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28. November

Gerichtssaal.

Sitzung Ves Schtvurgcrichts vom 27. Novbr. 1908.

Ermordung eines G e n d a r m §.

Wie wir gestern bereits in einem kurzen Ueberblick be­richteten, hotten sich die Geschworenen gestern mit dem Drama zu beschäftigen, das sich am 25. August in der Nähe von Nommerz auf der Straße nach Flieden abspielte und in dem der Gendarm Schenk non Nommerz sein Leben lassen mußte. Schenk traf an jenem Tage einige Zigeuner auf dem Waldwege, der von der Straße NommerzFlieden nach Buchenrod abzweigte, und beabsichtigte, diese daran zu ver­hindern, daß sie weiter in den Wald hineinzogen einer größeren Bande nach, die schon voraufgezogen war. Erfor­derte sie auf, es waren 2 Weiber (Mutter 'unb Tochters, ein Mann und 3 kleine Kinder, sich zurück auf die Chaussee zu begeben. Dem wurde nicht entsprochen. Der Beamte faßte nun nach dem Kinderwagen, das einzige Gesährt der Gesell­schaft, um diesen nach der Straße zu transportieren, und mög­licherweise nach den widerstrebenden Personen selbst, stieß dabei aber auf heftigen Widerstand. Die drei Personen hingen sich an ihn und faßten ihm nach der Kehle. Be­sonders tat sich die jüngere Frau hervor, die sich gleich einer Wildkatze benahm und auch von ihren Zähnen, von deren Schärfe sie später eine eklatanten Beweis lieferte, Gebrauch machte. Schließlich zog der Beamte, weil er sich anders der Angriffe nicht erwehren konnte, den Säbel und ver­setzte dem Weibe einige Hiebe über Kopf und Arme. In diesem Augenblick kamen einige Landleute, die das Geschrei herbeigelockt hatte, dem Beamten zu Hilfe. Der An­blick dieser und wohl auch der Respekt vor dem Säbel bewog den Zigeuner zu fliehen. Er sprang seitwärts in den Wald und entlockte einer Trillerpfeife einige schrille Pfiffe. Offenbar wollte er seine vorausgegangenen Genossen zurückrufen. Diese erschienen jedoch nicht. Die Frau wurde mittlerweile mit Hilfe eines Peitschenriemens, den die Landwirte mitgebracht, an Den Händen gefesselt. Doch blitzschnell fuhr sie mit der Fessel nach dem Munde, ein Biß und das harte Leder war entzwei. Dann wollte sie, man war indessen auf der Chaussee angelangt, gleich ihrem Mann entfliehen, wurde aber schnell wieder eingeholt und samt dem Kinderwagen weitertransportiert. Als der Mann sah, daß die Frau nicht loskam, ging er wieder auf die Gruppe zu, versetzte vorerst dem einen Landwirt, Greß, einen so wuchtigen Faustschlag gegen den Kopf, daß diesem ein Zahn entzweisprang, und suchte dann an den Wagen zu gelangen, um angeblich ein Tuch herauszunehmen, womit er seine Frau verbinden wollte. Der Gendarm vermutete aber, und wie sich zeigte ja auch mit Recht, daß sich in dem Wagen die Waffen befanden und daß es auf diese abgesehen sei. Er wehrte mit seinem Säbel den Andringling beständig ab. Doch plötzlich gelang es diesem, durch einen schnellen Sprung von der Seite her das Wägelchen umzuwerfen, sodaß Kinder, Bettzeug und alles, was darinnen war, auf die Straße kollerte. Darunter befand sich auch ein Beil, das der Gendarm bemerkte und schleunigst ergriff, um es nicht in die Hände des Zigeuners gelangen zu lassen. Unglücklicherweise hatte er aber den eben­falls herausgefallenen Revolver nicht gesehen. Diesen ergriff der Zigeuner, hob ihn hoch und feuerte auf den Beamten, der sich den Schüssen zu entziehen suchte, indem er, den Säbel vor sich haltend, in schnellen Zickzackbewegungen sich die Straße entlang zurückzog. Die ersten zwei Schüsse gingen fehl, der dritte aber traf und zwar in den Rücken. Er hatte die Wirbelsäule verletzt und führte nach drei Tagen den Tod herbei. Nachdem der Gendarm getroffen war, riß auch er seinen Revolver hervor, doch bevor er ihn unter dem Rock hervorgelangt und entsichert hatte, war der Zigeuner bereits bei ihm und entriß ihm die Waffe. Dabei richtete er, wie dèr Gendarm, der auf seinem Sterbebette noch vernommen wurde, wahrzunehmen glaubte, den geraubten Revolver einen Augenblick auf des Verletzten Brust und versuchte abzudrücken, war aber mit dem Mechanismus nicht vertraut, der eine andere Handhabung erfordert, als die gewöhnlichen Revolver und vermochte den Hahn nicht abzudrücken. Die Landleute, die natürlich um ihr eigenes Leben bangten, waren bei der Schießerei seitwärts in die Felder gesprungen, während der Zigeuner mit Frau und Kindern seines Weges zog, den er­beuteten Revolver mit sich nehmend. Am Abend wurde er dann in Hauswurz verhaftet, nachdem ihm die Bauern, die er bei der Festnahme mit dem Revolver bedroht, als Ent­gelt dafür eine ganz gehörige Tracht Prügel verabreicht hatten. Außer den beiden Revolvern fand man auch noch einen scharfgeschliffenen Hirschfänger bei ihm. Der , Ver­haftete wurde zuerst in Fulda festgesetzt und dann später nach Hanau überführt. Er nannte sich anfangs Gottlieb Wagner, hatte auch entsprechende Papiere bei sich, und konnte erst mit Hilfe eines seiner Brüder, deren einige bei der allgemeinen Razzia festgenommen wurden, die man nach dem Vorfall auf alle Zigeuner der Umgegend angestellt hatte, als der festgestellt werden, der er tatsächlich war. Der erwähnte Bruder hatte wohl aus Unbedacktsamleil seine Ver­wandtschaft mit dem Revolverhelden verraten und blieb schließ­lich auch diesem nichts anderes übrig, als Farbe zu bekennen. Zur Verschweigung seines wahren Namens hatte erübrigens alle Ursache. Er wurde nämlich seit 1905 steckbrieflich ver­folgt, weil man annahm, daß er bei der Ermordung seines Vaters der 1905 auf dem Fritzlaker Pferdemarkt anläßlich eines Zigeunerstreites erschossen wurde, mitbeteiligt sei. Auch einer ferner Brüder wurde erschossen, und zwar hat auch er seinen Tod indirekt dem Angeklagten zu verdanken. Man hielt ihn nämlich für diesen, der ja gesucht wurde, und wollte ihn festnehmen, dabei versetzte der Verhaftete dem Gendarmen mit einem Schlagring einen wuchtigen Hieb über den Kops daß die,er zusammenbrach, und entfloh. Der Bürgermeister deS Ortes ergriff das Gewehr, legte an und schoß auf den Ausreißer, diesen, allerdings ungewollt, zu Tode treffend. Wegen der Geschichte mit dem Vater wird sich der Angeklagte demnächst vor dem Casseler Schwurgericht zu verantworten haben. Er behauptet, bei dieser Sache nur insoweit beteiligt zu sein, als er seinen Schwager, der den alten Ebender, so ist der wahre Name des Angeklagten, durch zwei Schüsse getötet habe, einen Schuß in den Arm versetzte. Fm Fahre 1906 wurde er in Lichtenau durch den Gendarmen Frank verhaftet und, an dessen Steigbügel gefesselt,trans­portiert. Aul dem Transport fingierte er ein natürliches Bedürfnis wurde losgebunden und benutzte diese «Gelegen­heit um einen Revolver hervorzuziehen, den der Beamte vorher bei der Visitation nicht bemerkt hatte, und auf den Gendarmen zu schießen, der dabei eine lebensgefährliche Ver- leßuno erlitt und 13 Wochen lang an das Krankenbett

gefesselt war. Es gelang ihm, zu entfliehen. Wegen dieser Sache wird nächstens das Paderborner Schwurgericht über ihn richten.

Bezüglich der Personalien des Angeklagten wurde, nach­dem man seinen wahren Namen erfahren hatte, festgestellt, daß er in Butzbach am 28. Mai 1885 geboren wurde, d. h. daß seine Eltern zur Zeit seiner Geburt eben zufällig bei Biitzbach waren, denn einen festen Wohnsitz hat er mit Aus­nahme seiner ersten Lebensjahre gleich seinen Eltern nie ge­habt. Demgemäß hat er natürlich auch nie EdmhmterrW genossen. Auch dem Militärdienst hat er sich infolge seiner falschen und immer wechselnden Namensangabe zu ent­ziehen gewußt. Das erste Mal war er allerdings bei der Musterung, daS war noch vor dem Vorfall auf dem Fritzlarer Pferdemarkt bezw. vor seiner steckbrieflichen Verfolgung. Er wurde damals auf ein Jahr zurückgestellt.

Von 18 Jahren an zog er mit einem Zigeunerweib, Mettbach mit Namen, als Mann und Frau durch die Welt und traf nur hie und da mit seinen Geschwistern, deren _ er noch acht Stück hat, zusammen. Die Frau ist übrigens seit jenem verhängnisvollen 25. August spurlos verschwunden und konnte, obgleich man sich behördlicherseits begreiflicher Weise sehr für sie interessierte, noch nicht aufgefunden werden.

Der Angeklagte leugnet das ihm zur Last gelegte Ver­brechen. Er will erstens den Gendarmen überhaupt nicht zu treffen beabsichtigt und dann auch in der Notwehr gehandelt haben, indem dieser ihn beständig mit dem Säbel verfolgt habe. In Wirklichkeit hat aber nicht der Gendarm den Zigeuner, sondern der Zigeuner den Gendarmen verfolgt, wie durch die Zeugen einwandsfrei erwiesen wurde und wie wir oben bereits geschildert. Von Notwehr kann demnach keine Rede sein. Der Staatsanwalt hielt die Sache sogar für Mord und kündigte im Laufe der Verhandlung an, daß er eine diesbezügliche Fragestellung an die Geschworenen be­antragen werde. Er geht dabei von dem Gedanken aus, daß der Angeklagte jedenfalls von dem Moment an, als er in den Wald sprang, dis zu der Zeit, wo er die Waffe aus dem Kinderwagen herausholen wollte, jedenfalls darüber nachgedacht hat, was er tun solle und zu dem Entschluß gekommen ist, den Gendarmen zu töten, um die Frau frei­zubekommen, daß der Tötung also eine Ueberlegung voraus­gegangen ist.

Die den Geschworenen vorgelegten Schuldfragen be­zogen sich 1. auf Totschlag ohne Ueberlegung, 2., diese Frage wurde auf Antrag des Staatsanwaltes eingefügt, auf Mord, 3. darauf, ob das Verbrechen verübt wurde, um ein einer strafbaren Handlung entgegenstehendes Hindernis zu be­seitigen oder sich der Ergreifung auf frifcher Tat zu ent­ziehen, 4. auf Körperverletzung mit tödlichem AuSgang. Weiter wurden Fragen bezüglich der Körperverletzung des Bernhard Greß und bezüglich mildernder Umstände, soweit solche zulässig sind, gestellt.

Der Vertreter der Anklage, Herr Erster StaatSanwalt Lehmann, wieS eingangs seines PlaidoyerS auf den schweren Kummer und die Tränen hin, die die Tat des An- aeklagten den Betroffenen verursachte, und knüpfte daran die Ermahnung, sowohl dem Angeklagten als auch dem Ge­töteten. ein weiser und gerechter Richter zu sein. Es sei eine schwere Frage, deren Beantwortung er von den Geschworenen erbitte und es sei ihm dieser Entschluß nicht leicht geworden, aber eingehende und lange Ueberlegung habe ihn zur Ueber­zeugung gebracht, daß hier ein mit voller Ueberlegung aus- geführten Mord vorliegt. Redner geht dann auf die einzelnen Punkte der Fragestellung ein und^erhrtert vorerst das Moment des Widerstandes und dessen Voraussetzung, die Berechtigung des Getöteten zu seinem Vorgehen. Er kommt zu dem Schluß, daß der Ermordete eher zu wenig alS zu viel getan und daß er in keinem Punkte seine Befugnisse und Pflichten überschritten. Dann kommt der Anklagevertreter auf den Vorsatz desAngeklagtenzu sprechen, der seiner Ueberzeugung'nach nur auf Tötung des Beamten gerichtet gewesen sein konnte. Bezüglich des schwerwiegendsten Momentes, der Ueberlegung vor und nach der Tat, sagt Redner, daß es hierzu durchaus nicht nötig ist, daß ein langer Zeitraum verstreicht vom Moment, wo man an die Tötung denkt, bis zur Ausführung der Tat, es genüge auch eine verhältnismäßig kurze Zeit zur Fassung solcher Beschlüsse. Der eine braucht hierzu acht Tage, der andere acht Minuten. Und bei einem Mann wie dem Angeklagten, der eine solche Vergangenheit hinter sich habe, dürfe man voraussetzen, daß er nicht lange braucht zum Entschluß, einen Menschen zu töten. Auch die Frage danach, daß der Angeklagte durch die Tat ein einer straf­baren Handlung entgegenstehendes Hindernis beseitigen wollte, müßte bejaht werden, denn er habe sich ohne Zweifel der Ergreifung wegen Widerstandes zu entziehen gesucht und das dem Entrinnen entgegenstehende Hindernis, den Gendarm, beseitigt. Die Bejahung dieser Frage würde bei Verneinung der Ueberlegung, also nur bei Schuldigsprechung des Totschlags, dem Gericht die Möglichkeit gegeben haben, auf lebenslängliches Zuchthaus zu erkennen. Mildernde Umstände bat Redner dem Ange­klagten auf alle Fälle zu versagen.

Der Verteidiger wollte die Sache als Notwehrhandlung angesehen haben und plädierte im Falle der Verneinung der diesbezüglichen Frage aus Bejahung der Frage nach Körper­verletzung mit tödlichem Ausgang. Auch bat er um Ge­währung mildernder Umstände.

Die Geschworenen bejahten die Frage nach Mord, sowie diejenige nach einfacher Körperverletzung des Landwirts Bern­hard Greß. Alles übrige wurde verneint.

Der Staatsanwalt beantragte hierauf die nach biefem Wahlspruch einzig mögliche Strafe, die Todesstrafe, sowie drei Monate Gefängnis für die Körperverletzung. Der Verteidiger bat, da sich Verneinung der Frage des Widerstandes und Bejahung der Frage des Mordes nicht miteinander verein­baren ließe, um Verweisung der Sache an ein anderes Schwurgericht.

Das^ Urteil, das um 11 Uhr abends verkündet wurde, lautete auf Todes st rase und dauernde Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Außerdem wurde wegen Körper­verletzung des Greß auf 1 Woche Gefängnis erkannt.

Der Angeklagte, der während der ganzen Untersuchung und auch während der Verhandlung einen bescheidenen ruhigen Eindruck machte, nahm das Urteil ohne sichtbare Erregung auf, machte danach aber einen sehr gebrochenen Eindruck'

Nach Verkündigung des Urteils erhob sich der Obmann der Geschworenen, Herr Bauunternehmer Kellermann-Kessel­stadt, und teilte mit, daß die Geschworenen beabsichtigen, den Angeklagten der Gnade Sr. Majestät an empfehlen.

Als Geschworene waren bei der Verhandlung tätig : Bau- unternehmet Kellermann» Kesselstadt, Kaufmann Iulius Berberich-Hanau, Landwirt Konrad Bach-Roßdorf. Bürgermeister Adalbert M ü n ck e r - Schletzenhausen, Bürger- meister Fische r-Schlotzau, Frhr. Schenk zu Schweins- b e r g - Buckenan, Bürgermeister Valentin Bischof- Eichenried, .Kainmann Wilhelm S ch i e n - Bierstein, ßanb' ivirt Friedrich L e r ck - Marköbel, Fabrikant Karl Prinz- Aufenan, Bürgermeister Ludwig Feit- Udenhain, Joh. Wilh H e u s e r t - Ravolzhausen. Die Anklage vertrat Herr Erster Staatsanwalt Lehmann. Verteidiger war Herr Rechtsanwalt H o I m.

Damit hat die diesmalige Schwurgerichtsperiode ihr Ende erreicht. Der Vorsitzende, Herr Landgerichtsrat Gieberich, entließ die Geschworenen mit dem üblichen Dank des Ge­richts für treu geleistete Arbeit.

Bandelt Gewerbe und Verkehr.

Marktbericht.

Hanau, 28. Novbr. (LebenSmittelpreise.) Geflügel: Tauben, das Pärchen 0.80 bis 0.90 Mark; ein alter Hahn 1.50 bis 1.80 Mark; ein junger Hahn 1.20 bis 1.50 Mark; ein Huhn 1.40 bis 1.70 Mark; eine Ente 2. bis 2.50 Mark; eine Gans 4. bis .5 Mark; Gans, gerupft, 7580 Pfennig, */, Kilogramm. Fische: gewöhnl. Sorte 30 Pfennig, bessere Sorte 40 Pfennig, Aal Mark, Hecht 1. Mark, Bresem 60 Pfennig, Barben 60 Pfennig, Barsch 70 Pfg., Karpfen Mk., bs Kilogramm. Gemüse: Meerrettich die Stange 1020 Pfg., Spargel Pfd. Pfg., Blumenkohl d.Si. 4050 Pfg., Kopfsalat das Stück 12 Pfg., Endivien, das Stück 710 Pfg.; Retüch, das Stück 10 Pfg.; Ober- Kohlrabi, das Stück 6 Pf.; Unter-Kohlrabi 1015 Ps., Wirsing, d. Stück 1020 Pfg; Weißkraut, d. Stück 20 bis 30 Pfennig, Rotkraut, das Stück 2030 Pfg., Sellerie, 1015 Pf., Gurken, das Stück Pf., Gurken zum Ein- macken, das Hundert Mk., gelbe Rüben, d. Pfund 68 Pfennig, Neue Erbsen, das Pfund Pfennig, Braun­kohl, Portion 1530 Pfg., Rosenkohl, das Pfund 35 Pfg., Schwarzwurzeln, 1 Pfd. 25 30 Pfg., Spinat, Pfv.

20 Pfg. ; Lattig, die Portion Pfg.; Schmalzkraut, die Portion 1020 Pfg.; Kartoffeln, Doppeltster 68 Pfg. Obst: Kirschen, das Pfd. Pfg., Stachelbeeren, das Pfund. Pfg., Johannistrauben, das Pfd.. Psg., Trauben, d. Pfd. 6070 Pf., Erdbeeren, d. Pfd. Pfg., Himbeeren, das Pfund Pfg., Heidelbeeren das Pfund Pfg., Aepfel, das Pfund 10-20 Pfg. Birnen, das Pfund 1520 Pfg., Pflaumen, das Pfund Pfg., Zwetschen, d. Hund. Pfg-; Nüffe, das Hundert 4050 Pfennig; Pfirsiche, das Pfund Pfennig, Citronen, das Stück 78 Pfg., Apielsinen, das Stück 10 Pfennig; Paradiesäpfel, das Pfund 2060 Pfennig. Verschiedenes: Butter, das Pfund 1,201,40 Mark; Käse, 1 Stück 46 Pfg.; Eier, das Stück 611 Pfg.; Gänseeier, Stück Pfg., Zwiebeln, Pfund 12 Pfg.; Welschkorn, 1 Pfd. 10 Pfg., Radieschen, Bündel 10 Pfg.; Kastanien, Pfd. 20 Pfg.; Weizenmehl, 1. Sorte 20 Pfennig; 2. Sorte 18 Pfg., 3. Sorte Pfennig.

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Hus üab und fern.

r- Marburg, 27. Novbr. Als Ersatz für den von hier verzogenen Stadtverordneten Professor Weiß wurde in der ersten Wählerklasse heute Professor Leonhardt gewählt. In einer stark besuchten Versammlung der Ortskranken­kasse sprachen sich mehrere Redner bei Besprechung der Reform des Krankenversicherungsgcsctzes entschieden für Beibehaltung der Selbstverwaltung aus. Die Strafkammer verurteilte heute einen Mann, der in 2 Fällen Zechprellerei begangen, zu 2T/i Monaten Gefängnis. In Weitershausen ging gestern die gefüllte Scheune des Landwirts A. Schneider in Flammen auf. Auch eine Dreschmaschine verbrannte mit.

Vilbel, 27. Novbr. Am Mittwoch wurden hier zwei an dem Bahnbau beschäftigte polnische Arbeiter verhaftet, welche am Samstag abend in einer Wirtschaft mit einem Landsmann in Streit gerieten und diesen durch einen Stich in die Schulter verletzten.

Darmstadt, 27. Novbr. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Ersten Kammer durch den im Großherzogtum mit Grundbesitz angesessenen Adel sind derD. Ztg/ zu­folge Oberstallmeister Moritz Ricdesel, Frhr. zu Eisenbach in Darmstadt und Kammerherr Moritz Frhr. v. Leonhardi zu Groß-Karben gewählt worden.

Heidelberg, 27. Novbr. Der Ulllversttätsfechtmeister Lorber, der bisher ein Jahreseinkommen von rund 20 000 Mark bezog, wurde heute von der Berufungsinstanz wegen Unterschlagung von Fechtutensilien zu einer Geldstrafe von 500 Mark verurteilt.

W. Mannheim, 27. Novbr. Auf schreckliche Weise verunglückte gestern nachmittag der bei der Schiffs- und Masckinenbau-Aktiengesellschaft beschäftigte 17 Jahre alte Schlosser Hermann Brehm. An einer Hebemaschine brach die Kette und - ein viereckiges Glied derselben sprang dem jungen Manne an die Schläfe. Die Wucht war so stark, daß das Eisen die Sckädcldecke durchbohrte und im Kopf stecken blieb. Der Zustand des Verunglückten ist be­denklich.

Eisenach, 28. Novbr. Ein Eilznq der Werrabahn überfuhr gestern abend bei Limbach zwei Arbeiter. Einer war sofort tot, der andere wurde lebensgefährlich verletzt.

Trier, 28. Novbr. Die streikende Arbeiterschaft bei Gruben Merlenbach und Spittel stellte gestern fünf Forderungen Sie verlangt eine nochmalige Befahrung der Gruben durch die Bergbehörde in Begleitung von drei Arbeitern, Aufhebung der erheblichen Lohnumerichiede und Festsetzung deS Mindest, lohns für Hauer auf 52. Die Gesamtstrafen sollen monat. lich 52 nicht übersteigen. Bis zum 1. Januar sollen durch geheime und direkte Wahl Arbeiterausschüffe gewählt werben