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Erstes Blatt.

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Gelteml-Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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14 Seiten.

Amtliche«.

Stadt- und Eandkreis Fjanau. Bekanntmachung

In Gemäßheit des § 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht:

Mittwoch den 31. März d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröderhof, Butterstadt und Eichen.

Donnerstaft den 1. April d. $

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Dörnigheim, Dottenfelderhof, Erbstadt, Großkrotzenburg, Hochstadt und Hüttengesäß.

Freitag den 2* April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Fechenheim, Gronau, Gronauerhof, Kilianstädten und Kinzigheimerhof.

Samstaft den 3. April d. I»

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Großauheim und Langendiebach.

Montaft den 5. April d. I.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Lanaen- ielbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß und Neuyof.

Dienstag den 6. April d. I.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Nieder­dorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulver- kabrik, Ravolzhausen und Roßdorf.

Mittwoch den 7. April d. I.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolf­gang, Wilhelmsbad, sowie derjenigen Militärpflichtigen von Hanau und Hanan-Kesielstadt, welche im Jahre 1889 ge­boren sind und deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschließlich E beginnen.

Vom 13. bis 16. Avril d. I.

Musterung der übrigen Militärpflichtigen von Hanau und Keffelstadt und zwar:

Dienstag den 13. April d. J. diejenigen des Jahrgangs 1889 deren Familiennamen mit den Buchstaben F bis einschließlich V beginnt.

Mittwoch den 14. April d. J. diejenigen des Jahrgangs 1889, deren Familiennamen mit den Buchstaben W bis einschl. Z, sowie diejenigen des Jahrgangs 1888, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. R beginnt.

Donnerstag den 15. April d. I. diejenigen des Jahrgangs 1888, deren Familiennamen mit den Buchstaben S bis Z, sowie diejenigen des Jahrgangs 1887, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. I beginnt.

Freitag den 16. April d. I.

diejenigen des Jahrgangs 1387, deren Familiennamen mit den Buchstaben K bis einschl. Z beginnt, sowie diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Samstag den 17. April d. J.

Verhandlung der sämtlichen, durch Zurückstellung nicht er­ledigten Reklamationen des Stadtkreises Hanau, Klassifikation und Losung.

Das Erfahgeschäft findet im GasthausZum Sandhof" in Hanau statt und beginnt morgens 8 Uhr.

Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens und Ran­gierens um 7 Uhr morgens pünktlich im Musterungs­lokal in Hanau zu erscheinen.

Geftettunftspfiichtig find:

0 Alle diejenigen Militär-pflichtigen, welche tm Jahre 1889 geboren sind und die im hiesigen Aushcbungsbe- zirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Hand­lungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst­boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand ver­sehen sind.

-) Alle die im Jahre 1887 und 1888 geborenen Mann­schaften, welche nicht bereits bei einem Truppenteil ein- gestellt. oder mit einem Ersatzreserve- reiv. Landsturm­

oder Ausmusterungsschein von der Oberersatzkommission versehen sind.

3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Ent­scheidung noch nicht erhalten haben.

Die Losungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn Militärpflichtige, welche nach § 25 der Wehrord­nung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stamm­rolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies.sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu tun. Die Orts­vorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Muste. rungstermine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militâr- Pflichtjahres zu reklamieren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 33 Nr. 1 der Wehrordnung spätere Reklamationen zur Berück- fichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Re­klamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 33,4 der Wehrordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämtliche er­werbsfähige Geschwister, welche auf die Beurteilung der Re­klamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Nushebungslokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamierten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheirateten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheiratung anzugeben.

Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 25. b. M. hierher einzusenden.

Gemäß der einschläftiaen ft-fetzlichen Wiim« mitngen find zur Konstatierunft eines ange- ftebenen Fehlers wie Epilepsie, Schwerhörigkeit, Kurzsichtiftkeit, Stottern, Taubheit usw womög­lich 3 glaubwürdige Zeugen protokollarisch da­rüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise fie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber sind da­rüber ärztliche Atteste, Zeugnisse der Ortsvorstände, der Geistlichen und der Lehrer vorzulegen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat 3 glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhandensein des Leidens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in an­derer glaubwürdiger Weise geführt ist.

An der am 17. April stattfindenden Losung Teil zu nehmen, bleibt den Militärpflichtigen überlasten.

Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatzgeschäften reklamiert haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatzreserve designiert sind, findet am 17. April er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatzgeschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, letztere haben die Rekla­mationen bis zum 25. l. Mts. hierher einzureichen.

Die Klassifikationsanträge sind nach demselben Formulare wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu be­wirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Er­satzkommission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs­termine persönlich einzufinden.

Die Militärpflichtigen sind an,zuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

Jede Störung der Ordnung während des Ge­schäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark subf. bis 3 Tagen Haft geahndet.

Hanau den 2. März 1909.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Hanau. Königlicher Landrat.

M 853 I. A.: Dr. v. Waldow, Reg.-Astessor.

Eandkreis Ran au. Warnung.

Die Firma Michael Haase in Berlin vertreibt durch Reisende in den Landorten der Umgebung Automaten zum Verkauft von Schokolade, Cigaretten, Konfekt und dergleichen. Die Abnehmer, besonders Gastwirte, werden durch die Zu­sicherung, daß der Automat in ihr Eigentum übergehe, zum Vertragsabschluß veranlaßt, gleichzeitig aber durch Unter­zeichnung eines Bestellscheins verpflichtet, mindestens 6 Jahre lang bedeutende Warenmengen zur Füllung des Automaten von der Firma zu beziehen. Zahlreiche zur Kenntnis der Polizei­behörden gebrachte Beschwerden machen es wahrscheinlich, das die Abnehmer der Automaten von den Reisenden über den Umfang der durch die Bestellung übernommenen Verpflich­tungen getäuscht oder wenigstens absichtlich im unklaren ge­lüsten werden.

Ich nehme daher Veranlassung, bei Vertragsabschlüssen nzit Reisenden der genannten Firma die größte Vorsicht zu empfehlen.

Hanau den 21. März 1909.

Der Königliche Landrat.

V 1668 v. Beckerath.

An die Viehzüchter im Landkreise Hanau.

Der Kreisausschuß hat beschlossen, dem Kreistag die Einrichtung einer Jungviehweide in der Gemarkung Langendiebach vorzuschlagen.

Der Vorschlag ist an die Voraussetzung gebunden, daß eine genügend große Zahl von Landwirten des Landkreises sich zur Beschickung der Weide mit Rindern oder Fohlen während der ersten drei Jahre ihres Bestehens verpflichten. Die Verpflichtungserklärungen sind bei den Herren Bürger­meistern abzugeben, welchen die erforderlichen Formulare zu­gesandt werden. Da das Bedürfnis der Jungviehweide nur auf diese Weise sicher ermittelt werden kann, fordere ich die Viehzüchter deS Landkreises in ihrem eigenen Interesse auf, die Erklärungen baldigst, spätestens aber bis zum L April abzugeben.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich für möglichste Ver­breitung dieser Aufforderung und für Belehrung der Vieh­züchter zu sorgen und die Entgegennahme der Erklärungen zu übernehmen.

Hanau den 12. März 1909.

Aer Vorsitzende deS KreiS-AuSschusseS.

 1299 v. Beckerath.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Gesuche um Erlaß deS Schulgeldes für die gewerblich» Fortbildungsschule sind innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des Schuljahres bei dem Schuldirektor einzureichen.

Die Gesuche müssen mit hinreichender Begründung ver­sehen sein.

Gesuche, welche nach dem vorbezeichneten Termin ringe« reicht werden, können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie durch außergewöhnliche Umstände tTodeSfall x.) veranlaßt sind:

Hanau den 16. März 1909.

Das Kuratorium der gewerblichen Fortbildungsschule.

__Hild.__6679

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 blaue Mädchen kappe, 1 Portemonnaie mit etwas über 70 Pfg., 1 Hunderiemen mit Karabiner­haken, 1 weißes Taschentuch (gez. D. C.), 1 graues Herren- CapeS.

Verloren: 1 Portemonnaie mit ca. 2,80 Mk.

Hanau den 23. März 1909. '

Politische Rundschau.

Oesterreichisches Abgeordnetenhaus. In bei fortgesetzten Verhandlung über die Eisenbahnverstaatlichungs- Vorlage sprachen sich sämtliche Redner für die Vorlage aus, auch der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Ellenbogen, der auf die glänzenden finanziellen Erfolge der preußischen Staatseisenbahnverivaltung hinwies. Der sozialdemokratische Abgeordnete Reiher klagte über die Bedrückung der bei der sächsischen Staatsbahn in Badenbach bediensteten Eisenbahner. Das Haus beschloß einstimmig, in die Spezialdebatte einzu­treten. Das Abgeordnetenhaus nahm die Eisenbahnverstaat- lichungsvorlage auch in der SveLialdebaU» au.