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Gencral-Anzciger
Amtliches Gegen für AM- an) Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Amtliches. Handelsregister.
Firma L. Limbert & Co. in Hanau.
Die Niederlassung ist nach Orb verlegt. Die Firma ist im hiesigen Handelsregister gelöscht worden.
Hanau den 18. Dezember 1908.
___________Königliches Amtsgericht 5. 28023
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Mülleimer, 1 goldner Kneller.
Verloren: 1 dreireihiges Korallenarmband, 1 weißes Taschentuch (gez. W. D.).
Abhanden gekommen: 1 Mülleimer.
Hanau den 22. Dezember 1908.
politische Rundschau.
Aus Siidwestafrika kommt wieder einmal die Nachricht von einem Gefecht mit Hottentotten, bei dem ein Farmer ans den Karrasbergen das Leben einbüßte. Das Gouvernement in Windhuk berichiet hierüber wie folgt: „Polizeiwachtmeister Kratz ritt am 24. Oktober d. I. mit dem Farmer Dewenish in den Karrasbergen in die Farmen ab, als er unversehens von Hottentotten beschossen wurde, wobei der Farmer Dewenish und der ihn begleitende Eingeborene fielen. Polizeiwachtmeister Kratz schätzte die Hottentotten auf sechs bis sieben Mann mit drei Gewehren. Die von der Batterie eingeleitete Verfolgung ergab, daß die Eingeborenen sich über die Ostgrenze geflüchtet hatten; es wird vermutet, daß sie zu der Bande des Kl. Zacobus, gehört haben. Solche Schießereien an der Grenze werden wohl mehrfach vorkommen, doch kann ihnen eine größere Bedeutung nicht beigelegt werden. Nähere Nachrichten über die Einzelheiten des Vorfalls stehen noch aus. Dewenish ist englischer Untertan." In Heirachabis wurden bald darauf drei Hottentotten festgenommen. Sie gaben ein Gewehr 98 und drei Patronen an den Pater ab. Sie gehören, wie die „Deutsch-Südwest- afrikanische Zeitung" berichtet, zu der Bande, die den Farmer Dewenish erschossen hat. Ferner wurden Eingeborene der Polizeistalion Ukawas am 12. November durch Hottentotten erschossen. Eine Patrouille der 12. Kompanie stellte fest, daß die Hottentotten bei Beckreviermund die Grenze überschritten hatten.
Französische Depttttertenkammer.
Paris, 21. Dezbr. In der heutigen Sitzung der Deputiertenkammer wurde die Diskussion über die Vermehrung der Artillerie fortgesetzt. Adigard befürwortet den Ankauf von Lastautomobilen, um die Beschaffung von neuer Munition für die Geschütze zu erleichtern. Massabuau forderte eine Neueinteilung der Batterien, mit der bei den Armeekorps südlich der Loire begonnen werden soll. Jaures erklärte, es sei verständig und klug, die Zahl der Geschütze zu vermehren; er befürwortete aber die Batterie zu sechs Geschützen, die weniger kostspielig und eher geeignet sei, die Ebenbürtigkeit mit der deutschen Artillerie zu gewährleisten. Am Schlüsse seiner Rede protestierte Jaures im Namen des Proletariats gegen die unsinnigen Rüstungen, die alle Völker Europas dem Untergange entgegenführten. Redner wünscht, ohne von Frankreich eine Abrüstung zu fordern, was das Land fremden Eroberungsgelüsten preisgeben würde, daß Frankreich allen Völkern ein'internationales Uebereinkommen Vorschläge. Erwerbe bei der Besprechung der Kredite für Marokko auf diese Frage zurückkommen. Nachdem der Vorsitzende der Heereskommission, Berteaux, sich für die Batterie zu vier Geschützen ausgesprochen hatte, wurde die Sitzung auf morgen vertagt. Thronrede zum Schluß des englischen Parlaments.
London, 21. Dezbr. Die Thronrede, mit der der König das Parlament geschlossen hat, gibt der Freude über den Besuch des Präsidenten Fallieres und des Königs und der Königin von Schweden Ausdruck. Die Beziehungen zu' den auswärtigen Mächte seien andauernd freundschaftlich. Jin ab- gelausenen Jahre, heißt es weiter, sind mit fremden Regierungen verschiedene Uebereinkommen geschlossen worden, welche durch ' die Beseitigung von Streitpunkten der Befestigung des Friedens dienen, darunter die Abkommen über die Aufrechterhaltung des territorialen Status quo in den Grenzgebieten der Nordsee. Neuerdings, haben sich gewisse Ereignisse vollzogen, die dazu angetan sind, die bind) den Berliner Vertrag auf dem Balkan getroffene Regelung zu stören aber es'ist mit Recht zu hoffen, dvß durch weise und versöhnliche Verhandlungen eine friedliche Beilegung unter Zustimmung der Vertragsmächte erreicht wird. Ebenso darf man hoffen, daß die Konferenz der hauptsächlichsten See- mächte die zur Zeit in London tagt, durch eine gemeinsame Vereinbarung dazu gelangt, über die verschiedenen mit ber Seekriegsühning in Zusammenhang stehenden Fragen Regeln auszustellen und zu formulieren, die die allgenteineBilligung
Dienstag den 22. Dezember
finden. Tief bedauere ich, daß die innere Ruhe einiger Teile Indiens durch eine Verschwörung übelgesinnter Leute gegen das Leben meiner Offiziere und gegen die Fortdauer der britischen Herrschaft gestört wurde. Diese Vorgänge, die eine Ausnahmegesetzgebung notwendig machten, hatten andererseits aber auch in allen Teilen Indiens Kundgebungen der Treue zur Folge. Die Regierung fand eS deshalb gerechtfertigt, Maßnahmen zu betreiben, durch die der Anteil der indischen Bevölkerung an der Verwaltung des Landes vergrößert werden soll. Die Flotte wurde auf dem hohen Grade der Leistungsfähigkeit erhalten. Ein stetiger Fortschritt wird nach wie vor bei der Reorganisierung der Heeresstreitkräfte erzielt. Der König bedauert sodann, daß bei dem Streite über die Schankkonzessions- und die Unterrichtsbill keine Einigung habe erzielt werden können, trotzdem der Erwägung beider Gesetzentwürfe Zeit und Arbeit gewidmet worden fei. Das Parlament vertagte sich bis zum 16. Februar.
Die Krisis im Orient.
Konstantinopel, 21. Dezbr. (Wiener Korr.-Burr.) Die Boykottbewegung gegen die aus Oesterreich-Ungarn kommenden Waren nimmt namentlich in Avlona an Schärfe zu. Die dortigen Lokalbehörden haben gegenüber der von dem Boykottsyndikat aufgehetzien Bevölkerung die Autorität verloren. Da die Führer der Bewegung die Menge zu bewegen suchen, die Ausschiffung der nächsten Post zu verhindern und die für die Konsulatsbeamten angekommenen Postsendungen zu öffnen, werden Zusammenstöße befürchtet. Die österreichisch-ungarische Botschaft hat neuerdings bei der Pforte Schritte wegen dieser Boykottbewegnng unternommen.
Belgrav, 21. Dezbr. Die Skupschtina ist heute zusammengetreten. Nachdem vom Präsidenten ein Begrüßungstelegramm der montenegrinischen Skupschtina mitgeteilt war, legte der Kriegsminister dem Hause einen Gesetzentwurf vor, durch den ein außerordentlicher Kredit von 10 500 000 Fr. gefordert wird. TiezVeratung und Entscheidung über diesen Gesetzentwurf soll in geheimer Sitzung erfolgen.
Sofia, 21. Dezbr. Die bulgarische Regierung wird morgen den hiesigen diplomatischen Vertretern der Großmächte eine Verbalnote einhändigen, worin gegen den Bulgarien betreffenden Passus der türkischen Thronrede Beschwerde erhoben wird. (Voss. Ztg.)
Cetinje, 21. Dezbr. Die Herbeischaffung von Munitionsund Kriegsmaterial In der Herzegowina dauert an. Vorgestern sind 16 Kompanien Infanterie und Artillerie in Bilek angekommen. In den Bezirken und Bilek hat die Kriegsverwaltung alle besseren Pferde requiriert. Ter Berg Kosmatsch ist mit Gebirgs-Kanonen besetzt. In den Kasernen der Gendarmerie und der Finanzwache in der Krivaschie sind Munitionsvorräte angesammelt. Die Schulen sind in Kasernen umgewandelt. In den nächsten Tagen sollen in der Krivochie 8000 Soldaten eintreffen. Es heißt, daß dann die Grenze gegen Montenegro abgesperrt werden soll.
Hus Hanau Stadt und Tand.
Hanau, 22. Dezember.
Gerichtssaal.
Sitzung der Strafkammer vom 2t. Dezember.
M i l ch p a n t s ch e r e i.
Der Milchhändler Heinrich Eberling in Lieblos bezieht seit längerer Zeit u. a. auch von dem Landwirt Friedrich Lerch dortselbst Milch, bezüglich deren er schon des öfteren nicht zufrieden war. Wenigstens mit der Morgenmilch. Die Abendmilch war immer gut. Als am 11. Mai sowie am nächsten Morgen dem Händler die Milch wiederum bedeutend gewässert erschien, ließ er dieselbe untersuchen, wobei ein Wasserzusatz von 25 Prozent festgestellt wurde. Außerdem wurde Salpetersäure fe^gestellt, die nur durch Wasserzusatz in die Milch gekommen sein kann. Der Brunnen des L. enthält, wie aus. diesem Anlaß festgestellt wurde, erhebliche Mengen Salpetersäure. Die Milch war dem Händler bezw. dessen Knecht durch L. persönlich übergeben worden. Dieser gibt der Vermutung Raum, daß vielleicht ein von ihm geohrfeigter Knecht aus Rache das Wasser in die Milch gegossen haben mag. Auch habe es in die Milch geregnet. Dies war aber so minimal, daß dadurch der Wasserzusatz nicht im Entferntesten herrühren kann, ganz abgesehen von der Salpetersäure, die im Regenwasser nicht vorkommt. Das Schöffengericht Gelnhausen hatte auf 150 Mark Geldstrafe erkannt. Die Strafkammer kommt auf Grund eingehender Beweisaufnahme gleichfalls zur Ueberzeugung, daß L. selbst die Milch gewässert hat. Tie Berufung wird demgemäß verworfen.
R ü ck f a l l § d i e b st a h I.
Die Einlegerin Anna Götz beauftragte vor einiger Zeit den Fuhrmann Christian B. in Fechenheim, ihre Sachen in Offenbach zu holen und zu. einer Frau Riegemeier in Fechenheim zu Heiligen, die sich zur Aufbewahrung bereit erklärt hatte. DaS Mädchen ging darauf 14 Tage nach Ludwigshafen. Als sie zurückkam, bemerkte sie, daß ihr für etwa 90 Mark KIcidungs- und Wäschestücke gestohlen waren. Sie er-
Fernsprechanschlntz Nr. 605. 1908
kündigte sich und erfuhr, daß bei der Frau des Fuhrmann «> der ihre Sachen transportierte, einige der vermißten Objekt« gesehen wurden. Der Fuhrmann hatte das Gepäck, weil er die Adressatin nicht zu Hause antraf, für kurze Zeit in seine Wohnung genommen und diese Gelegenheit hat offenbar seine Frau benutzt, um Verschiedenes bei Seite zu bringen. Der Eigentümerin gegenüber leugnete sie anfangs, als die Haussuchung drohte, gab sie ihr jedoch einige Stücke zurück. Den Rest hat das Mädchen nicht wieder bekommen. Frau B. will die Sachen aus Versehen beiseite geworfen und erst bei der Nachfrage daran erinnert worden sein. Das Gericht hält ihre Täterschaft für erwiesen und verurteilt sie in Anbetracht ihrer erheblichen einschlägigen Vorstrafen zu sechs Monaten Gefängnis. Außerdem erhält sie 1 Woche Ge<- fängnis, weil sie ein bei ihr wohnendes Mädchen dadurch um 4 Mark betrog, daß sie ihm vorschwindelte, sie habe wegen zu später Anmeldung des Mädchens 5.80 Mk. Strafe zahlen müssen, worauf dieses 4 Mk. von dem Betrage aus eigener Tasche trug. In Wirklichkeit hatte Frau B. nur 1 Mk. zahlen müssen.
Jugendlicher Dieb.
Der 18jährige Zwangszögling Nikolaus H. aus Hanau verübte, nachdem er aus der Erziehungsanstalt entwichen war, verschiedene Diebstähle. In Soden stahl er ein Paar Schnürschuhe, hier eine Uhr mit Kette, einem anderen jungen Burschen die Legitimationspapiere und schließlich aus einem verschlossenen Gebäude ein Paar dem Fußballklub 1893 ge» hörige Fußballstiefel und eine weiße Bluse. Der letztere Diebstahl, der sich als schwerer qualifiziert, bringt ihm drei Monate Gefängnis ein, die geringste zulässige Strafe, die übrigen Sachen werden mit 1 Monat Gefängnis geahndet. Der Strafaufschub für eine früher erfolgte Verurteilung wurde auf Grund dieser erneuten Geschichten znrückgenommen, sodaß er diese Strafe nunmehr auch verbüßen muß. Der Angeklagte wird auch noch von den Casseler Gerichten gesucht.
Gegen seine eigenen Kinder, erwachsene Töchter, hat sich der 50 Jahre alte Fabrikarbeiter Joh. Paul M. in Fechenheim unsittlich vergangen. Die Attentate wurden zu verschiedenen Zeiten ausgeführt, erst gegen die Tochter Barbara, das zweite Mal gegen die Tochter Klara. Mit Rücksicht darauf, daß M. stark betrunken war, wurde Anwendung von Gewalt nicht für vorliegend erachtet. Im anderen Falle hätte die Sache vor das Schwurgericht verwiesen werden müssen. Die Strafkammer verurteilt den unnatürlichen Vater wegen tätlicher Beleidigung zu 9 Monaten Gefängnis. 2 Monate werden auf die Untersuchungshaft angerechnet, die seit 17. Oktober dauert.
Gemeinsamer Betrug durch Mutter und T o ch t e r.
Die 14iährige Tochter des Tagelöhners Joh. Lohn io Büdingen, früher in Hanau, wurde des öfteren durch eine Nachbarin, Frau Kalbfleisch, zu deren Schwager, Kaufmann Ritter in Roth, gesandt, um Materialwaren zu holen. Dabei soll das Mädchen zweimal auch Waren für der Mutter Haushalt mitgenommen haben, natürlich, ohne etwas davon zu sagen. Sie muß davon aber freigesprochen werden, da man bei Ritters ohne weiteres annahm, daß die Sachen für die Schwägerin Kalbfleisch bestimmt sind und deshalb gar nicht nach der Auftraggeberin fragte, sodaß eine Vor- sviegelung falscher Tatsachen durch das Kind nicht vorlag. Dagegen wurde das Mädchen für eine weitere Sache, Urkundenfälschung in Verbindung mit Betmg, zu einem Monat, die Mutter wegen derselben Geschichte zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie hatten gemeinschaftlich einen Zettel fabriziert, auf dem Frau Kalbfleisch ihren Schwager Ritter um ein Darlehen von 25—30 Mk. ersuchte. Die kleine Lohn brachte den gefälschten Zettel an seinen Adressaten, erhielt aber nur 10 Mk., die sie ihrer Mutter überbrachte.
Zusammenbruch des Ober-Mockstâdter Spar und Kreditvereins.
Gießen, 19. Dezbr. lieber den Prozeß' gegen Dor- standsmilglieder des Mockstädter Vereins wird vom „Gieß. Anz.^ weiter berichtet: Bei dem Betrugsversuch zum Nachteil der Spar- und Darlehnskasse Berstadt richtet sich die Anklage nur gegen Klarenaar. Er hatte bei der Kasse schriftlich um ein Darlehn von 9000 Mark nachgesucht und ging mit Refc- rendar Burk nach Hungen, wohin er den Rechner Wolf zu einer Verabredung bestellt hatte. Er gab dort an, der Ober- Mockstädter Spar- und Vorichußverein habe ihm gegen Ver» Pfändung einer Urkunde über das Eigentum eines ihm gehörigen Rheindampfers ein Darlehen in genannter Höhe gewährt; bot die Kasse aber das Geld anderweit benötigte, fei ihm das Kapital gekunlpgt worden. Er bat den Rechner, ihm das Geld gegen Bürgschaft des Spar- und Kreditvcreins Ober- Mockstadt zu geben und Burk versprach weitere Bürgschaft W leisten. Die Auszahlung wurde durch den Zusammenbruch der Ober-Mückstädter Kasse vereitelt. Der Zeuge Rechner Wolf-Berstadt ersinne dazu: weder der Aufsichtsrat noch er selbst habe Bedenken dagegen gehabt. Die Angaben Klarenaars waren insofern unrichtig, als eine Schuld seinerseits in Ober-