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Erstes Blatt.

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«âj^rllch 1,80 Mk., uâlich 60 $fg fLr tu*

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ataÜMAntd und »«leg kr Duchdrâs da »wta.

«. Waijuchaujâ in Hruau.

Gencrsl-Anzeigcr

Aatlilhes Grg» für Stabt- fanDkreis Sanna.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Dil fünf^ipâu« B<titi«il« ab« beet R«UM » »ffr « ÄtftamuM di. Zeil« 2d Pf»

»«otttmor#, Sebefteut: 9. Bullitt wt H»r.«»

Nr. 295

Fernsprechanschlitsj Nr. 605.

Donnerstag den 17. Dezember

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Der Herr Oberpräsibent hat dem Magistrat zu Fulda 5« der am 4. März 1909 beabsichtigten Verlosung von Pferden, Wagen, Ackergeräten, landwirtschaftlichen Maschinen, Hausgeräten und Fahr- und Stallulensilien zum Besten der Hebung des Fuldaer Pferdemarkies die Genehmigung erteilt.

Ich ersuche dafür Sorge zu tragen, daß dem Vertrieb der Lose keine Hindernisse bereitet werden.

Hanau den 15. Dezember 1908.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

V 8235 v. Beckerath.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuche von da Band 69 Blatt 3667 in Abt. 1 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Bauunternehmers Heinrich Kämmerer in Langstadt in Hessen eingetragenen Grundstücke:

1. Knbl. DD Parz. Nr. 531/109 rc.

Wohnhaus mit Hofraum = 1 ar 45 qm, Freigerichlstraße 21,

Gebäudesteuernutzungswert = 1120 Mk. und

2. Krtbl. DD Parz. Nr. 532/109 rc.

Wohnhaus mit Hofraum 2 ar 29 qm, Freigerichtstraße 23,

Gebäudesteuernutzungswert = 1800 Mk. Eingetragen in der Grundsteuermuiterrolle unter Nr. 2838 und in der Gebäudesteuerrolle zu 1 unter Nr. 3116, zu 2 unter Nr. 3114 .....

am 18. Februar 1909, vormittags 10 Nhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 3. Dezember 1908.

________Königliches Amtsgericht 2. 27597

Gefundene ob verlorene Gegenstände re.

Stehen geblieben: Ein Spazierstock in der Exped. desHan. Anz."

Jm städtischen Brausebad stehen geblieben: Ein Damenscliirm. Abzuholen bei der Armenverwaltung.

Hanau den 16. Dezember 1908.

Ans den Kommissionen.

mb. Die verstärkte Budgetkommission des Abge­ordnetenhauses setzte am Mittwoch die zweite Lesung der Besoldungsvorlage bei Klasse 22 fort. Unter Klasse 22, die in erster Lesung unverändert geblieben war, fallen st. a. die Hafentnspektoren und Lotsenkommandeure bei der Handels­und Gewerbeverwaltung. Die Klasse sieht Gehaltssätze von 3000 bis 4500 Mk. vor. Auf Antrag der Nationalliberalen wurde die Petition der Lotsenkommandeure um Verleihung des gleichen Ranges mit den Navigationslehrern der Staats­regierung zur Berücksichtigung überwieten. Den Polizei­leutnants und Kriminalkommissaren bei der Polizeiverwal­tung in Berlin und Umgebung, die gleichfalls unter Klasse 22 fallen, wurden auf Antrag der Konservativen nicht pensions­fähige Stellenzulagen im Betrage von je 300 Mk. jährlich gewährt. Die Beschlußfassung über alle, die technischen Lehrer, Seminar- und Präpârandenlehrer betreffenden Ge­hälter wurde einstweilen ausgesetzt, da eine Subkommission hierfür eingesetzt ist. Ein Antrag der Konservativen, die Versetzung 'der Katasterkontrolleure und Sekretäre bei der Verwaltung der direkten Steuern von Klasse 24 b (Gehalts­sätze von '2700 bis 4800 Mk.) in Klasse 25 b (Gehaltssätze von 2700 bis 5100 Mk.), die in erster Lesung beschlossen war, aufzuheben, wurde abgelehnt. Gleichfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Freisinnigen, dem Chemiker bei der Bergakademie in Berlin, sowie den Bezirksgeologen und dem Chemiker bei der geologischen Landesanstalt in Berlin, ®e= Haltssätze von 2700 bis 7200 Mk. zu gewähren, statt 3000 bis 4800 Mk. in der Regierungsvorlage. Dagegen wurde ein Antrag der Freisinnigen auf Streichung der Klasse 28 und Versetzung der in diese Klasse fallenden Be­amten in die Klasse 32 angenommen. Ate der Annahme dieses Antrages ist, . daß die Geist­lichen bei den Gefängnissen der Justizverwaltuirg, die Direktoren bei den Erziehungsanstalten in Steinfeld, Wabern und Hardehausen, die Geistlichen bei der Stranmsta!t.>ver- waltung und die Geistlichen beim Chantè-Kianlenbau!.' IN Berlin im Höchstgehalt um 600 Mark aufgebessert werden. Angenommen wurde auch ein Antrag der lmtiona.Meinlen, die Regierung zu ersuchen, es zu ermöglichen daß iie Geist­lichen bei den Strafanstalten, falls sie Gennnndegcistliche st in die Ruhenebaltskassc cintreten können. Gleichlnytenr c .

'Anträge der Freikonservativen und Freisinnigen, den Ober­bergamtsmarkscheidern Gehaltssätze von 4200 bis 6600 Mk. statt 4200 bis 6000 Mark zu gewähren, wurden gegen 14 Stimmen abgelehnt. Bei den Gehältern der Professoren an den Tierärztlichen Hochschulen (4000 bis 6600 Mark) traten mehrere Kommissionsmitglieder dafür ein, daß die Honorar­bezüge pensionsfähig gemacht werden sollen, da sonst diese Professoren niedrigere Pensionen erhalten würden, als die Oberlehrer. Das Finanzministerium sprach sich dagegen aus.

mb. Ain nachmittag wurde die zweite Lesung der Be­soldungsvorlage bei Klasse 35 fortgesetzt. Die Klassen 35, 36, 37, 38, 39 und 40, die sich auf die mittleren Beamten beziehen und schon in erster Lesung unverändert geblieben sind, wurden auch in zweiter Lesung in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Bei Klasse 41 wurde der Beschluß erster Lesung, der den Oberregierungsräten, welche ständige Vertreter des Regierungspräsidenten sind, eine pen­sionsfähige Zulage von je 900 Mk. gewährt, sie in ihren Gehaltssätzen aber von 7500 bis 10 000 auf 4200 bis 7200 Mark herabsetzt, bestätigt. Gleichfalls bestätigt wurde bei Klasse 42 der Beschluß,'den Leitern der höheren Unterrichts­anstalten von geringerer als neunjähriger Kursusdauer eine pensionssähige Stellenzulage von je 400 Mark zu gewähren. Weiter erhalten eine pensionsfähige Stellenzulage von je 600 Mark die Bibliothekdirektoren beim Herrenhaus und Abge­ordnetenhaus, die Direktoren der Baugewerkschulen und Ma­schinenbauschulen, die Direktoren der Universitätsbibliotheken, die Leiter der Vollanstalten, die Direktoren des Berliner Lehrerinnenseminars, der Landesturnanstalt in Berlin, der Berliner Taubstummenanstalt, der Steglitzer Blindenanstalt und die Provinzialschulräte. Die Versetzung der Oberpräsidial­räte aus Klasse 50 (Gehaltssätze von 7500 bis 11000 Mk.) nach Klasse 48 (7500 bis 9300 Mk.) wurde bestätigt, ebenso die Versetzung der Ministerialdirektoren, der Präsidenten der Hauptverwaltung der Staatsschulden und der Justizprü­fungskommission sowie des Oberlandstallmeisters in die Klasse 53. Diese Beamten erhalten demnach statt eines nach Dienstaltersstufen aufsteigenden Gehalts von 14-aus47000.Mk. ein Gehalt von 15 000 Mark jährlich. Damit waren die nach Dienstaltersstufen aufsteigenden Gehälter auch in zweiter Lesung erledigt abgesehen von den Gehältern bestimmter Lehrerkategorien und die Kommission ging an die Be­ratung der umfangreichen Klasse 52, die alle nicht nach Dienst­altersstufen aussteigenden Gehälter umfaßt. Bei den Ge­hältern für die Lehrer beim Seminar für orientalische Sprachen in Berlin wurde von mehreren Seiten der Wunsch der Dozenten nach Einführung von Tienftaltersstufen zur Sprache gebracht. Die Finanzverwaltung erklärte sich gegen eine solche Einführung. Die Gehälter der nicht voll besoldeten Kreisärzte als Vorsteher der Medizinalunterstichungsämter in Potsdam, Liegnitz, Magdeburg, Hannover, Stade, Koblenz und Düsseldorf hat die Kommission in der ersten Lesung von 1800 bis 3600, im Durchschnitt 2700, erhöht auf 2400 bis 4200, im Durchschnitt 3300 Mark. Ein konservativer Antrag, dieses Gehalt auf 2100 bis 3900, im Durchschnitt 3000 Mark herabzusetzen, wurde abgelehnt, ebenso ein nationalliberaler Antrag, wonach bei den nicht voll be­soldeten Kreisärzten bei der Berechnung der Pension und der Reliktenversorgung auch die Einnahmen aus der ärztlichen Praxis bis zur Gesamthöhe der Dienstbeziige der voll be­soldeten Kreisärzte in Anrechnung kommen sollten. Es blieb bei den Beschlüssen erster Lesung. Für die Kreistier- ärzte, für die die Regierungsvorlage ein Durchschnitksgehalt von 2100 Mark vorsieht, wurde unter Zustimmung der Re­gierung und nach Zurückziehung weitergehender Anträge das Durchschnittsgehalt auf 2350 Mark erhöht. Es folgt die Beratung der Gehälter der Universilütsprofessoren. Hier hatte die Kommission in erster Lesung eine Gleichstellung der Professoren an der Berliner Universität beschlossen. Außer­dem hatte sie den in derRegierungsvorlage vorgesehenen Durch­schnittsgehalt von 3750 Mark in einem nach Dienstalters stufen nussteigenden Gehalt von 2600 auf 4800 Mark umgcwandelt. In der jetzigen zweiten Lesung wurde den außerordentlichen Professoren an den Landesuniversitäten nach . einem Kom- promißantrag aller Parteien ein Durchschnittsgehalt von 3500 Mark gewährt. Ferner sollen die außerordentlichen Professoren aus den Besoldungsfonds. der Universitäten Mindestgehälter nach folgender Gehaltsordnung erhalten: 2600-3'100-360040004400-4800 Mark. (Die Gehälter steigen alle vier Jahre.) Diese Gehaltsordnung soll auf die­jenigen Professoren keine Anwendung finden, welche sich 1897 dem Honorarabzugsverfahren nicht unterworfen haben. Auch sollen von der Gewährung von Alterszulagen diejenigen Professoren ausgenommen werden, welche außer oder neben der ihnen übertragenen Professur ein mit Pensionsberechtigung verbundenes anderweitiges öffentliches Amt bekleiden oder ein solches bekleidet haben und Pension oder Wartegeld be­ziehen, medizinische Praxis oder eine sonstige praktische Er- werbstätigkeit betreiben oder von denen nach Lage der Ver­hältnisse anzunehmen ist, daß sie dies tun werden, welche ein Extragehalt bei der Berliner Akademie der Wissenschaften aber der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaft beziehen, und schließlich welche mit ihrem Einverständnis vom Halten der Vorlesungen entbunden sind, oder bei denen nach Entscheidung des NnreirichtsmmisterS Vornussetzungen vorliegen, unter denen nichtrichterliche Beamte in den Ruhestand versetzt

werden können. Außerdem erhalten die etatsmäßigen außer­ordentlichen Professoren zur Ergänzung der mit ihrer Univer­sitätsstellung zusammenhängenden Nebenbezüge auf den Betrag von 1200 Mark Zuschüsse aus dem für solche Zwecke vor­gesehenen Fonds des Kultusministeriums. Ferner fließen ihnen die für ihre Vorlesungen eingehenden Honoras bei der Berliner Universität bis zu 4000 Mark, bei den übrigen Universitäten bis zu 3000 Mark ganz, und von dem darüber hinausgehenden Betrag die Hälfte zu. Ein freikonservativer Antrag, der diejenigen Professoren der neuen Gehaltsordnung unterwerfen will, die sich bis zum 1. Juli 1909 dem Honorarabzugsverfahren fügen, wurde abgelehnt, angenommen dagegen eine Resolution, die Re­gierung zu ersuchen, in Fällen'wo es zur Vermeidung be­sonderer Härten erforderlich erscheint, denjenigen Professoren, welche sich im Jahre 1897 dem Honorarabzugsverfahren nicht unterworfen haben, die demnächstige Unterwerfung und da­mit die Verwendung dieser Gehaltsordnung zu ermöglichen. Für die ordentlichen Professoren wurden ebenfalls auf Grund eines Kompromißantrages aller Parteien die Mindestgehälter von 4800 bis 7200 Mk. herabgesetzt auf 4200 bis 6600 Mk. Außerdem wurden für die ordentlichen Professoren an den Landesuniversitäten die gleichen Bestimmungen getroffen, wie für die außerordentlichen Professoren, nur mit dem Unter­schied, daß die Mindestgehälter für die ordentlichen Pro­fessoren an der Berliner Universität etwas höher bemeffen wurden, nämlich auf 4000 bis 7200 Mk. Im übrigen wurde die Klasse 52 unverändert angenommen. Ein freikonservativ­nationalliberaler Antrag, der angenommen wurde, erhöht den Fonds des Kultusministeriums für die Heranziehung und Erhaltung ausgezeichneter Lehrkräfte an den Kunstschulen von 20 000 Mk. auf 40 000 Mk., ein Kompromißantrag aller Parteien, dessen Annahme die Regierung widersprach, den Fonds für die Heranziehung und Erhaltung tüchiger Lehr­kräfte an den Technischen Hochschulen von 165000 auf 190000 Mk.

Nächste Sitzung Donnerstag.

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Die Krisis im Orient.

Wien, 16. Dezbr. Das hier eingegangene Antwort­schreiben des Königs von Italien auf das Schreiben des Kaisers in der Angelegenheit der Angliederung Bosniens und der Herzegowina brachte der italienische Botschafter, wie diePol. Korr." erfährt, dem Ministerium des Äeußern zur Kenntnis. Gleichzeitig suchte der Botschafter um eine Audienz beim Kaiser nach zur Ueberreichung des Schreibens.

Odessa, 16. Dezbr. Infolge des anhaltenden Boykotts der österreichisch-ungarischen Waren im nahen Osten wird ein großer Export von Manufakturwaren aus dem Hafen von Odessa nach Konstantinopel, Smyrna, Beirut und Jafa beobachtet.

Belgrad, 16. Dezbr. Der Spezialgesandte Novakowitsch berichtete heute vormittag dem Minister des Aeußern, Milawanowitsch, über die Ergebnisse seiner Konstantinopeler Mission. Am Nachmittag wurde Novakowitsch vom König in längerer Privataudienz empfangen. DerStampa" zufolge beschäftigte sich' der Ministerrat gestern mit der Forderung des Kriegsministers, für die Heeresausrüstung einen weiteren Kredit von 11 Millionen Dinars zu be- willigen.

Konstantinopel, 16. Dezbr. Bisher find über 19t) Abgeordnete eingetroffen, von denen zirka 80 ausgesprochene Jungtürken sind; ebenso viele sollen Anhänger des jung- türkischen Komitees sein. Das heutigeAmtsblatt" ver­öffentlicht das amtliche Programm für die Eröffnung des Parlamentes. Die Fahrt des Sultans soll Zeitungsnach­richten zufolge über Pera erfolgen. Die außerordentliche Beschränktheit der Parlamentsräume macht sich unangenehm fühlbar. Dieser Mangel wird im Verein mit dem Umstand, daß die Einrichtung des Parlamentes und der innere Dienst nur mangelhaft oder noch gar nicht organisiert sind, die parlamentarische Berichterstattung außerordentlich er­schweren. -

Die Diamanten in Südmestasrika.

Die schon kurz mitgeteilte Verordnung deS Gouvernements von Südwestafrika vom 21. Oktober d. Js. betreffend her Handel und Verkehr mit rohen und ungeschliffenen Diamanten bestimmt im einzelnen folgendes:

§ I. Der Besitz, die Weitergabe, die Annahme, der Handel oder jegliches Inverkehrbringen von rohen oder un­geschliffenen Diamanten ohne behördlichen Erlaubnisschein ist verboten, sofern nicht eine der in §§ 5 und 6 bezeichneten Ausnahmen vorliegt.

8 2. Der Erlaubnisschein wird von dem Bezirks- oder DistriklSamt des Aufenthaltsorts des Antragstellers, und zwar jedesmal für die Dauer eineH Jahres, vom Tage der Ausstellung ab gerechnet, erteilt. Er kann verweigert werden, wenn die beantragende Person keine hinreichende Gewähr für eine einwandfreie Benutzung des Erlaubnisscheines bietet. ?iid)t erteilt werden darf ein Erlaubnisschein solchen Personen,