Einzelbild herunterladen
 

8e|*fl3yrrtlt

««WLHrNch 1,80 W., m»natlich 60 Pfg., für m* Bärtige Abonnent«! mit dem betreffenden PostaufschlaL.

Die einzelne Nummer kostet 10 Ps».

««iickungSgebSH» t

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei de» »ade.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- uni Landkreis Hanan.

n. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Die süufgespalten« Petirzeil« eher deren Raum 39 ^4, im Neklamenteil 6« Zeil« & Wg.

Verautmartl. Redakteur: B. Schrecker in Hamm.

Kl. 102 »etnft.wdxu.wits Nr. 605. Montag den 3. Mai

M»WNW««>»,.^«»»«»>MM, »III «RWO.» II III I II . |1.1.«MIMI.

Aerusprechanschluß Nr. 605. 1909

m^3W.»awa«Hg^.&tsBMr.*i)iaE^rajaM:uaaMMC^fc3äJ»M'-<^^«a^^^

Amtliches.

Stadt- und Eandkreis Ranau,

PMzei-Bèrordnrrng

betreffend Abänderung der Polizeiberordnung über die äußere .Heiligbaltung der Sonn- und Feier­tage vom 7. Dezember 1907 (Amtsblatt Seite 379.)

Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaliung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195), des Gesetzes vom 9. Mai 1892 (G.-S. S. 107), sowie der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizei- verwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529) wird mit Züstimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

$ L.

Der § 7 Abs. 1 der Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 7. Dezember 1907 (Amtsblatt Seite 379) wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

Das Aushängen und Ausstellen von Waren und Gegen­ständen irgend welcher Art zu gewerblichen Zwecken insbe­sondere zur Veranschaulichung gewerblicher Leistungen in und vor den Ladentüren und vor den Schaufenstern ist an Sonn­lind Feiertagen nur während der zulässigen Verkaufszeit ge­stattet. Außerhalb dieser Zeit müssen die Ladentüren ge­schlossen ober, sofern sie zugleich 6ur Wohnung führen, ein­geklinkt sein.

& 2.

Vorstehende Bestimmung tritt mit dem Tage der Ver- kündiqung in Kraft. (A. II 292b)

Cassel am 14. April 1909.

Der Regierungs-Präsident.

J. V.: Rieß v. Scheurnschloß.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 30. April 1909.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

V 2377 v. Beckerath.

Eandkreis Hanau.

Wegen Vornahme von Dampfwalrarbeiten wird die Httnau-Filldnev Straße (sogenannte Kirschenallee) vom Friedberger Eisenbahnübergang Station 2,0 4" 60 bis zur Einmündung der Lambopstraße Station 4,1 + 30 vom 4. bis einschL. 8. Mai d. Js. für Kraftfahrzeuge jeglicher Art, sowie alles durchgehende Fuhrwerk polizeilich ge­sperrt.

Hanau den 1. Mai 1909.

Der Königliche Landrat.

V 2556 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Die Schweineseuche unter den Schweinen in Wachen- buchen ist erloschen.

Hanau den 1. Mai 1909.

Der Königliche Landrat.

V 2534 I. A.: Hartmann, Kreissekretär. -

Aufgebot.

Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Peter Adam Kunkel, Helene geb. K l e h m in Rückingen, vertreten durch Rechtsanwalt Höfinghoff in Langenselbold hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des eingetragenen Gläubigers Philipp Viel in Rückingen mit seinem Recht an der im Grundbuch von Rückingen Artikel 188 Fol. 427 in Abt. III unter Nr. 3 für ihn eingetragenen zu 5°/o verzinslichen Grund schuld von 40 Mark beantragt, indem sie glaubhaft gemacht hat, daß der genannte einge­tragene Gläubiger seit länger als 20 Fahren verschollen ist, daß ihr die Person, sowie der Aufenthalt des genannten Diel unbekannt ist, und daß eine Anerkennung des Rechtes des Gläubigers gegenüber dem Berechtigten durch sie nicht erfolgt ist. '

Der eingetragene Gläubiger Philipp Viel von Rückingen ~ wird aufgefordert, spätestens in dein auf den

9. November 1909, vormittags 9 Nhr, por dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebolsternnn leine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung mu seinem Rechte erfolgen wird.

Langenselbold den 28. April 1909.

Königliches Amtsgericht. 11625

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsversteigerung sollen die in Groß­krotzenburg belegenen, im Grundbuche von da Band V Art. 245 Abt. I Nr. 25 bis 74 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Witwe des Ackermanns Alois Breidenbach, Adams Sohnes, Anna Maria geb. Mesch, zu Großkrotzenburg eingetragenen Grundstücke:

F 473/119 = 1 ar 16 qm, Wiese, an der Kahler Straße

Reinertrag 0.27 Mk. F 474/119 = 2 ar 48 qm, Acker, daselbst

Reinertrag 1.32 Mk. G 245 18 qm, Garten, an der Bach

Reinertrag = 0.12 Mk.

G 477 67 qm, Wiese, die Hainwiesen

Reinertrag 0.06 Mk. H 121 7 ar 87 qm, Acker, aus dem Waizweg

Reinertrag = 5.07 Mk.

J 181 = 17 ar 18 qm, Acker, daselbst

Reinertrag = 9.09 Mk.

M 13 = 5 ar 57 qm, Acker, auf dem Niederwald

Reinertrag 3.60 Mk.

M 176 = 5 ar 73 qm, Acker, auf den Dammsweg

Reinertrag = 3.03 Mk.

M 272 = 5 ar 57 qm, Acker, das Lehrlohgewann

Reinertrag 1.17 Mk.

Q 96 = 3 ar 18 qm, Acker, auf das Heiligenhaus

Reinertrag = 1.11 Mk.

Q 97 = 4 ar 45 qm, Acker, auf das Heiligenhaus

-- Reinertrag = 1.56 Mk.

Q 98 = 4 ar 30 qm, Acker, daselbst

Reinertrag 1.55 Mk. Q 99 = 2 ar 66 qm, Acker, daselbst

Reinertrag = 0.93 Mk. Q 331 = 5 ar 89 qm, Acker, auf die Niederwitsen und den schmalen Weg

Reinertrag = 1.23 Mk. Q 398 = 2 ar 79 qm, Acker, daselbst

Reinertrag = 0.27 Mk. Q 458 = 1 ar 29 qm, Wiese, die Niederwiesen

Reinertrag 1.20 Mk. Q 518 = 2 ar 50 qm, Wiese, daselbst

Reinertrag 1,77 Mk. 8 310 10 ar 74 qm, Acker, im Speckenfeld

Reinertrag 3.78 Mk. S 311 = 5 ar 25 qm, Acker, daselbst

Reinertrag = 1.86 Mk.

D 141 = 2 ar 10 qm, Wiese, die Oberwiesen

Reinertrag 1.47 Mk.

F 421 = 48 qm, Garten die Oberweingärten

Reinertrag = 0.33 Mk.

G 449 = 34 qm, Wiese, die Heinwiese

Reinertrag 0.09 Mk.

Q 281 5 ar 57 qm, Acker, auf den Niederwiesen und den schmalen Weg

Reinertrag 1.98 Mk.

Q 282 = 5 ar 57 qm, Acker, daselbst

Reinertrag = 1.95 Mk. ü 313 - 4 ar 77 qm, Acker, an der Hanauer Straße

Reinertrag 1.68 Mk.

U 314 = 1 ar 62 qm, Acker, daselbst

Reinertrag 0.57 Mk.

W 53 = 6 ar 44 qm, Acker vor den spitzen Gehren

Reinertrag 1.35 Mk.

D 140 = 4 ar 46 qm, Wiese, die Oberwiesen

Reinertrag = 3.15 Mk.

F 489/127 = 2 ar 22 qm, Wiese, an der Kahlerstraße

Reinertrag 0.51 Mk.

F 490/127 = 3 ar 60 qm, Acker, daselbst

Reinertrag 1.89 Mk. F 422 ! ar 42 qm, Garten, die Oberweingärten

Reinertrag 0.99 Mk.

G 255 = 20 qm, Garten, an der Bach

Reinertrag = 0.15 Mk.

P 622 = 57 qm, Wiese, die Bitzen

Reinertrag = 0.27 Mk. 8 348 = 8 ar 03 qm, Acker, neben der Feldlache

Reinertrag 2.82 Mk. W 52 10 ar 58 qm, Acker, vor den spitzen Gehren

Reinertrag = 2.25 Mk.

W 313 = 4 ar 45 qm, Wiese, die Niederwiesen

Reinertrag 1.56 Mk. G 677a = 11 ar 85 qm, Acker, auf die Bach

Reinertrag 2.52 Mk.

H 31 = 9 ar 46 qm, Acker, die mittelste Flurstadt

Reinertrag = 5.01 Mk.

J 114 = 7 ar 88 qm, Acker, auf dem Waizweg

Reinertrag ----- 2.79 Mk. M 12 = 4 ar 93 qm, Acker, auf den Niederwald

Reinertrag 3.18 Mk.

M 14 = 5 ar 73 qm, Acker, daselbst

Reinertrag = 3.69 Mk.

P 646 67 qm, Wiese, die Ditzen

- Reinertrag -- 0.11 Mk. -

N 132 = 5 ar 09 qm, Nebengasse im Seifen, Haus Nr. 82, Hofraum

a) Wohnhaus

b) Scheuer mit Stall (A)

c) Kuhstall mit Holzschuppen (C)

d) Schmeinestall mit Futterküche (B)

Gebäudesteuernutzungswert: zu a) 120 Mk. N 131 = 95 qm, Nebengasse, Hausgarten J 65 = 3 ar 98 qm, Acker, in den Wolfsmorgen

Reinertrag = 1.41 Mk.

0 224 = 25 qm, Wiese, im Seifen

Reinertrag 0.18 Mk.

0 225 = 26 qm, Wiese, daselbst

Reinertrag = 0.18 Mk.

0 154 = 17 qm, Garten, daselbst

Reinertrag = 0.09 Mk.

0 226 = 23 qm, Wiese, daselbst

- Reinertrag = 0.15 Mk. -

0 158 = 16 qm, Garten, daselbst

Reinertrag = 0.09 Mk.

Grundsteuermutterrolle Art. 476 Gebäudestruerrolle Nr. 114

am 18. Juni 1909, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstell« Marktplatz Nr. 18 Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 30. März 1909.

Königliches Amtsgericht 2 11657

Gcsmi-cnc und verlorene Genenstündc re.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 1,32 Mk., 1 Müll­eimer.

Verloren: 1 blaue Herrenweste (Gärtnerstraße Wilhelmstraße), 1 Portemonnaie mit ungefähr 15 Mark.

Hanau den 3. Mai 1909.

Zum 60. Geburtstiijze des Reichskanzlers Fürsten von Bülow.

Der deutsche Reichskanzler begeht am 3. Mai seinen sechzigsten Geburtstag. Fürst Bülow entstammt einer alten preußischen Beamtenfamilie, die dem deutschen Volke manchen hervorragenden und tüchtigen Mann geschenkt hat, so be­sonders auch den Vater des Fürsten, der einer der verdienst­vollsten Mitarbeiter des Fürsten Bismarck auf dem Gebiete der auswärtigen Politik gewesen ist. Die äußeren LebenS- umstânde des Fürsten Bülow sind verhältnismäßig einfach. Nach einer kurzen Tätigkeit im Justizdienst trat er zur Diplomatie über, wo er es in einer glänzenden Laufbahn rasch bis zum deutschen Botschafter in Rom brachte. Am Jahre 1897 nach Berlin zurückberufen, leitete er zunächst vertretungsweise das Auswärtige Amt, wurde dann im Oktober 1897 Staatssekretär des Auswärtigen und nach dem Rücktritt des Fürsten Hohenlohe Reichskanzler.

Die Bedeutung des Fürsten Bülow beruht in erster Linie darauf, daß er der hervorragendste Vertreter des Zeit­alters Kaiser Wilhelms II. ist. Er hat es verstanden, sich neben der bedeutenden Persönlichkeit unseres Kaisers eine eigene, selbständige Stellung zu schaffen, die in vielen Punkten an die Stellung erinnert, die Fürst Bismarck Kaiser Wilhelm dem Großen gegenüber eingenommen hat. Aus der diplo­matischen Schule, wie Fürst Bicmarck hervorgegangen, ist Fürst Bülow in erster Linie auswärtiger Politiker und ge­nießt auf diesem Gebiete eine ihm von keiner Seite bestrittene Anerkennung. Als solcher hat er es sich zur besonderen Aufgabe gesetzt, die hergebrachte Friedenspolitik Deutschlands, die Kaiser Wilhelm II. als ein teures Vermächtnis aus der Zeit seines Großvaters und des großen Kanzlers über- nommen hat, weiter zu führen. Fürst Bülow hat während seiner Kanzlerschaft das Schifflein des Deutschen Reiches schon durch manche Fährnis mit sicherer Hand hindurch­gesteuert. Besonders hat er es sich angelegen sein lassen, leidliche Beziehungen zu England aufrecht zu erhalten in der klaren Erkenntnis, daß die Zukunst Europas davon abhängt, ww sich das Verhältnis zwischen diesen beiden ttammver-