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Erstes Blatt.

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Sti»âuck und Beleg der Buchdrucks d« «. Waisruhausr» in Hamm.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Vu iüujiey dient PetitzeÄ oder deren £«* 88 U» du Äetlaaientel die Aelle 30 Bffr

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Nr. 294

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Mittwoch den 16. Dezember

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908

Die taWn« Wfkßt * d.MMKitBlatl

16 Seiten.

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Ran au»

«nt Freitag ben 18. d. Mts., von 13 bis 1 Uhr mittags, wird der Königliche Gewerbe-Inspektor aus Fulda in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitern Gelegen­heit zu Besprechungen geben.

Hanau den 15. Dezember 1908.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

P 13558 I. A.: von Waldow.

Candkreis Hanau.

Wmtinchlngen des Mäh LaMMM.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises

~ (außer Windecken und Pulverfabrik).

In den nächsten Tagen erhalten Sie das von mir fest- ge;etzle Verzeichnis des Bestandes an Pferden. Eieln usw. und Rindvieh mit dem Ersuchen zurück, wegen Erhebung und Abführung der Abgaben an die Landesrenterei hier das Erforderliche zu veranlassen. Zur Vermeidung von Porto­kosten empfehle ich, die Abgaben abzüglich von 2 Proz. Er­hebegebühren gelegentlich der im Monat Januar k. Js. statt­findenden Erhebung der Brandsteuer abzuliefern.

Hanau den 15. Dezember 1908.

Der Königliche Landrcu, .

V 8279 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Einkommenstenerveranlaaung für das Steuer­jahr 1909.

Auf Grund des § 25 des Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hanau Land mit Ausnahme der Aktiengesellschaften, der Kommanditgesellschaften auf Aktien, der Berggewerkscbasteiu der eingetragenen Genossenschaften und der im § 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes genannten Konsumvereine auf­gefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeichricbeneu Formular in der Zeit vom 4. Januar 1909 bis 20. Januar 1909 dem Unter­zeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung

Feuilleton.

M-C.

Eine Skizze von M. Pitt.

Nachdruck verboten.

Als käme ihre von dort das Glück, schaute Frau von Uckar durchs offene Fenster über die buntfarbige Herbstelegie der Allee hinweg sehnsüchtig in die klare, unbestimmte Ferne.

Da brachte die Zofe auf japanischem Tablettchen eine Visitenkarte. Die junge Frau warf einen schnellen Blick darauf:Friedrich Freiherr von Schwarzkoppcn, Rittmeister im Generalstabe, p. p. c. . . ."

Der Herr Varon wartet im Vorzimmer

Ich lasse bittet: . . .," sagte Frau von Uckar ruhig, obgleich ihr das Herz bis zum Halse hinauf schlug. WaS ihr wie eine dunkle, schwere Wolke vorschwcble, seit sie heute früh unter den Persoualveräuderungen des Armeebefehls auch seinen Namcit gelesen hatte, das fenftc\id) setzt beklemmend x auf sie nieder: der Abschied. Und unter vier Augen . .

Den Helm unter dem Arm, den Pallasch klirrend hinter den Sporen trat eine vornehme, militärische Erscheinung über die Tin schwelle und schlug die Hacken zusammen. Meine gnädige Frau, ich komme, Ihnen adieu zu sagen

Sein melancholischer Ton fand in ihrem Herzen Widerhall, und während sie bem Rittmeister wehmütig zunnkte, überließ sie ihm ihre Hand zum Kusse länger, als es sonst ihre Art mar.

Beide prüften einander mit schnellumfassendcn Blicken, gleichsam, als wollten sie das Bild unvcrwischt m sich auf- nehmen: er das junge, feingliedrige Weib in zartfaibiger Seide, sie seine hohe, schlanke Gestalt im Wasfinrock, der seinen edlen Wuchs faltenlos umspannte, seinen kleinen, seinen Rassekopf mit den festen, bestimmten Zügen, dem kurzge­

abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Ge­wissen gemacht sind.

Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuere,klärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine be­sondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare (denen zugleich die maßgebenden Bestimmungen beigefügt sind) von heute ab im Amtslokale des Unterzeichneten kostenlos ver­abfolgt.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amts­lokal, Kreishaus, Hainstraße 10, während der Geschäfts­stunden von 9 bis 12 Uhr zu Protokoll entgegengenommen.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer­erklärung versäumt, hat gemäß § 31 Abiatz 1 des Einkommen­steuergesetzes neben der im Veranlagvngs- und Rechtsmittel­verfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 Prozent zu derselben zu entrichten.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuer­erklärung sind im § 72 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.

Gemäß 8 71 des Einkommensteuergesetzes wird von Mit­gliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung derjenige Teil der auf sie veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur auf solche Steuerpflichtige An­wendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen Geschä'tsgewinn besonders be- zeichnet haben. Daher müssen alle,, Steuerpflichtigen, welche eine Berücksichtigung gemäß § 7! a. a. O. erwarten, mögen sie bereits im Vorjahr nach einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagt gewesen sein oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist eine, die nähere Bezeichnung des empfangenen Geschäftsgewinns aus der Gesellschaft mit be­schränkter Haftung enthaltende Steuererklärung einreichen.

Hanau den 9. Dezember 1908.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer - Veranlagungs-Kommission. St. 3614 I. D.: v. Waldow, Reg.-Affessor.

An der König!. Lehranstalt für Wein-, Obst-

und Gartenbau zu Geisenheim a. Rh. finden im Jahre 1909 folgende Unterrichtskurse statt: 1. Oeffentlicher Reblaus-Kursus am 18., 19. und 20. Febr., 2. Obstbau-Kursus vom 18. Februar bis einschl. 10. März, 3. Baumwärter-Kursus vom 18. Febr. bis einschl. 10. März,

haltenen Lippenbärtchen, dem großen, schönen, leuchtend blauen Auge.

Daß sie ihn heute zum letzten Male sehen sollte, ergriff sie mehr, als sie jemals geahnt hätte, und sie war ent­schlossen: wenn Schwarzkoppen heute die geringste Andeutung machte, dann wollte sie fröhlichJa" sagen, vielleicht ihm sogar ein wenig entgegenkommen, denn den Gedanken, ihn von nun an missen zu sollen, konnte sie einfach nicht ausdenken.

Schwarzkoppen, der jede Muskel ihres Gesichts kannte, sah Röte und Blässe wechseln und sah es mit Genugtuung. Sie war also erregt, erregt, wie er.Nehmen Sie doch, bitte, Platz," sagte sie endlich und klingelie dem Mädchen, im Erker Tee zu servieren.Sie bleiben doch ein wenig, Baron?"

Gern, aber in einer Stunde bin ich zum Kriegs­minister befohlen."

Ach, der wartet schon", meinte sie sorglos, glück­lich, daß er blieb.

Auf Sic, gnädigc Frau, würde er das auch unbedingt", versicherte er galant, ,6ei mir aber ist daS etwas anderes." Er legte im Vorzimmer Helm und Säbel ab und setzte sich, ivie schon so manches liebe Mal, der Witwe im Erker gegen­über, sah schweigend zu, wie sie ihren biegsamen Körper in die weichen Kissen grub, den zausigen, braunhaarigen Kopf unbewußt malerisch an die gelbe Draperic deS Ecksofas lehnte und die ersten Züge auS der Zigarette gedankenschwer in die Lust paffte.

Sein stummes Anstarrcn und die kühle Art, sich ab­wartend zu verhalten, reizten die Lebhafte zu der banalen Frage:Wann reifen Sic?"

Morgen . . ." Er sah dabei von ihr weg.

Wird's Ihnen schwer?"

Natürlich, aber in der neuen Garnison erwarten mich äußerst angenehme Dienstverhältnisse, das söhnt mich auS."

4. Obstbaunachkursus vom 26. bis einschl. 31. Juli,

5. Baumwärternachkursus vom 26. bis einschl. 31. Juli,

6. Obstverw'ertungskursus für Frauen vom 2. bis 7. August,

7. Männer 9. 19.

8. Analysenkursus vom 4. bis 14. August,

9. Hefekursus vom 16. bis 27. August.

Das Unterrichtshonorar beträgt:

für Kursus 1: nichts,

für Kursus 2 u. 4: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen (auch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 4) teilnehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk., für Kursus 3 u. 5: Preußen sind frei, Nichtpreußen zahlen 10 Mk. und wenn sie nur am Nachkursus (Nr. 5) teilnehmen 5 Mk.,

für Kursus 6 u. 7: für Preußen je 6 Mk., für Nicht« preußen je 9 Mk.,

für Kursus 8 u. 9.: für Preußen je 20 Mk., für Nicht« preußen je 25 Mk., wozu noch 20 Mk. für Gebrauchsgegenstände und 1 Mk. für Bedienung kommen.

Anmeldungen sind zu richten'bezüglich der Kurse 2 bis 7 an die Direktion der König!. Lehranstalt, bezüglich des Kursus 9 an den Vorstand der pflanzenphysiologischen Ver­suchsstation der Königl. Lehranstalt und bezüglich des Kurius 8 an den Vorstand önochemischen Versuchsstation der König!. Lehranstalt.

Wegen Zulassung zum Reblauskursus (Nr. 1) wollen sich Preußen an den Herrn Oberpräsidenten der Provinz ihres Wohnsitzes, Nichtpreußen an ihre Landes-Regierung wenden.

Weitere Auskunft ergeben die von der Anstalt kostenfrei zu beziehenden Satzungen.

Geisenheim, den 18. November 1908.

Der Direktor

Professor Dr. Wortmann, Geheimer Reg.-Rat.

Hch-PerkMkkmtiMiing.

König!. Oberförsterei Wolfgang, Gemeinden»«!- Grotz-Auheim.

Am Montag den 21. Dezember 1908, von nachmittags l1^ Uhr ab, sollen im Gemeindewald Groß-Auheim, in der Kantine des Exerzierplatzes

Buchen: 1000 rm Reis 3. Kl., 500 Wellen Reis 3. Kl., Kiefern r 900 rm Reis 3. Kl., 27000 Wellen Reis 3. Kl. öffentlich meistbietend zuin Verkauf ausgeboten werden.

Der betreffende Förster erteilt über das zum Verkauf kommende Holz auf Ansuchen mündlich nähere Auskunft.

So." Ihr Ton hatte etwas Erstaunt-Pikiertes. Gut, dachte sie beleidigt, reden wir also vonDienstver­hältnissen". Und sachlich-freundlich ging sie auf dieses Thema ein.

Gott ja, ich kann mir einen ungefähren Begriff von Ihrer Veränderung machen, Baron . . . Mein Mann hatte ja eine ähnliche Karicre wie Sie . . . Der kehrte schließlich auch ganz gerne wieder zur Truppe zurück . . . Die Tätigkeit im Generalstabe ist eine aufreibende und stellt an Männer von Rang und Ruf die höchsten An­forderungen in bezug auf wisseutschaftliche wie strategische Kenntnisse, an Diskretion, Takt, Treffsicherheit und praktischen Sinn . . ."

Sie protzen ja ordentlich mit Schlagwörtern auf, gnädige Frau . . ." Um seinen ausdrucksvollen Mund lagerte ein lustig-ironischer Zug, bei dessen Wahrnehmen sie errötend stockie.Aber Sie haben recht,, Frau Lila, ich könnte über der Gelehrsamkeit die Praxis verlernt haben und da tut es mir sicherlich gut, durch frische Fühlung mit der Truppe die ernste Schule auch nach außen vertreten zu müssen . . . Denken sie an stillen Winter­abenden zuweilen an mich, güädige Frau, bei sich durch Studieren von Einlauf und Reglement wieder in die Hcercè naschine einarbeitet, in einem reizlosen Kasino von vergangener Herrlichkeit, Klatsch oder dem neuen Schnitt der Mäntel redet, sich unter peinlicher Be­obachtung der Rangordnung in den klcinstädlischen Salons hcr- umdrückt, oder mit den Kindern eines Regimentskameraden Domino spielt . . ."

Lein Spott tat ihr iveh.Warum ermähnten Sie eigentlich nie, daß Ihr Kommando hier zu Eudc gehl, Baron?"

Hätte Sie das interessiert? fragte er nonchalant.

Gewiß, in demselben Grade, wie mich die Ernennung Ihres Vetters Heinrich zum Adjutanten des Ministers nicht interessiert . .

Danke . . . Wären Sic etwa barmherziger mit mir um»