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Retatienidruck und Verlag der Buchdrucker« de» verein, e». Watienhauje» in Hanau.
General-Anzeiger
Amtlilhes Organ für Mt- tut) Fan-Kreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Berautwortl. Redakt«»: «. Schrecker tzt Hau«.
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Die bertige Nummer umfußt außer S.NntechâWSilLk
14 Seiten.
Slmtliches.
■ . Candkreis Ranau.
Unter den Schiveinen in Gronau ist die Schwciucseuche erloschen.
Hanau den 6. April 1909.
Der Königliche Landrat.
V 1967 I. A.: Hartmann, Kreissekreiär.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Von den in der Gemarkung Dörnigheun gelegenen, der Stadt Hanau gehörigen Grundstücken sollen die Parzelle DD 273/241 (Wiese) = 53,48 ar und von dem an der Strafte nach Dörnigheim gelegenen Gelände etwa 46 ar voraussichtlich auf die Dauer eines Jahres am Samstag den 10. d. MLs., vormittags 9 Nhr, im Geschäftszimmer der unterzeichneten Kasse, Rathaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 4, öffentlich verpachtet werden.
Pacluliebhaöer werden hierzu eingeladen.
Hanau den 5. April 1909.
Stadthauptkasse. 8899
< Gewerbliche Fortbildiuigsschiilc.
Die TinsstcttnrrK der Schülerarbeiten im neuen Anbau der gewerbl. Fortbildungsschule am Johanniskirchplatz st vom 9« bis 12 Tlpiil d. J. einschl. täglich von lO^ bis 3 Uhr geöffnet. Zur Besichtigung derselben werden xlle In Messenten, insbesondere Eltern und Lehrherren unserer Schüler eingeladen.
Hanau den 6. April 1909.
Der Direktor der gewerbl. Fortbildungsschule.
Geißler. 8887
È Belanntmachttng.
Das Proviantamt setzt den freihändigen Ankauf von Hafer, Wiesenbeu und Noggenstroh (Flegeldrusch und ungepreßies Maschinenstroh) aus der letzten Ernte zu den gangbaren Tagespreisen fort. Es werden selbst die kleinsten Mengen angenommen.
Die Einlieferung kann ohne vorherige Anfrage und, mit Ausnahme der Samsiag-Na ch mit tage, an jedem Wochentage von 8 — 12 Uhr vormittags sowie von 2—4 Uhr nachmittags erfolgen.
Hanau den 3. April 1909.
Königliches Proviant-Amt.
Politische Rundschau.
Der Kaiser und Roosevelt. Der Deutsche Kaiser ließ nach einer Meldung des „Messaggero" dem ehemaligen Präsidenten Roosevelt durch den deutschen Generalkonsul in Neapel ein prachwolles Blumenarrangement überreichen sowie ein Handschreiben, in dem der Kaiser den ^Präsidenten in Europa willkommen heißt, seine Freude darüber äußert, daß er einen deutschen Dampfer für seine Neffe benutzte und die Hoffnung ausspricht, ihn bald in Berlin zu sehen. Roosevelt antwortete in einem herzlichen ^e^egramm und versprach sein Kommen im nächsten Jahr. Gestern abend um 10 Uhr ging Roosevelt mit seinem Sohn an Bord des „Admiral". Das Geschenk des Kaisers fand m feiner Arbeitskabine Aufstellung. Die Reise ging zunächst nach Messina, von wo heute die Welterfahrt nach Afrika (Mom- hassa) angetreten wurde. .
Neber die vertraulichen Verhandlungen über die Weinsteuer waren aus der von der Finanzkommijnoa des Reichstages eingesetzten Umerkommffsion bisher nur unkontrollierbare Mitteilungen verbreitet worden., Die „Norddeutsche Allaemeine Zeitung" veröffentlicht. M über die e Verhandlungen der Wcinsteuerkomm.sston Angabe' Re auf Zuverlässigkeit Anspruch erheben können. Da. Watt schrei t^
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Mittwoch den 7. April
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Steuerdeklarieruust. Aus Anlaß der Veröffentlichung des Prof. Hans Delbrück melden die Posener „Neuesten Nachr.", daß ein ihnen bekannter Großgrundbesitzer, der zwei Rittergüter besitzt und auch seinen Kindern bereits Rittergüter gekauft hat, nur insgesamt jährlich — 40 Mark Einkommensteuer bezahlt, da er sein jährliches Reineinkommen auf 1800 bis 2100 angegeben hat.
Das Resultat der Neichèiagsersahwahl im 18. hannoverschen Wahlkreise ergab bis 12 Uhr nachts: Dr. Hoppe (natl.) erhielt 6010 Stimmen, Rein (Soz.) 5721 Stimmen, Hauptmann a. D. Klaevemann (Bd. d. Ldw.) 5641 Stimmen, Dr. Böhmert (freis. Vgg.) 2296 Stimmen und v. Decke (Welte) 2164 Stimmen; 12 kleinere Orte stehen noch aus. Es findet somit Stichwahl zwtschen Dr. Hoppe (natl.) und Rein (Soz.) statt.
Der zuversichtliche Reichskanzler. In einer Versammlung des nationalliberalen Wahlvereins in Hann.- Münden, in der Reichstagsabgeordneter Hagemann sprach, wurde beschlossen, dem Reichskanzler eine Entschließung zu 'enden, in welcher dem Bedauern über die Verschleppung der Reichsfinanzreform Ausdruck verliehen wurde. Darauf ist jetzt nachfolgendes Antworttelegramm eingelaufen: „Für die Uebermittelung der Resolution des nationalliberalen Wahlvereins Hann.-Münden zur Reichsfinanzresorm danke ich bestens. Die dem Reichstage gestellte Aufgabe ist groß und schwer; Vaterlandsliebe und Erkenntnis der politischen Notwendigkeit werden ihn aber zu ihrer Lösung befähigen und die noch widerstreitenden Meinungen vereinen. Reichskanzler Fürst von Bülow."
Englisches Unterhaus. Lynch (liberal) fragte die Regierung, ob die einzeln zwischen den unmittelbar von den jüngsten Verletzungen des Berliner Vertrages betroffenen Staaten zustande gekommenen Abmachunaen noch der Annahme durch die Signatarmächte auf einer Konferenz bedürfen und welches die Aufgabe der Konferenz wäre, wenn sie statt* fände. Staatssekretär Sir Edward Grey erwiderte: Ich kann noch nicht sagen, ob die Konferenz statifinden wird oder nicht. Die Aenderungen des Vertrages, auf die in der Frage hmgewiesen wurde, haben in erster Reihe zwischen den Mächten, deren gesetzmäßige Rechte direkt berührt werden, den Gegenstand von Verhandlungen gebildet. Die Abmachungen, zu denen man gekommen ist, werden, insoweit wie sie Aenderungen des Vertrages involvieren, die Zustimmung der Signatarmächte notwendig machen und zwar, wie ich nach den verschiedenen Nebereinkommen, die getroffen worden sind, vertraue, in Bälde. Auf eine Anfrage erklärte Premierminister Asquith: Es wurde mir nicht bekannt, daß irgend eine von den Regierungen der Kolonien den Wunsch nach Einberufung einer besonderen Konferenz für die Besprechung der Verteidigung des Reiches zur See zum Ausdruck brachte; sollte ein solcher Wunsch von Kolonien mit Selbstverwaltung ge- äußerst werden, so wird die Regierung ihn sofort in ernste Eriväguitg ziehen.
Sie WeckimIlW bei her WammWr.
Der Bundesrat hat auf Grund der Ermächtigung in dem Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom 7. Februar 1906 den Kreis der Waren, für die bei der Ausfuhr neben Gattung, Menge und Bestimmungsland auch der Wert anzumelden ist, mit Wirkung vom* 1. Mai ab erweitert.
Während in anderen Ländern, namentlich in Großbritannien, die Wertanmeldepflicht streng durchgeführt ist, herrscht im deutschen Zollgebiete noch das System der Ermittelung von Durchschnittswerten durch Sachverständiae vor. Bei diesem System sind Schätzungsfehler unvermeidlich, sobald es sich um Warengattungen handelt, die in verschiedenen Sorten und Guten im Handel vorkommen. Der Notbehelf, für derartige Waren die handelsübliche Benennung in den Verkehrsanmel düngen vorzuschreiben, kann in einigen Fällen eine Besserung, aber keine völlige Beseitigung der Unrichtigkeiten herbeiführen, welche die Zuverlässigkeit der Handelszahlen in weitgehendem Maße beeinflussen und den Handel selbst in Mitleidenschaft ziehen. So gab der Umstand, daß bis vor kurzem der durchschnittliche Einheitswert der nach den Vereinigten Staaten ausge'ührten Porzellanwaren in der deutschen Statistik zu hoch anaesetzt war, amerikanischen Interessentenkreisen zu der begreiflichen, aber nicht zutreffenden Schlußsolgeruna Anlaß, es werde bei der Zolldeklaration in Amerika der Wert dieser Waren von den Importeuren zu niedrig angegeben. Solche und andere Erfahrungen lassen die Aenderimg des gegenwärtigen Verfahrens notwendig und dringlich erscheinen.
Der erste Versuch mit der Wertanmelduna wirrde in Deutschland im Jahre 1896 gemacht, und zwar für die Ausfuhr von Spielzeug aller Art, von Instrumenten und Apparaten aus Glas. Da sich die Einrichtung bewährte, wurde die Anmeldepflicht allmählich ausgedehnt'. Auch ietzt soll sie
Merusprechanschlutz Nr. 605. 1909
nur auf solche Waren erstreckt werden, bei denen ein Interesse der geschilderten Art vorliegt oder für welche von den Vertretern der betreffenden Industrie- und Handelszweige im Handelsstatistischen Beirate des Kaiserlichen Statistischen Amts die Ersetzung der Durchschnittswertschätzung durch die Wert- anmeldung als notwendig erklärt worden ist. Ausgeschloljen bleibt die Wertanmeldung auch fernerhin bei der Ausfuhr von Waren der chemischen Industrie, der Besen und Bürsten, der Flechtwaren, der Holzindustrie, der Eisenindustrie, und der Industrie der übrigen unedlen Metalle (außer Kupier- und einigen anderen Waren), der Maschinen- und elektrotechnischen Erzeugnisse und der Feuerwaffen. In der Einfuhr bleibt die Wertanmeldung wie bisher auf die Industrie der Fahrzeuge beschränkt.
Es ist zu hoffen, daß die im Interesse des gelamten deutschen Handels eingeführte Neuerung sich binnen kurzem in unseren Exportlreisen ebenso einleben wird, wie eS, zum großen Vorteile des hanseatischen Handels, in Hamburg rind Bremen längst geschehen ist. ,
Sie AlSdieWle in Mut
Unber. Naâdr. Verb. S. & H. Ettwangcu, 6. April.
Die Gmündner, Pforzheimer und Hanauer Fabrikanten von Schmucksachen, Holbedelsteinen und kunstgewerblichen Gegenständen aller Art führen seit Jahren einen hartnäckigen Kampf mit ungetreuen Angestellten, die sich durch Diebstähle an den oft kostbaren Fabrikationsmaterialien zu bereichern suchen. Wiederholte umfangreiche Betrugsprozesse gegen solche Angestellte haben ergeben, daß durch einfache Abschnitzelung, wie der sachtechnische Ausdruck lautet, von Gold- und Silber- stücken, durch Ablaubung des Goldes und Silbers in Scheidewasser, durch Entwendung von Diamanisplittern rc. große Beträge zusammenkommen, die den Unternehmern solcher Unredlichkeiten zu großem Wohlstände verhalfen. Die Gerichte haben in allen solchen Fällen zum Schutze des deutschen Goldschmiede- und Kunstgewerbehandwerks recht strenge Bestrafungen eintreten lassen. Ein Fall dieser Art hat die hiesige Strafkammer dieser Tage belchäftigt. Angeklagt waren der Goldschmied Paul Köhler, dessen Ehefrau Marie und sein Bruder Robert. Köhler hatte sein Goldwarengeschäft an die Firma Bihlmeyer & Co. in Gmünd verkauft, war aber als technischer Leiter darin tätig geblieben. Er soll in dieser Stellung sich umfangreiche Diebstähle an Goldabfällen, Edelsteinen und Halbedelsteinen, sowie fertigen Goldwaren haben zu Schulden kommen lassen, wodurch die Firma Bihl- meyer & Co. um etwa 10000 Mark geschädigt wurde. Um das gestohlene Gut verwerten zu können, sandte er es durch seine Ehefrau an seinen Bruder Robert, der in einem benachbarten Orte ein kleines Goldwarengeschäft betrieb. Weiter gründete er ein eigenes kleines Geschäft, unter dessen Flagge er die gestohlenen Sachen teils verkaufte, teils an Pforzheimer und Hanauer Scheideanstalten weitergab. Diesen fiel es auf, daß das kleine Geschäft Köhlers soviel Abfallgold abwarf, weshalb sie der Polizei Anzeige erstatteten. Bei der Haussuchung wurden bei Paul und Robert Köhler große Mengen der gestohlenen Waren beschlagnahmt. Die weitere Unter« suchüng deckte die Zwischenträgerrolle der Frau Marie Köhler auf. Der Hauptangeklagte Paul Köhler war geständig; er behauptet, die Diebstähle begangen zu haben, um sich für die Zeit seiner in Aussicht stehenden Blindheit einige tausend Mark ztl sparen. Der Gerichtshof verurteilte ihn wegen einfachen Diebstahls zu einem Jahr neun Monaten Gefängnis und drei Jahren Ehrverlust, seine Frau und seinen Brudel wegen Hehlerei zu je einem Jahre Zuchthaus.
Hus aller Welt.
Selbstmord eines ungarischen Magnaten. In einer Breslauer Badeanstalt erschoß sich ein vornehmer Fremder, den dessen Sohn, ein hoher ungarischer Staatsbe amter, als ungarischen Magnaten und ehemaliges ungarisches Landtagsmitglied agnoszierte.
Der älteste Pommer, Altsitzer Ludwig Utpatel in Swinemünde, der vor vier Wochen seinen 100. Geburtstag feierte, ist am Sonntag gestorben.
Ein Leprafall in der Familie des protestantischen Pfarrers in Oppan in der Rheinpfalz — bei einem dann rasch isolierten, zugereisten Verwandten aus Brasilien war die Krankheit ausgebrochen — hatte die Gemeinde veranlaßt,, beim Kultusminister um die Amtsenthebung des Pfarrers zu bitten, unter Androhung des Austritts aus der Kirche Das Ministerium hat nun nach einem oberärztlichen Gutachten des Ministcrialresercntcn Dr. Dieudonné den Gemeinderäten mitgeteilt, daß vom seuchenpolizeilichen Stand- nunkt aus eine Enthebung des Pfarrers von seinen amtlichen Funktionen oder eine Beschränkung in denselben nicht erforderlich sei.
An der Küche ertrunken. Als die in Hamburg am Nr. 63 wohnende Frau Riebe auf einen Augen- blict die Küche verließ, um Wäsche aut dem Hofe aufzu hängen, stürzte ihr zwei Jahre alter Sohn Otto in den grossen,, mit Wasser gefüllten Waschkessel. Als die Mutter wieder in die Küche kam, war ihr kleiner Liebling bereits ertrunken. ?llle Wiederbelebunasversucke waren ersolak."«