Mittwoch den iMn Marz soll in dem Warth- und Weilruhforst eine Parthie Buch- wellen hundertweiS an die Msistbietmdsn verkauft werden. Die dazu Lusttragende könne» sich an besagtem Tage Morgens um neun Uhr auf der Sachsenhäuser Warte einfinden.
Frankfurt den 6ten März i8®g.
Forst - Amr.
Künftigen Mittwoch den izèen März, Vormittags um n U|r, sollen im Hofe des Kriegszeughauses dahier 40 Stück Kisten zu Waarenversendungen tauglich, öffentlich ver- steigert werden. keykam, Aftuarius Conimissionis.
Da nun sämmtliche Listen En der 7ten Ziehung der K A, Bergwerks - Produtten, Lotterie in unserm Hauptbuch eingetragen sind, so ist das Schicksal der herausgekomme- nen Loosen zu erfahren, bey
. S. J. S ch a m e s und Stern
bey Herrn Lieutenant I. H. Christ in der Predigergasse Lit. A No. 19.
Es ist eine der vorzüglichsten Pflichten der unterzeichneten Behörde, darauf zu seien, daß die Jugend ordentlich zur Schule gehalten und nid) es an ihrer Bildung versäumt werde. Damit man sich nun davon überzeugen könne, daß von Seiten der Eltern keine Vernach- laßigung hierbey statt finde ; so stehet man sich veranlaßt eine öffentliche Aufforderung dahin ergeben zu lassen, daß ein Jeder, dem etwa bekannt seyn mögte, daß protestantische Kinder hiesiger Bürger oder Beysassen, die zur Schule erwachsen sind, weder eine der hiesigen Schulen oder Unterrichts-Anstalten besuchen, noch auch Privat-Unterricht erhalten, dem Consistorium die Anzeige davon machen möge, wobey zugleich die Verschweigung des Namens zugesichert wird.
Alle Eltern, die sich einer solchen strafbaren Vernachlaßigung ihrer Kinder zu Schulden kommen lassen, sollen besonders bestraft, diejenigen aber, die, außerdem daß ihre Kinder frey zur Schule gehalten werden, selbst noch Unterstützung aus einer milden Stiftung erhalten, sollen insbesondere auch noch dieser Wohlthat zur Strafe verlustig erklärt werde».
Frankfurt den 7ten März 1809.
(L.S.) Das von Bem Souverainen Fürsten der Stadt Frankfurt b« sättigte Consistorium Aug. Con£
In der Debit-Sache deS hiesigen StättigkeitSjuden Jacob Israel David Schwarzschild ist, auf die erlassen- und gerichtlich reproduciere Edictal-Ladung an dessen Creditorm, zu Liquidirung ihrer Forderungen und zum Verfahren über das Eherrecht, Terminus auf Montag bett'Sofien März 1809/ Vormittags 10 Uhr, coram Deputatione, anberaumt.
Hierzu werden sämmtliche Gläubigere zu erscheinen eingeladen, unter Androhung des praejudicii pneclusionh, im Nichterscheinungs-Falle.
Sinataum Frankfurt am Sten März 1809.
Schöffen - Appellations r Gerichts - Canzley.
In Sachen, das Jüdische Hypothekenwesen betreffend, ist, auf geschehene gerichtliche Reproduktion der ex Rescripco Commissionis generalis de ig. Oâob. 1808/ erlassenen Edictal-Ladung, ein Spruch abgefaffet, der am ijten dieses März Monats vor Gericht publicirt werden soll. Zur Urthels-Publication werden demnach-die in der Edictal-Ladung vorgeladenen Jüdischen Interessenten eingeladen, mit dem Bedeuten, daß- im Nicht- ErscheinungSfalle, die Publication dennoch geschehen werde.
Signatum Frankfurt am Mayn, am 8ten März 1809.
Schöffen ; Appellations ; Gerichts; Canzley.