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Erstes Blatt.

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viâjâhrlrch 1,80 DK, monatlich 60 Pfg., für et* wütige Abonnenten mit dem betreuenden Postausichtaß.

Die tinjelne Nummer kost« 10 Pfg.

Weidbiilbnti und Verlag d« Buchdruckerei bd verein.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Mt- und Fan-Kreis Zanan.

EinrüiknnsSgerähr t

vi« fünfgespaltene Petitzeli« oder deren Kett» Ä ^^ im NtNamentni bk Aeü« 36

es, Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

verantwortl. Redakteur t ». Schrecke, ie H«ra»

Nr. 107 F-rnsprechanschlusj Nr. 605.

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18 Seiten.

Amtliches.

Candhreis Ranau»

Unter den Schweinen in Niederrodenbach ist die Schweine- seuche erloschen.

Hanan den 7. Mai 1909.

Der Königliche Landrat.

V 2684 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Unter den Schweinen in Langendiebach ist die Schweine- seuche festgestellt.

Hanau den 7. Mai 1909.

Der Königliche Landrat.

V 2656 I. A.: Hartman n, Kreissekretär.

Zwecks Herstellung von umfangreichen Emdeckungsarbeiten auf der Hanau Frankfurterstraße wird die Strecke von Dörnigheim bis zur Einmündung des Landweges von Bischofsheim in die Straße für Automobile und für Fuhr­werke auster für landwirtschaftliches Fuhrwerk für die Zeit vom 10. bis zum 20. v. M. polizeilich gesperrt.

Das durchgehende Fuhrwerk kann seinen Weg über Bischofsheim HochstadtHanau bezw. Hochstadl Dörnig­heim nehmen.

Hanau den 7. Mai 1909.

Der Königliche Landrat.

V 2691 I. A.: Hartman n, Kreissekretär.

Stadtkreis F)anau.

Bekanntmachung.

Aus einer Stiftung sind als 1. Hypothek 28 500 Mk., auch in TeilbeUâgen, anzulegen.

Anträge sind schriftlich an den Magistrat zu richten.

Hanau den 6. Mai 1909.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 12085

Bekanntmachnnq

Am Montag den 10. Mai 1900 findet von vor­mittags 10 Uhr an öffentliche Sitzung des Gewerbe- gerichts und von 101/» Uhr an öffentliche Sitzung des Kanfmannsgerichts im Neustädter Rathaus, Magistrais- sitzungssaal, stait.

Hanau den 7, Mai 1909.

Der Vorsitzende.

Hild. 12083

Bekanntmachung

Arbeitsuchende in der Zeit vom 1. bis 7. Mai 1909:

£ Goldarbeiter, 1 Mechanikerlehrling, 2 Schlosser, 2 Schuhmacher, 3 Taglöhner.

Gesucht: 3 Polsterer und Tapezierer, 2 Schneider, mehrere Schreiner, die auf polierte und fournierte Schlaf« »mmermöbel eingearbeiiet sind.

Im Monat April erhielten Stellen zugewiesen: 5 Fabrik­arbeiter, 3 Fahrburschen, 6 Garlenarbeiter, 5 Hausburichen, 5 landivirtsch. Arbeiter, 1 Melallschleifer, 2 Schlosser, 1 Schneider, 2 Schreiner, 4 Schuhmacher, 12 Taglöhner, 1 Tapezierer.

Hanau den 8. Mai 1909. 12081

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Bekanntmachung.

Der Inhaber der als verloren gegangen angemeldeten Niederlagescheine Nr. 47 vom 9. Januar 1908 über einen Ballen gez. M 2272 unbearbeitete Tabakblätter im Rohgewichte von 69 kg und Nr. 946 vom 3. September 1908 über Zwei Ballen gez. Dzcicck mit Pfeil und Buchstabe H 1464 und 1465 unbearbeitete Tabakblätter im Rohgewichte von 72 und 78 kg wird hiermit aufgefordert, diese Scheine spätestens innerhalb eines Monats vorzulegen und seine Rechte nachzuweisen, widrigenfalls die als verloren ange-

Samstag den 8. Mai

meldeten Niederlagescheine für kraftlos erklärt und neue Scheine werden ausgestellt werden.

Hanau den 6. Mai 1909.

Königliches Hauptzollamt.

Bruns. 12079

Bekanntmochmeg

Die Bedienung von 13 Petroleum-Laternen zur Be­leuchtung des neuen Kinzigsteges am Westbahnhofe und der beiden Zugangswege soll einschließlich der Petroleum-Lieferung an eine zuverlässige Person vergeben werden.

Die näheren Bedingungen können täglich bei uns in den Stunden von 10 bis 1211 Uhr vormittags eingesehen werden und sind die Angebote bis zum

Donnerstag den 13* Mai d Js., vormittags 10 Uhr, hierher einzureichen.

Hanau den 8. Mai 1909.

Die Direktion

der städt. Gas-, Waffer- u. Elektrizitätswerke Hanau.

von Gäßler. 12143

KiinliMMer des Manito LaMsMd.

Firma: Ziegelei Ravolzhausen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ravolzhausen.

Nach dem Gesellschasterbeschluß vom 16. April 1909 erhält § 3 des Geseüschastsvertrags Abs. 1 fortan folgende Fassung:

Gegenstand des Unternehmens ist der Fortbetrieb der früher von der Firma Müller & Will zu Ravolzhausen betriebenen Dampfziegelei.

Nach demselben Beschluß ist das Stammkapital der Gesellschaft von 50 000 Mark um 20 000 Mark, also auf 70 000 Mark erhöht.

Langenselbold den 30. April 1909.

Königliches Amtsgericht. 12115

An das Handelsregister Abt. A des unterzeichneten Gerichts ist zu Nr. 61 eingetragen worden :

Firma Eduard Fasset in Langenselbold, Sitz Langenselbold; Inhaber Kaufmann Eduard Fasset in Langenselbold, der unter dieser Firma ein Kolonial- und Delikateßwarengeschäft betreibt.

Langenselbold den 27. April 1909.

Königliches Amtsgericht. 12117

LackvirtsWichtt Kreisvtttiü sonnn.

Nächste Versammlung Samstag den 15. d. M., nachmittags 21/» Uhr, im Gasthaus ,3 um go ihnen Löwen" hier.

Tagesordnung r

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Erteilung der Decharge zur Vereinsrechnung für 1908.

3. Besprechung über die im Laufe des Sommers abzu- haiteude» Wanderveriammluugen.

4. Vortrag des Herrn Dr. Sprenger aus Cassel über Schweinezucht.

5. Besprechung über den Fortgang der Verhandlungen betreffend bte Anlage einer Jungviehweide.

6. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Be­kanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau, den 8. Mai 1909.

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath.

Gefiindcuc and verlorene iKgciistände rc

Gesund e,n : 1 silberne Damenuhr.

Verloren: 1 goldene Vorstecknadel mit grünen Steinen und dem Buchstaben B, 1 Portemonnaie mit ca. 23 Mk. und 1 Radsahrerkarte für Ludwig Hetzel-Bruchköbel.

Zugelaufen: 1 brauner Rehpinscher.

Entlaufen: 2 langhaarige Dachshunde ; 1 gelber und 1 brauner, jeder mit einem Halsband mit dem Namen W. Bang, Hanau.

Hanau den 8. Mai 1909.

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1909

_'Hggegsga»

ParlamentarilLeS.

Die Finanzkommi ston des Reichstages setzt« die Beratung des Branntweinsteuerentwurfs fort beim § 103, der die Zollsätze für eingeführte Spirituosen enthält. Sie betragen nach der Vorlage für Liköre in Fässern 300 Mk., anderen Branntwein in Fässern 225 Mk. und Spirituose« in anderen Behältnissen 300 Mk. für den Doppelzentner. Dr. Weber (nL) und Müller-Fulda (Ztr.) beantragen eine Erhöhung der Sätze. Der Antrag Weber erhöht die ein» zelnen Zollsätze um 50 Mk. und führt einen höheren Zoll von 400 Mk. ein für Parfümerien und kosmetische Mittel, äiher- oder weingeisthallige Kopf-, Mund- und Zahnwässer, Essenzen, Extrakte, Tinkturen, wohlriechenden Essig. Der Antrag Müller-Fulda hat für Liköre und anderen Brannt- wein erheblich hohen Sätze: in Fässern für Liköre 400 Mk., für anderen Branntwein 300 Mk. und in anderen Behält­nissen 500 Mk. In der Erörterung kam zum Ausdruck, daß es sich um Luxusartikel handele, die einen höheren Zoll rechtfertigten, zumal bei der wesentlichen Erhöhung der An- landsstkuer. Indessen habe dieser Zoll nicht den Charakter des Schutzzolles, sondern des Finanzzollrs. Mit Rücksicht hierauf hatte Ministerialdirektor Kühn Bedenken, da erfah­rungsmäßig eine zu hohe Belastung von Luxusgegenständen nicht bett Zweck erreiche. Die Sätze deS Antrages Müller- Fulda werden schließlich in den Antrag Weber übernommen und dieser dann mit grnßerMehrheit angenommen. Freisinnige und Sozialdemokraten traten fürdieniedrigerenSätzedeSEntwurfs ein. Nach § 104 des Entwurfs kann der BundeSrat für Trink- brauntwein eine Deklaration des Alkoholgehalts anordnen. Trinkbranntwein soll in diesem Falle nur in Behältnissen feilgehalleu werden dürfen, die eine Angabe darüber auf« weilen, wie viel Hundertteile Alkohol er mindesten» enthält. Die Ails'prache über diese Bestimmung nahm den größten Teil der Vormiltagssitzung in Anspruch. Die Abgg. Müller- Fulda (Ztr ) und Dr. Rösicke (kons.) beantragen, die Dekla» ration des Alkoholgehalts obligatorisch zu machen und schreiben für Trinkbranntwein mindestens 25 und höchsten» 50 Hundertteile Alkoholgehalt vor. Ein Antrag Dr. Weber (nl.) will den Bundesrat ermächtigen, für dir verschiedenen Arten des Trinkbranntwein» nach Anhörung deS Beirates den Mindestgehalt an Alkohol gesondert festzusetzen. Daneben beantragt Dr. Weber: Unter der Bezeichnung Kornbrannt» roetn darf nur solcher Branntwein feilgehalien werden, welcher auS Roggen, Weizen, Buchweizen, Gerste, Hafer hergestellt ist. Als Getreidebranntwein kann Branntwein bezeichnet und feilgehalten werden, der auS den soeben ge­nannten Kornarien unter Verwendung von Mais hergestellt ist. Abg. Speck tZir.) beantragt: Branntwein, in Lufihefe- verfahren hergestellt, muß alS solcher im Handel gekennzeichnet werben. Adg. Dr. Wiemer (frf. Dp.) beantragt für den Fall, daß überhaupt eine Deklaration deS Kornbranntwein» im Sinne des Antrages Weber beschlossen werden sollte, zu bestimmen, daß unter der Bezeichnung Kornbranntwein Branntwein feilgehalten werden darf, der unterMitver« Wendung" von Roggen oder Weizen, Buchweizen, Gerste und Hafer hergestellt ist. Abg. Dr. Weber führte in der Begründung seines Antrages aus, man müsse den Korn- brennern Gelegenheit geben, reine Ware als solche zu kenn­zeichnen. Man dürfe aber nicht einen Zweig der Industrie abschlachten wollen, wie eS der Antrag Speck bezwecke. Ebenso erklärt sich Dr. Weber gegen die Forderung einer obligatorischen Deklaration deS AlkoholgehaliS. Abg. Dr. Rösicke betonte in der Begründung seines Anträge», jeder Konsument solle wissen, was er trinkt, und er wolle e» wissen. Tvinkbranntwein werde von den Konsumenten hauptsächlich nach dem Alkoholgehalt bewertet, deshalb müsse der Bundes­rat verpsticktet werden. Abg. Schweickhardt (d. Vp.) findet den Anirag Rösicke nicht im Volksinteresse liegend, ebenso­wenig den Vorschlag des Entwurfs. Ae weniger Alkohol genossen werde, desto besser. Durch die Anregung wolle man lediglich den Alkobolverbrauch erhöhen. Es würden Prozesse über Prozesse entstehen. Wie falle der Alkoholgehalt in ver­siegelten Flaschen sestgestellt werden. Der Redner beantragt d'e Sireichung des ganzen Paragraphen. Abg. Dr. Wiemer ( nl- Vp.), Vertreter des Wahlkreises Nordhausen, ist der An­sicht, daß in ein Branntweinsteuergeseh solche Dinge nicht hincingehören. Die verschiedenen Zweige konkurrieren hier miteinander und derjenige, der in der Kommission am besten vertreten ist, bringt für sich günstige Bestimmungen ins Ge­setz. Durch den Antrag Weber würde die Nordhäuser In­dustrie schwer geschädigt werden. Die übliche Handelsware werde erzielt durch Abbrenneit von Getreide, Roggen, Gerste, 'licalz, unb die Destillation dieses schwachprozentigen Maisch­produktes erfolge mit rektifiziertem Ran off el Sprit unb Wasser. 'Dian solle nicht Bestimmungen aufnehmen, die einen Eingriff