Erstes Blatt.
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker« bei verein. «». Waisenhauses in Hanau.
Genrral-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Zana».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünf gespaltene Prützeile oder deren Raum 80 Pjg. im Neklamenteil bie Zeile 35 Pfg.
verauiroortl. Redakteur: 9. Schrecker i« Hemau.
Nr. 22 Fernspr-chanschluK Nr. 605. Mittwoch dtN 27. JllMM Fernsprechanschlrch Nr. 605. 1909
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14 Seiten
Politische Rundschau.
Lehrlinflsheime. Der preußische Minister für Nantes und Gewerbe hat wegen der Lehrlingsheime an die Aufsichls- beworben der Handwerkskammern folgenden Eilaß gerichtet: In einzelnen grösseren Städten haben neuerdings gemeinnützige Vereine ihre Fürsorge für die Handwerkolehrlinge in der Weise betätiot, daN sie für junge Leute, denen am Orte ihrer Lehre der Familienanschluß fehlt, und die deshalb auf das Unterkommen in Schlaistelleil angewiesen sind, Lehrlings- Heime errichtet haben, die ihren Insassen gegen mäßige Ver- gfttuna Wohnung und volle Verpflegung bieten. Soviel bekannt ist, haben diese Lehrlingsheime sieb bisher überall, wo der Versuch mit ihrer Einrichtung gemacht worden ist, lebhasten Zuspruchs zu erfreuen gehabt. Ich zwe sie uidjt, dast sich der Gedanke derLehrlingsbeime in noch v el größeren! Uniiange verwirklichen läßt, wenn sich auch weiter die Prival- initiative der Angelegenh it an trimmt und dabei den Organisationen des Handwerks taiki ästige Hilfe leisten. Insbeiondere bietet sich den Handwerkskammern die dankbare Aufgabe, durch Anregungen -und durch finanzielle Beihilfen ihre Fürsorge für den Nachivuchs im Handwerk in einem hervorragend wichtigen Punkte zu betätigen. Ich stelle anheim, in diesem Sinne auch Ihrerseits anregend zu wirken und füge für die Handwerkskammern im dorügeu Bezirk einige Abdrücke dieses ^Erlasses bei. Ich bemerke dabei, daß Staals- niitkel zur Errichnmg und Unterhaltung von Lehrlingsheimen dieser Art aus verschiedenen Erwägungen nicht gewährt werden können. s
Der sächsische Landtag ist gestern mittag im Thronsaal des Dresdner Nesidenzschlosies vom König von Sachsen mit einer Thronrede geflossen worden.
Das Befinden der Königin von England hat sich so gebessert, daß sie gemeinsam mit König Eduard die Reise nach Berlin wird antreten können.
Das englische Budget sieht eine erhebliche Steigerung der Floltmausgaben vor.
Frankreich erstrebt mit Spaniens Hilfe eine einjährige Verlängerung seines Auftrags zur Unterdrückung des marokkanischen Waffens müggels.
Kaisers Geburtstag.
Berlin, 26. Ian. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt aus Anlaß des morgigen 50., Geburtstages des Kaisers und Königs : Die Regierungszeit des Kaisers hat Beweise in großer Zahl für die Nichtigkeit der Auffassung gebracht, daß der Herrscher durch die vorhandenen verfassungsmäßigen Schranken nicht gehemmt ist, auf das öffentliche Leben der Nation einen tiefgreifenden Einfluß auszuüben. In keiner Richtung ist dies klarer zu erkennen als in der Frage der Stellung unseres Volkes zur (Seegeltung Deutschlands. Noch ferne Geschlechter werden Kaiser Wilhelm II. als den Schöpfer unserer Kriegsflotte rühmen, die gleich unserem Heere als Schutz und Wehr für Deutschlands Unabhängigkeit und Blüte dienen soll. Niemand wagt mehr, dem Kaiser Verlangen nach eitlem Kriegsruhm nachzusagen. Heer und Heereseinrichtungen sind niemals als Werkzeuge des Ehrgeizes, sondern stets als Machtmittel zur Erhaltung des Friedens ausgebildet und gepflegt worden. Auf sie gestützt, vermochte der Kaiser den Frieden zu wahren und jeden Angriff auf die Lebensinteressen und die Ehre unserer Nation zu verhindern. Unter dem Schutze des Friedens sind Wohlstand und Kultur unseres Volkes während der Regierung Wilhelms II., alle Erwartungen übertreffend, rasch emporgestiegen. Ungeachtet mancher Enttäuschungen und bitterer Erfahrungen, die dem Kaiser in seinem hohen Streben nicht erspart geblieben sind, vermag der Herrscher auf sein Wirken mit dem Bewußtsein zurückzublicken, stets Bestes gewollt und in vielen Beziehungen Großes erreicht zu haben. Wir verehren in unserem Herrscher wie das Oberhaupt des Reiches, auch den König und Landesherrn, der in der ersten ^hiün- rede an den preußischen Landtag das Wort Friedrichs bcv Großen, daß in Preußen der König deS etaateo elfter Diener sei, auch für sich in Anspruch nahm.
Parlamentarisches.
Die Wahlprüfungskommission des Abgeordnetenhauses stellte am Dienstag normtt tag dw Berichte über die in den vergangenen Sitzungen geprüften- âZhliN is, anderem den Bericht über die Wahl des in ^ml2ge wählten sozialdemokratischen Abg. Hoffmann. Jdatmtlnl
hat die Kommission dem Plenum vorgeschlagen, ein Schreiben an den Berliner Magistrat zu richten, in welchem dieser über die Art der bei den letzten Wahlen geübten Wäh'erlisten- führung befragt wird. Der dem Plenum vorzuschlagende Wortlaut dieses Schreibens an den Magistrat wurde von der Kommission genehmigt. Bei dieser Gelegenheit wurde zur Kenntnisnahme der Kommission ein Schreiben des Herrn Leutnant a. D. Pohl gebracht, welches eine Interpretation seines zur Wahl im 12. Berliner Wahlkreise eingerichteten Protestes enthält. Wie schon bekannt geworden, beginnt der von Herrn Pohl seinerzeit eingelegte Protest mit den Worten : „Gegen die Gültigkeit der Wahl des in den preußischen Landtag im 12. Berliner Wahlkreise gewählten Abgeordneten erhebt der Unterzeichnete Einspruch". Im Laufe seiner Protestbegründiing bittet dann Herr Pohl, die Wahl im 12. Berliner Landlagswahlkreise, event, nach dem von ihm angeführten Grunde auch in sämtlichen anderen Berliner Wahlkreisen für ungültig zu erklären. Seitens des Bureaus deS Hauses war dieser Protest nur als ein solcher mügesaßt, der nach seinem Tenor sich ausdrücklich gegen die Wahl in Berlin 12 richtet. In seinem jetzt der Wahlprüsungs- kommission zur Kenntnis gebrachten Schreiben gibt Herr Pohl die authentische Interpretation, daß er tatsächlich mit seinem Proteste nichts anderes beabsichtigt habe, als gegen die Wahl in Berlin 12 Einspruch zu erheben. Einen Antrag, auch die übrigen Mandate zu kassieren, habe er nicht stellen wollen.
mb. Die verstärkte Geschäftsordnungskommisston des Reichstages verhandelte gestern über die Frage der Zulässigkeit von Anträgen bei den Interpellationen. Von einer Seite wurden grundsätzliche Bedenken geäußert und betont, daß bei der großen Zersplitterung der Fraktionen es sich empfehle, die bestehenden Machtoerhältnisse von Re- gierung und Parlament anzuerkennen ; man befürchtet eine Vergewaltigung der Mehrheit durch die Minderheit und Verschleppung der Geschäfte. Demgegenüber wurde aber die Notwendigkeit hervorgehoben, daß der Reichstag in einer speziellen Frage seine Willensmeinung zum Ausdruck bringe, die ja durchaus nicht immer ein Mißtrauensvotum gegen die Regierung zu enthalten brauche, sondern auch ein Vertrauensvotum darstellen könne. Nur müßten diese an Interpellationen geknüpfte Anträge den Gegenstand der Interpellation unmittelbar betreffen. Zu einer Abstimmung kam es noch nicht. -
mb. Die Lehrerbesoldnnaskommisfion des Abge- ordnetenhauses hielt am Dienstag vormittag noch eine dritte Lesung ab, in der die Beschlüsse der zweiten Lesung in einzelnen Punkten abgeändert wurden. Vor allem wurde die Zahl der Orte, die Ortszulagen gewähren können, erhöht. Es wurde beschlossen, die §§ 19 und 20 wie folgt zu fassen: § 19. 1. Schulverbände können die Gewährung pensionsfähiger Ortszulagen an ihre sämtlichen Lehrkräfte oder einzelne der in diesem Gesetze bezeichneten Arten beschließen, falls in ihnen die am 1. Januar 1909 in Geltung gewesene Ve- soldungsordnung für Lehrer — abgesehen von den Inhabern besonders gearteter Schulstellen — an Grundgehalt und Alterszulagen ein Endgehalt von 2800 Mark oder mehr oder ein' Endgehalt vorsieht, das unter nochmaliger Zurechnung des vollen Grundgehalts 4000 Mark oder mehr beträgt. Bei vereinigten Kirchen- und Schulämtern ist nur das reine Lehrergrundgehalt (Grundgehalt abzüglich der Vergütung für kirchliche Mühewaltungf 31t berücksichtigen. 2. Die gleiche Befugnis steht kreisfreien Städten auch dann zu, wenn in ihnen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vorliegen. — § 20. 1. Schulverbände, die dergestalt in der Umgebung von Schulverbänden der in § 19 gedachten Art liegen, daß sie mit ihnen eine wirtschaftliche Einheit bilden, können ihren Lehrkräften pensionsfähige Ortszulagen insoweit bewilligen, als letztere Schulverbände hierzu befugt sind, sofern auf ihren Antrag der Provinzialrat nach Anhörung der Schulauf- sichtsbehörde das Vorliegcn dieser Voraussetzung sestgestellt hat. 2. Schulverbäuden, die dergestalt in der Umgebung außerpreußischer Geineinden mit mehr als 30000 Einwohnern liegen, daß sie mit ihnen eine wirtschaftliche Einheit bilden, kann durch den Unterrichtsminister im Einvernehmen mit dem Finanzmmister das Recht beigelegt werden, ihren Lehrkräften pensionsfähige Ortszulagen gemäss 19 zu bewilligen. — Außerdem wurde folgender § 20a beschlossen: 1. Durch die Ortszulagen darf das bisherige Endgehalt — unbeschadet der Amtszulagen — für die Lehrerstellen um höchstens 900 Mk., jedoch nicht über 4200 Mk. hinaus, für die Lebrerinnenstellen um höchstens 600 Mk., jedoch nicht über 2950 Mk. hinaus, erhöht werden. In Schulverbäuden, in denen das Endgehalt der Lehrer durch Ortszulagen auf 4200 Mk. erhöht werden kann, darf oas der Lehrerinnen auch um mehr a's 600 Mk. bis auf 2950 Mk. erhöht werden. 2. Den Schulverbäuden bleibt bie Bestimmung darüber überlassen, ob und in welcher Weise der Beginn und die Höhe der Ortszulagen von der Erreichung einer bestimmten Dienstzeit abhängig gemacht, auch für einzelne Arten von Lehrkräften verschieden gestaltet werden sollen. Wo die AmtSzulagen der in § 22 Abs. 1 bezeichneten Schulleiter den Mindestsatz nicht überschreiten, sind ihnen innerhalb der Grenzen des Abs. 1 bei der Ein- sühruna von Ortszulagen höhere Betrüge als den übrigen >
Lehrpersonen zu gewähren. Weiter wurde ein neuer § 5' Abs. 2 geschaffen,' der bestimmt, daß eine Rückzahlung von Beträgen, die für die Zeit vom 1. April 1908 bis 1? April 1909 an die Lehrer auf Grund der bisherigen Gehaltsordnung gezahlt worden sind, unter keinen Umständen stattfindet. In dieser Fassung wurde das Gesetz in der dritten Lesung angenommen. Hinzugefügt wurde folgende Resolution : Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, den mit voller Leitungsbefugnis ausgestattcten Leitern von Schulen mit sechs oder mehr ausfteigenden Klaffen, grundsätzlich die Amtsbezeichnung Rektor, anderen Schulleitern und solchen ersten Lehrern an Volksschulen mit drei oder mehr Lehrkräften, denen Leitungsbefugnisse übertragen sind, soweit sie nicht die Amtsbezeichnung Rektor führen oder erhalten, grundsätzlich die Amtsbezeichnung Hauptlehrer beizulegen.
mb Die Weinkommisfion des Reichstages begann gestern ihre zweite Lesung. Der Vertreter der Regierung gab dem Bedauern darüber Ausdruck, daß Erklärungen des Professors Kulisch, die der Kommission vertraulich gemacht waren, an die Oeffentlichkeit gelangt und dort einer Kritik unterzogen seien. Die angegriffenen Sätze seien tendenziös- aus dem ganzen herausgegriffen. Der Vorsitzende der Kommission schließt sich dem Bedauern an. § 1 wird unverändert angenommen. Auf Anfrage aus der Kommission, ob man noch nach Jahren auf den ersten Lieferanten zurückgreifen könne, erklärt der Regierungsvertreter, der Wein unterliege zivilrechtlich und strafrechtlich den allgemeinen Bestimmungen. Ein Privil-'g für Weinpantscher zu schaffen, liege kein Grund vor. ' r den ersten beiden Paragraphen sowie den beiden erst-Absätzen des § 3 betreffend die räumliche und zeitliche Begrenzung des Zuckerzusatzes werden die Kommissionsbeschlüffe erster Lesung bestätigt und nur redaktionell geändert.
mb. Die Justizrommiffion deS Reichstages nahm heute einen Antrag auf Zulassung des Nacheides bei her Zeugenvernehmung an und änderte ■ die Schwurformsl dahin, daß die Worte „und nichts , hinzugesetzt habe", wegfallen sollen.
mb. Die Reichstagskommisfion für das Arbeitè- kammergeset; begann gestern ihre Arbeit. Die Sozialdemokraten haben ihre bekannten Forderungen in die Form: eines Gesetzentwurfs gebracht, der einen Aufbau schaffen will mit unparitätischen Arbeiterkammern als Grundlage, darüber ein Arbeitsamt für den Bezirk jeder oberen Verwaltungsbehörde und als Spitze der Pyramide ein Reichsarbeitsamt. Die Kommission lehnte den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten ab.
Steuererhöhungen und Kinderprivileg.
Berlin, 26. Ian. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt zv den Steuererhöhungen und dem Kinderprivileg : Gegen die von der verstärkten Budgetkommission des Abgeordneten- Hauses gefaßten Beschlüsse wurde in der Tagespresse der Vorwurf erhoben, daß durch sie ein großer Teil der niedrigen Einkommen mit neuen Lasten belegt werde. Dieser Vor- wurf ist völlig unbegründet. Richtig ist allerdings, daß, während nach der Regierungsvorlage die Sätze des Ein- kommensteuertariss erst bei einem Einkommen von 7000Mk. ab erhöht werden sollten, von der Kommission die Erhebung von Zuschlägen schon von 1200 Mk. ab beschlossen worden ist. Berücksichtigt muß aber werden, daß die Kommission diesen Beschluß nur gefaßt hat unter gleichzeitiger erheblicher Ausdehnung des sogenannten Kinderprivilegs. In Zukunft soll allen Steuerpflichtigen bis 6500 Mk. Einkommen bei dein Vorhandensein von zwei unterhaltsbedürftigen Familienmitgliedern um eine, bei drei oder vier Familienmitgliedern eine Ermäßigung um zwei, bei fünf oder sechs eine Ermäßigung um drei und für je zwei weitere Mitglieder eine weitere Ermäßigung um je eine Steuerstufe zuteil werden. Während ferner bisher das Kinderprivileg nur Steuerpflichtigen bis zu 6500 Mk. Einkommen zustand, soll es in Zukunft auch Steuerpflichtigen mit einem Einkommen bis zu 9500 Mk. gewährt werden. Der Iahresausfall an Ein- kommensteuèr, der infolge des Kinderprioilegs bisher der Staatskasse entstanden ist, wird sich bet den Einkommen zwischen 900 und 3000W um 3 500000 Mk., bei denjenigen zwischen 3000 und 6500 Mk. um 1600000 Mk. und bei denen zwischen 6500 und 9500 Mk. um 600 000 Mk. erhöhen. Die beschaffenen Zuschläge würden ohne Erweiterung deS Kinderprivilegs in den Einkommenstusen von 1200 bi? 3000 Mark einen Mehrbetrag von rund 3 300 000 Mark, in der Stufe von 3000 bis 10 500 Mark einen Mehrbetrag von 5 800 000, in der Stufe von 10 500 bis 20 500 Mark einen Mehrbetrag von 3 500 000 Mark, in der Stufe von 20 500 bis 30 500 Mark einen Mehrbetrag von 2 300 000 Mark und in der Stufe von mehr als 30500 Mark einen Mehrbetrag von rund 17 000 000 Mark ergeben. Da die Ausdehnung des Kinderprioilegs den Steuerpflichtigen von 900 bis 3000 Mark Einkommen eine Entlastung von 3 500 000 Mark verschafft, erfahren diese Steuerpflichtigen in ihrer Gesamtheit nicht nur keine Mehrbelastung, sondern sogar eine Entlastung um 200 000 Mark. Die Mehrleistungen von etwa 500 000 Mark Steuerpflichtigen in den Ein'oinmensteuerstufen von 3000 bis 10 500 M. beschränken sich bei Berücksichtigung der Ausdehnung des Kinderprivilegs auf zusammen 3 600 000 Mark. Auf die Steuerpflichtigen mit