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Bezugspreis:

Viertchährlich 1,80 M^ monatlich 60 Pfg., für au», wättige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag. Die emzetne Nummer kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker« des verein, k». Warfenhaufes in Hanau.

Gcneral-Asztiger

Amillihts Orga» für Stadt- »ad Landkreis Sana».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Die fünf gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pf^ im Ketla men teil b« Zeile 35 Pfg»

BerantworL. Redakteur; Ä. Schrecker in Hanan.

Rr. 15 F«rnipr«chans»ruK Nr. 60». Dienstag den 19. Januar gMWWWwgEnttreasaaaaiyitEwyipaByaqiflHaMffiW^fltWgilWMMBWTOaMnMWBIMWWWMMMWIMMWMBMWmH^^ n,,"^'r*"'''*^'',u',r^--i^ uiniwi

Amtliches.

Bekanntmachung.

Don der int Kursbureau des Reichs-Postamts neu be­arbeiteten Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs ist jetzt das Blatt XVI erschienen.

Das Blatt umfaßt den südlichen Teil vom Elsaß, von Baden, sowie den südwestlichen Teil von Württemberg mit Hohenzollern, ferner einen Teil von Frankreich und den größten Teil der Schweiz.

Das Blatt kann im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 Mk. für das unausgemalte Exemplar und 2 Mk. 25 Pfg. für das Exemplar mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Gea-Verlage (Berliner Lithographisches Institut Julius Moser, Berlin W 35, Potsdamerstr. 110) bezogen werden.

Berlin W 66 den 11. Januar 1909.

Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.

I. A.: Kobelt.

Landkreis Ranau.

An die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Die von wir unter dem 6. l. Mts., V 8531, in Nr. 1 der Amtlichen Beilage zumHanauer Anzeiger" veröffent­lichten Vorschriften betr. Jnlan-sleqitimieritnst aus­ländischer Arbeiter sind nach einem Ministerialerlasse vom 1. N. Mts. ab auf sämtliche bisher nicht leaitimterunifspflichtipen ausländischen Arbeiter ausgedehnt worden. Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich, dafür Sorge zu tragen, daß die angezogenen Be­stimmungen vom 1. n. Mts. ab bei Legitimierung sämtlicher ausländischer Arbeiter beachtet werden.

Die Legilimatiouskarten für die italienischen Arbeiter sind grün, für die niederländischen Arbeiter blau.

Bei der Legitimierung an der Arbeitsstätte (bei Um­gehung der Grenzämter) wird die erhöhte Abfertigungsgebühr von 5 Mk. von den bis jetzt dem Legitimationszwange noch nicht unterliegenden ausländischen Arbeitern bis auf weiteres nicht erhoben.

Hanau den 16. Januar 1909.

Der Königliche Landrat.

V 180 v. Beckerath.

Beschlich.

Der Kreisausschuß des Landkreises Hanau hat mit Zu­stimmung der Grundeigentümer und der beteiligten Gemeinde­behörden auk Grund des § 24 der Landgemeindeordnung vom 4. August 1897 beschlossen,

daß zum Zwecke der Gemarkungs-Grenzregulierung die dem Tagelöhner Heinrich Altvater VIII. in Ostheim gehörige Grundstücksparzelle 58/43 des Kartenblatts 16 von Windecken 2,58 ar vom Gemeindebezirk Windccken ab uitrennen und mit dem Gemeindebezirk Ostheim zu vereinigen

und

die der Ehefrau des Landwirts Peler Dahlheimer II., Wilhelmine, geborene Westpbal, in Ostheim gehörige Grundstücksparzelle Nr. 145/72 des Kartenblatls 25 von Ostheim 3,10 ar vom Gemeindebenrk Ostheim abzutrennen und mit dem Gemeindebezirk Windecken zu vereinigen ist.

Hanau den 11. Januar 1909.

Der Vorsitzende des Kreisansschusses.

A 5386 v. Beckerath.

Stadtkreis Ran au. Bekanntma^nng.

Ani Mittwoch den 20. d. Mts., nachmittaas nm 2 Uhr, findet von der Leipzigerstraße aus beginnend, die meistbietende Versteigerung einer Anzahl von Bäumen aus den städtischen Anlagen statt, wozu Kaufliebhaber ein­geladen werden.

Zusammenkunst vor dem Gaswerk.

Hanau den 14. Januar 1909.

Stodthanptkasse. 1471

Im Namen des Königs!

In der Privatklagesache des Steinmetzmeisters Heinrich Schäfer III. in Fechenheim a. M., Priva'klägers gegen den Heinrich Jacob, Mitinhaber der Firma Heinrich Jacob & Co. in Frankfurt a. M., 38 Jahre alt, israeliti'cher Religion, wegen Beleidigung hat das Königliche Schoßen­

gericht in Hanau in der Sitzung am 5. Januar 1909 für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von einhundert Mark, ersatzweise zwanzig Tagen Gefängnis und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.

Dem Beleidigten wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung auf Kosten des Angeklagten einmal im Hanauer Anzeiger" innerhalb 14 Tagen nach Zustellung einer Ausfertigung des Urteils öffentlich bekannt zu machen, gez. Popper.

Ausgefertigt

Hanau den 13. Januar 1909.

Der Gerichtsschreiber des Königs. Amtsgerichts Abt. 4.

(L. S.) Rößing,

Amtsgerichtssekretär. 1681 Gefundene und verlorene Gcuensttinde re.

Gefunden: 1 gute Peitsche, 1 Herrenschirm, 1 tech­nisches Maß mit Etuis.

Verloren: 1 brauner Pompadour mit einem Paar schwarzen Kinderstrümpfen, 1 Portemonnaie mit etwa 7 bis 8 Mk., 1 Portemonnaie mit 3 Mk., 1 gelber Damenpelz, 1 goldener Kettenring, 1 neues rotbraunes Damenportemonnaie mit 20 Pfg.

Zugelaufen: 1 schwarze Jagdhündin mit braunen Abzeichen.

Entlaufen: 1 weißer Jagdhund mit gelben Flecken, 1 vier Monate alte braune Jagdhündin.

Hanau den 19. Januar 1909.

Politische Rundschau.

Der Grund des Rücktritts des Oberbürger­meisters Dr. Tettenborn in Altona ist in schon länger bestehenden Differenzen zwischen ihm und dem Stadl­verordnetenkollegium zu suchen, die am Donnerstag zum Aus­druck gekommen sind, als die Stadtverordneten in die Hafen­kommission für dte Köhlbrandfrage und die Kommission für die Eingemeindungsfrage Vertreter wählen sollten. Die Stadtverordneten hatten dies abgelehnt, weil die Vorlagen nicht genügend begründet seien. Weiterhin haben vier Stadt­verordnete an den Oberbürgermeister das Ersuchen gerichtet, sich pensionieren zu lassen. Die unbesoldeten Senatoren haben darauf gedroht, ihr Amt niederiulezeu, worauf das Siadt- Verordnetenkollegium in seiner Ge'amtheit mit derselben Maß- nabme antworten wollte. Diese Situation hat das Ver­bleiben des Oberbürgermeisters im Amte unmöglich gemacht.

Bei der Beratung des Württembergischen Bolksfchnlgesehes wurde der Antrag auf fakultative Zu­lassung der Simultanschule für den Fall, daß 300 Familien­väter sie wün'chen, in der Zweiten Kainmer durch die Gegner­schaft eines Teils der Sozialdemokraten, denen dieses Zu­geständnis nicht weit genug geht, zu Fall gebracht. Gegen den Antrag stimmten als grundsätzliche Anhänger der kon­fessionellen Schulen das Zentrum und die Konservaiiven; außerdem sieben Sozialdemokraten und ein Nationalliberaler, zusammen 46 Abgeordnete. Für den Antrag der Volks- Partei stimmten die übrigen Nationalliberalen und drei Sozial­demokraten, zusammen 36. Fünf Sozialdemokraten verließen vor der Abstimmung das Haus. In der Kommission hatten die Sozialdemokraten für den Antrag gestimmt.

Der Zeutralausschutz der ^eisiunigen Volks- Partei, der aus den Mitgliedern des Reichstags und Land­tags, sowie aus je zwei Delegierten der Bezirks- und Provinzialverbände der Partei besteht, ist, wie dieFreis. Ztg." berichtet, am Samstag Nachmittag im Reicbstagsebäude zu einer Sitzung zu'ammengetreten. Der Vorsitzende, Abg. Schmidt-Elberfeld, teilte mit, daß Abg. Dr. Müller-Sagau, der bisherige Vorsitzende des geschästsführenden Ausschusses, aus Gesundheitsrücksichten ans der Partei ausgeschieden ist. Durch Akklamation wurde Abg. Albert Traeger in den geschäftsführenden Ausschuß gewählt. Zum Vorsitzenden. ist der bisherige stellvertretende Vorsitzende Abg. Fischbeck gewählt worben, und zum stellvertretenden Vorsitzenden Abg. Dr. Wiemer.

Keine Bekanntgabe der Vorstrafen. Ent­sprechend dem Erlaß, den das bayeri'che Justizministerium ergehen ließ, bat nunmehr auch das Kriegsministerium an die Gerichte sämtlicher bäuerischen Divisionen eine Verfügung ergehen lassen, in der angeordnet wird, daß bei Zeugen, falls nicht Bestrafungen wegen Meineids vorliegen, Vorstrafen überhaupt nicht bekannt gegeben werden sollen. Auch auf den Angeklaglen selbst soll in dieser Hinsicht die weitest­gehende Rücksicht genommen und in der Regel sollen nur solche Vorstrafen verlesen werben, die einen Rückfall begründen oder sonst für die Strafanmessung von Bedeutung sind.

Fernsprechanschlnsj Nr. 605. 1909

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Die Ravbod-Spende. Am Samstag hat der Kron prinz und die Kronprinzessin eine Abordnung der Berg­arbeiter von Hamm empfangen, die ihnen Vorschläge über die Verteilung der eingegangenen Spenden unterbreitete. Das Kronprinzenpaar erklärte sich mit den Vorschlägen einver­standen und unterhielt sich auf das Leutseligste mit den Arbeitern. Das Vorgehen bei der Verteilung wird nun so geregelt: Von den 300 000 Mark sollen 200 000 Mark für die Witwen und Waisen der ums Leben gekommenen Bergleute verwandt, und zwar gleichmäßig nach der Kopf­zahl an dir 250 Witwen und 800 Waisen verteilt werden. Ein Anteil würde also 190 Mark betragen, eine Witwe mit fünf Kindern würde demnach 1140 Mark erhalten. Die Beträge werden auf Sparkaffenbücher eingezahlt. Dix Witwe hat den Zinsgenuß ihres Anteils, die Beträge für bie Kinder bleiben angelegt bis zu ihrer Großjährigkeit. Bei der Ver­teilung der übrigen 100 000 Mark sollen die Verletzten, aber noch am Leben befindlichen Bergleute berücksichtigt werden, ferner die durch Arbeitslosigkeit usw. geschädigten Bergleute, sowie die Witwen von Ausländern, die durch das Knapp­schaftsstatut keinen Anspruch auf Unfallrente haben, schließlich auch zwei Frauen, die in illegitimer Ehe mit Verunglückten gelebt haben.

Die sächsische Wahlresorm. Der Bericht der vei> stärkten Wahlrechtsdeputation der ersten Kammer ist soeben erschienen. Danach wird die zweite Kammer künftig aus 91 Abgeordneten gebildet, die alle sechs Jahre neu gewählt werden. Das Wahlverfahren ist geheim und direkt und sieht für jeden Wähler eine Grundstimme, sowie für Besitz und Bildung Pluralstimmen vor. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, erhält eine Zusatzstimme. Mehr als insge­samt vier Stimmen stehen keinem Wähler zu. DaS Plenum wird sich am Mittwoch mit dem Entwurf beschäftigen.

Die Schweizer Boykottbewcaunfl gegen Deutsch­land macht, einem Telegramm desEclair" aus Dern zu­folge, schnelle Fortschritte. Man hofft auf eine baldige Einigung mit Deutschland. Der schweizerische Bundesrat wartet auf den neuen französischen Zolltarif, und will nicht gleichzeitig einen Zollkrieg mit Deutschland und Frankreich beginnen. Sollte ein Zollkrieg mit Frankreich eintreten, so würde die Schweiz aus der lateinischen Münzunion aus­treten.

Die Sprachensraae in Böhmen. DieNeue Fr. Pr." ist in der Lage, folgende Mitteilungen aus dem Ge­setzentwürfe zu veröffentlichen, dessen Grundzüge die Regie­rung der Sprachengesetzquoten-Kommiision vorigen wird: Im großem und ganzen wird an der bisherigen Zusammen­setzung der Genchtssprengel festgehalten. An dem Grundsatz der nationalen Zweiteilung wird nicht festgehalten. Es wird eine Unterscheidung gemacht zwischen einsprachigen und ge­mischtsprachigen Bezirksgerichten. Die Einsprachigkeit richtet sich nach der überwiegenden Anzahl der im Gerichtssprengel wohnenden Nationalitäten; auf diese Art und Weise gelangt man zu 122 tschechischen, 81 deutschen und 21 gemischt­sprachigen Bezirksgerichten, wozu noch einige als gemischt­sprachig bezeichnete kommen. In den Regierungsentwurf werden zu den gemischtsprachigen Bezirksgerichten u. a. rein deutsche, wie Brüx, Dux, Landskron, Lowositz, Prachatitz und Bergreichenstein gehören. Der Hauptforderung, der nationalen Abgrenzung, ist auch in diesem Sprachengesetzentwurf nicht Rechnung getragen. Die Sprache der Bezirksgerichte soll auch die Sprache aller übrigen landestürstlichen Behörden sein, mit Ausnahme des Kaffen-, Post- und Eisenbahnwesens, für welche eigene Bestimmungen geschaffen werden sollen. Die Bestimmung über die Anwendung des Sprachengebrauchs der Behörden sind folgende: Die einsprachigen Behörden brauchen im äußeren Dienstverkehr und in dem mündlichen und schrifilichen Verkehr mit den Parteien die Sprache der Mehrheit der Bevölkerung. Schriftliche Eingaben können auch in der anderen Sprache überreicht werden: die Erledi­gung erfolgt in der Sprache der Eingabe. Zwischensprachige Behörden bedienen sich im äußeren Dienstverkebr der Sprache der schriftlichen Eingabe oder des mündlichen Vorbringens; in dieser Sprache hat sämtliche Behandlung vor sich zu gehen. Die zweisprachigen Behörden gebrauchen in Partei­sachen die im äußeren Dienstverkehr angewendete Sprache, in allen übrigen Angelegenheiten die den Verhältnissen des Dienstes angemessene Sprache und im Verkehr miteinsprach­igen Behörden die Sprache derselben. Im Verkehr mit den Behörden außerhalb Böhmens ist die deutsche Sprache anzu» wenden. Dies gilt insbesondere im Verkehr der Länder unter einander und mit den Zentralstaaten. Der Gesetzent­wurf enthält weitere Bestimmungen über die Aufnahme von Beamten in den Staatsdienst nach ihrer Umgangssprache und itad) ihrer Nationalität. Der bei bett Behörden bestehende Bedarf an Beamtennachwuchs ist im Verhältnis der Bevölke-