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welche schon einmal wegen einer Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung bestraft worden sind, sowie Eingeborenen. Der Erlaubnisschein wird nur natürlichen Personen erteilt und ist nicht übertragbar. Ueber die erteilten Erlaubnisscheine wird von der zuständigen Behörde ein Register geführt, dessen Einsichtnahme jedermann gestattet ist.
§ 3. Die für die Erteilung des Erlaubnisscheines säbrlich zu zahlende Gebühr beträgt 1000 Mk. Dieselbe ermäßigt sich auf den Betrag von 10 Mk., wenn nachgewiesen wird, daß die rohen oder ungeschliffenen Diamanten zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Wcrkzeugzwccken im eigenen Betriebe ausschließlich Verwendung finden.
§ 4. Schürfer, welche auf Diamanten sündig geworden sind, haben gleichzeitig mit der nach § 89 der Kaiserlichen Bergverordniing vorgeschriebenen Fundanzeige um die Ausstellung eines Erlaubnisscheines nachzusuchen. Die Gebühr für diesen Schein beträgt für das erste Jahr 10 Mk., später 1000 Mk. jährlich.
8 5. Wer sich bei dem Erlasse dieser Verordnung in dem Besitz von rohen oder ungeschliffene i Diamanten befindet, ohne daß er die Weitergabe ulw. im Schutzgebiete beabsichtigt, bat diese bis zum 1. Januar 1909 zur Registrierung bei der Kaiserlichen Bergbehörde in Windhuk bezw. der Bohrkolonie Süd in KuibiS einzusenden. Die Registrierungskosten belaufen sich auf 1 Mk. pro Stein.
8 6. Personen, welche im Diamantbergban als Angestellte oder Arbeiter beschäsiigt sind, bedürfen zum Besitze von Diamanten keines Erlaubnisscheines, solange sie sich innerhalb der Grenzen des betreffenden Gruben- bezw. Schürffeldes befinden.
§ 7. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten, allein oder in Verbindung miteinander, bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen Inhaber eines behördlichen Erlaubnisscheines, welcher rohe oder ungeschliffene Diamanten von Perionen annimmt oder an solche weitergibt, welche keinen behördlichen Erlaubnisschein besitzen. Die den Gegenstand der Zuwiderhandlung bildenden Diamanten und die Erlaubnisscheine unterliegen der Einziehung.
8 8. Eingeborenen gegenüber finden außer den im 8 7 angedrobten Strafen auch diejenigen Strafmittel Anwendung, die in den allgemeinen, die Siaatsrecktspflegt gegenüber den Eingeborenen regelnden Vorschriften für zulâifig erklärt sind.
8 9. Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.
Hus Ban au Stadt und Eand*
Kanan, 17. Dezember.
SS Mr die bevorstehenden Wahlen znr Kandwerkëkemrner hat der Herr Regierungspräsident die Wahlbezirke für die das Fürstentum Waldeck und Den Regierungsbezirk Kastel umfassenden Kammerbezirk anderweit eingeteilt, und zwar erhalten nach dieser Reueinteilung der Stadt- und ßanbfieiS Cassel 5, die Kreise Hofgeismar, Wolfhagen und Melsungen, ferner die Kreise Homberg, Fritzlar und Ziegenhain 3, die Kreise Marburg, Kirchhain und Frankenberg 2, die Kreise Eschwege und Witzenbau'en, Fulda, HerSfeld, Hünfeld und Rotenburg, dann Gersfeld und Schlüchtern, 'owie Gelnhausen und Hanau (Stadt und Land) je 1 von den Innungen wählbaren Vertreter : die Wahlbezirke für Handwerker- und Gewerbevereine sind in 4 Bezirke eingeteilt, die 4 Vertreter wählen, und zwar wählen ine Kreise Cassel, Stadt und Land, Hosgeismar, Rotenburg, Eschwege und Witzenhausen 1, die Kreise Wolfhagen, Fritzlar, Homberg, Frankenberg und das Fürstentum Waldcck 1, die Krei'e Marburg, Kirchhain, Mel'ungen, Ziegenhain, Hersfeld, Hünfeld und Gerèield 1 und die Kreise Fulda, Schlüchtern, Gelnhausen und Hanau (Stadt und Land) wieder 1, zusammen werden also von den Innungen in 9 Wahlbezirken 18, von den Handwerker- und Gewerbevereinen in 4 Wahlbezirken 4, insgesamt 22 Vertreter gewählt. Dazu kommen 7 Vertreter der Gesellenausschüsse,dtc von den Wahlbezirken Stadt- und Landkreis Cassel, den Kreisen Hosgeismar, Wolfhagen, Frankenberg, sowie das Fürstentum Waldeck, den Kreisen Eschwege und Witzenhausen, ferner Melsungen, Fritzlar und Homberg, dann Marburg, Kirchhain und Ziegenhain, ferner Rotenburg, Hersfeld, Hünfeld Fulda und Gersfeld, und endlich von den Kreisen Schlüchtern, Gelnhausen und Stadt- und Landkreis Hanau gewählt werden, und zwar bilden die einzeln genannten Kreise in ihrer Zusammenfassung einen Wahlbezirk.
SS Die Neuwahlen für die Aerztek.ammer der Provinz Kessen-Nafsan, die für die Jahre 1909, 1910 mb 1911 ftaitgeiunben haben, ergaben für den Regierungsbezirk Castel und das Fürstentum Schaumburg-Lippe als »neu« Wahlbezirk folgende Zusammenstellung: zu Mitgliedern wurden gewählt: 1. Sanitäisrat Dr. G. Brill in Eschwege, 2. Sanitätsrat Dr. Koch in Rinteln, 3. Dr. Sardemann in Marburg, 4. Geheimer Medizinalrat Piot. Dr. Tuezek in Marburo, 5. Sanitätsrat Dr. Willich in Cassel, 6. Sanitätsrat Dr. Hartmann in Hanau, 7. Sanitäisrat Dr. Fey in Castel, 8. Sanitäisrat Dr. Seligmann in Hanau, 9. Sanitäisrat Dr. Raabe in Fulda; zu bereit Stellvertretern wurden ge nâhlt : 1. SanitâtSrat Dr. Hufnagel in Orb, 2. Dr. Lissard in Frankenberg, 3. Sanitätsrat Dr. Schlaekke in Cassel, 4. Dr. Reßmeyer in Borken, 5. Sanitäisrat Dr. Eylell in Cassel, 0. Sanitätsrat Dr. Ievpè in Hofgeismar, 7. Dr. Hillebrecht in Hersfeld, 8. Kreisarzt Dr. Roelieb in Wolfhagen, 9. Oberstabsarzt a. D. Dr. Büge in Schmalkalden.
* Kranken- n» d Schwesternhäuser vom Noten Kreuz. In Deutschland bestehen zurzeit 43 Kranken- unb Schwesternhäuser vom Nolen Kreuz. derselben sind zu einem „Verband Deutscher Kranken- xflegeanstalten vom Roten Kreuz" zusammengeschlossen,
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welcher den Zweck hat, bei Währung wirtschaftlicher Selbständigkeit der einzelnen VerbandSmitaleder, eine übereinstimmende ethische und technische Ausbildung aller Schwestern herbeizusührcu,Erfahrungen auSzntanschen und die Schwestern linier tunlichst günstige, aber doch gleichmäßige Lebensbe- bingungen zu stellen und ihre Zukunft zu sichern. Die Krcmkcnpflegeanstalten vom Nolen Kreuz lassen es sich ferner angelegen sein, solche Damen aus guten Familien, welche die Krankenpflege aus diesen oder jenen Giünden nicht zum Beruf wählen, immkihiil aber sich längere Zeit — mindestens 6 Monate — einer Ausbildung in einem Krankenhause unterziehen können, zu unterrichten und sie mit dem Betriebe eines ßaiareitd und den notwendiacn Kenntnissen so vertraut zu machen, daß sic im Kriegsfälle unter der Leitung einer tüchligen Bcrufâscbwesler gute Dienste zu kiffen imstande sind. Auch die Heranziehung brauchbarer Helferinnen für den Kriegsdienst, die im allgemeinen den Frauenvereinen vom Roten Kreuz zulällt, geschieht in den Krankenhäusern vom Roten Kreuz. Zur Heranziehung geeigneter Oberinnen dient dir zurzeit im Anschar-Krankenhause in Kiel bestehende Ober- innenschule, welche den Schwestern Gelegenheit bietet, sich die Grundlage für srlbstâudigeSlellungen zu verschaffen. Jungen gebildeten Damen kann brr Eintritt in diese Hänser warm empfohlen werden. Anfragen sind an den Vorsitzenden im Ausschuß des Verbandes Deuticher Krankenpflegeanstallen vom Roten Kreuz, Herrn Landgerichlspräsidenten, Geheimen Ober-Justizrat Chuchul in Stendal, zu richten.
* Stadtthcater. (Siu getreten er Hindernisse wegen muß in den. n â ch sten Tagen eine Aenderung des Spielplanes erfolgen. Am Freitag wird Max Halbes Drama „Der S tr o m", welches in voriger Spielzeit einen so starken Erfolg erzielte und am letzten Donnerstag in Homburg v. d. H. mit größtem Beifall gegeben wurde, zur Aufführung kommen. Am Sonntag abend wird dann L'Arronges bewährtes Lustspiel „Doktor Klaus" folgen, während die Operette „Die Geisha" am 1. Weihnachts'cicrtage zum ersten Male zur Darstellung gelangt. — Die reizende Kinderkomödie „Der kleine Muck" wird am nächsten Sonntag nochmals bei kleinen Preisen gegeben und dürste bicelbe nach dem lebhaften Erfolge der Erstaufführung sicher eine große Zugkraft für die Kleinen ancüben.
* Nene Schmähnnqan. Wir lehnen es ab, die gestern in einer hiesigen Zeitung enthaltenen Schmähungen einer Entgegnung zu würdigen. Im Interesse der Leser ist es besser, wenn derartige Anzapfungen am richtigen Orte, an Gerichtsstelle, auf ihren Wert Unwert geprüft werden. Diesen Weg haben wir eingeschlagen.
* Der Verkauf der „Kanarier Zeitung". Vorder Zivilkammer des Landgerichts Hanau stand gestern Termin an in einer Klage des Eigentümers der „Hanauer Zeitung", Buchdruckereibesitzers G. W u r m in Göttingen, gegen die früheren Eigentümer des Blatte?, Redakteur Hugo Schenck und Konsorten. Vor Eintritt in die Verhandlung wurde Verlegung des Termins auf den 13. Januar beschlossen. Wie schon früher mitgeteilt, klagt brr jetzige Besitzer der „Han. Ztg.", Buchdruckcreibesitzer G. Wurm in Göttingen, gegen die Vorbesitzer auf Aushebung deS Haupt- vertrages (Kaufvertrages). Einen Einblick in die Verhältnisse gewährte schon die kürzlich vor dem Kauf« manuSgericht stattgefundene Verhandlung deS früheren Redakteurs der „Han. Ztg.", Hugo Schenck, gegen den Verleger G. Wurm in Göttingen auf Einhaltung des abgeschlossenen Anstellungsverlrages. In feinem in öffentlicher Sitzung des KaufmannSgerichls verlesenen Klageabweisnngs- antrage gab Verleger G. Wurm in Göttingen an, er sei beim Kaufe der „Hauauer Zeitung" arglistig getäuscht worden. Die Abonuentenzahl der „Hanauer Zeitung" habe nur 5 — 6 0 0 betragen, daS Blatt sei nicht auS« dehnungsfähig, sondern habe sich um allen Kredit gebracht. Auch die ihm gemachte Zuficherung, weite Bevölkeruugsschichtcu seien an der Zeitung interessiert, treffe nicht zu. Dadurch, daß das Blatt mit der Arbeiterschaft (Sozialdemokratie) zerfallen sei, entgehe ihm ein größeres Absatzgebiet.
* Vevficher-e Zeltunstslefer. Die „Kleine Presse" verbreitete gestern ein Flugblatt mit nachstehendem Inhalt: Der Reichstag hat sich in seiner letzten Tagung mit einer Frage beschäftigt, die, wie manche andere kurzerhand erledigte Angelegenheit, eine ausführliche Prüfung verdient hätte. Der Abgeordnete Giesberts brachte die A b o n n e u t e n - V erficht r u n g zur Sprache, die von einigen Zeitungen als Lockmittel zum A b o n n e n t e n f a n g benutzt wird. Der Redner wendete sich mit scharfen Worten gegen diesen Unfug. Er bezeichnete die sogenannte Abonnenlenversicherung als unlauteren Wettbewerb, Schwindel und Volksbetrug, und er forberte gesetzgeberische Maßregeln, um dem Unwesen zu steuern. In der Tat: Was hat die Presse mit dem Versicherungswesen zu tun? Sie soll, wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt, den Lesern Belehrung und gute Unter altung bieten, nicht aber Versicherungsverlprechungen, die im besten Fall doch nur eine verpfuschte Hilfe bieten. Es gibt Zeitschriften, die nur darauf angelegt sind, durch ihre Ver- sichernngs-Anpreistmgen Abonnenten a n z u l o ck e n. Entweder entbehrt eine solche Zeiluugsocrsicherung jeder ordentlichen versichernngstechnischeu Grundlage, bann verkracht sie, sobald sich die Unfälle einmal häufen, und die „Versicherten" sind geprellt. Aber die „Leistungen" einer solchen Versicherungsmethode sind derart niedrig und obendrein durch die näheren Bestimmungen so »er« f lauf elt, daß keine ausgiebige Hilfe dabei herauskommt; bann bient die angebliche Versicherung nur der marktschreierischen Reklamejucht der Zeitung, und das ganze Manöver läuft auf Irreführung des Publikums hinaus. Geschädigt werden dadurch außerdem die reellen Bersicherungsunleruehmungen und die anständigen Zeitungen, die es ver'chmähen, durch solche außerhalb ihres eigentlichen Wirkungskreises liegenden faulen Einrichtungen Abonnenten einzilfangen. Stantsiekretär Rieberding erkannte an, daß die Erscheinungen, die auf diesem Zeitungsversicherungsgebiet
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bernorgetreten sind, Befremden und lebhaften Unwillen erregen müssen. GieSbertS habe den Mißstand berechtigterweise gegeißelt. Die Regierung, besonders das AussichtSamt für Versicherungswesen, werde diesen Erscheinungen Aufmerksamkeit zuwenden. DaS Reichsgericht und ein anderes Gericht hätten bereits Verurteilungen ausgesprochen. Die spekulativen Unternehmen sollten sich das zur Warnung dienen lassen. Auch die Treffe sollte freilich nach dieser Richtung wirken. Ein anständiges literarisches Unternehmen bÜrfe sich mit diesem Versicherungswesen überhaupt nicht besassen. Der Staatssekretär schloß: „Sollte mit Hilfe der Rechtsprechung und der durch die Presse vertretenen öffentlichen Meinung auf diesem Gebiete sich eine vollständige Abhilfe nicht erzielen lassen, dann wird nichts anderes übrig bleiben, als den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten. Wollen wir aber diesen Weg betreten, dann dürfen wir nicht ein Gesetz schaffen, das sich nur mit der Regelung der privatrechtlichen Beziehungen befaßt, dann müssen wir weitergehen. Das Haus kann überzeugt sein, daß die Regierung diese Dinge mit Sorgfalt weiter verfolgen wird." An der Unterstützung der Presse wird es nicht fehlen. Der „Zeitungsverlag", daS Fachblatt des Vereins der Zeilungsverleger, hat von Anbeginn das AbonnentenversicherungSwesen bekämpft. Es unterschreibt die Rcdm Giesberts und Rieberdings und läßt keinen Zweifel daran, daß Zeitungen, die fortfahren, die Leser mit „Versicherungen" zu ködern, sich außerhalb des Berufs kreises stellen, der auf feine Würde bedacht ist. Die Presse verlangt, daß man sie achtet; sie darf dann auch nicht aus schnöder Gewinnsucht sich mit einem Schein behängen, der vorspiegelt, soziale Wohlfahrt zu bezwecken und doch nur auf die Leute berechnet ist, „b i e nicht alle werben". Gegen die Unternehmungen, mit denen August Scherl die Welt „beglücken" will, gegen sein „Sparsystem" und neuerdings gegen seine erzieherische Leihbibliothek hat die öffentliche Meinung mit Entschiedenheit protestiert. Aber die Versicherungsmethode, wie sie von einigen Zeilungsgeschâfts- leuten aufgebracht worden ist, fordert den Widerspruch nicht minder heraus. Die Reichslagsvcrhandlung, die Regie- rungöfunbgebung und die Spruchpraxis der Gerichte nehmen den Zeiiungeit, die das Vcrsicherungsgeschâst noch fernerhin betreiben, jede beschönigende Ausrede. Und wo einzelne Zeitungen noch versuchen sollten, ihr Versicherungstreiben zu verteidigen, wird man an den Viebenfprüngen, die sie dabei machen müssen, erkennen, daß ihr Standpunkt unhaltbar ist. Werner Sombart hat jüngst gegen die Reklame gewettert. Er hat das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Reklame, die auf unlautere Mittel verzichtet, ist berechtigt und nützlich. Aber die Auswüchse der Reklame sind allerdings fchädlicb und verwerflich.
* SSjälmgcS Arbeiter-JitbiläitNv. Gestern feierte Herr Jean Bartb o l om âi aus Kcssrlstadt sein 25jâh- riges Gcschäftsjiibiläum bei der Firma I. Sachsenweger. Aus diesem Anlaß wurde ihm von der Firma ein namhafter Betrag gespendet, während ihn seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem ichönen Diplom sowie sonstigen Geschenken bedachten. Möge es dem Jubilar vergönnt sein, noch manche Jahre in der Mitte seiner Kollegenschast verweilen zu können.
* Der Turnverein Keffelstadt (Deutsche Turner- schasi) veranstaltet nächsten Samstag den 19. d. Mts. in seiner Turnhalle eine Weihnachisbescherung. Für gemütliche Stunden ist hinreichend Sorge getragen.
* Der Mitteldeutsche Arbeètsnachweisverband ■pt Frankfurt a. M. fenbet uns folgende Zeiten mit der Bitte um Ausnahme: Zufolge der wenig günstigen allgemeinen Geschäftslage haben sich die großen Gemeindeweirn veranlaßt gesehen, sogenannte Noistandsarbeiten ausführen zu lassen, um der renelmäfüg im Winter zunehmenden Ar- beüSlofigfeit nach Kräften vorzubengen. Aber auch von privater Seite könnte in dieser Beziehung manches geschehen und namentlich auf dem Lande und in kleineren Städten und Flecken. Sollte sich zu dem Mangel an Arbeit und der dadurch bedingten Arbeitslosigkeit vielleicht auch noch ein früher und harter Winter einstellen, so dürfte die Arbeits- maifilage. wenig zufriedenstellend sein. Ausgabe jedes einzelnen, der dazu imstande ist, sollte es nun aus allgemeinem Interesse fein, Arbeitsgelegenheit zu schaffen. So mancher Um- und Anbau, der schon lange geplant, aber immer verschoben wurde, so manche Ansbesserung an Wohngebäuden und Wobnräiimcn, die schon längst nötig gewesen wäre, könnte jetzt vorgenommcn werden. In ganz besonderem Maße gilt dies auch von den Laiidivirltn und Gutsbesitzern. Da ist der Renban einer Scheune, eines Stalles ober eines sonstigen Wirtschaftsgebäudes schon lange geplant unb immer wieder verschoben worden. Jetzt in der Zeit ber Arbeitslosigkeit wäre es eine soziale Sünde, wollte man biefe Bauten noch länger verschieben und falsche unangebrachte Sparsamkeit vorschützen. Wird in Zeiten niedergehender Konjunktur nicht für genügenden Geldumlauf gesorgt, so kann das für die große Menge des arbeitenden Volkes vermehrte Arbeitslosigkeit bedeuten, Sinsen der Löhne und in vielen Fällen auch bittere Armut. Hoffentlich wird im kommenden Frühjahr, wenn nicht alle Anzeichen täuschen, eine Gesundung der Verhältnisse eintreten, jetzt aber gilt es über den Winter hinwegzukommen und da dürfte es Sache bet wohlhabenden Kreise sein, soviel als möglich Arbeitsgelegenheit zu schaffen. Ebenso hätte die Mahnung an alle säumigen Zahler zu ergehen, etwaige Forderungen der Handwerker unb kleinen Geschäftsleute zu bezahlen und die noch vorhandenen Verpflichtungen zu begleichen. Dadurch könnte mancher Arbeiterfamilie vor des Winters Rot geschützt werden und käme dann nicht in die traurige Lage, die Mild-' tätigfeit in Anspruch zu nehmen. Nicht Almosen verlangen die in wirtschaftliche B-drängnis Geratenen, sondern Arbeit. „Der Mann aber, der gern arbeiten möchte unb keine Arbeit findet, ist vielleicht der traurigste A n b l i ck , b eit uns die Ungleich - bett des Glückes unter der Sonne sehen läßt."