Erste Beylage W No. ?oo. Freytag, de» r. December rzs^
Bekanntmachung.
Da nach emg-aangenem Berichte des Ober-keKrers der Mitsterschule der Elementar- unterricht in dieser Schule nunmehr so weit vervollkommnet und durchgenchrt ist, daß er in den drey untern Klassen der Knaben- und in dèn zwey untern Klassen der Mädchen. Schule ein forschendes und in einander greifendes Ganzes ausmachc; so können von nun an Kinder, die für den Elementarunterricht geeignet sind, in keine andere als die unterste oder Anfangs-Klaffen der Elementarschulen anfgenommen werden.
So wie kleine Kinder von nun an also nur in die zte Knaben- und gte Mädchen. Klasse eintreten können; so bleibt die Aufnahme älterer Kinder in die zweyte Knaben- und zweyte Mädchen Klasse nur mit dem Beding für die Zukunft unverwehrt, daß die in diese beyden Klassen neu AufzunehWenden in einem vorher in der Musterschule mit ihnen anzustellenden Examen darchun, daß sie die für diese Klassen erforderliche Reife und Vor- senntniffe schon besitzen.
E« wird dieses den Aeltern, welche gesonnen seyn möchten, nächstes Neu-Jahr oder späterhin ihre Kinder der Musterschuie anzuvertrauen, zu ihrer Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Frankfurt oen 28sten November 1809.
Das von dem Souverainen Fürsten der Stadt Frankfurt bestattigte Consistorium A. C.
Allen denjenigen, welche an den Müllermeister von der Neumühl« dey Wiesbaden, Johann Baptist Dresde, Zahlungen zu leisten haben , wird auf eingelangte Requisition andurch bekanntgemacht, daß sie diese Zahlungen an Niemanden, als an die Loncurs- behördr zu Wiesbaden bey Vermeidung doppelter Zahlung zu entrichten haben.
Frankfurt am Mayn , den 28sten November 1809.
Stadt- und Land - Gerichts $ Canzley.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Dienstmagd, Eva Maria Politz au» Gießen, aus irgend einem Grund, Spruch und Forderung zu haben vermeinen, werden andurch aufgefordert, innerhalb einer peremtorischen Frist von Drey Wochen, von unten gesetztem dato an, in unterzeichneter Canzley zu erscheinen, und ihre Ansprüche rechtöbehörig zu begründen, oder zu gewärtigen, daß sie nachher nicht mehr gehört und dieser Nachlaß ohne Caution werde verabfolgt werden.
Frankfurt am Mapn, den rzsten November 1809.
Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.
Endesunterzeichneter empfiehlt sich seinen geschätzten Freunden zu bevorstehendem Nikolai und Weihnachten, mir Puppen, Zinn- oder Spielwaaren für Kinder, nebst Militair aller Art und dergleichen mehr, nach der neuesten Fayon und zu den billigsten Preißen.
Carl Reutlinger, jun., Zirmgießer in der Höllgasse Lit. M No. 204.
: ; Der Unterzeichnete ladet alle diejenigen, welche an den äußerst geringfügigen Nachlaß der kürzlich im jüdischen Hospital verstorbenen Dienstmagd, Carolina kazaru» auS Hamm, Forderungen zu machen haben, ein, solche innerhalb 4 Wochen Don unten gesetztem Tage an, auf der Gemeindeschreiberey anzuzeigen.
Frankfurt den aasten November 1829.
, ^ Dr» Wüstefelds derLr«nkfurter JudrrMft yewrdneter Vemtinheschreibek.