Hanauer K Anzeiger
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•Mge tooHnmtm mit dem bittefsach«, Postausschl«-, Di« euqdac Nummer testet 10 Pfß.
Hetetienlbnid und Verla- der Buchdruck«« bei »eä «. Waisenhaus« m Hanau.
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Amtliches Orga« fit Statt- nah Failâreig Sanaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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9tr, 123 ^ernsprechanschlits; Nr. 605,
Freitag den 28. Mai
^ernsprechanschltttz Nr. 605, 1909
Amtliches.
Landkreis F)anau,
Wegen Herstellung von Dampfwalzarbeiten wird die Offenbach—Vilbeler-Ttraste von Station 0,0 bis 0,8 vom 1. Juni bis einschl. 5. Juni d. Js. für Kraft, fahrzeuge jeglicher Art, sowie für durchgehendes Fuhrwerk mit mehr als 20 Ztr. Ladegewicht polizeilich gesperrt.
Hanau den 26. Mai 1909.
Der Königliche Landrat.
V 3092 I. V.: Vr. v. Waldow, Reg.-Assessor.
Der Gastwirt Heinrich Sebastian Müller in Bergen-Enkheim beabsichtigt auf seinem dortigen Grundstück Kartenblatt J. J. Nr. 272/153 ein Schlachthans zu errichten.
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Einwendungen gegen die Anlage, zu welcher Zeichnungen und Beschreibungen im Bureau des Kreisausschusses — Hainstraße 10 — hier offen liegen, binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen sind. Später eingehende Einsprüche werden nicht berücksichtigt.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einsprüche wird Termin auf Samstag den 12. Juni d. J., vormittags 10 Nhr, in das Bureau des Kreisausschusses anberauml. Die Interessenten werden hierzu mit dem Bemerken geladen, daß im Falle des Nichterscheinens des Antragstellers und der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der etwa erhobenen Einwendungen vorgegangen werden wird.
Hanau den 26. Mai 1909.
Der Vorsitzende des Kreisaurschusses.
A- 2589 v. Beck erath. 13485
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Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Witwe des Kaufmanns Wilhelm Schlingloff, Margarete geb. Brochhausen, verwitwet gewesene Willermann in Hanau, Inhaberin der Firma Wilhelm Schlingloff in Hanau wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Hanau den 21. Mai 1909.
Königliches Amtsgericht. 5 13459
Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Bäckermeisters Bernhard Maher zu Langenselbold ist heute am 24. Mai 1909, nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden.
Der Pfingstregen.
Humoreske von Käthe Lubowski.
Hanna Wunsch lief noch sorglos im Paradies ihrer Kindheit umher, als eine alte Jugendfreundin ihre Mutter um Aufnahme des Sohnes während der Dauer seines ersten Kommissoriums bat.
. . . „Ich habe Dir bereits geklagt, daß er sich nach der letzten Influenza nicht recht erholen kann," schrieb sie auf der dritten Seite. „Unter meiner Pflege wäre dies aber wohl doch schließlich gelungen. Da wird er nun zur Vertretung des erkrankten Richters in Euer Städtchen kommandiert. Ich weiß, daß die Luft dort rauh und die Logis sehr mangelhaft sind. Willst Du, um unserer alten Freundschaft willen, ihn darum bei dir aufnebmen. Du hast ja immer noch die große Wohnung, die Dir eigentlich zu geräumig war. . . Viel Umstände wirst Du kaum durch ihn haben. Er ist ein lieber, anspruchsloser Junge — nur leider mit dem Fehler aller Warmherzigen behaftet, er begeistert sich zu leicht."
Frau Major Wunsch hatte gelächelt, als ne diese Stelle las. Die um die Zukunft ihres Einzigen zwiefach besorgte Mutter erstand vor ihr. Die Liebe zu dem Sohn wog doch noch ein Teilchen schwerer als das wohlgefüllte Goldsäckchen, mit dessen Hinterlassung der Konsul Wohlgemut ihre Trauer ein wenig herabgemindert hatte.
Sie wollte ihr herzlich gern den Gefallen erweisen, denn die Hanna war eben siebzehn Jahr geworden und mit dem schlichten Scheitel und dem dicken Knoten im Nacken auch äußerlich ein vollständiges Kind.
Schon glitt die Feder über den Bogen. Da wurde sie plötzlich von jäbew Schrecken gepackt. Sie hatte einen Augenblick vergessen, daß am 1. Mai die neue Pensionärin ihren Einzug hielt, die den Harmslebnern das Flöte-, Zither- und Geigkspitl außer den edlen Geiangskünsten beibringen wollte.
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Höfinghoff hier.
Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. Juni 1909, Anmeldefrist bis 20. Juni 1909.
Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 23. Juni 1909, vormittags 9 Uhr.
Langenselbold den 24. Mai 1909.
Königliches Amtsgericht. 13451
Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen die Ehefrau des Landwirts Wilhelm Pfeiffer, Wilhelmine geb. Schleucher in Langenselbold, geboren daselbst am 30. September 1849, evangelisch, nicht vorbestraft, wegen Nahrungsmittelfälschung, hat das Königliche Schöffengericht in Langenselbold in der Sitzung vom 24. März 1909 für Recht erkannt:
Die Angeklagte wird wegen Vergehens gegen § 10 Nr. 1 und 2 des Nahrungsmittelgesetzes in einheitlichem Zusammentreffen zu einer Geldstrafe von einhundertundfünfzig Mark, an deren Stelle für den Fall der Unein- ziehbarkeit für je 3 Mark ein Tag Gefängnis tritt und in die Kosten des Verfahrend verurteilt.
Die Verurteilung wird auf Kosten der Angeklagten durch zweimalige Einrückung in den „Hanauer Anzeiger" binnen 4 Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils öffentlich bekannt gemacht.
gez« Hesse.
Ausgefertigt
Langenselbold den 24. Mai 1909.
(L. S.) Gottschlich, Aktuar,
Gerichtsschreiber deS König!. Amtsgerichts. 13447
In der Strafsache gegen die Landwirtin Witwe Maria Neider, geb. Weber, zu NeuwiedeHiuß, geboren daselbst am 21. August 1850, evangelisch, vorWraft wegen Nahrungsmittelfälschung, hat das Königliche Schöffengericht in Langenselbold am 12. Mai 1909 für Recht erkannt:
Die Angeklagte wird wegen fortgesetzten Vergehens gegen § 10 Nr. 1 und 2 des Nahrungsmittelgesetzes im einheitlichen Zusammentreffen zu einer Geldstrafe von 120 Mk. — einhundertundzwanzig Mark — an deren Stelle im Falle der Uneinziehbarkeit für je 3 Mark ein Tag Gefängnis tritt und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.
W U-1.... ... „ ! —■—■——I — Ob sie der besorgten Freundin davon Mitteilung machen mußte? Einen Augenblick war sie unschlüssig, dann schüttelte sie den Kopf, nahm einen schlichte Karte und schrieb kurz: „Dein Sohn soll mir herzlich willkommen sein."
So kam es, daß die Majorin statt zwei Teller deren vier mit Mittagssuppe zu füllen hatte. Das tat fie nun schon drei Wochen hindurch. Der Gerichtsassessor Heinrich Wohlgemut und Eva Konstanze Weigelin saßen sich dabei gegenüber. Sobald ihre Blicke von der Suppe abirrten, sahen sie sich in die Augen. Der Assessor schaute nicht selten noch ein wenig weiter — nämlich auf das üppige goldblonde Haar der musikalischen Lehrerin, das, nur von einem Sammetband gehalten, frei über den Rücken herabfloß. War das eine Pracht. Es funkelte, als wenn es der Westen wäre, in dem soeben die liebe Sonne schlafen gegangen.
Hanna Wunsch dachte darüber weniger poetisch. Sie erinnerte sich bei solchen Gelegenheiten allemal der Zeit, in der Aepfel und Nüsse für das Christkind vergoldet wurden — überschlug auch wohl ihr Taschengeld und stellte mit heimlicher Genugtuung fest, daß sie sich für ihre Mark zehn Päckchen derselben Goldfarbe kaufen könne.
Sie war überhaupt anders geworden. In dem Kindheitsgarten sang der Vogel Uebermut nicht mehr. An seiner Stelle hockte irgendwo eine schwermütige Unke und klagte: „Du bist gänzlich talentlos, meine Liebe. Sie — Eva Konstanze — ist zu dir herabgestiegen und hat dich großmütig mit ihren drei Instrumenten bekannt machen wollen. Es ist aber vorbeigelungen. Nur das „Zittern" hast du aus eigener Kraft gelernt, seitdem sie im Haus ist. — Ja, warum denn?"
Wenn die Unke so weit war, wurde gewöhnlich der Klops oder die Taube aufgetragen. Und Hanna konnte nicht weiter essen, weil das dumme Tier ihr plötzlich im Halse saß. — Assessor Wohlgemut behandelte sie etwa wie ein armes, verlassenes Mündel, das zu ihm — dem 1
Die Verurteilung der Angeklagten ist binnen 4 Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Urteil» durch zweimalige Einrückung der Urteilsformel im „Hanauer Anzeiger" auf Kosten der Angeklagten öffentlich bekannt zu machen.
Die Richtigkeit der Abschrift der Urteilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urteils bescheinigt. Langenselbold den 21. Mai 1909. 13449
Gottschlich, Aktuar.
L. S. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Politische RundTchau.
Oeffentliche Kundgebung von Handel, In» dustrie und Bankwesen zur Reichsstnanzreform« Der Zentraloerband deS deutschen Bank- und Bankiergewerbes und der Zentralverband deutscher Industrieller versenden folgende gemeinsame Einladung: Wie bekannt, hat eine aus Konservativen und Zentrum zusammengesetzte Mehrheit der Finanzkommission des Reichstages diejenigen Steuern abgelehnt, welche, wie die Nachlaßsteuer, von allen besitzenden Klaffen und daher auch von ihren eigenen Kreisen mitzutragen sein würden. Zur Ausfüllung der von ihnen auf diese Weise selbst geschaffenen Lücke haben diese Parteien an gleicher Stelle die Annahme einer Reihe in ihren Voraussetzungen wie in ihren Folgen gleich bedenklicher Steuerprojekte durchgesetzt, welche ausschließlich Handel, Industrie, Börse und Bankwesen in einer alle Grenzen überschreitenden Weise belasten und geeignet, vielleicht auch dazu bestimmt sind, die heutige wirtschaftliche Machtstellung dieser Stände niederzuwerfen. Der Verlust, der hierdurch zugleich der Macht, dem Ansehen und dem finanziellen Kredit des Reichs zugefügt wird, bleibt bei diesen Steuerprojekten gänzlich außer Betracht. Angesichts der gemeinsamen Gefahr hat der Zentraloerband des deutschen Bank- und Bankiergewerbes zusammen mit dem Zentralverband deutscher Industrieller beschlossen, eine große Abwehrversammlung auf SamStag den 12. Juni d. J., nachmittags 4 Uhr, nach Berlin im Saale der Philharmonie, Bernburger Straße 22a, einzuberufen, um Stellung zur Reichsfinanzreform zu nehmen. Zugleich soll aber in dieser Versammlung eine für die Dauer berechnete Interessengemeinschaft der privaten Vertretungen von Deutschlands Industrie, Handel und Bankwesen für bestimmte Zwecke — Abwehr gegnerischer Schritte und Vor« lagen und gemeinsames Vorgehen bei den Wahlen —, im übrigen unter vollständiger Wahrung der Selbständigkeit der einzelnen Verbände und Vereine, in die Wege geleitet werden. Die Vertreter der einzelnen Verbände und Vereine werden daher ersucht, sich mit den erforderlichen Vollmachten versehen zu wollen. Neben nichtamtlichen werden auch amtliche Vertretungen und ebenso auch sonstige Angehörige do« Obervormundsch aftSrichter — so recht nett Vertrauen bekommen soll.
„Nun, Fräulein Hanna, wa« macht denn die Kresse draußen. Sie waren heute schon so fleißig. Da» ist brav. Da werden sicherlich die roten Backen wiederkommen."
Unwillkürlich hob sie di« Hände und rieb da» schmale Gesicht.
„Sie Glückliche", seufzte Fräulein Weigelin, „die Sie so volles Genüge an der Prosa finden. Wir", sie schickte einen Blick an dieZimmerdecke, ehe sie ihn zärtlich auf dem Assessor ruhen ließ, „wir ringen und streben und werden müde darüber, wenn wir nicht jemand finden, der uns stützt."
Assessor Wohlgemut machte unwillkürlich eine Bewegung, als wenn er sie „Huckepack" nehmen wollte. In Hanna glühte ein wilder Zorn auf. Sie vergaß, daß die musikalische Pensionärin einen sehr anständigen Preis zahlte. Mit einem kühnen Entschluß jagte sie die Unke in ihr eigentliches Reich zurück. .
„Wenn man solche große Künstlerin ist, kommt man überhaupt nicht nach Harmsleben," sprudelte sie heran». „Wer fühlt hier denn rechte Begeisterung für die Kunst? Wachtmeisters Liese oder Barbiers Hans? Na ja 11 — Und einen zum Stützen? Ich hab neulich mal ein wunderschönes Buch gelesen. Darin stand . . . wer beständig nach Hilfen und Stützen ausschaute, bekäme zuletzt moralischen Muskelschwund."
„Aber Hanna," sagte die Majorin entsetzt. — Heinrich Wohlgemut machte sich die Mühe, die erregte Kleine zum ersten Male gründlich zu betrachten. Er stellte fest, daß der Zorn den Menschen viel älter erscheinen lasse und diese Hanna außerdem noch sehr lieblich.
„Lassen Sie doch das Kind," sagte Fräulein Weigelin und hob müde die ringgeschmückte Hand. „Nicht wahr, Hannichen, die warmen Maitage machen müde und daher — ein wenig unartig."