Frankfurter
Intelligenz * Blat t,
^welches auf Lem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^,^"^^
ausgegebsn wird. >
No. 31. Dienstog, den u.Apnk 1809. Vs^SX
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Bekanntmachung der Ausgabe kaiserlich königlich österreichischer ZinscoupouL.
Da die den kaiserlich königlich österreichischen, in den Jahren 1802 und rgoz â'rhöchst verbrieften, mittelst Unserer Unterschrift und Siegels in den Jahren 1803 und >804-«ygefertigten Partialvbligatisnen zugechettten ZiuSroüponsm der zWoten Hälfte drs gegenwärtigen Jahrs ablaufen ; ss soll anch in eben diesem Zeitraum, nach einer Merhschsteu Anordnung, die Ausgabe der weiterhin mrd bis in die zwöte Hälfte des Jahr? 1817 reichenden ZinScouponS, für diejenige der besagten Obirgatiönen erfolgen, welche durch di? betreffenden, patentgemäs schon ergangenen, drey ersten Ver- losuugen noch nicht zur Zurückzahlung bestimmt worden sind.
Diese für jede Obligation in sechzehn ZinscouponS d-siehends Ausgabe wird daher binnen den mit dem isten Juli nachsihin anfangsndsn, und mit dem gißen December des gegenwärtigen Jahrs sich endigenden sechs Monaten , und zwar an den Vormittagen von 9 bis 12 Uhr— die Sonn- und Festtags arMmâmm — bei uns, auf dem hiezu besonders geeigneten Bureau , in nachbemerkter Ordnung vollzogen werden, nämlich: für die Partialobligationen
A, B, C, D, E, im Monat Juli,
F, G, H, I, K, im Mouat August,
L, M, R, . . im Monat September,
0/ P, Q,-K, . im Monat October,
S, T, U, W, , . rm Monat November,
. £' D, 3/ im Monat DeceMöer.
, Zu welchem Endzweck dann die HXntialshLigLiisneu oiigmaiiter beyznbringeu indem nur allein gegen deren Vorzeigung, und außerdem unter keiner andern Bedingung die Verabfolgung derselben Ziuscoupons Statt ßndèn kann. Frankfurt am Ma:-u , am 4ten April iKoy.
Gebrüder Bsthma !t n.
Bekanntmachung.
Der Hvchfürstl. Pfeubmgischs priv. Siegellak- und Federnfabricant hat seinen Wen im Braunfels No. 59. '