Vortrag des Herrn Dr. H. Roehl, Syndikus der Berliner Handwerkskammer, über das Thema: Inwieweit sind Tarifverträge zurzeit für uns geeignet." Die Ergebnisse der Nürnberger Verhandlungen werben voraussichtlich von weittragender Bedeutung für die betr. Gewerbe sein.
Der geistige Urheber des Panamakanals t» In Toulon starb der ehemalige Marineoffizier Lucien Napoleon Bonaparte Wyse, ein Sohn der Prinzessin Lätitia Bonaparte und des englischen Diplomaten Wyse. Der Verstorbene hatte zuerst den Plan eines Durchstiches der Landenge von Panama gefaßt und seine Konzessionen später an Lesseps abgetreten.
Die Sonderbotschaft des Präsidenten Taft an den Kongreß empfiehlt eine Steuer von 2 Prozent auf die Reineinnahme der Korporationen, sowie eine Verfassungsänderung, durch die der Regierung der Vereinigten Staaten das Recht gegeben wird, eine Einkommensteuer zu erheben, ohne dieselbe auf Grund der ermittelten Bevölkerungsziffer auf die einzelnen Staaten verteilen zu müssen. Die Botschaft schätzt den Ertrag der Steuer auf die Reineinnahmen der Korporationen auf 25 Millionen Dollars und sie sieht in dieser Steuer einen großen Schritt vorwärts in der Kontrolle der Korporationen, wodurch in Zukunft ein Mißbrauch ihrer Macht verhindert werden könne.
Englisches Unterhaus. Lord Lonsdale fragt an, ob im Plane bezüglich der Räumung Kretas von den internationalen Truppen irgend eine Aenderung eingetreten sei. Der Parlamentssekretär des Auswärtigen Amtes McKonnon Wood erwiderte: Die Antwort laute: Nein. In der weiteren Verhandlung wurden von mehreren Abgeordneten auf die Ausführung des deutschen Flottenprogrammes bezüg- liche Fragen gestellt, und zugleich gefragt, ob die Regierung offizielle oder nichtoffizielle Nachrichten hierüber habe; u. a. fragte Lord Lonsdale, ob bekannt sei, daß eines der erstklassigen Schiffe des deutschen Bauprogramms für 1909 auf einer kaiserlichen Werft gebaut werden soll, während der Bau der anderen Schiffe an Privatwerften vergeben werden soll. Der erste Lord der Admiralität McKonnon erwiderte, daß keinerlei offizielle Nachrichten vorläaen: er wisse auch
nur, waS in den Zeitungen gestanden habe. Hierauf wan^" sich Weedgwood mit der Frage an Konnon, ob Maßnahme^ getroffen seien zur Ausrüstung von Kriegsschiffen mit G«' schützen, die gegen Luftschiffe zu feuern imstande wären. Konnon antwortete, man entwarf bereits Pläne für Steil- feuergeschütze und beabsichtige, dies« den Schiffen zuzustellen, sobald die Erfahrungen es wünschenswert machen sollten. — Das Unterhaus hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf betreffend die Einrichtung eine« Arbeitsbörsensystems einstimmig angenommen.
Die türkische Kammer nahm daS Pressegesetz in zweiter Lesung an, und begann die Beratung 'be« Steuer- erhebungsgesetzes. Der Finanzminister trat für die Writer- crhebung der kürzlich von der Kammer suspensierten Militär- steuer der Christen ein. Mehrere christliche Deputierte wandten sich gegen die Steuer, da die Christen bereit seien, in ben Heeresdienst einzutreten.
Die zweite Lesung des Besoldungsgesetzes in der Budgetkommission.
Berti«, 16. Juni. Die Budgetkommission trat heute vormittag von neuem zusammen zur zweiten Lesung des Besoldungsgesetzes. Er liegt in einer umfangreichen Drucksache ein Antrag des Referenten Dr. D r o «s ch e r (Kons.) vor, der eine Reihe von Abänderungen gegenüber ben Beschlüssen erster Lesung enthält. Von wesentlicher Bedeutung ist di« Bestimmung über die Anrechnung der Dienstzeit der Militär- anwärter. Nach dem Beschlusse erster Lesung sollte dir Anrechnung erfolgen für dir Militäranwärter, dir acht Jahr« und darüber im Heere oder in der Marine gedient haben, biS zum vierten Jahre, soweit diese Dienstzeit und die nachfolgende Zivildienstzeit zwölf Jahr« übersteigt, mindestens jedoch mit einem Jahre. Nach dem nunmehrigen Antrag» Droescher erfolgt die Anrechnung nicht schon nach dem achten, sondern erst nach dem neunten Militärdienstjahre und demgemäß nur bis zu drei Jahren. ES entspricht dies bei preußischen Regelung. Von konservativer Seite wird dieser Antrag empfohlen, mit der Begründung, daß damit bit gleichmäßige Regelung für das ganze Reich gesichert werde. Die Nationalliberalen treten dagegen für die Aufrechterhaltung des Beschlusses erster Lesung ein. Vom Zentrum wird die Regierung um eine Erklärung ersucht, ob eine gemeinsame Regelung in allen Bundesstaat« in Ausficht genommen sei. DaS fei die Hauptsache. Unterstaatssekretär Twele erklärt hierzu, das Reichsschatzamt sei mit den einzelnen Regierungen noch nicht in Verbindung getreten. Sobald der Reichstag einen Beschluß gefaßt habe, werde sofort diese Beratung erfolgen. Er hoffe, daß eine einheitliche Regelung erzielt werd«. Mit Rücksicht auf dies« Erklärung wird der Antrag Droescher mit großer Mehrheit angenommen. Nach § 12 in der Fassung der Antrig« Droescher kann eine Dienstalterszulage versagt werden, wen« gegen daS dienstlich« oder außerdienstliche Verhalten deß Beamten eine erhebliche Ausstellung vorliegt. Von sozialdemokratischer Seite werden Bedenken gegen diese Fassung erhoben und der Zusatz verlangt: Religiöses und politische» Verhalten gibt keinen Grund zur Versagung der Dienstalterszulage. Unterstaatssekretär Twele bemerkt, daß in 18 Jahren die Dienstalierszulag« nur einmal versagt word« sei. Von der Wirtschaftlichen Vereinigung werben gegen d« Antrag der Sozialdemokraten nicht grundsätzlich« Bedenk« erhoben, sondern nur gegen die Aufnahme in da« Gesetz. Es könne in der Form des Auftretens ein Grund zum Einschreiten liegen. Daher sei eine Resolution zum Disziplinar- gesetz empfehlenswerter. Von nationalliberaler Seite stellt man sich gleichfalls auf diesen Standpunkt und betont, daß das förmliche Disziplinarverfahren oft viel gefährlicher sei. Auch das Zentrum warnt vor der Aufnahme eine» solchen Zusatzes in das Gesetz. Der RegierungS- vertreter erneuert seine Warnung, verweist auf dir ungemeine Schwierigkeit, eine richtige Fassung zu finden und gibt für das Schatzamt die Zusage, zu versuchen, ob eine einwandfreie Fassung gefunden werden könne. Unter tlmft&nben könne eine solche Bestimmung direkt gefährlich für den Beamten werden, indem sie einen Zwang zum förmlich« Disziplinarverfahren einführe. Der Antrag wird gegen Sozialdemokraten und Freisinnige abgelehnt und § 12 in der Fassung Droescher angenommen. Die Abstimmung über einzelne der weiteren Bestimmungen wird ausgesetzt. Da» Besoldungsgesetz tritt nach § 47 mit Wirkung vom 1. Aprü 1908 in Kraft. Hinzugefügt wird: Neben den, den Beamten, Offizieren und Unteroffizieren für 1908 zukommend« Nachzahlungen an Gehalt, Löhnung und Wohnungsgeld- zuschuß oder Mietsentschädigung sind auch die Zulagen p» gewahren, welche in dem NachtraaSetat für 1909 ' vorgesehen sind. Die rückwirkende Kraft für di« Pensionen unb Reliktenansprüche iü m der «st«