Hanauer K Anzeiger
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lviuMfährlich 1,80 M., monatlich 60 Pfg., für an* wattige iKbonnentert mit dem betreuenden PostMsschtaz.
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Retetientdruck und Verlag der Buchdruckers des veret». ci. WarjenhaufeS in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Amtliches.
Eandkreis Fjanau*
Die Gewerbesteuerrollen für 1909 werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher in Kürze erhalten. Nach der Vorschrift im Artikel 40 Nr. 3 der Gewerbesteuer- Anweisung vom 5. November 1895 sind die Rollen eine Woche lang öffentlich auszulegen und der Ort sowie die Zeit der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Die Auslegung hat alsbald zu erfolgen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß nur den Pflichtigen des Veranlagungsbezirks die Einsicht in die Rolle gestattet ist.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung auf dem Titelblatt' der Rolle zu vollziehen und es ist mir air- znzeigen, an welchen Tagen die Rolle öffentlich ausgelegen hat.
Ich verweise im übrigen auf meine Verfügung vom 2. Novbr. 1907, St. 5504 — veröffentlicht in Nr. 260 des «Han. Anz." f. 1907 und Nr. 18 der „Amtl. Beilage."
Hanau den 17. April 1909.
Der Vorsitzende
des Steuer-Ausschusses der Gewerbeklaffe III u. IV für den Landkreis.
St 1144 I. V.: vr. v. Waldo w, Reg.-Asseffor.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gesunden: 1 Kinderportemonnaie mit 8 Pfg., 1 Herrenportemonnaie mit 20 Pfg. und 1 Arbeitrr-Wochen- fabrkarie Rückingen—Hanau, 1 englisches Wörterbuch, 1 geschlachtete Taube.
Verloren: 1 Fünfmarkstück.
Abhanden gekommen: 1 Mülleimer.
Entlaufen: 1 kleiner Hund (Affenpknscher, grau und weiß).
Im Standesamt liegen geblieben: 1 schwarzer Damengürtel. Abzuholen bei der Armenverwaltung.
Hanau den 23. April 1909.
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Politische Rundschau*
Heer und Flotte. Kaiserparaden sollen vor Beginn der eigentlichen Manöver beim 14. (badischen) und 13. (württembergischen) Armeekorps stattfinden, und zwar für ersteres bei Forchheim, südwestlich von Karlsruhe, für letzteres bei Cannstatt-Stuttgart. Für die Kaisermanöver ist die Zeit vom 15. bis 18. September in Aussicht genommen. Im Anschlusse hieran wird der Kaiser am 20. und 21. September den Schlußmanövern des 12. und 19. (1. und 2. sächsisches) Armeekorps anwohnen. Diese Manöver sollen unter Leitung des Generalinsptkteurs der 2. Armee-Inspektion, Generalobersten Erbprinz Bernhard von Sachsen-Meiningen, bei Frankenberg, nordöstlich von Chemnitz, abgehalten werden.
Englisches Unterhaus. Lonsdale (konservativ) richtete an den Premiermmister Asquith die Anfrage, ob er jetzt in der Lage wäre, festzustellen, daß die vier bedingungsweise zu erbauenden Schlachtschiffe noch während des laufenden Finanzjahres auf Stapel gelegt würden. Premierminister Asquiih erwiderte, er habe der vom Staatssekretär Sir Edward Grey während der kürzlich stattgehabten Debatte abgegebenen Erklärung nichts hinzuzufügen. (Beifall.) In Beantwortung einer weiteren Anfrage sagte Asquith, eine Erklärung betreffend die Kriegsbereitschaft der Flotte in den heimatlichen Gewässern während der letzten beiden Jahre sei ihm kürzlich durch den .Admiral Lord Beresford unterbreitet worden. Die von Lord Beresford aufgezählten Punkte wären geeignet, Gegenstand einer Untersuchung seitens der Unter- kommission des Reichsverteidiaungs-Ausschusses zu bilden, deren Vorsitz der Premierminister übernehmen werde. Die Admiralität wünsche einmütig eine solche Untersuchung. Sir Edward Grey sagte in Beantwortung einiger Fragen über die Lage in Perllen: Der einzige Weg, um den genwärtigen Stand der Dinge zu enden, bestände für den SM darin, daß er Reformen einführe, seine Ratgeber, die rückschrittlich und unzuständig seien, entlasse und das Parlament zusammenberufe. Der britische und der russische Vertreter in Teheran hätten vereint ernste Vorstellungen in diesem Sinne erhoben.
Weltpennpporto. Der Handelsveriragsverein macht in einer Broschüre „Weltpennyporto" (Verlag Liebheit u. Thiesen) für eine Reform der internationalen Portosätze Propaganda. Er schreibt: „Die Gründung des Weltpostvereins am 1. Juli 1875 bedeutete sicherlich einen wertvollen und bedeutsamen Fortschritt. Aber seitdem ist ein Menschenalter vergangen, und seine Portosätze sind im wesentlichen die gleichen geblieben, obwohl sich inzwischen über die an-
Freitag den 23. April
geschlossenen Einzelstaaten ein Strom von Verkehrserleichterungen ergoß, und der internationale Verkehr eine geradezu enorme Entwicklung nahm. So macht sich denn die Spannung von durchschnittlich 100 bis 150 pCt. zwischen Inlands- und Auslandsporto heute drückender als je fühlbar. Der Haupteinwand der Postverwaltungen, der sich auf die den ausländischen Verwaltungen zu zahlenden Transit- entschädigungen bezieht, kann nicht ernstlich in Betracht kommen. Es ist vielmehr unzulässig, diese (beziehungsweise die Rücksicht auf die subventionierten Postdampferlinien) mit den Portosätzen zu verketten. Denn einerseits werden die hieraus entstehenden Schuldkonten durch die Praxis gegenseitig ausgeglichen; andererseits ist, wie es ja auch im Inland« geschieht, ein lokales Verkehrsdefizit oder lokale Mehrkosten zu den Generalspesen zu schlagen. Auch die Befürchtung finanzieller Mehrbelastung ist unbegründet, da erfahrungsgemäß gerade auf hem Gebiete des Postwesens sich Portoermäßigungen durch unerwartete Steigerungen des Verkehrs stets schnell ausgleichen. Die Unerträglichkeit des gegenwärtigen Zustandes tritt in nichts deutlicher zutage, als in dem immer zunehmenden Anschluß von Sonderpostvereinen. Es gibt gegenwärtig insgesamt bereits 26 Nachbarlands- Postvereine, 11 Kolonialreichs-Postvereine, endlich 16 Länder mit zusammen 64 Postvereinsbeziehungen nach fernen (überseeischen) Ländern oder Ländergruppen. Diese internationalen Postvereine innerhalb des Weltpostvereins umfassen gegenwärtig bereits zusammen ein Gebiet von 100 Millionen Quadratkilometer und 1310 Millionen Einwohnenn, d. h. 95 pCt. des Gebietes und sogar 114 pCt. der Einwohnerzahl des Weltpostvereins." Die Schrift schließt: „Die Auslandsgrenzen des Postverkehrs müssen allgemein fallen. Dies ist , eine unerläßliche Forderung und ihre Erfüllung kann trotz aller finanziellen Widerstände nur noch eine Frage kürzester Zeit sein."
Parlamentarisches.
Die Finanzkommission des Reichstages nahm bei der Beratung des Branntweinsteuergesetzes den Zentrumsantrag an, für den auch die Polen, Sozialdemokraten und Freisinnigen stimmten. § 29 (Festsetzung der Einzelkontingente) ist folgendermaßen zu fassen: Die im Betriebsjahre 1907/08 nach den Vorschriften des bisherigen Branntweingesetzes festgesetzten Kontingente bleiben unbeschadet der Vorschriften in den §§ 25 und 29 (Kontingentsminderung beim Betriebswechsel) bis zum 30. September 1911 in Geltung. Für den folgenden Kontingentsabschnitt erfolgt die Neuveranlagung im Betriebsjahre 1910/11. Hierbei und alsdann von fünf zu fünf Jahren sind für die einzelnen beteiligten landwirtschaftlichen Brennereien und für die inzwischen neu entstandenen landwirtschaftlichen Brennereien und Obstbrennereien die Iahresmengen Branntwein, die sie zu dem niedrigeren Abgabensatze Herstellen dürfen, neu zu bemessen. Bei der Neuveranlagung im Betriebsjahre 1910'11 ist innerhalb der einzelnen Verwaltungsgebiete das Kontingent einer jeden landwirtschaftlichen Brennerei einer Revision zu unterziehen, sowie nach den einheitlichen Grundsätzen im Verhältnis vom bisherigen Gesamtkontingent zum Durchschnittsbrand neu festzustellen. Weiterberatüng Freitag.
Die Buvfletkommrsston des Reichstages beschloß, der Reichskanzler sei zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, nach denen den Beamten nur die tatsächlich erwachsenden Reiselosten ersetzt werden. Die Kommission nahm weiter eine Resolution an, den Reichskanzler zu ersuchen, bei der Festsetzung der Umzugskosten folgende Gesichtspunkte zu erwägen : Notwendige Auslagen für die Uebersührung des Hausrats, Ersatz der Fuhrkosten für die zum Hausstande gehörenden Personen, sowie erhebliche Herabsetzung der allgemeinen Kosten, insbesondere auch bei den gesandtschaft- lichen und Konsularbeamten. Die Kommission für den Gesetzentwurf betreffend die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs beendete die zweite Lessing.
mb Um zum Arbeitskammèrgesetzentwurf nach den Beschlüssen der Reichstagskommission Stellung zu nehmen, trat am 21. April der Ausschuß des Deutschen Arbeiter- Kongresses zu einer außerordentlichen Sitzung im Reichstagsgebäude zusammen. Vertreten waren der Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften, die Verbände der katholischen Arbeitervereine, der Gesamtverband der evangelischen Arbeitervereine, der Deutschnationale Handlungsgehilsenverband, die Staatsarbeiter-Verbände. Im Deutschen Arbeiter-Kongreß sind über eine Million Arbeitnehmer vertreten. In der Bewertung der paritätischen Arbeitskammern unter Mitwirkung der Sekretäre der Arbeiter- und Arbeitgeberorganisationen herrschte unter den Ausschußmitgliedern völlige Uebereinstimmung. Folgende Resolution wurde beschlossen: „Der Ausschuß des deutschen Arbeiter-Kongresses nimmt von dem Entwurf eines Arbeitskammergesetzes nach den Beschlüssen der Reichstagskommission, trotzdem darin nicht alle Forderungen der christlichnationalen Arbeiterschaft Berücksichtigung fanden, zustimmend Kenntnis. Der Kongreßausschuß be
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1909
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dauert jedoch sehr, daß die verbündeten Regierungen die Einbeziehung sämtlicher Staatsarbeiter als unannehmbar erklärt haben und dadurch diesen Arbeitern die dem wirtschaftlichen und sozialen Frieden dienen sollende Institution vorenthalten. Die in Frage kommenden Staatsarbeiter empfinden dies als eine ungerechtfertigte Zurücksetzung. Der Kongreßausschuß stellt ferner mit besonderer Befriedigung fest, daß die Reichstagskommission die Wählbarkeit solcher Personen in die Kammer beschloffen hat, die als Vorsitzende und Beamte der beruflichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- organisationen tätig sind. Die Wählbarkeit dieser Personen entspricht der sozialen Gerechtigkeit gegen Arbeiter und Handwerker, sowie dem Erfordernis, die Kammern praktisch brauchbar und arbeitsfähig zu gestalten. Der Kongreßausschuß richtet an den Reichstag das dringende Ersuchen, unter keinen Umständen in eine Wiederbeseitigung der die Wählbarkeit der Vorsitzenden oder Beamten der beruflichen Organisationen ermöglichenden Bestimmungen zu willigen, weil sonst das Interesse und das Vertrauen der Arbeiterschaft im Lande an dieser Institution erschüttert würde. Der Kongreßausschuß schließt sich den Resolutionen der Reichstagskommissionen betr. die Kammern für Handlungsgehilfen und Betriebsbeamten zustimmend an."
Der MilitSranfstand in der Türkei.
Konstantinopel, 22. April. Der Ministerrat beratschlagt über die nachstehenden Bedingungen der Anmarsch- armee : L Alle an den letzten Vorgängen Schuldigen werden bestraft. 2. Die Konstantinopeler Garnison wird in ihrem überwiegenden Teile entfernt. 3. Drei Saloniker Jägerbataillone werden wegen ihrer verräterischen Haltung entwaffnet und ausgeliefert; die Mannschaften werden beim Chausseebau in Makedonien beschäftigt. 4. Ueber Konstantinopel wird der Belagerungszustand verhängt. 5. Die Leibgarde des Sultans, die Jildisgarnison und andere Teile der Sultansumgebung werden ausgewechselt. 6. Ein dem Parlament genehmes Kabinett wird ernannt. — Bei Erfüllung dieser Bedingungen sollen die Truppen nicht in die Stadt einrücken, werden aber marschbereit bleiben.
Konstantinopel, 22. April. Kammer und Senat hielten eine gemeinsame Sitzung im Hause deS Jachtklubs in San Stefano ab. Die Parlamentswache war von Freiwilligen der makedonischen Armee gebildet, unter welchen sich der bekannte bulgarische Bandenführrr Panitza befand. Den Vorsitz führte Senatspräsident Said Pascha. Auch der frühere Kammerpräsident Ahmed Riza war anwesend; er wurde lebhaft begrüßt. Unter den Deputierten und dem zahlreichen Publikum, das sich im Garten des Klubhauses aushielt, herrschte lebhafte Bewegung. Es wurde in geheimer Sitzung beschlossen, das Vorgehen der makedonischen Armee zu legalisieren, sowie den von der Armee erlassenen beiden Proklamationen zuzustimmen. Während der Sitzung wurden vom Meere her fünf türkische Kriegsschiffe im Flaggenschmuck sicktbar. Bald darauf erschien ein Marineoffizier, um namens der Flotte zu erklären, daß die Seestreitkräfte zur Verfügung des Parlaments stehen. Um 8 Uhr abends dauerte die Sitzung noch fort; es werden entscheidende Auseinandersetzungen erwartet.
Konstantinopel, 22. April. In der geheimen Sitzung, an welcher 19 Senatoren und 120 Deputierte teilnahmen, stand auch ein Antrag auf Absetzung des Sultans zur Beratung, gegen welchen Muktar Pascha sprach. Im tveit-ren Verlaufe der Sitzung beschloß das Parlament, das sich als Nationalversammlung konstituierte, eine Proklamation zu erlassen, in der erklärt wird, daß das Vorgehen der Belagerungsarmee den Wünschen der Nation entspricht. Jedermann sei dieser Armee zum Gehorsam verpflichtet, ein Widerstand gegen sie werde zu Recht bestraft werden. Die Nationalversammlung erklärte sich in Permanenz. Sodann legte der während der Unruhen gewählte Präsident Mustapha seine Würde zugunsten des früheren Präsidenten Achmed Riza ab.
Konstantinopel, 22. April. Der Geschäftsgang auf der Pforte und den übrigen Ministerien ist infolge der Abwesenheit vieler Beamten, sowie wegen der unterbrochenen Verbindung mit vielen Vilajets stark zurückgegangen, sonst aber funktionieren die Zentralbehörden wie immer.
Konstantinopel, 22. April. Bei den Komiteetruppen befinden sich der Kommandant des 3. Korps, Mahmud Sckewket Pascha, der Generalstabschef Petew Pascha, der frühere Kriegsminister Ali Riza und der frühere Kommandant des Konstantinopeler Korps, Mahmud Muktar Pascha. Zu den Truppen zählen auch etwa 10 000 Freiwillige. Di« Nachricht, daß sie bereits in die unmittelbare Nähe Konstau- tinopels vorgerückt sind, ist unzutreffend; ihre Vorposten stehen auf der Linie San Stefano—Litro—Gutschokivy— PyrgoS. Der Einmarsch der Truppen dürfte auch morgen