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Mittwoch
9. Dezember
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Ein weiteres wohlgecigneies Mittel gab Professor Adolf Wagner an, der Mann, der trotz seines bohen Alt-rs immer voran ist, wenn es der deutschen Sache gilt. Er forderte die deutschen Studenten auf, in viel grösserem Umfange als bisher in Prag und an den anderen Universitäten Oesterreichs zu studieren. Dieser Anregung kann nur beigepflichtet werden. Wenn deutsche Studierende in größerer Zahl an die österreichischen Hochschulen gehen, so wird niemand darin eine Herausforderung der nichtdeutschen Nationalitäten des Nachbarlandes erblicken können; es studieren ja doch auch an den deutschen Universitäten und technischen Hochschulen zahlreich« Slaven aus Oesterreich und Rußland. Die Wissenschaft hat den Grundsatz der Freizügigkeit und ebenso wie deutsche Studenten nach Genf, Lausanne und Grenoble gehen, können sie auch in Prag, Innsbruck oder Graz studieren. Damit wird unzweifelhaft die Sache des Deutschtums nicht nur von den Universitäten, sondern auch in den betreffenden Städten überhaupt gefördert werden. Selbstverständlich sollen und werden die reichsdeutschen Studenten sich jeder herausioldernden Tätigkeit enihalten ; ihre bloße Anwesenheit wird schon dem Deutschtum zugute kommen.
Wenn so die deutsche Studentenschaft in besonnener unb verständiger Weise zu der Erhaltung und Kräftigung des Deutschtums im Nachbarlande beiträgt, so wird sie ihrer Aufgabe gereckt werden, ohne die schädliche Nebenwirkung, daß die politischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern gelockert werden.
Die sogenannten Meßanlente des Ärgerlichen Gesetzbuches.
Von Dr. U.
Äußer dem eigenhändigen und gemeinschaftlichen Privattestament kennt das Gesetz noch als eine weitere Testamems- form das öffentliche Testament. In der Regel wird ein solches Testament vor enem Richter oder einem Notar errichtet. Diese Testamentstorm soll aber aus den nachfolgenden Erörterungen ausschrideii, da sie allgemein bekannt sein dürfte.
Das Gesetz hat nun in weitgehendster Erkenntnis der Bedürfnisse des täglichen Lebens noch einige andere Testaments- formen zugelassen, die sogenannten außerordentlichen oder Nottestamente.
An erster Stelle sei das sogenannte „Dorftestamcnt" er= wähnt. Die Bezeichnung „Dorfiestament* ist nicht ganz korrekt, sic hat ihren Grund in dem Wortlaut des § 2249 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem dem Erblasser das Recht eingeräumt wird, ein Testament vor dem Vorsteher der Gemeinde zu errichten, wenn zu besorgen ist, daß er früher sterben werde, als die Errichtung des Testamentes vor einem Richter oder einem Notar möglich ist. Die Benennung „Dornestament" beruht auf dem Umstand, daß derartige Fälle naturgemäß meistens in ländlichen Bezirken vorkommen. Als Gemeindevorsteher ist demnach nicht etwa nur der Landbürgermeister oder der Dorfschulze zu verstehen, als solcher gilt vielmehr auch das Stadtoberhaupt. Letzeres wird allerdings nur in seltenen Fällen in die Lage kommen, bei einem solchen Testament mitzuwirken.
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit dieses Testamentes bestehen zunächst darin, daß ein Richter oder ein Notar am Ort nicht vorhanden oder daß der vorhandene illisächlich oder rechtlich an der Ausübung seines Amtes verhindert ist, und ferner, daß der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments in der öffentlichen Form möglich ist, d. h. also, wenn das rechtzeitige Eintreffen des Richters oder des Notars fraglich ist, während der Gemeindevorsteher zur Stelle ist und schnell herbeigeholt werden kann.
Als Urkundsperson wirken der Gemeindevorsteher und zwei Zeugen; sie müssen bei Vermeidung der Nichtigkeit des Testaments während der ganzen Verhandlung zugegen sein. Das Testament wird vom Erblasser in der Weise errichtet, daß er dem Gemeindevorsteher eine Schrift überreicht mit der Erklärung, daß diese seinen letzten Willen enthalte, oder dadurch, daß er seinen letzten Willen mündlich vor den Ur- kundSperionen erklärt. In dem über die Verhandlung auf» zunehmenden Protokoll ist die Besorgnis fcstzustellen, daß die Errichtung des Testaments vor einem Richter oder einem Notar nicht mehr möglich gewesen war. Wird dies unterlassen, jo ist das Testament nichtig.
Auch Ehegatten können diese Testamentsform wählen, wenn sie in einem gemeinschaftlichen Testament ihren letzten Willen kundgeben wollen. In diesem Falle genügt es, wenn die Besorgnis des alsbaldigen Versterbens nur hinsichtlich eines der Ehegatten zutiifft.
In § 2250 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die Bc- siimmungen über das sogenannte Nottestament i. e. S. enthalten. Hiernach kann derjenige, der sich an einem Orl auf- hält, der infolge des Ausbruchs einer Krankheit oder infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, daß die Errichtung eines Testaments vor einem Richter oder vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, ebenfalls in der oben geschilderten Weise ein Testament vor dem Gemeindevorsteher errichten ; auch kann er seinen letzten Willen mündlich vor drei Zeugen erklären. In dem letzteren Fall muß ebenfalls über den Hergang ein Protokoll bei Vermeidung der Nichtiakeit errichtet werden. Ob die Absperrung durch den Ausbruch einer Krankheit oder durch sonstige außerordentliche Umstände, z. B. durch Naturereignisse, Aufruhr oder kriegerische Ereignisse, welche den Verkehr hindern, bewirkt ist, ist gleichgültig. Da der bezeichnete Notstand, der die Voraussetzung bei Anwendung des § 2250 bildet, in der Regel eine offenkundige, unbestreitbare Tatiache sein wird, bedarf es seiner Feststellung im Protokoll nicht.
Ais drittes und letzies außerordentliches Testament kennt das Bürgerliche Gesetzbuch das Seetestament § 2251 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Personen, die sich während einer Lkereise an Bord eines deutschen, nicht zur kaiserlichen
Manne gehörenden Fahrzeuges ausserhalb eines inländücken Hafens befinden, können ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Z ugcn errichten. Auch hier muß bei Vermeidung der Nichtigkeit ein Protokoll über den Hergang der Errichtung aufgenommen werden.
Diese Testamente sieben den richterlichen und notariellen Testamenten im wesentlichen gleichwertig zur Seite. Eine Minderung ihrer Wirkung liegt aber darin, daß die Gültigkeit dieser Testamente auf drei Monate beschränkt ist. Stirbt nämlich der Erblasser später als drei Monate nach der Errichtung des Testaments, io gilt das Testament ohne weiteres als nicht errichtet. Diese Vorschrift steuert erheblich der Gefahr des Mißbrauchs dieser Gesetzesbestimmungen.
In diesem Zusammenhang mag noch das Mililärtesta- ment erwähnt werden. Erleichterungen sind geschaffen für die Kriegszeit und die Zeit eines Belagerungszustandes, in dem die Truppen ihren Standort veilassen haben. Begünstigt werden alle im aftinen Heer befindlichen Perionen, die unter dem Militärstrafgesetzbuch stehen. Weiterhin sind privilegiert die zur Besatzung eines in Dienst gestellten Schiffes der kaiserlichen Marine gehörenden Personen, so lange das Schiff sich außerhalb eines deutschen Hafens befindet. Das Reichs- militärgesetz (§ 44) kennt drei Testamemsformen:
1. das eigenhändige unb unterschriebene Testament (Angabe von Ort und Datum sind dabei nöiig);
2. Unterzeichnung einer von einem anderen geschriebenen Erklärung in Gegenwart ron zwei Zeugen oder eines Offiziers ober eines Auditeurs;
3. mündliche Erklärung deS letzten Willei's in Gegenwart von zwei Zeugen vor einem ©ifiner ober Auditeur. Dieser nimmt ein Protokoll auf, verliest es und unterschreibt es mit den Zeugen.
Kurzer Getreide-Wochenbericht der Preisberrchtsstette des Derrtschen Landwirt- schaftsrats vom 1 bis 7. Dezember 1908.
Das milde Wetter während der zweiten Novcmberhälfte hat den Landwirten Gelegenheit geboten, noch einen Teil der rückständigen Weizennus'aal zu erledigen. Seit einigen Tagen herrscht aber wieder Frost, der wegen der meist schwach entwickelten Saat um so ernstere Befürchtungen eimecft, als eine Schneedecke zur Zeit nicht vorhanden ist. In Nordamerika übten ähnliche Verhältnisse einen befestigenden Einfluß auf Stimmung und Preise. Andererseits hing eine Erhöhung der argentinischen Offerten, von denen England diesmal in stärkerem Maße Gebrauch machte, mit Meldungen zusammen, wonach die im Zuge befindliche Ernte durch Regen verzögert und geschädigt worden sei. Alle diese Umstände bewirken, daß dem mäßigen Weizenangebot an den deutschen Märkten vermehrtes Interesse enigegengebracht wurde, zumal Bezüge vom Auslande nur zu wesentlich höheren Preisen zu bewerkstelligen sind. Im Likferungsgeschäft standen dem gleichzeitig hervonretenden Kauf- und Deckungsbedürfnis Abgeber sehr vorsichtig gegenüber; besonderes Interesse bestand für Dezember, der seit der Vorwoche um 4VF Mk angezogen hat. während Mailiefernng einen Fortschritt von 3'/, Mk. aufweist. Auch Roggen, dessen Absatz allerdings soivohl im Julaude, sowie auch 311m Export zu wünschen übrig läßt, war in den letzten Tagen nicht mehr so stark angeboten, so daß sich die Preise gut zu behaupten vermochten. Lieferungen, anfangs durch Begleichungen gedrückt, erholten sich, als die Andienungen bei Mühlen und Händlern Ausnahme gefunden hatten. Der Schluß war fest, für Dezember 4* 2 Mk., für Mai 33/t Mk. höher. Hafer hatte an der allgemein bemertbaren Festigkeit nur geringen Anteil, da der Absatz immer noch, wenig befriedigt. Beachtung fanden gelegentlich die knapp angebotenen feinen Qualitäten und auch bessere Mittelware, während geringe Sachen über Bedarf vorhanden und schiver verkäuflich sind. Immerhin zeigt Lieferung gegen vorigen Schluß eine Besserung von */a bis 3/i Mk. Das Braugerstengeschäft liegt bei gut behaupteten Preisen für seine Ware still; geringere Dualitäten finb billiger und vernachlässigt. Die Forderungen für russische Futtergerste haben sich wenig verändert. Im Maigeschäft beschränkt sich das Interesse auf greifbare Ware; für spätere Lie'erung besteht wenig Unternehmungslust. — Es stellen sich die Preise für iuländ. Getreide am letzten Markttage in Mk. pro 1000 kg wie folgt:
Weizen Roggen .^afer Königs'erg 208 (-2 ) lOS1/*'^1‘/2) 152' (—4 ) Danzig 215 <4-3 ) 16442(41 ) 164 (+4 ) Stettin 203 (+1 ) 166 (—1 ) 160 (-1 ) Posen 205 (+2 ) 164 (- ) 158 (— ) Breslau 204 (4-3 ) 170 (41 ) 158 (— ) Berlin 211 ( + 4 ) 170 (42 ) 175 (41 ) Magdeburg 205 (4 2 1 168 (— ) 174 (— ) Halle 204 (4 2 ' 174 (— ) 172 (— ) Leipzig 201 (41 ) 170 (-1 ) 167 (— ) Braunschweig 202 (41 ) 170 (— ) 175 (— ) Rostock 201 (4-2 ) 161 (-4 158 (- ) Hamburg 208 (4 6 ) 169>/3(41/> ) 172 (41 ) Kiel 200 (4-2 ) 170 (— j 160 (— ) Hannover 205 (42 ) 168 (—2 ) 174 (-s-4 ) Düsseldorf 210 (4-2 ) 176 (41 ) 166 (+1 ) Köln 205 ( + 2*/.) 172i/i(— )172ll3(- ) Frankfurt a.M.20lE/sl z 2 ) 175 ( — 5 j 172’/a( - 242) Mannheim 220 (4 5 ) 1724a' — ) 17244 4 2‘/i) Straßburg 215 (— ) 1824a( — ) 185 (— ) Stuttgart 222'/-' l 2' 2) 185 (— ) 175 (— ) München 221 (4 2 ) 174 (-1 ) 169 (-2 )
Weltmarktpreis: Weizen: Berlin Dez. 213 (44.501, Mai 216.50 (4 3.50), B„dapcst April 221.95 (—1.03), Paris Dezember 184 50 (—0.50), Liverpool März 176.45 (41.45), Chicago Dez. 162.80 (4 2.80), Rogaen: Berlin Dezbr. 173.50 (4 4 50), Mai 183 25 ( 4 3 75), Hafer: Berlin Dezember 163.75 (4 0.75), Mai 167.50 (4 0.75) Mark. .
Bandet Gewerbe und Verkehr.
Eberlachsche fvinanzaefchäfte. Zu der Eberback- Affäre bemerkt das „Berliner Tagebl.": Noch sind nickt alle die in Frage kommenden mehr ober minder verwickelten Finanzgeschäfte geklärt, doch sind in den letzten Monaten bereits manche ganz unglaubliche Ueberoorteilungen des Eberbach zutage getreten. Dass manche Bankfirmen 15 bis 16 Prozent Zinsen sich zahlen ließen, mag angesichts des Risikos und der an und für sich abnorm hohen Zinssätze des vergangenen Jahres noch hingehen; ausseordentlich bedenklich ist dagegen schon ein Fall, in dem eine Banksirma die Effekten- ankäufe und -Verkäufe für Eberbach stets 5 Prozent über resp. 5 unter Tageskurs audiübrte. Den Gipfelpunkt be^ Unzulässigen aber erreicht die Berliner Bankfirma O. n. R., die sich anheischig machte, gegen eine Vergütung von Mark 25 000 leihweise Mk. 100 000 Aktien der' Admirals- canenbadgesellschan, welche die Ebervachschen Pläne in der Generalversammlung des Unternehmens stürzen sollten, her- bcizuschassen. Eine in Verbindung mit Wuchergeschäften des öfteren genannte Persönlichkeit hat inzwischen annähernd '/, Million Mark wieder berausgegeben.
Hus aller Mett.
Ein irrsinniger Lokomotivführer. Der Führer des von Lemberg nach Stryi abgelasseuen Güterzuges wurde während der Fahrt plötzlich irrsinnig. Er warf den Heizer auf den Bahnkörper; der Zug konnte nur mit grosser Mühe ausgefallen und ein größeres Unglück verhütet werden.
Die brennende Schauspielerin. In einer Aufführung des Weihnachtsmärchens „Adolar und das Tausendschönchen" im Baseler Jnterimèthcaters kam ein Schauspieler mit einer brennenden Fackel in Berührung mit den Kleidern der jugendlichen Naiven Fräulein Fiala, die die Hauptrolle spielte. Die Kleider fingen Feuer, und schwer verletzt musste die Schauspielerin ins Spital gebracht werden.
Das Opfer eines Leoparden. Nach einer Meldung aus Muansa wurde der bekannte Pflanzer Emil Sober das Opfer eines Leoparden. Er hatte sich zum Vie kauf nach Muansa begeben. Auf der Reise dorthin wurde er von einem Leoparden angefallen, auf den er mehrere Schüsse ab= feuerte, ohne ihn jedoch tätlich zu.verwunden. Der Leopard gewann dadurch die Oberhand und brachte seinem Gegner so schwere Wunden bei, daß der Unglückliche bald darauf starb. Herr Sober war über 10 Jahre in Usambara in er» folgreichster Weise zum Wohle des Landes tätig.
Wteibnacbtsbitte.
Ehre sei Gott in der Höhe! beginnt es schon in unserem Hause zu klingen, unb der Klang soll mächtig nachziitern in unseren Herzen für lange Zeit. Er soll nachklingen in vielen Herzen der lieben Mitchristen, die uns am schönen Christfest besuchen ober von uns hören.
— In nn'crem lieben GodeSheim rüsten wir auch wieder für das hohe Fest, das uns in kältester Zeit so sehr erwärmen soll durch bett höchsten Liebesbeweis unseres Vaters im Himmel. Für unsere große Anstallsfamilie, die über 150 Personen umfaßt, möchten wir auch in diesem Jahre wieder den Weihnachtstisch decken. —
Durch die Teurungsverhältnisse verursacht, zieht sich ein immer größer weidender Fehlbetrag, jetzt schon über 20 000 Mark, durch unsere Rechiinngen. Daher können wir selbst nichts schaffen und bedürfen dringend der Hülfe unserer lieben Mitmenschen.
Der liebe Vater im Himmel bat seit Jahren für unsere vielen, vielen Kinder gesorgt und ihnen die Herzeil hilfsbereiler Menschen zugewendet. Wir hoffen daher auch dicsnial aus die Hülse der lieben Nächsten und bitten um Gaben für den Wcihnachistisch unserer armen Kinder.
Allen lieben Vèilchristen, bic unterer freundlichst gedenken, wünschen wir in herzlicher Dankbarkeit ein fröhliches und gesegnetes Weihnachtsiest!
Godesberg a. RH., Advent 1908.
Für den Vorstand
des Ev. Diasvora-Waiienhauses „Godesheim"
H. K ü hier, Hausvater.
Vereins- n. Zer *nü rtn^ia hrichten
für Mittwoch den 9. Dezember.
s'o. Männer- 11. Muchin isnerein: Unterfaltunq ((Juang. VsreinshauS.)
Turn emeinde: IC end-i 9 — 10 Ufr: Turnen der MänuerabteUung.
Tnrii- it. Acchttlub: Von 8 ’/j —10 Uhr Fechten; von 9—10 Uhr- Turnen brr M mner-ibttiinnq.
Turnverein Abends von 8—10 Uhr: Turnen der Mäunera^teilniig. Deutschnut'vnuter Hcindlunqsoehilien-Verbaud, Ortsgruppe Hanun, Ber> einsabend im „Rotei Riesen'.
ttcnlfm innischer Verein Hannu: Peremsabend im Restaurant Mohr, i^esangverein „Kermania": Singstunde im „Iöwennärrcken". Ecsangverein „Tonblüibe": Singstunde in der „Stadt Bremen".
Ruana. ’ r enerverein Singstunde im Bereinswkat (Pargdeplap Nr 1). National - S cuographenverein: Uedinigsstunde für die Prakliter-Abteilung Eokel: „Zur «rohen Krone").
Esperantisten Gruppe Abends 9 Uhr: Versammlung und Gratisunter» richt in der ilsperanto-Sprache in der „Eemralhglle".
Gabelsberger Stenographen - Verein (Lokal: ./Frankfurter Bau", Eingang Li' denstrasie): Abends von 9 — 10 Uhr: Uehungsslunde: Redeschrift.
Verein der Hochsvessarifreuiide Ro Henbuch, Abteilung Hanau: Vereiiis- abend im „Restaurant Rats'eller".
Kanmcheuznchl-Beiet» Hanau: Zusa-umenkiiiif« im „Schützeuhos". ZimmerstupengclMchgst „Pairvmasche"; Schiessen.
Kegel-Klub „Hanovm ‘; Gasthaus „,»r guten Quelle". Schützenverein „Tell" mr „Wiener Svive": Schienen. Fimnieruuiiengesellschglt „zur schönen Aussicht"«Kesselstadt: Schieben, "aufmänuischek Verein Frankfurt: Vereiusnbeud in der Brauerei Orschler. Deutscher Bankbeannen-Vereiu e. V., Ortsgruppe Hanau: Bereiusabend stanram „Earlsbergim Re".
Erster Hanauer Fussball-Klub 1893; Klubabend im Hotel „zur Post". Hanauer Schnpcnverein: Vereinsabend im Restaurant Mohr, elellschaft „Treu beim ?Ihen": Vereinsamend (Brauerei Orschler). Kegelaelellschaft „(hr wackelt": Kegelabend „zur guten Quelle". Hanauer Radsvor: 1895; Vereins abend in der „Stadt Bremen".
9 Uhr-Slammüsch-Klub .Konkordia" im .Deutschm HauS"