Frankfurter
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(twtyoi auf dem kleine« Hirschgraben F 77 Dienstags und FreptW „^“«m«^ ausgrgeben wird.
Ro. 99. Dienstag, den 28 November 1809. X^^gx
BekanntmachUNg.
Da Eminentissimns die Uniformirung de» gesammten hiesigen Bürgermilitärs» gnädigst verordnet haben; so wird nunmehro von unterzeichnetem Cvmmando der Befehl ertheilet und bekannt gemacht:
1) Alle bereits beeidigte dienstpflichtigen Bürger mV BrystWn sollen längstens bis den iflcn Januar i§ro, die neuangehrnde Dienftpsilchtizen aber vochero ehe sie respeétive den Burger- und Beysassen Eid schwören/ mN der ordsnnanzmaffigen chirr unten bzsthrws denen Uniform versehen seyn/ und den Rock derftlden nach dem von ihren Schneidern täglich — ausschließlich deS Samstag» — Vormittags zwischen n und 12 Uhr im Römer m dem Zimmer des Bürger-Militar-Commandv in Augenschein zu nehmenden Muster fertigen oder ajustiren lassen.
2) Sollen sowohl die schon wirkliche als künftige dienstpflichtigen Bürger,md Beysassen 7 und zwar jene innerhalb der oben bestimmten Krist / letztere aber noch an dem nämlichen Tage wann sie das Homagium leisten / bey dem Herrn Bürger-Capitain des von ihnen bewohnten Quartiers in der vorgefchriebenen Uniformsich präsenLüen.
Die verordnete Uniform bestehet in einem dunkelblauen mit einer Reihe gelber Knöpfen versehenen Rock , weißen Gilet mit einer Reihe gelber Knöpfen , dunkelblauen Panèalons, Stiefeln, dreyeckigten Huthe und schwarzen Bandschleife, woran der gelbe Knopf mit der Nummer des Quârtier» bezeichnet seyn, und die tvoUene Cordon» dir von dem Quartier gewählte Farbe haben müssen. »
3) Sind die Herrn Bürger-Capitain» angewiesen worden , nach Ablauf, dcö den schon wirklichen dienstpflichtigen Bürgern und Beysassen zur Anschaffung der Uniform anberaum- ten Termins ein Verzeichniß derjenigen welche sich damit haben saumselig .finden 'assen, bey dem Bürger-Militär. Commando zu übergeben: von der hiesigen löbl. Bürgerschaft, ist jedoch nach der von ihr bishero bey jeder Gelegenheit bewiesenen rühmlichen Folgsamkeit zu erwarten, daß sie von selbsten und ohne weitere Erinnerung sich leisten werde, diese neue und nur bessere Ordnung bezweckende Einrichtung auf das möglichste zu befördern, somit auch dadurch wiederum einen Beweis der gegen ihren gnädigsten Fürsten hegenden Liebe und Verehrung an den Tag zu legen.
Frankfurt den azsten November 1309.
General -- Bürger - Militär; Commando.
M»ntag den 4ten Dec. Vormittags n Uhr, sollen die Möbel und Effecten des vorq maligen Unteroffiziei-» Johannes Winter durch den öffentlichen Ausruf gegen baare Bezahlung im VerganthungShause versteigert werden. Frankfurt a. W., den 22. Nov. 1809.
Schöffen Z Appellations r Gericht - Canzley.