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Erstes Blatt.

Bezugspreis:

vierteijihrlich 1,80 Mk., monatlich 60 Psg., für auS- wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Pojtausfchlag.

Die «nzrine Nummer kostet 10 Psg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Gcnttal-Anzeiger

ANtlilhes Organ für Stadt- und FandLttis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Tsnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

LinrückungSgerShe r

Die fünfgespalteue Petitzeil« oder deren Kitt 20 Psg. tat Kektamenteil die Zeile 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 8. Schrecker in Hanan.

Nr. 13 Fernsprechanschltttz Nr. 605.

Samstag den 16. Januar

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1909

Jie bevtigeAmmer msM außer ü.UnttthaltunBllat!

16 Seiten.

Amtliches.

Eandkreis Ranau,

An die Orispoliseibehörden im Amtsgerichtsbezirk Windecken.

Der Herr Oberstaatsanwalt hat durch Beschluß vom 4. Januar 1909 dem Amts an walt in Windecken, Bürgermeister Schlegel, vom 1. Februar 1909 an die volle gesetzliche Zuständiakeit zur Bearbeitung der vor das Schöffengericht nach § 27 des Gcrichtsverfassungsgesetzes in der Fassung des Reichsgesetzes vom 5. Juni 1905 (S. 533 R.-G.-Bl.) gehörigen Sachen übertragen. Von dem gedachten Zeit­punkte an sind alle Anzeigen wegen der vor das Schöffen­gericht gehörigen strafbaren Handlungen nicht mehr an den Herrn Ersten Staatsanwalt in Hanau, sondern direkt an den Amtsanwalt in Windeckeu, zu dessen Zuständigkeit die­selben vom genannten Tage an gehören, abzugeben, und zwar auch dann, wenn der Täter zunächst unbekannt ist.

Hanau den 15. Januar 1909.

Der Königliche Landrat.

V 287 v. Beckerath.

Stadtkreis Fjanau. Bekanntmachung.

Am Mittwoch de« 20. d. Mts., 'nachmittags um 2 Uhr, findet von der Leipzigerstraße aus beginnend, die meistbielende Versteigerung einer Anzabl von Bäumen aus den städtischen Anlagen statt, ivvzu Kaufliebhaber ein* geladen werden.

Zusammenkunft vor dem Gaswerk.

Hanau den 14. Januar 1909.

Stadthaupttasse. 1471

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 9. bis 15. Januar 1909 :

1 Fabrikarbeiterin, 1 Kutscher, 1 Milch­kutscher, 4 Tagelöhner.

Gesucht 2 Buchbinder, 1 Schneider (Rockmacher).

Hanau den 16. Januar 1909. 1519

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Brennholzverkauf.

.Königs. Ober^örsterei Hana«, Schutzbezirk Bruch­köbel, Jagen 16 Große Horst.

Montag den 25. Januar 1909, vormittags ^IO Uhr, im Deutschen H o f (Lamboystraße) zu Hanau

Eichen: 172 rm Scheitholz, 73 rm Knüppel, 129 rm Stockholz, 33,80 Hdt. Wellen Reis.

Eschen re. : 45 rm Scheitholz, 21 rm Knüppel, 28 rm Stockbolz, 10,40 Hdt. Wellen Reis.

Erlen, Linden re. : 89 rm Scheitholz, 200 rm Knüppel, HO rm Stockholz, 52,50 Hdt. Wellen Reis.

Auf Antrag erteilt Forstaufseher Röring in Neuhof mündlich nähere Auskunft über das zum Verkauf kommende Holz. Geldzahlungen werden im Termin angenommen. 1419

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der M 5 und 6 der Allerhöchsten Verord­nung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird nach Beratung mit dein Gemeindevorstand für den Bezirk der Gemeinde Oberrodenbach folgende Polizei­verordnung erlassen:

§ 1.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Back- ordnung vom 30. Juli 1908 für die Gemeinde Ober­rodenbach werden, sofern nicht auf Grund anderer gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, mit Geld bis zu 9 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine ent­sprechende Haft tritt, bestraft.

8 2.

Die Polizeivcrorduung tritt mit dein Tag ihrer Bekannt­gabe in Kraft.

Oberrodenbach den 9. Januar 1909.

Die Ortspolizeibehörde.

Peter,

Bürgermeister 1^09

Gefundene und verlorene Gcgcnstiindc re.

Gefunden: 1 schwarze Brosche mit weißer Perle (Rückseite Gold), 1 goldener Anhänger mit 4 kleinen roten und 1 größeren hellblauen Stein, 1 schwarzer Samt- Gummigürtel, 1 Pferdedecke, 1 weißes Taschentuch mit braunem Rand, 1 Schlüsselbund (3 Stück).

Verloren: 1 oxydierte Damenuhr, 1 neue Pferde­decke (gez. H. S.).

Zugelaufen: 1 schwarzer Hund m. Geschl.; abzu­holen bei H. Breidenstein, Ostheim.

Hanau den 16. Januar 1909.

Politische Rundschau.

Deutsch- Südwestasrika. Amsterdam, 14. Jan. Bis vor klirzer Zeit wurden die Diamantfunde im deutschen Schutzgebiet in hiesigen Sachverständigenkreisen als ziemlich unbedeutend, in keinem Falle aber für den Diamantmarkt irgendwie maßgebend dargestellt. In dem Hauptorgan des Allgemeineil Niederländischen Diamantarbeiterbundes wurde kurzweg behauptet, die Diamanten seien durch Winde und Stürme aus dem Innern Afrikas an diese Stelle befördert worden. Die neuesten Berichte aus Südafrika lauten jetzt anders. Die Nieuwe Rotterdamsche Courant schreibt auf Grund der Mitteilungen eines Kimberleyer Blattes: Die ganze Ausbeute an deutschen Diamanten betrug bis Ende November v. J. 43 000 Karat; die Ausbeute, die durch­schnittlich im Monat auf 10 000 Mark geschätzt wird, könnte leicht verdoppelt werden, da das Diamanten fahrende Ge­lände sehr groß ist. Es fällt jedoch auf, daß die Diamanten durchweg sehr klein sind vier bis fünf gehen auf einen Karat und selbst Steine von einem halben Karat sind eine Seltenheit. Die Qualität der Steine wird aber durch­weg gut genannt, weshalb sie auch gute Preise erzielen. Man findet die Diamanten an der Oberfläche des Bodens, was zu der Annahme gelahrt hat, daß sie mit dem Sand aus einem andern Teile des Landes, wo sich eine Diamanten­grube befinden muß, herübergeweht worden sind. Was das Ergebnis der Bemühungen, den Ursprung dieser alluvialen Diamanten zu finden sein wird, läßt sich vorderhand nicht sagen, das Kimberley'sche Blatt macht indessen darauf auf­merksam, daß wir nach vierzig Jahren immer noch nicht wissen, woher unsere eigenen Flußdiamanten kommen, während in Brasilien, wo seit 1727 alluviale Gewinnung besteht, bis jetzt noch keine Grube entdeckt worden ist. Wenn nicht größere Steine gefunden werden, durften die Diamanten von Deutsch- Südwest nur auf die Preise kleiner Steine, bekannt unter dem Namen mèlAe, von Einfluß sein. Indes sind an der Lüderitzbucht zahlreiche Menschen mit Diamantensuchen be­schäftigt, aber das Leben und der Aufenthalt ist dort keines­wegs angenehm. Der Staub ist fast unerträglich und die Arbeitslöhne sind bis jetzt ungenügend; aber dennoch glaubt man, daß dieser Landstrich einer großen Zukunft entgegengeht.

Beschießung eines deutschen Dampfers.

Paris, 15. Jan. DieAgence Havas" verbreitet folgende Meldung aus Kynakry (Franzosisch-Guinca): Das liberianische Zollkanonenboot 'Lark" beschoß vor Glocester einen deutschen, zur Woermannlinie gehörigen Dampfer. Das Stationsschiff in Kamerun sei nach Liberia abgegangen. (Notiz: Von heutiger Seite liegt darüber keine Nach­richt vor.)

London, 15. Jan. Zu der Nachricht von der Be­schießung eines deutschen, der Woermannlinie gehörigen Dampfers durch das liberianische KanonenbootLark" er­fährt das Reutersche Bureau: Das Boot steht unter dem Kommando des Kapitäns Bugge von der britischen Flotten- reserve, die übrigen Offiziere und das Maschinenpersonal sind ebenfalls britische Untertanen. DieLark" ist von der Regierung Liberias angekauft und im September 1908 aus­gesandt worden, um den ständig vorkommenden Uebertretungen der Zollvorschriften Einhalt zu tun und zu verhindern, daß die liberianischen Häfen, die dem Welthandel nicht geöffnet sind, von Schiffen angelaulen werden.

Aas den Klniliillsssoliril.

mb. Die Finanz- und Ltcuerkommission des Reichs- taaes verhandelte gestern zunächst über die Tilgung der Reichsanleiheschuld. Nach der Vorlage sind von den neuen Schulden von bem für werbende Zwecke bewilligten Anleihe­betrage mindestens 1,9 vom Hundert, im übrigen mindestens 3 vom Hundert zu tilgen. Es mürbe sowohl ein Antrag der Freisinnigen abgèlehnt, bet allgemein mindestens 1,9 vom Hundert und ein konservativer Antrag, der allgemein 3 vom Hundert als Tilgungsquote sestsetzen wollte. Die 3b?(Vermig§= Vorlage wurde angenommen, aber für die - LZung

Aenderungen vorbehalten. Dann verhandelte die Kommission über die Fahrkartensteuer. Abgelehnt wurde ein freisinniger Antrag, wonach die Fahrkartensteuer solange außer Hebung gesetzt werden solle, als von den beteiligten Verkehrsver­waltungen der Reichskasse jährlich vier Fünftel dessen ver­gütet werde, was sie im Etatsjahr 1908 erbracht hat. Ebenso wurde die Regierungsvorlage abgelehnt, die die Aufhebung der Fahrkartensteuer ausspricht. Angenommen wurde gegen Sozialdemokraten und Freisinnige ein Antrag des Zentrums, der eine Reform der Fahrkartensteuer fordert, mit Entlastung der oberen und entsprechender Mehrbelastung der 3. Klaffe, sowie mit Heranziehung der 4. Klasse.

mb Die Budgetkommission des Reichstages hat neben dem Etat auch die Wohnungsgeld- und die Besoldungs­vorlage zu beraten. Man hatte beabsichtigt, für die Vor­prüfung eine Subkommission einzusetzen ; das ist auf Wider­spruch gestoßen, die beiden Referenten werden mit der Vor­prüfung betraut. Bei den verschiedenen Reichskommissariaten werden kleine Abstriche gemacht. Beim Kapitelentschei­dende Disziplinarbehörden" wird eine Resolution über daS Wiederaufnahmeverfahren angenommen. Weiter wird in einer Resolution, die zum Beschluß erhoben wird, der Reichs­kanzler ersucht, die Verhältniffe der diätarischen Beamten in den Reichsämtern gleichmäßig zu regeln. Petitionen von den Bureau- und Kanzleidiätaren des Reichspatentamtes werden dem Reichskanzler als Material überwiesen. Man spricht sich gegen eine Stellenvermehrung aus, wünscht aber durch einen Austausch von Diätaren in der Kanzlei und Registratur zwischen den einzelnen Aemtern ein regelmäßiges Aufrücken in etatsmäßige Stellen zu ermöglichen. Diese Möglichkeit wird vom Unterstaatssekretär bestritten, jede Be­hörde stelle besondere Ansprüche.

mb Die Weinkommissto« deS Reichstags setzte die Be­ratung bei § 20 fort. Die §§ 16 bis 19 über die Buch- und Kellerkontrolle und die Sachverständigen im Hauptamt waren schon vor Weihnachten erledigt. § 20 wird nur un­wesentlich geändert: statt der Beamten der Polizei und der Sachverständigen werden die zuständigen Beamten und sach­verständigen zu den Kontrollbesuchen befugt. Unverändert bleiben die Bestimmungen der §§ 21 und 22 über die Kon­trolle. Zu § 23 über die Ausführung des Gesetzes durch die Landesregierungen verlangt ein Antrag, daß der Bundes­rat schon vor dem Inkrafttreten deS Gesetzes für die recht­zeitige Bestellung von geeigneten Sachverständigen usw. sorge. Die Gewähr hierfür zu übernehmen, lehnt die Regierung ab. Geeignete Personen seien nicht so leicht zu finden. Selbst wenn der rascheste Weg gewählt wird, bedürfe es aus­gedehnter Verhandlungen. Natürlich soll nichts verschleppt werden. Es wird alles geschehen, daß das Gesetz in Kraft treten kann. Von verschiedenen Seiten wird ausgeführt, daß es eines neuen Weingesetzes gar nicht bedurft hätte, wenn die Kontrolle im ganzen Reich gleichmäßig geübt worden wäre. Die besten Bestimmungen bleiben eben wertlos ohne die richtige Kontrolle. Schließlich wird einstimmig beschlossen, daß die Sachverständigen innerhalb sechs Monaten nach In­krafttreten des Gesetzes zu ernennen sind. Ein weiterer Zu­satz soll im übrigen das rechtzeitige Inkrafttreten des Ge­setzes sichern. Sonst wird der Paragraph nur redaktionell geändert. Neu eingefügt wird ein § 23»:Der Reichskanzler hat die Ausführung des Vollzuges dieses Gesetzes zu überwachen insbesondere auf die gleichmäßige Handhabung des Gesetzes hinzuwirken." Der Rest der Vorlage, die Strafbestimmungen, mürben ziemlich rasch erledigt. Eine Aenderung wurde nur bei § 24 vorgenommen. Danach wird der wissentlich un­richtigen Eintragung in die Bücher ihre vorsätzliche Beseitigung vor der gesetzlicken Frist gleichgestâ. Damit ist die erste Lesung des Weingesetzes erledigt. He zweite Lesung beginnt am 26. Januar. Man hofft, das Gesetz bis Mitte Februar in das Plenum bringen zu können.

Die Automobilkommission des Reichstages er­ledigte gestern den § 2. Die Haftpflicht scheidet nach der Vorlage aus, wenn zurzeit des Unfalles der Verletzte oder die beschädigte Sache durch das Fahrzeug befördert wurde, oder der Verletzte bei dem Betriebe des Fahrzeuges tätig war. Es wurde hinzugefügt, außer wenn die Beförderung des Fahrzeuges im Dienste oder Auftrag einer der haft­pflichtigen Personen geschah. Für den Fortfall der Haft­pflicht hatte die Vorlage in § 2 die weitere Voraussetzung, daß der Unfall durch ein Fahrzeug verursacht wurde, daS auf ebener Bahn eine begrenzte Geschwindigkeit nicht überschreiten kann und hieraus amtlich geprüft ist. Die Geschwindigkeits­grenze wird durch den Bundesrat bestimmt; Diese Voraus­setzung wurde aber gestrichen. Die Haftpflicht tritt also auch bei Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze ein.

DieCommission für die grohe Gewerbenovelle beschäftigte sich gestern mit einigen Anträgen der Sozial­demokraten zu den §§ 122 bis 124, die in der Vorlage der Regierung nicht behandelt werden. Sie betreffen die Be­endigung des Arbeitsverhältnisses. Zum Teil wurden sie angenommen.

Schiffsnachrichten.

(DlitflcteiU von Agcm Rd. Trensch-Hanan.)

Der Hamburger DampferAlexandria" ist am 8. Ja" nuar wohlbehalten in New-Dork eingetroffen.