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«^ähMch I30 Mk.. ««.atlich 60 Pf-., für M* wÄtttge Nbonnmtm mit brat b«tr«ff«den P»stauß<p«§.
Die etapiM Nummer testet 10 Pfg.
RetatieutdruL und Verlag der Buchdruck««! dB WM ra. Waisenhaus«» in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ fit Stadt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Die süufgefpaüeue Petüzeu« »der deren Raum 80 Pf-, im Rektameuteil di« Ante SS Pf-,
Berautivortl. Redakteur: «. » ch r, s, r ta Hana».
Nr. 86 F-rnsprechanschlutz Nr. «05. Mittwoch den 14. April F-rnspr-chanschlutz Nr. «05. 1909
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Amtliches.
Candkreis Hanau.
Jnvalidcn-tSclbst-fBnsicherung ietccffend
Trotzdem wiederholt öffentlich auf die durch das Jnvaliden- versicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 zugelassene Selbst- verstcherun^ hingewiesen wurde, ist von derselben seitens der in Betracht kommenden Personen bisher in nur sehr geringem Umfange Gebrauch gemacht worden. Es muß deshalb angenommen werden, daß die Beteiligten von den durch das genannte Gesetz gewährten Vergünstigungen immer noch nicht hinreichend unterrichtet sind, um die Vorteile, welche ihnen geboten werben, zu erkennen und auszunützen. Ich nehme daher nochmals Veranlassung, auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
Während zur Weiterversicherung alle diejenigen Personen befugt sind, welche aus einem die Versicherungspsticht begründenden Verhältnis ausscheiden, sind zur Selbstver- fl$enntß berechtigt, auch wenn sie noch niemals in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben, indes nur so lange sie das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben:
1. Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungsgehilfen und sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, ferner Lehrer und Erzieher, sowie Schiffsiührer, sämtlich, sofern ihr regelmäßiger Jahresarbeitsoerdienst an Lohn oder Gehalt mehr als 2000 Mark abee nicht über 3000 Mark beträgt. Ausgenommen von der Selbstversicherung sind jedoch Handlungslehrlinge.
I 2. Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunternehmer, die nicht regelmäßig mehr als 2 versicherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, sowie Hausgewerbetreibende, sämtlich, soweit nicht durch Beschluß des Bundesrats die Versicherungspflicht auf sie ausgedehnt worden ist. Das letztere ist der Fall bei den Hausgewerbetreibenden der Tabakfabrikation und verschiedenen Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie. (Weber, Wirker, einschließlich Inhaber solcher Nebenbetriebe.) Abgesehen von den Hausgewerbetreibenden sind im allgemeinen hiernach zur Selbstversicherung befugt: Landwirte, Pächter, Kaufleute, Krämer, Händler, Hausierer, Gast- und Schankwirte, nicht in fremdem Dienst stehende Handwerker, nicht versicherungspflichtige Schneiderinnen, Näherinnen, Stickerinnen u. s. w. Personen, die aus der Verrichtung von persönlichen Diensten bei wechselnden Auftraggebern ein Gewerbe machen, z. B. selbständige Dienstmänner, Fremdenführer, Boten, Lohndiener, Hebammen, Krankenpflegerinnen rc.
Diese Personell können also von der Selbstversicherung Gebrauch machen, wenn sie regelmäßig keinen überfeinen höchstens zwei versicherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen. Ihr Selbstversicherungsrecht wird sonach nicht ohne weiteres
Feuilleton.
Die WM M Sap am 11 Weil 1759 in ihrer VMWte md Nachwirkung.
Von Dr. Berg«r-Gießen.
(Nachdruck verboten.) -
Der französische Marschall Prinz Soubise hielt sich Mitte Oktober 1758 im nördlichen Hessen nicht mehr sicher und plante seinen Rückzug nach dem Main hin, um leine vorjährigen Winterquartiere zwischen Lahn und Mam wieder einzunehmen, zu deren Sicherung ihm Marburg, Gießen und Friedberg dienen sollten. „ .
Diese französische Armee unter Soubise zu zersprengen und vom Main abzudrängen, sollte das Ziel der künftigen Operationen des Herzogs F e r d i n a n d v ""Dräun, schweig sein, des Verbündeten des PreußenkonigS $ ä^Köniq billigte vollständig des Herzogs Plan -konnte ihm jedoch mit Rücksicht auf die eigene Lage d.eerbetene Stützung nicht sicher in Aussicht stellen.
möglichst rasch in seinen Winterquartieren am ^aiwzu über fallen musste der Herzog sofort aus seinen Quartieren n Westfalen aufbrechen. 'Statt dessen verbringt erseine Ze mit zivecklosen Korrespondenzen wegen der vom König Fr rich II. in Aussicht stehenden Unterstützung. ,
Innerhalb weniger Tage war die Lage des zog noch ungünstiger geworden. Prinz Soubije ) bemSditiat Januar 1759 der freien Reichsstadt F r a n ! f u r t bemSchügt. Obschon Frankfurt nicht besetzt werden durfte, ohne dre â sassung des Reiches zu verletzen, wacht ^marsch des möglich. Er hielt beim Magistrat um dm Dmchmarsch^ Regiments Nassau an, der ihm auch be « ^ französische kaum waren die Tore geöffnet, als zeyn nieder,ulassen. Bataillone heranzogen, um sich streckten vor .Die gutmütigen friedfertigen Stadtsoldaten streckten vo den Augen der gaffenden Bürger. d,e darüber thre ^er
durch die Beschäftigung von mehr als 2 Lohnarbeitern ausgeschlossen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Beschäftigung regelmäßig, also eine ständige ist und wenn die beschäftigten Lohnarbeiter versicherungspflichtig sind. Das Selbstversicherungsrecht wird durch eine vorübergehende ausnahmsweise Beschäftigung von mehr als 2 versicherungspflichtigen Lohnarbeitern nicht beeinträchtigt. Nichtversicherungspflichtige Lohnarbeiter (z. B. gegen freien Unterhalt tätige Angehörige, Lehrlinge) berühren das Recht zur Selbstversicherung nicht (also ist z. B. ein Handwerker, der zwei Gesellen und außerdem mehrere Lehrlinge, diese aber nur gegen freien Unterhalt beschäftigt, selbstversicherungsberechtigt.)
3. Personen, die für ihre Arbeitsleistungen nur freien Unterhalt bekommen und die nur vorübergehend Dienstleistungen verrichten und deshalb der Versicherungspflicht nicht unterliegen. Wenn sich diese Personen selbst versichern, so können sie von ihren Arbeitgebern die Zahlung der Hälfte der geleisteten Versicherungsbeiträge verlangen.
Allen den vorstehend unter 1 bis 3 genannten Personen, von denen viele selten sich in besseren wirtschaftlichen Verhältnissen befinden werden, als die der Versicherungspsticht unterworfenen Personen, kann die Selbstversicherung warm empfohlen werden, da sich diese Versicherung als die beste Verzinsung der durch die geringen Beiträge aufgewendeten Summe darstellt.
Die freiwillige Versicherung ist an die Entrichtung von Beiträgen einer bestimmten Lohnklasse nicht gebunden, die Wahl der Lohnklasse steht dem Selbstverficherer frei.
Hanau den 6. April 1909.
Der Königliche Landrat.
J 280 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.
Politische Rundschau«
Der Kaiser, die Kaiserin und Prinz Oskar nebst Gefolge traten gestern vormittag um 10 Uhr 30 Minuten die Reise nach Venedig an.
Vertretung von Handel und Industrie in den Kreistagen. Eine Sonderkommission des deutschen Handelstages wird demnächst zusammentreten, um zu beraten, wie Handel und Industrie besser auf den Kreistagen vertreten werden können. Der Syndikus der Handelskammer Sorau Dr. Schneider hat genügend statistisches Material gesammelt, aus dem hervorgeht, wie schlecht Handel und Industrie auf den Kreistagen vertreten sind. Wahrscheinlich im Mai wird die Sonderkommission des Handelstages zusammentreten.
Die Unruhe« in Persien. Nach brieflichen Meldungen aus Urmia wurde der dortige Gouverneur, der zugleich Hauptkommissar in Grenzangelegenheiten war, von dem
wunderung bezeugten und wie betäubt dastanden, das Gewehr und gingen nach Hause". Der Magistrat erhob vergeblich Einsprache; „er mußte sich gefallen lassen, was er nicht ändern konnte".
Der Besitz der Stadt Frankfurt war für die Franzosen von ganz bedeutendem Vorteile. Nicht nur gewannen sie dadurch einen der besten Waffenplätze, sondern auch, was xnod) wichtiger war, die Verbindung mit den Reichstruppen in Franken und Sachsen, sowie mit ihrer eigenen Hauptarmee am Niederrhein. Diesen wichtigen Stützpunkt den Franzosen zu entreißen, mußte den Verbündeten schwer fallen. Aber noch befand sich der Herzog einem Gegner gegenüber, der seit Roßbach das Gespött der Soldaten geworden, dessen Truppen unter dem Eindruck der Schlacht bei Krefeld den Glauben an sich selbst verloren hatten.
Beschränkt allerdings waren auch die Mittel, die dem Herzoge Ferdinand zu Gebote standen, um sein Heer in die Verfassung zu bringen, die ihm erlauben konnte, sich mit seinem Gegner zu messen. Die „alliierte" Armee — so hieß des Herzogs Armee — bestand zur Hälfte aus hannöverschen Truppen, zur andern Hälfte aus Mannschaften der Länder Hessen-Cassel, Braunschweig und Bückeburg. Sie hieß wohl die „alliierte" Armee, aber in Wirklichkeit war sie nichts anders als ein im Solde Englands stehendes Heer, über dessen Kriegsoperationen in Deutschland der König von England in erster Linie mitsprach. Des Herzogs Armee war bedeutend schwächer, als die seiner Feinde. Wenn auch die Truppen der Verbündeten sich tapferer schlugen, so konnte doch der Unterschied, der in der größeren Truppenstärke bestand, nicht ausgewogen werden. Die Artillerie der verbündeten Truppen war der französischen gegenüber durchaus unzureichend.
Unterdessen war auch Soubise von seinem Hof abberufen und zum Minister ernannt worden, und an seine Stelle war der Herzog von Broglie zum Oberbefehlshaber der Mainarmee ernannt worden. Diesem mußte daran gelegen sein, durch Taten feine Wahl vor dem Versailler Hose zu rechtfertigen.
Am 20. März setzten sich die Truppen des Herzogs aus ihren Winterquartieren in Bewegung mit dem Ziele Fulda.
Führer der Revolutionäre Faramorz Khan verhaftet un nach Salmas verschickt. Die übrigen Grenzkommissare wurden gleichfalls verhaftet, doch nach kurzer Zeit wieder freigelassen; einige von ihnen wurden von den revolutionären Behörden angestellt. Alle amtlichen Einrichtungen, das Zollamt ausgenommen, sind in den Händen der Revolutionäre. In der Stadt herrscht Ruhe. Aus Khoi und Salmas wird gemeldet: Die Schutzwache des türkischen Konsulats ut Khoi wurde aus 50 Soldaten verstärkt. Im Gebiete von Kizam befinden sich 70 türkische Soldaten. Aus Van trafen in Salmas 50 armenische Haiducken und 60 Jungtürken ein, die mit Waffenvorräten ausrückten, um den Führer der Revolutionär» Pischnamaz zu unterstützen, der zur Hilfeleistung nach Täbris zieht.
Die Maßnahme« gegen Castro. Uebereinstim- mend mit der Haltung, die die anderen ausländischen Mächte und auch die Vereinigten Staaten von Amerika angenommen haben, hat die dänische Regierung dem Gouverneur der Dänisch-Westindischen Inseln die Instruktion erteilt, Cast« die Landung auf den Inseln nicht zu erlauben.
Deutscher Mittelstandstag.
Berlin, 13. April. Der deutsche Mittelstandstag hielt heute mehrere Versammlungen ab, um gegen die Verschleppung der Reichsfinanzreform und gegen die ungerechte Verteilung der Steuerlasten Einspruch zu erheben. In einer Versammlung sprach der frühere Minister v. Berlepsch eingehend über die Bedeutung der Reichsfinanzreform, das Programm der Reichsregierung und den Stand der Verhandlungen im Reichstag. Redner kam hinsichtlich der Besitz- steuern zu dem Schluß, daß solche nur möglich seien durch Besteuerung der Erbanfälle unter Heranziehung der Ehegatten und Kinder. Einer Nachlaßsteuer sei die Besteuerung der einzelnen Erbteile vorzuziehen, weil sie die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besser ermöglicht. Die Ablehnung der Jnseratensteuer begrüßte der Referent. Eine Besteuerung der Elektrizität sah er nur insoweit als gerechtfertigt an, als die Elektrizität für Beleuchtungszwecke in Betracht kommt unter dem Gesichtspunkt einer Luxussteuer.
Berlin, 13. April. In einer vom Deutschen Mittelstandstag abgehaltenen Versammlung in der Brauerei Hoppold, an der etwa 2000 Personen teilnahmen, sprachen Amtsrat v. Nostiz-Pirna, Professor Wenkstern-Breslau und Buchdruckereibesitzer Gräf-Berlin. Den Vorsitz hatte Stadtrat Seiffert-Leipzig. Zn die Diskussion griff auch Profeffor Hans Delbrück ein. An einer Versammlung in der „Neuen Welt", wo Staatsminister v. Berlepsch sprach, nahmen gegen 4000 Personen teil. In beiden Versammlungen fand schließlich eine Resolution einstimmig Annahme, wonach der Mittelstandstag in der Verschleppung der Reichsfinanzreform eine Herabsetzung unseres Ansehens im Ausland und eine schwere
Die zum Vormärsche nach Frankfurt bestimmte Armee ba» stand im ganzen aus 29000 Mann. Die Avantgarde führte der Erbprinz vonBraunschweig, dieKolonne zur Rechten Prinz von Holstein, die Kolonne zur Linken Pr i n z v. I s e n b u r a. Ende März waren sämtliche Truppen bei Fulda versammelt, von wo aus einige glückliche Expeditionen nach Franken unternommen wurden.
Am 10. April brach die Armee aus ihren Kantonierungen bei Fulda auf. Die rechte Kolonne unter dem Prinzen von Holstein zog über Grebenstein, Gedern, Stockholm nach Altenstadt, Eichen, Heldenbergen. Die mittlere Kolonne, unter dem Erbprinzen von Braunschweig, nahm ihrenWeg über Büdingen Langenbergheim, Marköbel zum Teil auf der „hohen" Straße nach dem sogenannten Wartbaum bei Windecken. Das 3. Korps, die linke Flügelkolonne unter dem Prinzen von Isenburg marschierte über Birstein, Gelnhausen, Langenselbold, Rüdigheim, Marköbel nach Windecken.
In der Frühe des Morgens am 13. April war eine Abteilung hannoverscher Jäger und preußischer Husaren über Vilbel vorgegangen. Sie warfen den Feind „nach weniger Resistenz aus dem Gehölze (Vilbeler Wald) auf ihre Armee zurück." Der Ort Vilbel muß sehr schwach vom Feinde besetzt gewesen sein, wie aus einem Briefe des Herzogs Ferdinand an den König Friedrich vom 23. April hervorgeht: Wir delegierten den Feind ohne große Anstrengung aus Vilbel und hinderten ihn, sich auf der Anhöhe festzusetzen, die der anderen in der Ebene von Frankfurt auslaufenden Höhe gegenüherliegt, und die ich selbst zu besetzen suckte". („Hoher Stein.") Der Feind muß im Vilbeler Wald nicht allzu heftigen Widerstand geleistet haben; umsonst hätten die leichten Truppen der Verbündeten nicht schon um 8 Uhr auf der Höhe in der Nähe des „hohen Steins" gestanden. Hier war ihre Lage sehr schwierig ge- worden, da die Avantgarde der Armee noch nicht eingetroffen und sie daher ohne jede Unterstützung sich befanden Als um 8‘/< Uhr die erwünschte Hilse eintraf, war ein gemeinsames Vorgehen nicht möglich, da ein heftiges Geschütz- feuer vom Wartfelde es hinderte. Das war die Sachlag» auf dem rechten Flügel der Verbündeten um 8'/, Uhr morgens. In vollständiger Täuschung befand sich ber