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Himmler D Anzeiger

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Gciikral-Anzeiger

M'i Grzan für Stabb nn) FililMrtlS Sana».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Lonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

SlnrSckosgSgebihr t

Die fites gespaltene Peutzecke oder beten Raum SO, im Äetlamenieii bie Zrü« 30 $^

verantwort!. Redakteur:. Schrecker le $«Ä

Nr. 48 F-rnsprechauschlnb Nr. 605.

Fmteg bni 26. Fcbriiar

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1909

Amtliches.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanan belegenen, im Grundbuche von da Band 61 Art. 3390, Abteilung I Nr. 1 um 2 eingetragenen Grundstücke:

L 180 IO ar 67 qm, Leimensiraßc Nr. 8,

a) Wohnhaus mit Einfahrt, Anbau (A), Hof- raum,

L 179 = 11 ar 76 qm, Hausgarten,

b) Seitenbau links (D),

ß) Querbau (E),

d) I. und II. Seitenbau rechts mit Treppe (B, C),

e) Seitenbau rechts (F) Bäckerei,

f) Schweinestall (H),

g) Kuhstall, h) Kuhstall,

Gebäudesteueruutzungswert: zu a) 1200 Mk., zu d) 180 Mk., zu e) = 60 Mk., zu g) 90 Mk., zu h) = 150 Mk.,

Grundsteuermutterrolle Art. 2620 Gebäudesteurrrolle Nr. 664

am 16. April 1809, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 12. Februar 1909.

Königliches Amtsgericht 2. 4487

Aufgebot.

Der Konrad Lohfink von Niederissigheim, setzt in Hanau, hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung des Hypothekenbriefs zu Post Abt. III Nr. 2 des Artikels 1179 von Langendiebach und Abt. «I! Nr. 4 des Artikels 70 von Langendiebach über 114,25 Mark und 1,70 Mk. Kosten, eingetragene Hypothek des Konrad Lohfink zu Nieder- issigheim vom 24. April 1883 beantragt.. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Freitag den 17. September 1909, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichne'en Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen­falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Langenselbold den 22. Februar 1909.

Königliches Amtsgericht. 4513

Bekanntmachung.

Das Kurmärki'che Dragoner-Regiment Nr. 14 in Colmar i. Els. teilt mit, daß bis August d. J. Frei­willige angenommen werden. Junge Leute, welche bereit und im Besitze eines Me'de'cheines zum dreijährig-freiwilligen Dienst sind, wollen denselben an das Regiment einsenden. Handwerker, insbe'ondere Schuhmacher, Schneider, Sattler, Schmiede, Schreiber rc. haben den Vorzug. M 675

Politische RundTcbaa.

Die Nevolittion in Persien. Aus Täbris, 25. Februar, wird gemeldet: Heute früh begannen die Truppen be* Schahs von drei Seiten gegen die Stadt oor- gurücbn. Das Gesch'tz- und Gewehrsener dauert an. Bei dem Dorfe Sofia» wurden 100 Revolutionäre gefangen ge­nommen.

Im "ldrnbnrgischcn Sandtag wurde gestern der Antrag Gerdes, nach dem jeder Wähler nach Neberschreitung des 40. Lebensjahres eine weitere Stimme erhaltm soll, bei der zweiten Lesima des Wahlgesetzes mit 26 eenen 18 Stimmen angenommen. Ein weitergehender Pluralwahlamrag wurde abgelehnt.

Im oemrinschaMichen Landtag der Herzog­tümer Coburn 1 tn* Gotha nnude über den Antrag des nationalliberalen Abgeordneten Rotier, die herzogliche Stnatsregierung wolle dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes vorleg^n, das unter Abänderung des Staatsgrund- gesetzes direkte Wahlen für den Landtag einsührt, betai n. Der Anirag wurde mit 10 Stimmen Siegen eine Koburger Stimme und mit 14 gegen 4 Gothaer Stimmen angenommen. Es wurde ausdrücklich festgestellt, daß es fick nur um die Beseitigung der Wahlmänner, nicht aber um weitete .lcnoc« «ungen bezüglich der Wahlkreise usw. bandelt.

Die Krisis im Crictit.

Das neue Kabinett vor der Skiipschtina.

Bel^rat», 25. Febr. Die Skupschtina war lange vor vor E'öffnunq der Sitzung auf sämtlichen Galerien vom Publikum überfüllt. Infolge des ungewöhnlichen Andranges gestattete der Präsident der Skupschtina, daß jene Besucher, die auf den Galerien keinen Platz finden konnten, im Sitzungssaale Ausstellung nehmen. Der Präsident Jovano- witsch eröffnete die Sitzung nach 11 Uhr vormittags. Nach Erledigung des Einlaufs forderte der Präsident die Schrift­führer auf, den königlichen Ukas über die Ernennung des neuen Kabinetts zu verlesen. Nun erschien die Negieiung unter Führung deS Minist rp, äsidenten Noivakowitsch; er wurde mit lebhaften Zivio-Nrifen begrüßt. Nach der Ver­lesung des königlichen Ukas brach die Skupschtina in stürmische Zivio-Nnse auf den König aus. Sodann verlas Ministerpräsident Novakowitsch folgende Erklärung der Re­gierung :

Meine Herren Abgeordneten! Mir ist die Ehre zuteil geworden, vor der Skupschtma mit einer ungewöhnlicher- weise aus Vertretern aller Parteien zusammengesetzten Re- gieni"a zu arbeiten. Trotzdem ist unser Erscheinen nur eine normale Sache. Es bedeutet, daß der gegenwärtige Augen­blick gebieterisch Eintracht im Innern des Landes und Schutz der serbischen Interessen nach außen hin erheischt. (Stürmische Zivio-Rufe und Händeklatschen.) Von gewissen Seiten wird versucht, das natürliche Recht Serbiens auf seinen Fortbestand, das durch internationale Verträge bekräftigt ist, anzufechten. Die nationale Skupschtina hat das aus­wärtige politische Programm Serbiens aus dem Herzen des serbischen Volkes genommen. Die Forderungen, die dieses Programm sowohl für Serbien als auch für Mon­tenegro enthält, sowie die Gründe des Rechts und die Jn- teteffen, auf denen dieses Programm basiert, wird Europa in kurzer Zeit zu würdigen haben. Die mit Ukas vom 24. Februar gebildete königliche Regierung erscheint vor der nationalen Volksvertretung als Zeugnis dafür, mit welcher Einmütigkeit das serbische Volk seine nationale Frage be­handelt. Die Wurzeln dieser nationalen Frage könne im Htrzen des serbischen Volkes nicht vernichtet werden, so lange selbst nur ein einziger Serbe auf dieser Welt lebt. (Be­geisterte Rufe: Es lebe die Nation!) Indem die königliche Regie'ung alle ihre Sorgen den auswärtigen Fragen und der Vertretung der serbischen Frage vor den europäischen Großmächten widmen wird, vertraut sie darauf, daß sie sich hierbei auf die allgemeine Eintracht und Besonnenheit stützen kann. S> ist fest entschlossen, die Verfassung und die Ge­setze zu schützen. Die königliche Regierung appelliert an alle Serben, durch Erfüllung ihrer Bürgerpflicht die Regierung in der Ausübung ihrer Aufgaben zu unterstützen, damit auf diele Weise die einzig sichere Grundlage für eine bessere Zu­kunft Serbiens geschaffen wird. Indem wir uns auf das unbegrenzte Vertrauen der Krone stützen, sind wir überzeugt, daß auch S e, meine Herren Volksvertreter, aufrichtig und von Herzen uns unterstützen werden. Erfüllen wir uns mit der Empfindung und dem Bewußtsein höherer Pflicht gegen­über den heiligen Ueberlieferungen unseres Volkes, gegenüber dem Erbe unserer heldenmütigen Ahnen und gegenüber dem Bestände und den vitalen Interessen unseres Vaterlandes (frenetischer Beifall; stürmische ZivioMufe auf den König, auf die Regierung, das serbische Volk und auf Bosnien und die Herzegowina.) Präsident Jovanowitsch erklärte, er glaube als Dolmetsch der gesamten Skupschiina zu sprechen, wenn er den Antrag stelle, die Erklärung der Regierung in sämtlich n Gemeinden des Landes anschlagen zu lassen, damit sich alle Wähler überzeugen können, von welchen patriotischen Empfin­dungen die ganze Skupschtina erfüllt sei und wie diese für die Interessen des Landes Sorge trage. Der Antrag wurde unter stürmischem 2MfalI einstimmig angenommen. Das Haus ging dann zur Tagesordnung über.

Parlamentarisches.

mb. Die Budgelkomm ission des Slb^eord- netenha«ses beendet am Donnerstag vormittag die Be­ratung des Exiraordinariums des Forstetats. Zunächst wurde in der Erörterung der Frage der Deräuüeruug von Teilen des Grunewaldes fortgefahren. Der Oberlandes- sorstmeister machte geltend, daß der geplante Verkarif un­schädlich sei und daß der Siaat nicht verpflichtet sei, aus Kosten der großen Städte eine Forstwirt'cbaft zu treiben, die sich tatsächlich nur pachtweise durch'ühren ließe. Es läge im allgemeinen Staatsintercsse, daß Forstgrundflücke veräußert und dafür Oediändereien zur Aufforstung erworben werden. Diesen Aussübrungen traten verschiedene Redner

entgegen, während die Mehrheit der Kommission sich prinzipiell auf die Seite der Negierung stellte. Es wurden im ganzen drei Resolutionen eingebracht, von denen die erste den Etatvermerk insoweit streichen wollte, als die Regierung zu Verkäufen ermächtige, die zweite lediglich hindern wollte, die südlich von der Dobritzer Heerstraße gelegenen Teile zu verkaufen, und die dritte die Regierung verpflichtete, das am See gelegene Terrain bis an die Landstraße heran nicht zu veräußern. Die beiden ersten Resolutionen wurden abge- lchm, die letzte angenommen, trotzdem die Regierung erklärte, daß dadurch der Wert der zu veräußernden Grundstücke wesentlich gemindert würde. Eine weitere große Dis­kussion knüpfte sich an die geforderte Bewilligung von 2's, Millionen Mark, die der Forstfiskus als Interessent zu den Kosten der sogenannten Grunewaldbahn beitragen folL Es wurde gegen die Regierung der Vorwurf erhoben, daß bei der vorjährigen Begründung der Sekundärbahnvorlage der wahre Zweck der Bahn verschwiegen worden sei, i dem man nur von einem neuen Gleispaar zur Verbesserung des Vor­ortverkehrs gesprochen hat. Tatsächlich handle es sich um eine Bahn, die in der Hauptsache Berlin mit der neuen Rennbahn des Uniouklubs verbinden soll. Es sei auch scharf zu tadeln, daß die Sekundärbahnvorlage nicht zum Ausdruck gebracht habe, daß der Jntereffentenbeiirag den Fiskus treffe, wenn auch den Forstfiskus. Das Geld ginge hier also von einer Tasche in die andere, und das hätte vorher kenntlich gemacht werden müffen. Fast alle Parteien waren in ihrem Tadel über dieses Vorgehen der Regierung einig. Nach längerer Diskussion wurde die Position genehmigt, aber eine Resolution angenommen, die in Zukunft verlangt, daß überall, wo Jntereffentenbeiträge und Hergabe von Grund­besitz vom Fiskus beim Eisenbahnbau geforöert würde, diek ausdrücklich in der Begründung kenntlich gemacht werde. Die übrigen Positionen des ExtraordinariumS wurden debattelos bewilligt.

Die Neichstaflskommisston für das Gesetz gellen den nnlauteren Wettbewerb erledigte gestern die §§11 und 12, die von der Kredilschädigung handeln. § 11 macht für wahrheitswidrige Behauptung und Ver­breitung von Tatsachen über Eriverbsgeschäft, Personen oder Leiter, Waren oder gewerbliche Leistungen eines anderen schadtnsersatzpflichiig und begründet einen Nnterlassuugsan- spruch. § 12 führt daneben eine kriminelle Strafe bis zu 5000 Mk. oder bis zu einem Jahre Gefängnis ein, sofern die Behauptung oder Verbreitung wider besseres Wissen er­folgt ist. Auf Antrag des Zentrums wird in § 11 auch der Schadeuserfatzanspruch auf den Fall beschränkt, daß die Behauptung oder ihre Verbreitung wider besseres Wissen erfolgt ist. Dagegen soll ein berechtigtes Interesse des Mit­teilenden oder Empfänaers der Mitteilung nicht, wie die Vorlage bestimmen wollte, auch den Schadeneriatzansprnch, fonbern nur den Unierlassungsanspruch ausschließen. Auf Antiag der Nationalliberalen wurde auch in diese Para­graphen die Bestimmung des § 2 ausgenommen, wonach, wenn die Bchauptung von einem Angestellten ober Beauf­tragten gemacht wird, der Unterlassungsantrag auch gegen den Inhaber des Betriebes begründet ist. Angenommen wurde auch § 13, der den Unterlassnngsanspruch und im Falle des Vorliegens einer Absicht auch den Anspruch aus Schadenersatz feststellt geg nüber mißbräuchlicher Benutzung eines Namens oder einer Fiima im geschäftlichen Verkehr, die geeignet ist, Verwechslungen h^rvorzuiufen. Von den Konservativen wird im neuen §§ 13 a bis 13 d die Auf­nahme von Bestimmungen gegen das Schmiergelderivesen beantrag« und zwar soll die Sirafe (Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstia'e bis zu 5000 Mk.) sowohl den Ange- ftedlen oder Beauftragten, wie den Dritten treffen, der gegenüber diesen den Schmiergeldversuch unternimmt. Gegen letzteren soll auch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu­lässig sein. Die Aus'prache hierüber war sehr lebhaft und eingehend. Ein Beschluß wurde noch nicht gefaßt.

mb. Der ^füiorriifohVritt des Reichsiages beriet gestern wiederum über die Geschäftslage des Hauses. Man beschloß, zunächst den Kolonialetat und dann den Etat des Reichspostamtes zur Bera'ilng zu stellen. Am 8. März hofft man mit dem Mililäretat beginnen zu können, an den sich dann der Marineeiat anschließen soll. Die Tage vom 13, bis 16. März sollen sitzungsfrei bleiben. Ob es gelingen wird, den Kontmgentierungsplan durchzusühren, bleibt sehr zwe selhaft. Man will es, noiigeinalls unter Zuhilfenahme von Abeudsitzungen, versuchen. Der Schatzsekreiär würd« beauftragt, eventuell ein Etatsnotgesetz einzubringen.

_ mb. Die F«stiH'kommtssion des Reichstags genehmigte gestern die Beschlüsse ihrer Unterkommission über die Ge­bührenordnung für Rechtsanwälte, deren Sätze eine Erhöhung erfahren haben, und trat dann in die zweite Lesuna ein