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Ro. 104, Freytag, den 15. December 1809. Xaoogx
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Bekanntmachung.
Gr. Hoheit, Unser gnädigster Fürst und Herr haben verwog Höchsten ReftriptS dd. Regensburg r. curr. mefis. in der Person Höchstihro GeheimenstaatSrathS Freyherr« von Eberstein, Geheimen Referendars auch GeheimenrathS Seeger und Gehrimenrachs und Stadtschultheißen Ikeyherrn.von Günderrode eine Visitations-Commission sämtlicher hiesiger milder Stiftungen gnädigst zu ernennen und dieselbe anzuweiftn geruhr/ nach genomme- Mr Hinsicht und Prüfung der Rechnungen, Akten und Urkunden HöchstJhnen über den .Verwögenöftand, die Verwaltung und Verwendung einer jeden dieser wohlthätigen Anstalten vollständigen Bericht zu erstatten, wie auch, so bald es thunlich ist, Vrrbesserunge- zweckmäßiger Ersparnis und Verwendungs-Vorschläge zu entwerfen, über welche HochstDie- selben sodann auch die Gutachten deö Senars und der bürgerlichen Kollegien zu vernehmen gnädigst entschlossen sind und dem vorgängig das'.enige verfassungsmäßig beschließen teer* Wj was dem Willen der frommen Stifter und dem Wohl Ihrer guten Stadt Frankfurt angemessen ist- Dem ausdrücklichen Befehle Sr Hoheit gemäß, wird diese Höchste Verordnung dem gestimmten hiesigen Publikum, welches in derselben einen neuen Beweis Höchst ihrer stets regen Sorgfalt für fein Wohl und Bestes und für die dem Herzen Sr. Hoheit besonders angelegene Erhaltung feiner milden Stiftungen mit Dank und Verehrung erkennen wird, durch gegenwärtiges öffentlich bekannt gemacht.
Frankfurt den 9ten December 1809.
Fürstlich Primatische General- CommissionS- Canjley.
Nachdem bey der unlängst vorgenommenen Ziehung der hiesigen Beysässen-Söhne unter das Fürstl. Militair das èoosden Beysaffen-Sohn Georg Schörbel sodann den Beysassen Sohn Peter Lumm getroffen, mithin derselben Pflicht erfordert, sich unverlängt zu den Kriegsdiensten dahièr zu stellen; so wird auf erfolgte deSfallsige höhere Verordnung hiezu ersterem Torminus von 3 Monaten und letzterem Terminus von 14 Tagen unter der Verwarnung anberaumt, daß, falls sie innerhalb der ihnen resp, anberaumten Frist sich nicht dahier bey der EonstriptionS Kommission einstigen und ihrer Pflicht genügen würden, gegen sie nicht allein mit Confiscation des gegenwärtigen und künftig dahier zu hoffen habenden Vermögens vorgeschritten, sondern auch sie der Ansprache auf Erlangung des Hiesige« Beysassen- Schutze» verlustig erklärt werden sollen.
Datum den 6ten December 1809
Bürgermeister und Senat der Stadt Frankfurt.
Samstag den iSten December d. I. Vormittags n Uhr, soll in der Kasten Amtö- Gtube dahier, | Morgen so Rmhen 58 Schuh Waldmaaß/ Weingarten im Hainer Weg,