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«Esährttch 1^0 sn, mwaUich 60 Uz., sh ai* wäetige »bemunten mit dem b«trefs«dm PostauffchUltz.
Die myrtae Nummer teßet 10 Pfg.
ftotettonibrud! und B«l«z bet Buchdrucker«! bei verein, w, Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ fir Stadt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
rinrScknngs-edSho»
Die fünszespaiteu« Petit-«ü« »bet bet« Roum * MG- im Lämenteil bi» Zelle N Pfg»
Vercmiwortl. »ebettew: 9. e#H»tt in Ho«n.
Nr. 125 W-rnsprechanschlus; Nr. 605»
Dienstag den 1» Juni
Fernsprechairschlutz Nr. 605» 1909
Amtliches.
Landkreis Danail.
Die Herren Bürgermeister, in deren Gemeinden die Ver- tilgtMg. der Raben während der diesjährigen Brutzeit angeordnet war, ersuche ich, bis spätestens den 8. Juni d. Js. die Höhe der gezahlten Schußprämien hierher anzuzeigen, damit deren Erstattung durch die Kreiskommunalkasse erfolgen kann.
Hanau den 28. Mai 1909.
Der Königliche Landrat.
A 2618 v. Beckerath.
Verdingung.
Die Ausführung der 'Zimmerarbeiten zum Neubau der vierklassigen Gemeindeschule mit Abortgebäude in Wachen- buchen sollen in öffentlicher Verdingung vergeben werden.
Verdingungsunterlagen können gegen Erstattung des Selbstkostenpreises von je 1 Mk. für das Los vom Unterzeichneten bezogen werden.
Die Eröffnung der Angebote findet in dem auf Samstag den 5» Juni, vormittags 9 Uhr, im Dienstzimmer des Unterzeichneten, im Kreishaus hierselbst, festgesetzten Termin statt.
Zuschlagsfrist 2 Wochen.
Hanau den 29. Mai 1909.
Stübing,
Kreisbaumeister. 13635
Gefundene und verlorene Gegenstiinde rc.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit etwas über 3 Mk. und 3 Konsummarken, 2 Schlüssel an einem Ring, 1 weißes Taschentuch (gn. M. S.).
Verloren: 1 silbernes Geldtäschchen, 1 Doublä- Kneifer, 1 goldene Damenuhr ohne Ring (auf dem Wege Röderstr., Schwindefurtstr., Waldesel, Oberrodenbacherweg nach dem Forsthaus bis Wolfgang), 1 silberoxydierte Brosche »uf demselben Wege.
Entlaufen: 1 weißer Foxterrier mit schwarzen Abzeichen, w. Geschl.
Hanau den 1. Juni 1909.
PoUtiTcbe Rundschau»
Die Wohnungsgeldzuschüsse. Nachdem nunmehr die Besoldungsvorlage Gesetzeskraft erlangt hat, dürften die jetzigen erhöhten Sätze für die Wohnungsgeldzuschüsse interessieren, die bekanntlich mit rückwirkender Kraft bis zum 1. April 1908 demnächst zur Auszahlung gelangen sollen. Gegen die früheren Wohnungsgeldzuschüsse ist eine Erhöhung um SS1^ v. H. eingetreten. 1. Beamte der 1. Rangklaffe erhalten jetzt in der Servisklasse A 2000, in Kasse I 1600, in Klaffe II 1200, in Masse III 960, in Klasse IV 800 Mark. Der pensionsfähige Durchschnittssatz beträgt hier 1312 Mk. 2. Den Beamten der 2. und 3. Rangklaffe stehen in der Servisklasse A 1600 Mk., in Klaffe I 1200, in Klaffe II 960, in Klasse III 800, in Klaffe IV 720 Mk. zu. Pensionsfähig sind 1056 Mk. 3. Beamte der 4. und 5. Rangklaffe bekommen jetzt in Servisklaffe A 1200 Mk., in Klaffe 1 880, in Klaffe II 720, in Klaffe III 640, in Klasse IV 560 Mk. Pensionsfähig sind 800 Mk. 4. Beamte, welche zwischen den Beamten der 5. Rangklaffe und den Subalternen der Provinzialbehörden rangieren, Subalternbeamte 2. Klasse bei den Zentralbehörden, Subalternbeamte bei den Provinzial- und Lokalbehörden erhalten einen Jahresbetrag von 720 Mk. in Klaffe A, von 580 Mk. in Klaffe I, 480 Mk. in Klaffe II, 400 Mk. in Klasse III, 290 Mk. in Klasse IV. Pensionsfähig sind 495 Mk. 5. Die Unter- beamten sind zu folgenden Jahresbeträgen berechtigt: In Klasse A 480 Mk., in Klasse I 360, in Klasse II 290, in Klasse III 220, in Klaffe IV 150 Mk. Pensionsfähiger Durchschnittssatz 300 Mk.
Die Weier des Stiftungsfestes des ^etyr* Infanterie Vataillons fand gestern vormittag in Potsdam bei prächtigem Wetter statt. Das Bataillon war im offenen Viereck aufgestellt. Mit den Majestäten waren erschienen der Kronprinz, das Prinzenpaar Eitel Friedrich, das Prinzenpaar August Wilhelm, das Prinzenpaar Friedrich Leopold und die Prinzessin Viktoria Luise. Ferner nahmen an dem Gottesdienst teil die Damen und Herren der Umgebungen, die direkien Vorgesetzten des Bataillons, Generalfeldmarschall v. Hahnke, Generaloberst v. Lindequist, Staats- sekretâr Frhr. D.' Schoen und andere. Der Chor sang: „Jauchzet dem Ferrit alle Welt." Stach der Liturgie hielt Hosprediaer Schmidt die Andacht. Nach dem Gottesdienst
nahm der Kaiser den Vorbeimarsch des Bataillons ab, alsdann erfolgte die Speisung der Mannschaften. Der Kaiser brachte drei Hurras auf die Armee aus, General v. Kessel erwiderte mit einem dreifachen Hurra auf den Kaiser.
Das Befinden des Würstbifchofs Kardinal von Kopp ist dauernd sehr besorgniserregend. Die katarrhalischen Erscheinungen sind fast gänzlich verschwunden; die Herzschwäche dauert aber unvermindert an. Der Kaiser hat zum heiligen Pfingstfeste neuerdings seiner andauernden Teilnahme durch die Nebersendung einer wundervollen Blumenspende und dem Wunsche für Besserung des hohen Patienten Ausdruck gegeben.
Die Lage in Bersten. Die Nationalisten in Täbris beklagen sich bitter über die von den Russen vorgenommenen Verhaftungen und andere Uebergriffe, die sich die Zivilbehörden zu Schulden kommen ließen, Sattar Khan und die übrigen Führer, die fürchteten, ebenfalls verhaftet zu werden, suchten im türkischen Konsulat Zuflucht, nachdem das englische Konsulat ihnen seinen Schutz verweigerte. Die Russen beschaffen sich bereits Material für den um -züglichen Bau der Bahn von Dschulfa nach Hianshub und Soudjbulag. Die muselmännische und christliche Bevölkerung dieser Orte ist schutzlos. — Eine weitere Meldung besagt: Die in daS türkische Konsulat geflüchteten Führer der Nationalisten Sattar Khan und Bagir Khan machten durch ihre Leute den Versuch, die Täbriser Bazare zu schließen. Der Versuch mißlang. Beide Führer und ihre Anhänger sprachen den Wunsch ans, türkische Untertanen zu werden. Sattar Khans Anhänger verbreiten das Gerücht, daß türkische Truppen sich über Haragha und Soudjbulag nach Täbris bewegen. Tatsächlich plündern mehrere tausend persische Kurden vom Stamme der Mamasch Hangur in Hianshab, Soudjbulag.
Vereitelte? Aufstand. Aus Lima wird. unterm 30. Mai berichtet: Ein Trupp Aufständischer unter Führung Pierolas griff das Regierungsgebäude an und bemächtigte sich der Person des Präsidenten der Republik Leguia, um ihn zur Abdankung zu zwingen. Die der Regierung ergebenen Truppen befreiten Leguia und feuerten auf die Aufständischen, von denen über 40 getötet wurden. Der Aufstand ist niedergeworfen.
Venezuela. Die Botschaft des Präsidenten Gomez an den Kongreß zählt verschiedene Reformen auf, Jtze für das Land wohltätig gewirkt haben und erklärt, daß das freundschaftliche Verhältnis zwischen Venezuela und Deutschland beständig wachse.
Amtliche Erkliirungcn zur Lage.
Die „Nordd. Allg. Ztg/ bringt Samstag abend an erster Stelle folgende Erklärung zur Lage:
„In der Presse wird behauptet, die Regierung habe die Erbanfallsteuer fallen lassen. Das ist vollkommen unrichtig. Die Regierung wird die Erbanfallsteuer einbringen und nach wie vor mit allem Nachdruck für ihre Annahme wirken. Die verbündeten Regierungen und der Reichskanzler werden sich ferner keine ©teuer aufdrängen lassen, die eine Schädigung von Handel und Industrie nach sich ziehen würde."
In ihrem Wochenrückblick beschäftigt sich die halbamtliche Zeitung ferner sehr eingehend mit der Arbeit der Finanzkommission. Sie bespricht die Veränderungen, die die Kommission an den Negierungsvorschlägen zur Bier-, Branntwein- und Tabakbesteuerung vorgenommen hat, und die übrigen Steuern auf Gas und Elektrizität, Kaffee und Tee, Zündwaren und Parfümerien in ihrer jetzigen Form und kommt dann zu folgenden Schlüssen:
„Während es sich bei diesen Vorschlägen der Kommission um solche Steuerprojekte gehandelt hat, die im Bereich des Möglichen liegen, wenn ihnen auch, besonders der Erhöhung des Kaffeezolls, gewisse Bedenken gegenüberstehen, so sind daneben noch zwei andere Projekte, nämlich eine Mühlen- umsatzsteuer und ein Kohlenausfuhrzoll in Vorschlag gebracht und angenommen worden, die jedenfalls in dieser Form nicht Gesetz werden können. Sie gehören nicht in ein Finanzgesetz, sondern sind ganz überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahmen. Ihre Einfügung in das Gesetz, betreffend Aenderung des Finanzwesens, belastet dies mit Fragen, die nicht hineingehören und ist geignet, die Freiheit der Entschließung der Bundesregierungen zu beeinträchtigen. Läßt man die beiden letzteren Vorschläge aus der Ertragsberechnung aus, so ergibt sich für die indirekten Steuern, aus welchen die verbündeten Regierungen insgesamt 380 Millionen Mark hatten ziehen wollen, èin Gesamtertrag von 320 Millionen Mk. Während )o auf dem Gebiete in indirekten Steuern ein Werk geschaffen ist, das, wenn es auch wesentlich hinter den Erwartungen zurückbleibt, doch immerhin eine brauch
bare Grundlage für die Durchsetzung der Finanzreform bedeutet, ist auf dem Gebiete der Besitzsteuern ein solches Ergebnis nicht zu verzeichnen. Gegen die von der Kommission auch in zweiter und dritter Lesung bestätigten Beschlüsse auf Einführung einer sogenannten Kotierungssteuer, sowie einer Reichsumsatzsteuer von Grundstücken und einer Reichswerlzuwachssteuer bestehen, vom wirtschaftlichen Standpunkte aus so starke Bedenken, daß nicht anzunehmen ist daß sieGesetz werden. Vom Standpunkt der Reichsfinanzen liegt überdies ein gewichtiges Bedenken auch darin, daß die Ertragsberechnung dieser Vorschläge auf völlig schwankenden Füßen steht. Hinsichtlich des Ertrages der Kotierungssteuer fehlt es an den wichtigsten Grundlagen, da sowohl über die tatsächlich in Deutschland gehandelten ausländischen Wertpapiere, wie auch über den Kurswert der in Deutschland umlaufenden genaue Berechnungen nicht vorliegen. Dasselbe gilt von der W«rt- zuwachssteuer auf Immobilien. Wie von Sachverständigen allgemein zugegeben wird, liegt bisher auch nicht die geringst Möglichkeit vor, eine einigermaßen zuverlässige Ertragsberechnung aufzustellen. Die verbündeten Regierungen haben es zu Beginn der Finanzreform als den Leitsatz ihres Programms aufgestellt, daß neben einer energischen Besteuerung der Genußmittel der Allgemeinheit auch der allgemeine Äesttz zu den Reichslasten in angemessener Weis« herangezogen werden müßte. Sie haben zu diesem Zwecke eine Besteuerung der Erbschaften vorgeschlagen und sind nach wie vor der Meinung, daß dies die geeignetste Besitzabgabe ist, die für das Reich 'in Frage kommt. Ein Teil der Presse hat über die Haltung deS Reichskanzlers in diesen Fragen gänzlich unbegründete Anschauungen entwickelt. Der Reichskanzler war in den letzten Wochen fortgesetzt mit Verhandlungen über die Finanzreform beschäftigt. Er hat nichts unversucht gelassen, um eine Einigung zwischen der Rechten und der Linken herbeizuführen. Seine Stellungnahme zu den einzelnen Teilen der Reichsfinanzrssorm ist so häufig und so nachdrücklich dargelegt worden, daß eine neue Kundgebung in diesem Sinne wohl kaum nötig sein sollte. Auch die Vorgänge in der Kommifsion, die er auf das lebhafteste bedauert, können ihn keineswegs zu einer Aenderung seiner ganzen bisherigen Haltung bewegen. Der Reichskanzler wird, wie wir hören, die nächste Gelegenheit im Reichstage benutzen, um seine Stellung vor dem Lande klarzulegen."
Parlamentarisches.
In der Sawstagssttzung der Finanzkornnrission des Reichstages begründete Röstke (k.) die Einbringung der Mühlenumsatzsteuer mit demzu erroartenben (Ergebnis Don 12'/« Millionen Mark, ohne daß der Konsum belastet würde. Frhr. v. Gamp (Rpt.) erklärte die Aufnahme dieser Steuer in dat Finanzgesetz für geschäftsordnungswidrig. Staatssekretär Sydow schloß sich dem an und bezifferte den Ertrag aus höchstens acht Millionen Mark; er erhebe gegen die Aufnahme prinzipiellen Widerspruch; eS solle hier ein Zwang auf den Bundesrat ausgeübt werden. Vertreter deS preußischen Handels-und des preußischen Landwirtschafts Ministerium» erklärten, die Folge würde ein weiteres Steigen deS Mehl- preises und der Uebergang der Mehlproduktion an daS Ausland sein. Der Vertreter der sächsischen Regierung charakterisierte die Steuer als eine direkte, die den Einzelstaaten vorbehalten werden müsse. Die Abgg. Raab (wirtsch. Vgg.) und Gröber (Ztr.) sahen hierin nichts Bedenkliches. Könn« der Bundesrat nicht zustimmen, so möge er dem Reichstag« die Verantwortung überlassen. Nachdem Staatssekretär Sydow dem entgegengetreten war, wurde der § 1, der die Erhebung einer Mehlumsatzsteuer anordnet, gegen die Stimmen der Reichspartei angenommen, ebenso § 2 trotz des Hinweises des Regierungsvertreters, daß dieser Paragraph die Mehlausfuhr unmöglich machen würde. Dec Rest deS Gesetzes wurde gleichfalls nnverändert angenommen.
Die Finanzkommission beriet nach Erledigung deS Kohlenausfuhrzolles über den Gesetzentwurf betreffend Aenderungen im Finanzwesen. Hierzu liegt ein Zentrumsantrag vor, nach welchem Paragraph 3 des Gesetzes betr. Ordnung des Reichshaushalts und Tilgung der Reichsschuld vom 3. Juni 1906 außer Wirksamkeit tritt. (Keine Bindung bei Matrikularbeiträge). Der Antrag besagt weiter, daß di« Reineinnahme aus der Branntweinverbrauchsabgabe den einzelnen Bundesstaaten nach der Maßgabe der Bevölkerung, mit welcher sie zu Matrikularbeiträgen herangezogen werden, überwiesen werden. (Aufrechterhaltung der Clausula Franckenstein). Soweit die Einnahmen aus der Besteuerung der Wertpapiere und aus der Umsatz- und Wertzuwachssteuer in den Rechnungsjahren 1910 bis 1914 den Betrag von 100 Millionen Mark übersteigen, sind sie zur Tilgung gestundeter Matrikularbeiträge aus den Jahren 1906 bis 1908 zu verwenden. Die Zahlung dieser Matrikularbeiträge wird bis zum 1. April 1914 ausgesetzt. Gröber (Ztr.) begründete den Antrag mit dem Bedürfnis, die DcckungSfrag« und dis Frage nach Beseitigung der gestundeten Matrikularbeiträge zu lösen. Sydow bittet, die Regierungsvorlag« bestehen zu lassen, da die Stundung und Bindung irn Interesse der Einzelstaaten untrennbar seien. Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben wies auf die Kulturaufgaben der Einzelstaaten hin. Die Bindung solle überdies nicht dauernd, sondern auf fünf Jahre erfolgen. Gaum wirst bei