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General-Anzeiger
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Slmtttches.
Eandkreis F)anau. WilmtzchNgen des Königlißen LülldrlltsllUts.
Unter den Schweinen zu Großauheim ist die Schweine- seuche erloschen.
Hanau den 11. Dezember 1908.
Der Königliche Landrat.
V 8196 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.
Unter den Schweinen zu Langendiebach ist die Schweme- seuche erloschen.
Hanau den 11. Dezember 1908.
Der Königliche Landrat.
V 8208 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.___
Stadtkreis Hanau.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Steuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1909.
Auf Grund des § 25 des Einkommensteuergesetzes wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mk. veranlagte Steuerpflichtige in der Stadt Hanau mit Ausnahme der Aktiengesellschaften, der Kommanditgesellschaften auf Aktien, der Berggewcrkschafien, der eingetragenen Genossenschaften und der im § 1 Nr. 5 a. a. O. genannten Konsumvereine aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. bis eiuschl. 20. 3miirl9Ö9 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versickerung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden im Bureau der Steuer-Verwaltung — Marktplatz 14, 1 Treppe hoch — während der Stunden von 10 bis 12^2 Uhr zu Protokoll entgegengenommen.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, hat gemäß § 31 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes neben der im Veranlagungs- und Rechtsmittel- verfahren endgültig festgestellten Steuer einen Zuschlag von 5 vom Hundert zu derselben zu entrichten.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuer-
FeuiHetom
Ueber die WlvMtnffe Wemdenbchs non den ersten AnfiM bis zur Gegelliviirt.
(Fortsetzung.)
Der häufige Wechsel der Schuldiener hatte doch schließlich eine Erhöhung des Schullohnes herbeigeführt. Die erste bekannte Festsetzung ist aus den Jahren 1649 und 50. Der Schullohn betrug hiernach aus der Kirchenkasse 15 Gulden, von der Gemeinde 10 Gulden, von der Genreindeschreiberei 4 Gulden und von jedem Kinde jährlich 1 Gulden. Nimmt man als günstigsten Fall 40 schulbesuchende Kinder an, so betrug das Einkommen der Stelle bar etwa 70 Gulden. Notgedrungen waren im Laufe der Zeit die Barbezüge allmählich gewachsen, wozu nach und nach allerlei Nalurallieferungen (Frucht, Stroh, Holz) gekommen waren. Die Landnutzung ivar größer, die kirchlichen Bezüge aufgebessert worden. Die Festsetzung der Schulbesoldung aus dem Jahre 1720 macht schon einen geordneten Eindruck, die vom Jahre 1753 schließt mit 205 Gulden 11 Albus ab, einschließlich des Geldwertes der Naturallieferungen.
Die Inhaber der Schulstellen hielten jetzt längere Zeit hier aus, die nun zum Segen der Schule mit ihrer Gemeinde verwuchsen-. Die Errichtung einer Freischule war inzwischen auch zustande gekommen. Jeder Nachbar, ob er Kinder hatte oder keine, mußte jährlich einen Ortsgulden geben. Mit 5 Gulden konnte dieser von jedem Nachbar für sich und eins seiner Kinder auf ewig abgekauft werden. Wer dies Kapital nicht bezahlte, mußte ein Stück Land vermachen. Auf diese Weise war die Barcinnahme der Schulstellc geregelter geworden.
In einem Zeitraum von 100 Jahren werden nur drei Schulmeister genannt und zwar von 1723 an Georg Wilhelm Volkmann, nach ihm Johann Henrich Wolf, der noch
Montag den 14. Dezember
erklärung sind im § 72 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Gemäß § 71 des Einkommensteuergesetzes wird von Mitgliedern einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung derjenige Teil der auf sie veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt. Diese Vorschrift findet aber nur auf solche Steuerpflichtige Anwendung, welche eine Steuererklärung abgegeben und in dieser den von ihnen empfangenen Geschäftsgewinn besonders bezeichnet haben. Daher müssen alle Steuerpflichtigen, welche eine Berücksichtigung gemäß § 71 a. a. O. erwarten, mögen sie bereits im Vorjahr nach einem Einkommen von mehr als 3000 Mk. veranlagt gewesen sein oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist eine, die nähere Bezeichnung des empfangenen Geschäftsgewinns aus der Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthaltende Steuererklärung einreichen.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen werden bei der Steuerverwaltung, Marktplatz 14, 1 Treppe hoch, kostenlos verabfolgt.
Hanau den 3. Dezember 1908.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Stadtkreis Hanau.
Dr. Gebeschus. 27365
Bekanntmachung.
Die Lieferung des Ochsenfleisches für die Kleinkinderschule und Kinderkrippe für die Zeit vom 1. Januar 1909 bis 30. Juni 1909 soll im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Der Bedarf beträgt etwa 350 Pfund pro Halbjahr, -
Angebote, mit entsprechender Aufschrift versehen, sind bis zum 19. Dezember 1908 im Zimmer 14 des Rathauses abzugeben.
Hanau den 10. Dezember 1908.
Der Oberbürgermeister.
J. V.: Hild. 27197
Bekanntmachung.
Der Entwurf zum Haushaltsplan der Stadthauptkasse für das Rechnungsjahr 1909 liegt vom 15. Dezember 1908 an 8 Tage lang im Stadtsekretariat, Rathaus Zimmer Nr. 11, zur Einsicht der Gemeindeangehörigen offen. Hanau den 12. Dezember 1908.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 27371 1784 genannt wird und Kaipar Schlingloff, der 1825 in den Ruhestand trat. Er starb am 1. Februar 1836.
Die kleine lutherische Schule, die neben der reformierten — von der seither allein die Rede war — längere Zeit bestand, soll auch nicht unerwähnt bleiben. Die große Mehrzahl der Ortseinwohner gehörte dem reformierten Bekenntnisse an, nur einige wenige lutherische Familien hatten sich nach und nach im Dorfe angesiedelt. Die zur Regierung gekommene lutherische Linie der Grafen von Hanau Lichtenberg hatte die Entstehung einer kleinen selbständigen lutherischen Gemeinde auch in unserem Dorfe begünstigt. In einer Beschreibung unseres Dorfes vom Jahre 1788 heißt es darüber: „Die augsspurgischen KonfessionSvcrwandten haben auch eine Kirche hier; doch gegen jene (die reformierte) sticht sie ab, wie der Dornstrauch gegen eine schlanke Cypresse. Sie war vor 1686 ein eigentümliches Haus des Landesherrn, worin sonst ein Förster gewohnt haben soll. Graf Philipp Reinhard ließ es den Lutheranern zum Gottesdienste einrichten. Im Jahre 1735 reparirle es die Renthkammer zu Hanau. Man gab ihm ein Thürmchen und die lutherischen Gemeinds- glieder versahen cs aus ihren Mitteln mit zwei Glöckchen. Im unteren Stockwerke wohnt der Schulmeister. Oben ist die Kirche oder der Saal, wo der Gottesdienst gehalten und gepredigt wird; auch eine Stube mit einem Ofen für den Pfarrer. Ursprünglich sollte der Pfarrer von Rüdigheim, welchem Niederrodenbach zum Filial anvertraut ist, alle vierzehn Tage daselbst predigen. Gegenwärtig hält er nur alle 6 Wochen eine Predigt im Orte." Auch die Ramen einiger- lutherischer Schulmeister sind bekannt. Ums Jahr 1720 wird Konmd Rauch genannt, der gleichzeitig Zchntschrccher war. Das Haus gehörte der Herrschaft und die dabeistchcndc große Scheuer nahm den herrschaftlichen Zehnten aus unserem Dorfe auf. Alten Leuten ist die Scheuer als Zehnt'cheuer dem Namen nach heute noch bekannt, 1760 und 1766 wird Jnkob Klein erwähnt und 1772 der lutherische Schulmeister Welsch, der auch noch 1798 aufgeführt wird. Erst durch die Union, die im Jahre 1818 die beiden Konfessionen vereinigte,
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Großauheim belegenen, im Grundbuche von da Band 32 Art. 1720, Abteilung I Nr. 1 bis 10 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Parkettbodenfabrikanten Friedrich Schwab in Großauheim eingetragenen Grundstücke:
H 736/552 — 33 qm, Acker, Weinsteingewann auf dem Main, — Reinertrag = 0,06 Mk. —
H 737/554 — 38 qm, Acker, daselbst,
— Reinertrag = 0,09 Mk. — H 749/692 = 4 ar 80 qm, Acker, daselbst,
— Reinertrag = 1,02 Mk. —
H 768/691 — 11 ar 04 qm, Hofraum, Katharinenhüttt, Steinheimerstraße Haus Nr. 28, a) Wohnhaus mit Veranda (E), c) Schlosserwerkstätte (B), d) Maschinenhaus (C),
e) Fabrikgebäude (D),
f) Trockenraum,
g) Fabrikgebäude,
• h) Lagerhalle, Gebäudesteuernutzungswert: zu a) = 270 Mk., zu e) = 180 Mk.,
zu c) = 36 Mk., zu k) — 60 Mk., zu d) = 24 Mk., zu g) — 355 Mk., zu h) = 75 Mk.,
H 769/693 = 21 ar 92 giv, Hausgarten, Weinsteingewann auf dem Main, worauf erbaut: i) Schuppen, k) Waschküche und Baderaum, Gebäudesteuerwert; zu i) — 45 Mk., zu k) = 24 Mk.,
H 550 = 2 ar 88 qm, Hofraum, Weinsteingewann auf dem Main,
H 735/551 = 30 qm, Acker, auf dem Weinsteingewann, — Reinertrag = 0,12 Mk. —
H 734/546 — 45 qm, Acker, daselbst,
— Reinertrag = 0,15 Mk. —
H 547 = 4 ar 30 qm, Hofraum, daselbst,
H 700 = 3 ar 91 qm, Acker, Weinstcingewann,
— Reinertrag = 1,38 Mk. —
(H 550) s , „
(II 547) 1 1- Lagerhaus mit Abtritt (A),
Gebäudesteuernutzungswert: zu 1) = 360 Mk. wovon die Gebäude in der Gebäudesteuerrolle Nr. 334 und die Grundstücke in der Grundsteuermutterrolle Art. 337 eingetragen sind,
erreichte auch die lutherische Schule ihr Ende. Später ist das Haus an einen hiesigen OrtSbürger verkauft worden. Es ist das Haus Nr. 22 in der Nähe des Rathauses (Heinrich Karl Lukas).
Das reformierte Schulhaus, welches man nach dem 30jährigen Kriege erbaut hatte, war infolge der ärmlichen Zeiten sehr mangelhaft ausgefallen. Als durch Aufschwung der Landwirtschaft und Viehzucht (Ochsenmast) für das Dorf bessere Verhältnisse eingetreten waren, erbaute man außer einem Rathaus 71738) ein neues Schulhaus. In der Schulbestallung von 1753 heißt es: „Hat er (der Schuldiener) eine Wohnung in der Hauptstraße, an der Kirche, nebst Stallgebäude und ein Garten, so die Gemeinde in Bau und Besserung zu halten und erst 1750 neu erbaut worden."
Noch nicht 100 Jahre konnte dies Haus seinen Zweck erfüllen. Im Jahre 1834 schrieb der Niederrodenbacher Ortsvorstand in einem Gesuche an das Kurfürstliche Finanz- Ministerium zu Cassel: „Das Schulhaus zu Niederrodenbach genügt ^den Zeitbedürfnissen und den nöthigen mit der allgemeinen Schulverbesserung verknüpften Einrichtungen nicht mehr, weil Raum und zweckmäßige Einteilung desselben ihm mangelt, so daß ein weitläufigter und dabei kostspieliger Bau täglich dringender und nothwendiger wird, welcher indessen doch nicht dem Bedürfnisse ganz entsprechen dürfte. Die Gemeinde würde daher statt dessen vorziehcn ein bereits gebautes und in Raum und Einrichtung den Bedürfnissen der Schule entsprechendes Haus zu kaufen und sich jenes alten entäußern, wenn ein solches Haus in Niederrodenbach billig zu verkaufen und zu acquiriren wäre.
Der Zufall scheint dieselbe in diesem Vorhaben zu begünstigen, da es bei der neuern Forstverwaltungs-Einrichtuna wabrscheinlich ist, daß die gnädigster Herrschaft zustchende dermalen leerstehende Obcrförsterswohnung zu Niederrodenbach entbehrlich werden dürfte und Kurfürstliches Hohes Ministerium deßhalb vielleicht geneigt wäre, diese Behausung käuflich abzugeben."