Erstes Blâ
Hanauer K Anzeiger
«■«IW 1,60 Mk., lâatlich «0 Wz., fk a* âi»« «foimettw rü be® b«r<ss«ü>nl P-ßausjchi«-, Di« «WjÄae Nunnn« teilet 10 W^
Gentkal-AMiger
Ei»râck»»gSg«Lühr 1
Du iM^nteu WiaU »ba »ata «â 81 HG
N»»â»»dr»L u#b Salas d« Buchdruck««! »d »««!«. «, Soifeaöoufti in Hauau.
AMcher Srzm ßr ÄsA- «Ä ZisUttis Mm
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
$L 290 Fernsprechanschlich Nr. 605.
Lie ieutigeNurMtt umfaßt Mn LUntttWWktt
14 Seiten.
Slmtiiches.
Stadtkreis l^anau.
Bekanntmachung.
Der auf den 26. d. Mts. — 2. Weihnachtsfeiertag — fallende Wochenmarkt wird auf Donnerstaa den 24. d. Mts. verlegt.
Hanau den 10. Dezember 1908.
Städtische Polizei-Verwaltung.
Der Oberbürgei meister.
I. V.: Hild. 27129
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Damentäschchen (Inhalt: Taschentuch, Portemonnaie mit 19 Pfg. und 2 alte 20 Pfg.-Stücke), 1 silbernes Kollier mit Anhänger (Herz), 1 Portemonnaie mit einigen Konsummarkeu.
Verloren: 1 Tranring (gez. 24. XII. 98 B. D.), 1 kleines braunes Portemonnaie mit etwa 3 Mk., 1 Bernsteinhaarnadel.
Zugelaufen: 1 dunkelgrauer deutscher Schäferhund m. Geschl.
Hanau den 11. Dezember 1908.
politische RunM6-au.
Landtags - Anpelesienheiten. Die Geschäftsord- nungskommission des Abgeordnetenhauses beriet gestern über den Antrag des Abg. Borgmann und Gen., die Staatsregierung zu ersuchen, die Strafhaft des Abg. Dr. Liebknecht während der Sitzungsperiode nufzuheben. Nach eingehenden Beratungen, insbesondere auch nach Erörterung der Bedeutung und der Entstehungsgeschichte des Art. 84 der preußischen Verfassungsurkunde gelangte die Kommission zu einem ablehnenden Beschlusse.
Zum Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Geh. Oberregierungsrat Offenberg ernannt worden, der an die Stelle des Ministerialdirektors Kirchhoff tritt. Direktor Ossenberg steht im Alter von 52 Jahren. Er ist, wie die „Vossische Zeitung* mitleilt, 1878 als Referendar des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm in den preußischen Staatsdienst getreten, wurde im Januar 1884 Gerichtsassessor und trat bald darauf aus dem Justizdienst aus und ging zur Stacusciscubahuverwallung über. Er war zuerst ständiger Hilfsarbeiter bei dem Eisenbahnbetriebsamt in Münster, wurde 1886 nach Köln versetzt und kam 1889 an das Eisenbahn- ietriebsamt in Saarbrücken, wo 1890 er Regierungsrat wurde, 1895 wurde er in gleicher Stellung an die Eisenbahnbirektion in Köln versetzt, wurde aber bereits im Oktober 1896 Geh. Regierungsrat und Vortragender Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, wo er von Anfang an in der Finanzabteilung beschäftigt wurde. Seit 1899 war er Geh. Oberregierungsrat.
Der oldenbvrqifche Landtag beschloß eine Aenderung des Staatsgrundgesetzes, wonach die Einführung des geheimen allgemeinen direkten Landtagswahlrechtes erfolgen kann.
Oesterreich-Uttgarn erklärt sich Rußland gegenüber mit der Diskussion der Einverleibung Bosniens und der Herzegowina auf der neuen Balkan-Konferenz einverstanden.
Der Etatsvorschlag für das Jahr 1909, den der Finanzminister gestern im österreichischen Abgeordnetenhaus unbrachte, ist um 154 Millionen Kronen höher als der des Vorjahres.
Der Präsident von Venezuela, Castro, ist in Europa angekommen und auf dem Wege nach Bordeaux in Santander gelandet.
Oesterreich am Ende seiner Gednld.
Köln, 10. Dezbr. Der „Köln. Ztg." mirb aus K o n- jt a n l i n v p e l gemeldet: Auch heute besteht noch keine Aussicht auf Aufhebung der Sperr e. Trotz verschiedener Zusagen wird die Pforte cs keinesfalls wagen, ernstlich gegen die Veranstalter der Sperre vorzugehen, oder die Last- .räger im Zollhause zu entlassen. Heute bestehen Anzeichen, daß die "Geduld Oesterrc ich - U n g arn S zu End e zu gehenGdroht. In nicht ferner Zeit wird ein U l t i m a t u m an die Pforte erwartet, dem zunächst der Abbruch der diplomatischen Beziehungen,
Freitag den 1L Dezember
sodann unzweideutige militärische Schritte folgen werden.
Ans den Kommissionen.
Die Weinkommisston des Reichstags verhandelte gestern über den § 17, betreffend die Einführung der Buchkontrolle. Ein Antrag Dr. Blankenhorn (Ratl., Baden) will die Verpflichtung nur für den Weinhandel einführen, während die Regierungsvorlage die Verpflichtung auch demjenigen auferlegt, der Wein herstellt. Ein Antrag Stauffer (Wirtsch. Vg., Pfalz) verlangt, daß die Buchführung sich auch darauf erstrecken soll, welche Meinbergsflächen der Betreffende abgeerntet hat. Dem ersten Antrag stimmt der Regierungsvertreter zu; gegen den Antrag Stauffer führt er aus, daß ohnehin eine Weinbanstatistik ausgenommen werden soll; man möge die Buchung nicht mehr komplizieren als absolut nötig sei. Gegen den Antran Biankenhorn wird von anderer Seite angeführt, daß man den Haustrunk mittreffen müsse, um nicht Kontrollentziehungen zuzulassen. In manchen Gegenden sei es durchaus üblich, daß z. B. Geistliche und Lehrer einen schwungvollen Weinhandel treiben. Dem wird entgegengehalten, daß hier durchaus Gewerbs- mäßigkeit vorliege. Es soll übrigens versucht werden, den Begriff genau zu definieren. Natürlich sollen auch die sogenannten Heckenwirtschaften getroffen werden. Die ChampagnerFabricken fallen nach der Erklärung der Regierung selbstverständlich auch unter die Bestimmungen des Gesetzes. Der § 17 wird schließlich mit den beiden Anträgen'angenommen. § 18 enthält die Verpflichtung zur Inhaltsangabe bei Weingefäßen, in denen, obgleich sie sich in einem Weinkeller befinden, andere Getränke als Wein oder Traubenmost verwahrt werden. Durch Annahme eines Antrages Schellhorn (natl., Pfalz) wird das auch für den Haustrunk vorgeschrieben. § 19 enthält die Bestimmungen über die Sachverständigen im Haupiam!. Die PMrnMM her Regierungsvorlage lautet: „Für die am Weinbau wesentlich beteiligten Gegenden und für Orte oder Bezirke, in denen Weinhandel in erheblichem Umfange stattfindet, sind zur Unterstützung dieser Behörden Sachverständige im Hauptberufe zu bestellen; inwieweit dies im übrigen zu geschehen hat, bestimmen die Landeszentralbehörden im Einvernehmen mit dem Reichskanzler. Abg. Hormann (Fr. Vg., Bremen) beantragt, Sachverständige im Hauptamt nur für die am Weinbau beteiligten Gegenden zu bestellen, wogegen die Abg. Stauffer (Wirtsch. Vg.) und Dr. Roesicke (Kons., Pfalz) sie für alle am Weinbau und Weinhandel beteiligten Gegenden des Reiches vorgeschriebeu haben wollen. Ein Antrag Baumann (Ztr., Unterfranken) geht noch weiter; er will die Sachverständigen. im Hauptamt für das ganze Reich. Der Regierungsvertreter führt aus, daß schon eine Anzahl hauptamtlicher Kontrolleure in den Hauptweinbaugebieten vorhanden sei. Aber es ist nicht genügendes geschehen. Mit der ehrenamtlichen Kontrolle ist nichts getan. Der Antrag Baumann empfehle sich nicht, da man dann einem Beamten, um ihn zu beschäftigen, einen viel zu großen Bezirk zuweisen müsse. Unter Umständen sei die Kontrolle in den Händen der Nabrungsmittelpolizei in besserer Hut. Der Befürworter des Antrages Hormann bemerkt dazu, daß das gerade dafür spreche, die Kontrolle auf dem Weinbaugebiete zu beschränken. Uebrigens brauche man die Bezirke nicht gerade so groß zu fassen, da dem Beamten sehr wohl noch andere amtliche Kontrollfunktionen übertragen werden könnten. Von einer Seite wird scharf ausgesprochen, ohne Annahme des Antrages Baumann sei das Gesetz für weite Kreise unannehmbar. Der Direktor im Reichsamt des Innern Dr. v. Joncguieres betont demgegenüber, daß hier möglicherweise ein Konflikt zwischen Regierung und Reichstag entstehen könne. Es handele sich nicht, wie von süddeutscher Seite angenommen wurde, um Vorschläge der preußischen Regierung, sondern des Bundesrats. Preußischerseits sei man sehr weit entgegengekommen. Der Antrag Banmann wird mit allen gegen 3 Stimmen angenommen und damit der § 19. Darauf vertagte sich die Kommission über Weihnachten auf den 13. Januar.
mb. Die Finanz- und «teuerkomutissio» des Reichstages setzte gestern die allgemeine Aussprache über die Fehlbeträge fort. DaS Zentrum hat den Eindruck gewonnen, daß der Etat die Ausgaben möglichst hoch, die Einnahmen möglichst niedrig erscheinen lassen wolle. Dem widerspricht der'Schatzsekretär und sein Unterstaatssekretär. Sie verteidigen die vorsichtige Ausstellung des Etats. Man habe früher die Einnahmen der Post erheblich überschätzt und auch die Erbschaftssteuer habe nicht den erwarteten Betrag geliefert. Von konservativer Seite tritt man dem entschieden entgegen, der Kommission die Aufgabe einer künstlichen Herabsetzung des Fehlbetrages zuzuweisen. Von national- liberaler Seite wird der Voranschlag der Einnahmen aus dem Bankwesen mit 34 Millionen als zu hoch angesehen, und die Wirtschaftliche Vereinigung ist überhaupt der Meinung, daß das Reichsschatzamt sich von einem zu großen Optimismus bei seinen Ausstellungen leiten lasse. Die Vertreter der Freisinnigen rechnen auf eine Steigerung der Einnahmen und nehmen einen Vorschlag der Reichspartei, den Betrag für den Witwen- und Waisenfonds nach der lex
Fernsprechanschlusj Nr. 605. 1908
Trimborn zu fixieren, in Erwägung. Unter dem Widerspruch des Schatzsekretärs wird von konservativer Seite auf den bei verstärkter Silberausprägung zu erzielenden Münzgewinn hingewiesen. Die allgemeine Aussprache wurde heute nicht zu Ende geführt. Die nächste Sitzung der Kommission findet am 12. Januar statt.
mb Die Kommission für die große Gewerbenovelle führte gestern die Beratung des § 120e fort: Strafbestimmungen gegen Arbeiter, die gegen Bundesvorschriften verstoßen. Es wird bei Uebertretungen Geldstrafe bis zu 300 Mk. vorgesehen. Die Sozialdemokraten beantragen völle Streichung oder Milderung der Strafbestimmungen. Der Regierungsvertreter widerspricht jeder Milderung. Eine Reihe von Unfallverhütungsvorschriften erfordert lediglich die Beachtung der Arbeiter, nicht der Unternehmer, und die Arbeitgeber haben vielfach, um nicht Streitigkeiten mit den Arbeitern zu bekommen, den Erlaß von Strafvorschriften in ihren Arbeitsordnungen abgelehnt. Das Zentrum beantragt, daß die Polizeiverodnungen von der Zustimmung des Gewerbeinspektors abhängig gemacht werden; ferner eine Beschränkung der Höchststrafe im UebertretungSfall auf 6 Mk. Die Zentrumsanträge werden angenommen und weiter unter dem Widerspruch von feiten der Rechten und der Nationalliberalen eine Bestimmung eingefügt, die die Aushängung eines Abdrucks oder einer Abschrift von Vorschriften in der Muttersprache der im Betriebe schäftigten Arbeiter anordnet. Die Uebertretungen sollen nur strafbar sein, wenn es sich um Vorschriften zum Schutze von Leben und Gesundheit handelt. — Die Kommission vertagte sich dann über Neujahr.
Hus ban au Stadt und Hand
Kanan, 11. Dezember.
Die Zeit vor dem Feste.
Zu einer echten und rechten Vor-Wechnachtsstimmung wollte es in der letzten Zeit nicht kommen. Das neblig-trübe und regnerische Wetter, das die Gemüter bedrückte und die Luft mit dickem Dunst erfüllte, war Schuld daran. Es konnte nicht wunder nehmen, daß in jenen trüben Tagen die Damenwelt, die für Nässe von oben und Nässe und Schmutz unten wenig Sinn hat, sich abgeneigt zeigte, schon jetzt den Weihnachtsmann aufzusuchen, der in Hunderten von abends strahlend erleuchteten Läden alle Herrlichkeiten seines Wunderreiches in Hülle und Fülle zur Schau gestellt hat. Natürlich waren seine getreuen Gehilfen, die Ladeninhaber, wenig erbaut davon ; hatten sie doch an sich schon genug zu klagen über die schlechten Zeiten, und nun kam zum Ueberfluß noch dieses gar nicht weihnachtliche Scbmudderivetter und verdarb ihnen das Geschäft. Doch zum Glück wird der Himmel noch rechtzeitig ein Einsehen haben, sodaß man bestimmt erwarten darf, daß der Geschäftsverkehr jetzt einen bedeutenden Aufschwung nehmen wird. Sehr erfreulich wäre es überhaupt, wenn alle, die ein Wörtlein mit dem Weihnachtsmann zu sprechen haben, dies nicht bis zur letzten Stunde a u f s ch i e b e n wollten ; denn erfahrungsmäßig leidet bei allzu starkem Andrang nahe vor dem Feste die glatte Abwickelung des Verkehrs großen Schaden. Auch im eigenen Interesse der Käufer liegt cs, so früh wie möglich für das Fest einzukaufeu, wo die Auswahl noch größer und der Kaufmann noch in der Lage ist, den einzelnen Wünschen mehr Rechnung zu tragen. Wie schon angedeutet, haben die Hanauer Ladenbesitzer, von denen es viele an Umsicht, Wagemut und geschäftlicher Tüchtigkeit mit jedem weltstädtischen Unternehmer aufnehmen können, auch in diesem Jahre der Gaben reiche Fülle in ihren Verkaufslokalen und Schaufenstern verschwenderisch ausgebreitet. Für den verwöhntesten wie den weniger wählerischen Käufer, für den Luxusbedarf des Reichen und d'e bescheidenen Ansprüche der einfachen Frau bietet sich hier Gelegenheit zur Befriedigung aller Wünsche, die für Weihnachten zur freundlichen Beachtung empfohlen sind.
* Deutliche Briefaufschriften. Seit Jahren bemüht sich die Postverwaltung, das Publikum mit Hilfe der Presse und durch sonstige Einwirkungen zu richtiger, deutlicher und vollständiger Abfassung der Briefaufschriften und zur Angabe des Absenders auf den Sendungen zu veranlassen. Auch die Schulen sind mit dankenswertem Eifer auf diese Anregungen eingegangen und haben die Anfertigung von Briefaufschriften in den Untereichtsplan ausgenommen. Man sollte meinen, daß diese Bemühungen endlich von Erfolg begleitet sein müßten und daß die Zahl der unanbringlichen Postsendungen abnähme. Aber weit gefehlt, gerade bai Gegenteil ist der Fall! Wie uns mitgeteilt wird, sind binnen Jahresfrist im Reichsposigebiet 1 978 250 Postsendungen endgültig unbestellbar geblieben und haben durch Feuer vcrnich- tet werden müssen. Welche Unsumme von Aerger und Verdruß hätte erspart werden können, wenn der Absender ans