Erstes Blatt.
Bezugspreis:
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Gcnttal-Anzeiger
ANtlilhes Organ für Stadt- und FandLttis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tsnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
LinrückungSgerShe r
Die fünfgespalteue Petitzeil« oder deren Kitt 20 Psg. tat Kektamenteil die Zeile 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: 8. Schrecker in Hanan.
Nr. 13 Fernsprechanschltttz Nr. 605.
Samstag den 16. Januar
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1909
Jie bevtigeAmmer msM außer ü.UnttthaltunBllat!
16 Seiten.
Amtliches.
Eandkreis Ranau,
An die Orispoliseibehörden im Amtsgerichtsbezirk Windecken.
Der Herr Oberstaatsanwalt hat durch Beschluß vom 4. Januar 1909 dem Amts an walt in Windecken, Bürgermeister Schlegel, vom 1. Februar 1909 an die volle gesetzliche Zuständiakeit zur Bearbeitung der vor das Schöffengericht nach § 27 des Gcrichtsverfassungsgesetzes — in der Fassung des Reichsgesetzes vom 5. Juni 1905 (S. 533 R.-G.-Bl.) — gehörigen Sachen übertragen. Von dem gedachten Zeitpunkte an sind alle Anzeigen wegen der vor das Schöffengericht gehörigen strafbaren Handlungen nicht mehr an den Herrn Ersten Staatsanwalt in Hanau, sondern direkt an den Amtsanwalt in Windeckeu, zu dessen Zuständigkeit dieselben vom genannten Tage an gehören, abzugeben, und zwar auch dann, wenn der Täter zunächst unbekannt ist.
Hanau den 15. Januar 1909.
Der Königliche Landrat.
V 287 v. Beckerath.
Stadtkreis Fjanau. Bekanntmachung.
Am Mittwoch de« 20. d. Mts., 'nachmittags um 2 Uhr, findet von der Leipzigerstraße aus beginnend, die meistbielende Versteigerung einer Anzabl von Bäumen aus den städtischen Anlagen statt, ivvzu Kaufliebhaber ein* geladen werden.
Zusammenkunft vor dem Gaswerk.
Hanau den 14. Januar 1909.
Stadthaupttasse. 1471
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 9. bis 15. Januar 1909 :
1 Fabrikarbeiterin, 1 Kutscher, 1 Milchkutscher, 4 Tagelöhner.
Gesucht 2 Buchbinder, 1 Schneider (Rockmacher).
Hanau den 16. Januar 1909. 1519
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Brennholzverkauf.
.Königs. Ober^örsterei Hana«, Schutzbezirk Bruchköbel, Jagen 16 Große Horst.
Montag den 25. Januar 1909, vormittags ^IO Uhr, im Deutschen H o f (Lamboystraße) zu Hanau
Eichen: 172 rm Scheitholz, 73 rm Knüppel, 129 rm Stockholz, 33,80 Hdt. Wellen Reis.
Eschen re. : 45 rm Scheitholz, 21 rm Knüppel, 28 rm Stockbolz, 10,40 Hdt. Wellen Reis.
Erlen, Linden re. : 89 rm Scheitholz, 200 rm Knüppel, HO rm Stockholz, 52,50 Hdt. Wellen Reis.
Auf Antrag erteilt Forstaufseher Röring in Neuhof mündlich nähere Auskunft über das zum Verkauf kommende Holz. Geldzahlungen werden im Termin angenommen. 1419
Polizei-Verordnung.
Auf Grund der M 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird nach Beratung mit dein Gemeindevorstand für den Bezirk der Gemeinde Oberrodenbach folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Back- ordnung vom 30. Juli 1908 für die Gemeinde Oberrodenbach werden, sofern nicht auf Grund anderer gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, mit Geld bis zu 9 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine entsprechende Haft tritt, bestraft.
8 2.
Die Polizeivcrorduung tritt mit dein Tag ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Oberrodenbach den 9. Januar 1909.
Die Ortspolizeibehörde.
Peter,
Bürgermeister 1^09
Gefundene und verlorene Gcgcnstiindc re.
Gefunden: 1 schwarze Brosche mit weißer Perle (Rückseite Gold), 1 goldener Anhänger mit 4 kleinen roten und 1 größeren hellblauen Stein, 1 schwarzer Samt- Gummigürtel, 1 Pferdedecke, 1 weißes Taschentuch mit braunem Rand, 1 Schlüsselbund (3 Stück).
Verloren: 1 oxydierte Damenuhr, 1 neue Pferdedecke (gez. H. S.).
Zugelaufen: 1 schwarzer Hund m. Geschl.; abzuholen bei H. Breidenstein, Ostheim.
Hanau den 16. Januar 1909.
Politische Rundschau.
Deutsch- Südwestasrika. Amsterdam, 14. Jan. Bis vor klirzer Zeit wurden die Diamantfunde im deutschen Schutzgebiet in hiesigen Sachverständigenkreisen als ziemlich unbedeutend, in keinem Falle aber für den Diamantmarkt irgendwie maßgebend dargestellt. In dem Hauptorgan des Allgemeineil Niederländischen Diamantarbeiterbundes wurde kurzweg behauptet, die Diamanten seien durch Winde und Stürme aus dem Innern Afrikas an diese Stelle befördert worden. Die neuesten Berichte aus Südafrika lauten jetzt anders. Die Nieuwe Rotterdamsche Courant schreibt auf Grund der Mitteilungen eines Kimberleyer Blattes: Die ganze Ausbeute an deutschen Diamanten betrug bis Ende November v. J. 43 000 Karat; die Ausbeute, die durchschnittlich im Monat auf 10 000 Mark geschätzt wird, könnte leicht verdoppelt werden, da das Diamanten fahrende Gelände sehr groß ist. Es fällt jedoch auf, daß die Diamanten durchweg sehr klein sind — vier bis fünf gehen auf einen Karat — und selbst Steine von einem halben Karat sind eine Seltenheit. Die Qualität der Steine wird aber durchweg gut genannt, weshalb sie auch gute Preise erzielen. Man findet die Diamanten an der Oberfläche des Bodens, was zu der Annahme gelahrt hat, daß sie mit dem Sand aus einem andern Teile des Landes, wo sich eine Diamantengrube befinden muß, herübergeweht worden sind. Was das Ergebnis der Bemühungen, den Ursprung dieser alluvialen Diamanten zu finden sein wird, läßt sich vorderhand nicht sagen, das Kimberley'sche Blatt macht indessen darauf aufmerksam, daß wir nach vierzig Jahren immer noch nicht wissen, woher unsere eigenen Flußdiamanten kommen, während in Brasilien, wo seit 1727 alluviale Gewinnung besteht, bis jetzt noch keine Grube entdeckt worden ist. Wenn nicht größere Steine gefunden werden, durften die Diamanten von Deutsch- Südwest nur auf die Preise kleiner Steine, bekannt unter dem Namen mèlAe, von Einfluß sein. Indes sind an der Lüderitzbucht zahlreiche Menschen mit Diamantensuchen beschäftigt, aber das Leben und der Aufenthalt ist dort keineswegs angenehm. Der Staub ist fast unerträglich und die Arbeitslöhne sind bis jetzt ungenügend; aber dennoch glaubt man, daß dieser Landstrich einer großen Zukunft entgegengeht.
Beschießung eines deutschen Dampfers.
Paris, 15. Jan. Die „Agence Havas" verbreitet folgende Meldung aus Kynakry (Franzosisch-Guinca): Das liberianische Zollkanonenboot '„Lark" beschoß vor Glocester einen deutschen, zur Woermannlinie gehörigen Dampfer. Das Stationsschiff in Kamerun sei nach Liberia abgegangen. (Notiz: Von heutiger Seite liegt darüber keine Nachricht vor.)
London, 15. Jan. Zu der Nachricht von der Beschießung eines deutschen, der Woermannlinie gehörigen Dampfers durch das liberianische Kanonenboot „Lark" erfährt das Reutersche Bureau: Das Boot steht unter dem Kommando des Kapitäns Bugge von der britischen Flotten- reserve, die übrigen Offiziere und das Maschinenpersonal sind ebenfalls britische Untertanen. Die „Lark" ist von der Regierung Liberias angekauft und im September 1908 ausgesandt worden, um den ständig vorkommenden Uebertretungen der Zollvorschriften Einhalt zu tun und zu verhindern, daß die liberianischen Häfen, die dem Welthandel nicht geöffnet sind, von Schiffen angelaulen werden.
Aas den Klniliillsssoliril.
mb. Die Finanz- und Ltcuerkommission des Reichs- taaes verhandelte gestern zunächst über die Tilgung der Reichsanleiheschuld. Nach der Vorlage sind von den neuen Schulden von bem für werbende Zwecke bewilligten Anleihebetrage mindestens 1,9 vom Hundert, im übrigen mindestens 3 vom Hundert zu tilgen. Es mürbe sowohl ein Antrag der Freisinnigen abgèlehnt, bet allgemein mindestens 1,9 vom Hundert und ein konservativer Antrag, der allgemein 3 vom Hundert als Tilgungsquote sestsetzen wollte. Die 3b?(Vermig§= Vorlage wurde angenommen, aber für die - LZung
Aenderungen vorbehalten. Dann verhandelte die Kommission über die Fahrkartensteuer. Abgelehnt wurde ein freisinniger Antrag, wonach die Fahrkartensteuer solange außer Hebung gesetzt werden solle, als von den beteiligten Verkehrsverwaltungen der Reichskasse jährlich vier Fünftel dessen vergütet werde, was sie im Etatsjahr 1908 erbracht hat. Ebenso wurde die Regierungsvorlage abgelehnt, die die Aufhebung der Fahrkartensteuer ausspricht. Angenommen wurde gegen Sozialdemokraten und Freisinnige ein Antrag des Zentrums, der eine Reform der Fahrkartensteuer fordert, mit Entlastung der oberen und entsprechender Mehrbelastung der 3. Klaffe, sowie mit Heranziehung der 4. Klasse.
mb Die Budgetkommission des Reichstages hat neben dem Etat auch die Wohnungsgeld- und die Besoldungsvorlage zu beraten. Man hatte beabsichtigt, für die Vorprüfung eine Subkommission einzusetzen ; das ist auf Widerspruch gestoßen, die beiden Referenten werden mit der Vorprüfung betraut. Bei den verschiedenen Reichskommissariaten werden kleine Abstriche gemacht. Beim Kapitel „entscheidende Disziplinarbehörden" wird eine Resolution über daS Wiederaufnahmeverfahren angenommen. Weiter wird in einer Resolution, die zum Beschluß erhoben wird, der Reichskanzler ersucht, die Verhältniffe der diätarischen Beamten in den Reichsämtern gleichmäßig zu regeln. Petitionen von den Bureau- und Kanzleidiätaren des Reichspatentamtes werden dem Reichskanzler als Material überwiesen. Man spricht sich gegen eine Stellenvermehrung aus, wünscht aber durch einen Austausch von Diätaren in der Kanzlei und Registratur zwischen den einzelnen Aemtern ein regelmäßiges Aufrücken in etatsmäßige Stellen zu ermöglichen. Diese Möglichkeit wird vom Unterstaatssekretär bestritten, jede Behörde stelle besondere Ansprüche.
mb Die Weinkommissto« deS Reichstags setzte die Beratung bei § 20 fort. Die §§ 16 bis 19 über die Buch- und Kellerkontrolle und die Sachverständigen im Hauptamt waren schon vor Weihnachten erledigt. § 20 wird nur unwesentlich geändert: statt der Beamten der Polizei und der Sachverständigen werden die zuständigen Beamten und sachverständigen zu den Kontrollbesuchen befugt. Unverändert bleiben die Bestimmungen der §§ 21 und 22 über die Kontrolle. Zu § 23 über die Ausführung des Gesetzes durch die Landesregierungen verlangt ein Antrag, daß der Bundesrat schon vor dem Inkrafttreten deS Gesetzes für die rechtzeitige Bestellung von geeigneten Sachverständigen usw. sorge. Die Gewähr hierfür zu übernehmen, lehnt die Regierung ab. Geeignete Personen seien nicht so leicht zu finden. Selbst wenn der rascheste Weg gewählt wird, bedürfe es ausgedehnter Verhandlungen. Natürlich soll nichts verschleppt werden. Es wird alles geschehen, daß das Gesetz in Kraft treten kann. Von verschiedenen Seiten wird ausgeführt, daß es eines neuen Weingesetzes gar nicht bedurft hätte, wenn die Kontrolle im ganzen Reich gleichmäßig geübt worden wäre. Die besten Bestimmungen bleiben eben wertlos ohne die richtige Kontrolle. Schließlich wird einstimmig beschlossen, daß die Sachverständigen innerhalb sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu ernennen sind. Ein weiterer Zusatz soll im übrigen das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes sichern. Sonst wird der Paragraph nur redaktionell geändert. Neu eingefügt wird ein § 23»: „Der Reichskanzler hat die Ausführung des Vollzuges dieses Gesetzes zu überwachen insbesondere auf die gleichmäßige Handhabung des Gesetzes hinzuwirken." Der Rest der Vorlage, die Strafbestimmungen, mürben ziemlich rasch erledigt. Eine Aenderung wurde nur bei § 24 vorgenommen. Danach wird der wissentlich unrichtigen Eintragung in die Bücher ihre vorsätzliche Beseitigung vor der gesetzlicken Frist gleichgestâ. Damit ist die erste Lesung des Weingesetzes erledigt. He zweite Lesung beginnt am 26. Januar. Man hofft, das Gesetz bis Mitte Februar in das Plenum bringen zu können.
Die Automobilkommission des Reichstages erledigte gestern den § 2. Die Haftpflicht scheidet nach der Vorlage aus, wenn zurzeit des Unfalles der Verletzte oder die beschädigte Sache durch das Fahrzeug befördert wurde, oder der Verletzte bei dem Betriebe des Fahrzeuges tätig war. Es wurde hinzugefügt, außer wenn die Beförderung des Fahrzeuges im Dienste oder Auftrag einer der haftpflichtigen Personen geschah. Für den Fortfall der Haftpflicht hatte die Vorlage in § 2 die weitere Voraussetzung, daß der Unfall durch ein Fahrzeug verursacht wurde, daS auf ebener Bahn eine begrenzte Geschwindigkeit nicht überschreiten kann und hieraus amtlich geprüft ist. Die Geschwindigkeitsgrenze wird durch den Bundesrat bestimmt; Diese Voraussetzung wurde aber gestrichen. Die Haftpflicht tritt also auch bei Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze ein.
DieCommission für die grohe Gewerbenovelle beschäftigte sich gestern mit einigen Anträgen der Sozialdemokraten zu den §§ 122 bis 124, die in der Vorlage der Regierung nicht behandelt werden. Sie betreffen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zum Teil wurden sie angenommen.
Schiffsnachrichten.
(DlitflcteiU von Agcm Rd. Trensch-Hanan.)
Der Hamburger Dampfer „Alexandria" ist am 8. Ja" nuar wohlbehalten in New-Dork eingetroffen.