Drittes Matt.
Hanauer H Anzeiger
««tajShrlich 1^0 Mt., Eâch 60 N«., sie m* wâiüge Ab»mi«n« mit best betttfjeUeu P»siauffHt«G, EU f"*j^”* Shuenwt kega 10
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Gcncral-Anzeiger
Amtliches GkM fit Stabt* un) fanikrtis Samu.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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$L 284 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
Freitag den 4. Dezember
Fernsprechattschlutz Nr. 605, 1908
Amtliches.
Landkreis Hanau, BkkllNtmchlWkn des KösWEen Lllndraisilmts.
Der Kaufmann Wilhelm Cra^ in F e ch e n b e i m ist an Stelle des Drogisten Karl Meier MM amtlichen Desinfektor für den Bcsirk Bergen-Enkheim, Bischofsheim, Dörnigheim, Fechenheim, Hochstadt und Wachenbuchen bestellt worden.
Ich verweise hiermit auf meine Bekanntmachung vom 5. Oktober 1907 — A 3514 — (in Nr. 18 der Amtlichen Beilage jum „Hanauer Anzeiger" vom 9. November 1907) nach welcher die auf Grund des § 8 des Gesetzes betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 (G.-S. S. 373s von der Ortspolizcibehrstde nach Anhörung des Arttes anzuordnende Schlttstdesèttfektion, welche nach Gene'ung des Kranken, nach seiner Ueberführung in ein Krankenhaus oder nach seinem Tode eDolgt, in allen Fällen, in denen sie nach dem Geütz erforderlich ist, von dem amtlich geprüften Desmfekior ansznkühren ist.
Die Kosten der behördlich ungeordneten Desinfektion sind als Poliieikosten aus Gemcindemitteln zu bestreiten, wenn der zablungspflichtige Haushaltungsvorstand o' ne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts diese Kosten nicht zu tragen vermag.
Die Desinfektoren haben folgende Vergütungen zu beanspruchen :
a) für jede Stunde seiner Tätigkeit, einschließlich der Hin- und Herreise zur Arbeitsstätte 0,75 Mark,
b) für jede notwendige Uebernuchiung 1,50 Mark.
Die Gemeinde hat außerdem für den Transport des in einer Kiste verpackten Apparats aus der Wohnung des Desinfektors sowie für den Rücktransport zu sorgen. Die Desinfektionsmittel werden auf Kreiskosten beschafft.
Hanau den 1. Dezember 1908.
Der Königliche Landrat.
L 4979 v. Beckerath.
Grundstucksverkauf»
Die domäi'cnfiskalischen Acker- tmb Wiesen«truttd- st cke, Karienblatt 2 Nr. 61 bis 73 und 75 bis 96 in der Gemarkung Bruchköbel, von zusammen 5,6251 ha, sollen am Samstag den 5. Dezember d J., vormittags von 9 Nhr ab, in Bruchköbel im Rathaus unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meistb'etend verkauft werden.
Hanau den 30. November 1908.
Reinhardt, Domänen-Rentmeister. 25447
Feuilleton.
Der Doppelstcrn.
Eine heitere Novellcttc von Rolph von Rawitz.
.(Nachdruck verboten.)
Seit sechs Wochen saß er nun schon in dem einsamen, waldumkränzten kleinen Städtchen, er, der in der Weltstadt ausgewaschen war, in Großstädten studiert hatte, in der Metropole jahrelang angestellt gewesen war, er, der lebenslustige junge Dr. Thiemann, Mathematiker und einziger Assistent der Königlichen Sternwarte in Waidhausen. Wie ein Donnerschlag hatte ihn die ministerielle Order getroffen, in der es hieß, 'er werde zur Unterstützung des Professors Langenbiel nach Waldhausen versetzt, um an den hochbedeutsamen Forschungen dieses Gelehrten, den Fixsternhimmel betreffend, teilzunehmen. Zwar traf das Arbeitsgebiet des Professors mit seinem eigenen nahe zusammen hatte er doch seinerzeit über die elliptischen Nebel in den „Jagdhunden" mit größtem Lob seine Doktordjssertalion verfaßt, - aber galt ès auch als Auszeichnung, dem großen Astronomen assistieren zu dürfen, so war Thiemann mit seinen 29 Jahren doch zu sehr irdischer Mensch, um ganz in den unermeßlichen Fernen des Weltraumes aufzugehen und nicht Erdenwünsche zu hegen. Waldhausen hatte nichts, waS ein Menschenkind erfreut, weder Theater noch Museen,, weder Bibliotheken noch Konzerte. Auch mit der Gesellschaft war 's übel bestellt da weder Garnison, noch Amtsgericht, noch Gymnasium sich am Orte befand. Lediglich mit Rücksicht auf seine reine, durchsichtige Atmosphäre war einst das Städtchen zum Sitz einer Filiale der großen Landes-Sternwarte erkoren worden. Pfarrer, Doktor, Bürgermeister, an die Dr. Thiemann zunächst den Anschluß gesucht hatte, waren alte Herren, die nur ihrem Skat huldigten. Langenbiei se bst hatte allerdings Familie, aber keine Söhne. So stand -rhic- mann ganz allein und sein Chef tat nichts, um ihm die Linsamkeit zu erleichtern. Hatte er ihn bei dem Antritts-
Das neue ArbcitslammergeseH.
Der dem Reichstage jetzt vorliegende neue Entwurf eines Arbeitskammergesetzes unterscheidet sich von dem früheren vorläufigen Entwürfe hauptsächlich dadurch, daß nunmehr auch die Gehilfen im Handwerk in den Arbeitskammern ihre Vertretung finden sollen.
Aus dem Inhalte des Entwurfes ist hervorzuheben, daß für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines Gewerbezweiges oder mehrerer verwandter Gewerbezweige auf sachlicher Grundlage, soweit nach dem Stand der gewerblichen Interessen ein Bedürfnis besteht, Arbeitskammern zu errichten sind, die rechtsfähig sind. Die Arbeitskammern sind berufen, den wirtschaftlichen Frieden zu pflegen. Sie sollen die gemeinsamen gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der in ihnen vertretenen Gewerbezweige sowie die auf dem gleichen Gebiet liegenden besonderen Interessen der beteiligten Arbeitnehmer wahrnehmen. Die Arbeitskammern sind befugt, innerhalb ihres Wirkungskreises Anträge an Behörden, an Vertretungen von Kommuualverbäuden, an die gesetzgebenden Körperschaften zu richten. Angelegenheiten, die lediglich die Verhältnisse einzelner Betriebe betreffen, dürfen nicht in den Bereich der Tätigkeit der Arbeitskammern einbezogen werden mit Ausnahme solcher Fälle, bei denen es sich um Streitigkeiten handelt. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhäitnisses kaun die Kammer als Einigungsamt angerufen werden, wenn es an einem hierfür zuständigen Gewerbegerichte fehlt oder die Beteiligten in den Bezirken mehrerer Gewerbegerichte beschäftigt sind, oder wenn die Einigungsverhandlungen bei den zuständigen Gewerbe- gerichten erfolglos geblieben sind. Die Errichtung der Arbeitskammern erfolgt durch Verfügung der Landeszentralbehörde. Die Miiglieder der Arbeitskammern müssen zur Hälfte aus Arbeitgebern, zur Hälfte aus Arbeitnehmern entnommen werden.
Zur Teilnahme an den Wahlen sind Deutsche beiderlei Geschlechts berechtigt, die über 25 Jahre ält, im Bezirke der Kammer tätig sind und denjenigen Gewerbezweigen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer angeboren, für welche die Arbeilskammern errichtet sind. Wählbar sind diejenigen Wahlberechtigten, welche über 30 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahre denjenigen Gewerbezweigen angehörcn, für welche die Arbeitskammer errichtet ist, und Armenunlerstützung nicht erhalten. Die Wahlen sind unmittelbar und geheim und finden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl derart statt, daß neben den Mehrheitsgruppen auch die Minderheitsgruppen entsprechend ihrer Zahl vertreten sind. Hierbei kann die besuche doch nur flüchtig begrüßt und nicht einmal seinen Damen vorzustellen für gut befunden. Langenbiel schien zu glauben, daß sein Assistent, gleich wie er selbst, nur in Differenzialen und Integralen vegetiere.
„Sie werden viel zu tun'haben, Herr Kollege," hatte er gesagt, „namentlich praktisch am Refraktor. Als erste und wichtigste Aufgabe möchte ich Ihnen die Beobachtung und Bahnbestimmung des Doppelsterns Gamma in der „Jungfrau" nahelegen, der ja wegen der großen EMNtrizität seiner Bahn besonders bekannt ist. D o p p e I st e r n e — das mag überhaupt den Inhalt Ihres hiesigen Aufenthalts bilden. Ich persönlich habe dafür eine ganz besondere Neigung. Wie sie wissen, spielen bei Doppelstcrnen die Farben eine große Rolle; wir kennen gelbe, blaue, grüne. Auch dieses Phänomen lege ich Ihnen dringend an das Herz. Nun — da werden Sie genug zu tun haben!"
So hatte die Rede des Gelehrten gelautet und dann war Thiemann seines Weges gegangen, um sich nach einer Wohnung umzusehen. Bei einem Tischlermeister, am Ende des Städtchens, dort, wo es in eine hübsche Promenade ausläuft, war ein geeignetes Quartier zu finden gewesen, und hier hauste er nun seit vielen Wochen. Der größte Teil seiner Zeit gehörte den Rechnungen und Beobachtungen; seine freien Nachmittage aber benutzte er zu Spaziergängen in die hübsche Umgebung seines neuen Wohnortes.
Hier nun machte Dr. Thiemann seine erste Bekanntschaft. Eines Tages kam er von einem weiteren Ausflüge zurück, als ihm zwei junge Mädchen begegneten, die mit dem sichtbaren Ausdruck der Verstimmung und Spannung auf den hübschen ©efiebtern etwas suchten. Die ältere, schon eine junge Dame von etwa neunzehn oder zwanzig Jahren, ging rechts der Straße, die jüngere, noch in kurzen Kleidern sind wohl noch kaum der Schule entwachsen, schritt am linken Wegerain entlang. Die Blicke beider waren so fest auf den Boden geheftet, daß sie den entgegenkonimcnden jungen Astronomen nicht eher gewahrten, als bis er dicht an ihnen stand.
Thiemann, dem die schlanken Gestalten schon unn weitem ausgefallen waren, zog höflich den Hut, stellte sich vor und fragte. ob er seinerseits irgendwie behilflich sein könne: die
Stimmabgabe auf Vorschlagslisten beschränkt werden, die bis zu einem näher zu bestimmenden Zeitpunkte vor der Wahl einzureichen sind. Das Ergebnis der Wahl ist öffentlich bekannt zu geben. Die Mitglieder der Arbeitskammern werde« auf 6 Jahre gewählt, sind mehr als ein Drittel der Gewählten ausgeschieden, so kann die Aufsichtsbehörde eine Ne» mahl anordnen.
Die für die Errichtung und Tätigkeit der Kammer er* wachsenden Kosten tragen die Gemeinden, in welchen sich Betriebsstätien der in den Kammern vertretenen Gewerbe- zweige befinden oder Arbeitnehmer dieser Gewerbezweige de» Wohnsitz haben. Den Kostenplan stellt der Vorsitzende bett Kammer auf. Die Arbeilskammern haben über den zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kostenaufwand alljährlich einen Haushaltsplan aufzustellen.
Die Sitzungen der Kammern sind öffentlich, es könne« auch geheime Beratungen stattfinden. Die Aufsichtsbehörde kann zu den Sitzungen einen Vertreter entsenden, der au^ Verlangen jederzeit gehört werden muß. Beschlüsse sind nur gültig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend war. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Arbeitskammern sind berechtigt, eigene Geschäftsordnungen zu treffen. Die Beaufsichtigung der Kammern erfolgt durch die höhere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirke die Kammer ihren Sitz hat. Bei Vernachlässigung der Pflichten, bei gesetzwidrigen Handlungen kann die Aufsichtsbehörde die Kammer auflosen. Auf Betriebe, die unter der Heeres- oder Marineverwaltung stehen, finden die Bestimmungen des Gesetzes keine Anwendung.
Politische Rundschau.
Nicht gelesen. Die New-Porker „World" hat alt den Fürsten Bülow telegraphiert, eine nachträgliche Untersuchung ihrer Fassung des Haleschen Kaiserinterviews habe keinen Beweis für die Echtheit ergeben. Eigentümer und Chefredakteur hätten das Manuskript vorher nicht gelesen; sie drücken ihr aufrichliges Bedauern über sein Erscheinen aus. Ein entsprechender Leitartikel des Blattes erklärt, der Bericht sei irrtümlich, irreführend und unheilvoll in feinen Folgen gewesen, und schiebt, offenbar zu Unrecht, einen Teil der Schuld auf Hale ab. — Dazu berichtet noch ein Londoner Telegramm dem „Hann. Kur." vom 1. d. Mts.: Nach bett letzten Vorgängen zwischen ©ttglanb und Deutschland verdient es hervorgehoben zu werden, daß sowohl die gestrigen Abend- als auch die heutigen Morgenblätter die Entschuldigungen der New-Dorker „World" mit Bezug auf das von ihr gebrachte Kaiserinterview sehr ausführlich Nachdrucken. Der New-Iorker Korrespondent der „Times" fügt Damen hätten offenbar etwas verloren und sechs Augen spähen mehr als vier.
Bei der Anrede schlug die ältere der beiden die Augen auf, zwei tiefblaue, schöne seelenvolle Augen: „Sehr gütig, Herr Doktor, wir haben in der Tat etwas verloren — oder vielmehr meine Schwester Gertrud — ein Armband, eine kleine Kette aus Silber mit einigen Münzen daran. Da wir nicht sehr weit diesen Weg verfolgt haben und auch niemand diese Straße gegangen ist, besteht ja wohl einige Wahrscheinlichkeit, daß wir es wiederfinden."
In der Tat fand sich denn auch der vermißte Gegenstand am nächsten Srraßenknie, einige Hunderte von Schritten weiter in einer Radsurche. Dr. Thiemann sah ihn schon aus einiger Entfernung.
„Hurra — wir haben ihn! Gelobt sei die Einsamkeit dieser Stadt. die doch wenigstens zu etwas nütze ist. Bei ftarfem Verkehr in einem großen Orte wäre das Armband sicherlich entwendet worden."
„Sie scheinen auf die kleinen Städte nicht gut zu sprechen zu sein", antwortete die ältere junge Dame, die von ihrer Gefährtin „Hedwig" angesprochen wurde, „was haben Sie gegen unser schönes Waldhausen einzuwenden? Ringsum meilenweite Forsten, herrliche Luft, reizende Spaziergang« ist das nichts?"
„Es ist sehr viel", versetzte Thiemann, aber es ist doch nicht alles. Mag die Natur noch so schön sein, wir Menschen, und zumal wir Kinder des 20. Jahrhunderts, wollen auch die Kultur nicht entbehren. Es ist möglich, Paß ich für meine Person, etwas verwöhnt bin: ich habe nämlich lange in der Hauptstadt gelebt, die mit ihren Kunstinstituten tausendfache Anregung bietet. Aber Sie werden mir zugeben, mein Fräulein, Waidhausen bietet gar nichts. Selbst Geselligkeit kennt man hier nicht."
„Die Honorationen unserer Stadt sind freilich zumeist ältere verheiratete Herrschaften--*
»Und Sie meinen, das habe für mich wenig Reiz — ? Sehr zutreffend. Der Mensch schließt sich doch am liebsten dem Altersgenossen an. Sie, mein Fräulein, sind die erste junge Dame. die ich seit fast zwei Monaten kennen lern«