Montag den iZten Marz dieses Jahrs, Nachmittags 2 Uhr, sollen die dahier in der Behausung liegende selbst gezogene, sehr gur gehaltene Weine, als: Ohm Hochstsdtèe 1807t. 9 Ohm Kalberauer 1802t.
Wetzlarischen
8
8
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Ohm Ohm Obm
Hirsteiner igojt. Michelbacher 1807t, Hochstadter igoér.
7 Ohm Alzenauer- 1824k.
8 Ohm Oestrichsr i§o4r.
8
7
10
8
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Ohm Oestricher i8s2r.
Ohm Hochstädter igoot. Ohm Michelbacher igoar. Ohm Hirsteiner 1798t.
_ . Ohm Hochstadter 1798t.
öffentlich an die Meistbietende gegen sogleich baare Bezahlung verganthet werden. Die Proben werden zwischen i und r Uhr vor denen Fässern als auch bey der Versteigerung genommen. Hanau , den rzten Februar 1809.
HS ist eine der vorzüglichsten Pflichten der unterzeichneten Behörde, darauf zu sehen, daß die Jugend ordentlich zur Schule gehalten und nichts an ihrer Bildung versäumt werde. Damit man sich nun davon überzeugen könne, daß von Seiten der Eltern keine Vernqch- laßigung hierbey statt finde; so siehet man sich veranlaßt eine öffentliche Aufforderung dahin ergehen zu lassen, daß ein Jeder, dem etwa bekannt seyn mögte, daß protestantische Kinder hiesiger Bürger oder Beysassen, die zur Schule erwachsen sind, weder eine der hiesigen Schulen oder Unterrichts-Anstalten befugen/ noch auch Prwac-Unterricht erhalten, dem Konsistorium die Anzeige davon machen möge, wobey zugleich die Verschweigung der Namens zugrsichert wird. p /
Alle Eltern, die sich einer solchen strafbaren Vernachlaßigung ihrer Kinder zu Schulden kommen lassen, sollen besonders bestraft, diejenigen aber, die, außerdem daß ihre Kinder frey zur Schule gehalten werden,' selbst noch Unterstützung aus einer milden Stiftung erhalten, sollen insbesondere auch noch dieser Wohlthat zur Strafe verlustig erklärt werden,
Frankfurt den 7ten Marz 1809.
(L.S.) Das von dem Souveränen Fürsten der Stadt Frankfurt her stättigte Consistorium Aug. Conf. ,
Z u vermieèhendeMeßladen.
Rachbemerkte Meßläden sind auf die nächstkünftige Oster- und folgende Messen zu vermiethen:
1) Derjenige Laden am Metzgerthor, in der Stadt, welcher, wenn man zum Metzger- thore hinauögehen will, der vorletzte auf linker Hand ist.
2) Ein bretternes Lädchen wider der vormaligen Salzstube hinter der Stadtwaage.
Z) Ein bretterner Laden auf dem Garküchenplatz, worin zuletzt ein Strumpshandltt feil gehalten hat.
4) Das Häuschen auf dem Markt, worin außer den Messen die Butterwaage ist.
Das Nähere ist vormittäglich zu vernehmen auf dem __Rechney - Amt.
Zu v e r m i e t h e n d e M' e ß l ä d e n.
Folgende Meßläden sind auf die nächstkünftige Oster- und folgende Messen zu »er» miethen: * •
i) Der Laden oder Gewölb in der Wedelgasse, so dem Kreuzgange gegen über liegt und an Kostelezky von Augsburg vermiethet gewesen.
2) Das Gewölb wider der Nirolaikirche, in welchem sich außer den Messen die Schrot» aushalten, und welches an Hut- und Strumpfhändler vermiethet gewesen.
Das Nähere ist alle Bormittage auf unterzeichnetem Amte zu vernehmen.
Rochney - Amt.