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«v. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bnantwortl. Redakteur: «.Schrecker « H«a»

$L 9 %ernfvred)anfd)(Mfi Nr. 605.

Dienstag bett 12. Januar

Fernsp vechanfchlus; Nr. 605*

1909

Amtliches.

Stadtkreis Planati»

Mit Rücksicht darauf, daß in der letzten Zeit eine große Anzahl Anzeigen über Verstöße gegen die nachstehende Polizei- verordnung vom 8. Februar 1898 betreffend die Reinigung der Bürgersteige von Schnee und ihre Bestreuung nach ein- getretenem Glatteise mit Sand re. hier eingegangen ist, bringe ich die einschlägigen Bestimmungen der Polizeiverordnung zur Beachtung in Erinnerung.

Hanau, den 11. Januar 1909.

Königliche Polizei-Direktion.

P 470 I. A.: vr. V. Waldo w, Reg.-Affessor.

Unter Aufhebung der Polizeiverordnung vom 2. November 1897, betreffend die Reinigung der Bürgersteige von Schnee and Bestreuung derselben nach einge'retenem Glatteise mit Sand, Asche rc., wird für den Umfang des Stadtbezirks Hanau die nachstehende Polizeiverordnung erlassen.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den nener­worbenen Landesteilen, sowie des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landcsverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Stadtrais für den Umfang des Stadt­bezirks Hanau folgendes verordnet:

§ 1.

Jeder Besitzer oder Verwalter eines privaten oder öffent­lichen Gebäudes hat, soweit die Hofreite mit Einschluß der Höfe und Gärten an Straßen oder öffentlichen Plätzen liegt, den Bürgersteig nach jedem Schneefall sorgfältig vom Schnee reinigen und bei eingetretenem Glatteise in seiner ganzen Breite mit Sand, Asche oder einem anderen geeigneten Material bestreuen zu lassen.

Die gleichen Verpflichtungen hat jeder Besitzer eines Grundstücks bezüglich des längs desselben sich hinziehenden Trottoirs. '

Bei aus Zementpla'ten hergeffellen Bürgersteigen hat sich die Reinigung auf ein leichtes Abkehren des frisch gefallenen Schnees zu beschränken.

An Kreuzstraßen müssen die Uebergânge über die Fahr­bahn in der Breite von 1,25 Meter (4 Fuß) von den an­stoßenden Hausbesitzern resp. Hausverwaltern ebenfalls bestreut werden.

Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 8 Uhr abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, in der ersten Stunde nach Taaesanbruch gestreut sein.

Feuilleton.

Zer Stern derMiscu uns dem MsrWlMe.

Die Ruhe und der Friede des Weihnachtsfestes hat uns wieder für kurze Zeit das Alltagsleben mit seinem hastenden Treiben vergessen lassen, und die Gedanken konnten sich ein­mal in aller Stille mit Fragen beschäftigen, die uns sonst ferner liegen. So mag es vielleicht manchem, als er jetzt wieder das Weihnachtsevangelium hörte, wie es uns Matthäus üverliefert hat, ausgefallen sein, was dort vom Stern der Weisen aus dem Morgenlande berichtet wird. Dieser interes­santen Frage, die schon seit Jahrhunderten die Gelehrten be- schästigt hat, wollen wir in folgendem ein wenig näher treten. Wir müssen uns dabei nur auf die wichtigsten Re- sultale beschränken, denn die Literatur, die sich über dies Problem bereits entwickelt hat, ist geradezu erstaunlich um­fangreich.

Auf Grund der laienhaften, aber sehr poetischen Aus­drucksweise des Evangelisten, der. den Stern vor den Weisen hergehen und dann über dem Hause in Bethlehem stillstehen läßt, was zunächst physikalisch unmöglich zu sein scheint, hat man schon seit Celsus jene Erzählung von den Weisen und dann die beiden ersten Kapitel des Matthäus überhaupt für unecht erklärt. Diese Annahme wird aber, wie wir später sehen werden, dadurch widerlegt, daß es möglich ist, jenen Bericht von ast« onomsscher Seite aus zu bestätigen.

Bei den Männern, die an die wirkliche Existenz des Sternes glaubten, haben sich die verschiedensten Ansichten über die Natur dieses Himmelszeichens gebildet. Der Kirchenvater Drigenes hielt für einen Kometen, was später vielfach wieder behauptet wurde. Dies ist jedoch ausgeschlossen, da der ein­zige Schiveifstern, dessen Wiederkehr die Weisen hätten vor­ausberechnen können (was überhaupt sehr zweifelhaft ist), der

$ 2.

Hinsichtlich der öffentlichen Plätze und der darüber gehen­den Wege liegt die Verbindlichkeit des Bestreuens bei Glatteis derjenigen Behörde ob, welche für Reinigung dieser Plätze zu sorgen hat.

Jngleichen haben diejenigen Behörden, denen die Unter­haltung der öffentlichen Brunnen obliegt, so oft als nötig, vor denselben aufeisen und streuen zu lassen.

8 3.

Bei kintretendem Tauwetter haben die Hausbesitzer bezw. die Hausverwalter das Eis in den Floßrinnen und vor den Häusern aufhauen und baldtunlichst abfah' -n zu lassen. Zement­vlattentrottoirs sind erst dann abzuräumen wenn der ent­standene Belag sich gelockert hat, auch darf die Abräumung nur durch stumpfe, zum Abkratzen geeignete Gerätschaften und nicht unter Anwendung von Spitzhaken, Stoßeisen, Aexien, Beilen oder ähnlichen Werkzeugen erfolgen. Das Eis darf nicht auf die Fahrbahn der Straße geworfen oder dort abge­lagert, sowie nicht in die Straßeueinlâufe der Neukanalisation geworfen bezw. eingekehrt oder auf den gußeisernen Abdeckungen derselben abgelegt werden.

Aus dem Innern der Hofreiten darf kein Schnee oder Eis auf di? Straßen getragen werden, es sei denn, daß gleich­zeitig das Abfahren desselben erfolgt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit einer Geldbuße bis zu 9 Mark oder verhältnismäßiger Haft­strafe geahndet.

Die Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Hanau den 8. Februar 1898.

Königliche Polizei-Direktion.

v. Schenck.

Bekanntmachung.

Die Arbeiten zum Ausbau einer Teilstrecke der Jahn- straße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rat­haus, Zimmer Nr. 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.

Verschlossene mit entsprechender Aufschrift versehene An­gebote sind bis zum Eröffnungstermin am Montag den 18. Januar, vormittags II Uhr, einzusenden.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zutchlagsfnst 6 Wochen.

Hanau den 8. Januar 1909.

Der Magistrat.

Bode. 981

Halleysche Komet mit 75 Jahren Umlaufszeit, schon im Jahre 12 vor Christi erschienen war. Außerdem legte man in jenen Zeiten der Erscheinung eines Kometen eine ungünstige Be­deutung bei. Einige haben einen planetenartigen Körper an­genommen, für den sie sogar Höhe über der Erde und Größe berechneten. Wieder andere dachten an eine nordlicht-ähnliche Erscheinung, verglichen ihn auch wohl mit der Wolken- und Feuersäule, die bei Moses erwähnt wird. Viele hielten ba« für, daß jener Stern ein Ausdruck für den Glanz der himm­lischen Heerscharen sei, die den Hirten erschien. Gregor von Niffa denkt sich sogar eine Sternschnuppe, die er gerade auf den Giebel des Hauses fallen läßt, in das dann die Magier eintraten. Ein große Zahl von Gelehrten, darunter auch Astronomen, rieten auf die Erscheinung eines sogenannten neuen Sternes", der plötzlich am Himmel aufflammt und nach einigen Monaten wieder verschwindet.

Es ist ein sonderbares Spiel des Zufalls, daß gerade das Erscheinen eines solchen neuen Sternes im Siernbilde des Schlangenträgers Kepler auf eine Idee brachte, die später zu der jetzt von astronomischer Seite für allein richtig ge­haltenen Erklärung gerührt hat. Jener neue Stern Keplers, der am. Oftober 1604 erschien und große Erregung her­vorrief, leuchtete gerade an einer Stelle des Himmels auf, wo Jupiter und Saturn und später auch Mars zusammen­gekommen waren. Kepler brachte diese Planetenkonjuukuon mit dem Erscheinen des neuen Sternes, den Prinzipien der Sterndeuterei gemäß, in Beziehung und stellte die für die damalige Zeit sehr kühne Hypothese auf, unter dem Sterne der Wessen könne man -sich das Aufleuchten eines neuen Sternes gelegentlich einer Zusammenkunft von Jupiter und Saturn nahe dem Widderpunkte vorstellen. Er wies auch durch Rechnung nach, daß im Jahre 7 vor Christus jene Zusammenkunft sogar dreimal staitgefundcn habe. Heute haben wir die Erscheinung des neuen Sternes als über­flüssige Annahme, die sich auch nicht belegen läßt, beiseite getan und sehen jetzt in dem Stern der Weisen nur jene

Handelsregister.

Firma Aerd. Schmidt.

Unter dieser Firma betreibt der Kaufmann Ferdinand Schmidt in Hanau ein Cigarren-Lager- und Versand- gelchâft sowie eine Kleinverkaufsstelle zu Hanau als Emzel- sauf mann. Der Ehefrau Wilhelmine Schmidt geb. Schlingloff zu Hanau ist Prokura erteilt.

Hanau den 5. Januar 1909.

Königliches Amtsgericht 5. 1065

Handelsregister.

Unter der Firma

Freigerichter Sandwerke, Inhaber Georg Mok, betreibt zu Hanau der in Hanau, früher in Wächtersbach, wohnhafte Georg Moll ein Handelsgeschäft als Einzel- kaufmann.

Die Niederlassung ist von Wächtersbach nach Hanau verlegt.

Hanau den 6. Januar 1909.

Königliches Amtsgericht 5. 1061

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Friedrich Schw rb in Großauheim, Inhabers der Firma Parkettiabrik Großauheim Friedrich Schwab in Großauheim, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den

12. Februar 1909, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte 5 in Hanau Markt­platz 18 Zimmer Nr. 5 anberaumt.

Hanau den 5. Januar 1909.

Königliches Amtsgericht 5.______1063

PftckmWmgSmck fit kn MM Ham.

Mittwoch den 20. Januar ds. Js., nachmittags 3*/i Uhr, findet im GasthausZum goldnen Löwen" in Hanau eine

ordentliche Mitgliederversammlung statt. Zu dieser Versammlung werden die Vereinsmitglieder geladen und gebeten, recht zahlreich zu erscheinen.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen de? Vorsitzenden über die Tätigkeit deS VereinS im Jahre 1908.

Planetenkonstellationen. DaS Interesse, daS die genaue Kenntnis der betreffenden Tage erregt, bat nun mehrere Astronomen veranlaßt, den Lauf beider Planeten in jenem Jahre genau zu berechnen. Die neueste Rechnung zeigt, daß der Verlauf etwa folgender war: Im Jahre 7 vor Christi Geburt kamen sie zuerst am 28. Mai, dann am 3. Oktober und schließlich am 4. Dezember zusammen. Der Punkt der Zusammenkunft, bei der Saturn immer einest Grad (zwei Vollmondsbreiten) unter Jupiter stand, verschob sich dabei, der Wegrichlung der Magier gemäß, immer weiter von Osten nach Westen. Der Auszug auS ihrer Heimat, als die man jetzt die Euphratländer ansteht, fiel in daS zweite Drittel des März, denn um diese Zeit sah«n sie seinen Stern im Aufgange" (nichtim Morgenlande", wie Luther irrtümlich übersetzte). Der Tag der letzten Zusammenkunft der beiden Planeten kann, da weitere Angaben nicht vor­handen sind, als Geburtstag Christi angesehen werden. ES ergibt sich daraus, daß unsere Zeitrechnung um mindestens sechs Jahre fehlerhaft angesetzt ist, eine Tatsache, die auch schon auf Grund anderer Untersuchungen anerkannt war.

Albumblätter.

Heb' empor die feuchten Augen;

Was dir welkte, schaue nicht I Wage still den Trost zu saugen, Der zu dir auS Sternen spricht.

Kannst du's auch nicht unterscheiden, Glück und Frühling kehrt zurück;

Nacht wird Licht und Glück auS Leiden;

Leid ist Knospe, Blume Glück. Tanner.

Denn wer darf darauf ausgehn,

Das Glück zu täuschen, und geehrt zu sein, Den das Verdienst nicht stempelt? Shakespeare.