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Ro. 100. Freytag, den i. December 1809. X^oog/
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Bekanntmachung.
Herrschend ist der Gebrauch die Zucker- und Zevküchler-Taaren, welche zur Weihnachtszeit verkauft werden, mit unachtem Geld und Silber zu verzieren. Nicht jedem Käufer rst die Gefahr, hinlänglich bekannt, welche mit dem Genuß »teste Eßwaaren verbunden ist; oft kauft und genießt solche die unerfyhrne Jugend, ohne Bvrwisseu der Eltern, und untergrabt sich dadurch Gesundheit und Leben.
D-e unterzeichnete Behörde hält es daher für Pflicht, sowohl das Publikum vor dergleichen höchst schädlichen vergoldeten und versilberten Backwerk zu warnen, als auch den Verkauf desselben bey Strafe gänzlich zu untersagen, indem dabey bemerkt wird, daß das dazu verwendete Blatt Gold aus Kupfer — daS Blatt Silber aber aus Zinn, Bley und Zinck besteht, welches sich im Magen durch den Magensaft auflößt, und dadurch zu einem heftigen Gift wird.
Gleich schädlich und Gefahr bringend, ist das mit bunten Farben bemalte Zuckerwerk und selbst das Spielzeug der Kinder, welches kleine Kinder gerne zum Munde führen, wenn die dazu gewählte Farben aus Kupfer, Gummigurt, Bley, Grünspan, Schmälte, oder gar Operment erzeugt werden. Auch hierauf will man die Estern aufmerksam machen, und man versieht sich um so mehr zu den Verkäufern, daß sie zu derKeichen Waaren überall nur unschädliche Farben gebrauchen, als sie ansonsten zur Lerantwortun- UNd Strafe gezogen werden sollen.
Frankfurt am afften November 1809.
Fürst Primaèische Polizey -»Direction.
Nachdem Ihrs Hoheit unser gnädigster Fürst und Herr die Umformirung des ge- sammt«» hiesigen Bürger-Militars gnädigst zu verordnen geruhet haben; so wird, zufolge des von Hochpreißlichem Senate erhaltenen Auftrages, hiermit bekannt gemacht, daß jeder neu angehende feiert Bürger und Beysaß, wann er als solcher den Eid ableget, in der von dem hiesigen Fürstlichen hohen GeneralBürger-Militär Lommando vorgeschriebenen , ihm von dem Herrn Capitgin de« Quartiers worinnen er wohnet auf Anfrage bekannt gemacht werdenden Uniform erscheinen müsse, außerdem aber zu gedachter Eidesleistung nicht zugesassen werden könne.
Frankfurt den SgPn November 1809.
Stadt - Canzley.
Das an der obern Seite des alten Friedberger- oder Steinweg« neben der von Stall» burgischen Oede gelegene Feldstück zu t Morgen 30 Ruthen im Gehalt, wird auf Don- Kersiag den ?ten des »«chstlünftigenNomts December zur Benutzung als Ackerland in