Zwste Beylage zu Ns. so, Freytag, dm 21. Sept. ifoK
Bek an n ^ m a chuNK
Rothe W e i n - V s r st e i g s^p u n g.
Morgen Samstag den rzsten dieses, PovmiüaK um 9 Uhr, wird i Haß von LZ AG, i Ohmfaß und Z Ohmfaß koche franMsche W une nebst 1 leeren Faß von SZ Ohm und leere reine Bout. im ^BergKüthungsjiWmeL sffencsich. versteigert werden.
Nachstehende zur angenshWen Unterhaltung geeignete Bücher, sind in Ler ^peSition
Kieser Kian er in Commission zu haben, als:
Die bunte Mappe für Freunde des Scherzes und froher Laune Kr. 36.
Der lustige Mftllschaswr. Eine Sammlung der beliebtesten und unterhaltendsten Scherz, Pfander- und PiumpsLckspiele Kr. 27.
DorchenS Liederbuch, enthaltend die besten Lieder von Schiller, Voß, Klepstock , Göthe, Tredge, Hölty, Matthison u. a. m. Kr. 24.
Goldenes A. U C. Buch der Jugend. Ein Gedicht von dem Professor Conrad Hein- ruh Fischer. 9 fr.
Die Kunst des Menschen Gedanken zu errathen Ar. 30.
Anweisung Hlückwünschgedichte durch die Würfel zu verfertigen Kr. 36.
Stammbuch-Aussatze oder neue Sammlung der schönsten und passendsten Stellen der beliebtesten Dichter und Schriftsteller, Lie auf Liebe, Freundschaft und LebensphilofophiS Bezug haben. Kr. 36.
Einem geehrten Publikum wird, nach erhaltener Genehmigung höherer Behörde, die Anzeige gemacht: daß nächstkünftigen Sonntag, den 2gsten d. l. Monates, als ändernden Sonntage «ach Trisitati-, Nachmittags um 2 Uhr, die Einweihung dsr Orgel der Armen- und Waisèuhauskirche, mit Begleitung einer dieser Feyer angemessenen Kirchenmusik/' öffent- Zich und seyerlich begangen werden soll.
Armen- Waisen- und Arbeitshaus.
K d i e t a l - V 0 r l a d u n g.
Da der hiesige bürgerliche Wachszieher Andreas Weyermann als insolvent bereits sich gerichtlich erklärt, und zu einer gütlichen Uebèrsinkunfc mit seinen Gläubigern den Antrag gemacht hat, so hat man zum Versuche eines gütlichen L'-rangcmenrZ oder in dessen Zerschlagung zur Liquidwung der Federungen auf Dienstag den 24. October d. I Termin an» gesetzt, bey welchem die sämtlichen Gläubiger, Vormittag 9 Uhr, entweder persönlich oder durch hinlangllch Bevollmächtigte bey Straft der Buöschliesung von dem goncurfe zu er- scheinekt, ihre Loderungen zu liquidwen und ihre Beweismittel sowohl in Ansehung des Betrages als des Vorzugrechter sogleich vorzulegen haben.
Zugleich hat man in letzterem Falle zur Epceptional- Verhandlung Termin auf Donnerstag den 2Zsten November b. I und zur Re- und Duplic Abgabe Tagsfahrt auf Donnerstag den 2lsten Dezember b. J. mit der Bedrohung festgefttzt, daß dirsenigen Gläubiger, welche bey diesen beiden Terminen nicht erscheinen werden, mit ihren Verhandlungen aus- Stschloffen, und sodann nach den Akren wie sie liegen erkannt werden würde.
Kamberg am üten September 1809,
Königlich Baldrisches Stadt-Gericht,