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27. November_______________

Mark beträgt, den über 7 Iabre hinausgehenden Teil bis zu 4 Jahren auf das Besoldungsdienstalter anzurechnen; 2. die Anrechnung der nach dieser Neuordnung zur Be­rechnung kommenden diätarischen Dienstjahre bekommt für alle Höheren Beamten in erster Dienststellung rückwirkende Kraft, soweit dies, wie durch das Richlerbesoldungsgesetz nicht bereits anderweit gesetzlich gereaelt ist. Für die höheren Beamten in nicht erster Dienststelluna hat die Be­rechnung der Dienstjahre so zu erfolgen, daß sie keinesfalls schlechter stehen, als wenn sie in der niederen Dienststellung verblieben wären. Aus die Frage eines Kommissionsmit­gliedes über die Wirkung des ersten Teiles dieser Resolution bestätigte ein Vertreter der Justizverwaltung die Angaben eines anderen Kommissionsmitgliedes, daff die Richter bei Annahme der Resolution schlechter stehen würden als die Regierungsräte. Von anderen Kommüstonsmitgliedern wurde diese Mitteilung noch dahin ergänzt, daß diese Schlechterstellung nicht nur bei den Richtern, sondern insbesondere auch bei den Bauinspektoren, Oberförstern, Platz greifen würde. Ein Vertreter des Justizministeriums führte aus, daß die Regierungsräte bei Annahme der der Resolution 2'- Jahre früher das Höchstgehalt erreichen würden, als die Richter. Zudem zweiten Teil der Resolution erklärte der Unterstaatssekretär im Finanzministerium auf die Anfrage eines Kommssionsmitgliedes, daß die mittleren Be­amten, falls dieser zweite Teil zur Annahme gelangen würde, nicht schlechter stehen würden, als die höheren Beamten, da für die mittleren Beaniten schon die rückwirkende Kraft nach den Angaben der Denkschrift bestehe. Der Unterstaatssekretär wandte sich deshalb gegen die Annahme dieses Teiles der Resolution, da die rückwirkende Kraft prinzipiell zu verpönen und auch die Ausführung sehr umständlich sei. Die Re­gierung könne keine Pflicht anerkennen, einen Beamten dafür schadlos zu halten, daß er in eine überfüllte Kategorie ein­getreten sei. Bezüglich des ersten Teiles der Resolution er­klärte der Unterstaatssekretär, daß er persönlich es für wünschenswert halte, daß auch für die Regierungsräte bei der Besoldungsvorlage etwas herauskomme, er behielt sich aber die definitive Stellung der Regierung vor. Die Resolu­tion wurde hierauf in ihrem ersten Teile abgelehnt, im zweiten Teile angenommen. Die Kommission wandte sich dann dem zweiten großen Abschnitt der Besoldungsvorlage zu, unter den die Gehälter fallen, die nicht nach Dienstalter­stufen aufsteigen. Die Beratung begann bei Klasse 52. Sie steht ein Gehalt von 1350 Mark mit neun Alterkzulagen von je 200 Mark für die Schullehrer bei der Gestütsverwaltung vor. Die Beschlußfassung hierüber wurde ausgesetzt, bis die Lehrerbesoldungstommission ihre Arbeiten beendet hat. Ein Gehalt von 1800 bis 3600 Mark, im Durchschnitt also 2700 Mark, sieht die gleiche Klasse für die nicht vollbesoldeten Kreisärzte und Gerichtsärzte, sowie für die nicht vollbesoldeten Kreisärzte als Vorsteher der Medizinaluntersuchungsämler Potsdam, Liegnitz, Magdeburg, Hannover, Stade, Koblenz und Düsseldorf vor. Es lagen hierzu eine ganze Reihe von Abände­rungsanträgen vor, deren finanzieller Effekt von der Regierung auf 280 000 Mark berechnet wurde und um deren Ablehnung die Regierung ersuchte. Die Kommission lehnte daramhin auch alle Anträge ab mit Ausnahme eines freisinnigen An­trages, der für diese Beamten das Durchschnittsgehalt von 2700 auf 3300 Mark erhöht. Es folgte die Beratung des von der Regierung auf 3250 Mark festgesetzten Durchschnitts­gehalts für die außerordentlichen Professoren an den Provin- zialunmersitäten einschließlich des Liceum Hosianum in Braunsberg und für die Abteilungsvorsteher bei den Anato­mischen, Pathologischen, Physiologischen und Chemischen Instituten daselbst, sowie für die Abteilungsvorsteher am Institut für Hygiene und experimentelle Therapie der Universität Marburg und beim Botanischen Garten der Universität Gießen. Hierzu lag ein von nationatsiberalen, freisinnigen, freikonservativen und Zentrumsabgeordneten gestellter Antrag vor, die außerordentlichen Professoren an dieser Stelle der Besoldungsvorlage zu streichen und sie mit den außerordentlichen Professoren an der Berliner Universität, für d'e ein Durchschnittsgehalt von 3750 Mark vorgesehen ist, gleichzustellen. Der Antrag wurde eingehend begründet Und sein finanzieller Effekt von einem Kommissionsmitglied auf 130 000 Mark angelegt. Die Vertreter des Kultus­ministeriums und des Finanzministeriums erklärten sich gegen den Antrag und bezifferten den finanziellen Effekt einschließ­lich der Rückwirkung auf die technischen Hochschullehrer auf bey der Ungewißheit, welche über den letzten Willen des hochstieligen Kurfürsten Wilhelm II. Königliche Hoheit bin- sichilich der Anordnung Allerhöchstdessen Leichenbegängnisses dermalen noch besteht, eine provisorische Beisetzung der hohen Leiche in der, in der Johanniskirche zu Hanau befindlichen Gruft der Grafen von Hanau anzuordnen geruht, und in AllerhLcbstihrer Eigenschaft als Chef des Kurhauies, den Unterzeichneten aufgetragen, die darnach nöthigen vorläufigen Anordnungen zu treffen. Indem die Unterzeichneten hiervon Kurfürstlichem (Konsistorium Kenntniß zu geben sich beehren, verbinden dieselben damit das ergebenste Ersuchen, die Johanniskirche für den öffentlichen Gottesdienst vorerst zu schließen und durch den damit beaufiiagten Oberbaumeister Schulz die erforderlichen Vorrichtungen zur vorläufigen Bcy- setzung der hohen Leiche, nach der demselben ertheilten speziellen Instruktion, zur Ausführung bringen zu lasseit.

Frankfurt a. M. den 6 ten Dec. 1847.

F. v. Rieß. Rovert."

Daraufhin wurde vom Konsistorium verfügt, daß die Johanniskirche für den öffentlichen Gottesdienst vorerst ge­schlossen und dieser in der Marienkirche gehalten werden müsse. Es wurden auch in der Johanniskirche Vorbereitung zur Aufnahme der Leiche des Kurfürsten getroffen, nament- lich ein großer Sockel ziemlich in der Mitte der Gruft ange­legt, der nicht wieder beseitigt wurde und leer dasteht. Es kam nicht zur Ausführung des ursprünglichen Planes. Dr. Suchier sagt:Am 11. Dezember überbrachte eine Estafette von Cassel den Befehl, daß der Kurfürst in der reformierten Gruft beigesetzt werden sollte, die auch alsbald Nachts um 12 Uhr geöffnet wurde." Die Beisetzung des verstorbenen Kurfürsten in der Marienkirchengrust sollteaber wohl nur eine einstweilige sein. Denn die beiden ?uiu v. Rieß uno Rovert erließen am 11. Dezember eine Benachrichtigung an das Hanauer Konsistorium, der Kurfürst habe durch Reskript vom lOten bestimmt (wie cs auch in ihrem Schreiben vom 6 . 12. gesagt war), daß die p r o v i s o r r i ch e

Freitag

636 000 Mark. Z^ einer Abstimmung kam es noch nicht. Nächste Sitzung: Freitag.

Rus Hanau Stadt und Hand.

.Hana«, 27. November.

* Johanniskirche. Nächsten Sonntag (1. Advent), abends O26 Uhr, wird ein liturgischer Gottesdienst gehalten, unter Mitwirkiing des Kirchengesangvereins und des Knaben­chors. Programme werden an den Eingängen abgegeben.

* Marienkirche. Samstag den 29. d. Mts., abends

7 Uhr, wird Vorbereitung zum hl. Abendmahl abgehalten.

* Mainhafen. Für die Anlage des Hanauer Main- Hafcus ist bekanntlich daS unterhalb der Mainbrückc belegene Gelände in Aussicht genommen. Obwohl eine enge Be­grenzung und ein sehr beschränktes Hinterland zu konstatieren ist, so war doch maßgebend für die Wahl dieses Geländes der Gesichtspunkt, daß von dieser Stelle aus in erster Linie die Frage des Eiseubahnanschlusses nach dem Güterbahnhofe Hanau-Ost zu lösen sei, auch die Zufahrtwege zur Stadt als die bei weitem günstigsten betrachtet werden konnten. Inzwischen hat sich die Situation geändert. Von der Eisen- bahndireklion ist infolge weiterer Verhandlungen zugestanden worden, daß sich auch nach dem oberhalb der Main­brücke belegenen Gelände ein Eisenbahnanschluß ermöglichen läßt, selbst nach einem Umbau des Bahnhofes Hanau - Ost, sodaß nunmehr auch dieses in der Richtung nach Groß­auheim zu gelegene Terrain für die Hafenanlage ins Auge gefaßt werden kann. Der Magistrat hat infolge dessen be­schlossen, zunächst die Bewilligung der Projektierungskosten a) für eine Hafen-, b) für eine Kaianlage auf dem oberhalb der Mainbrücke belegenen Terrain zu beantragen.

* Hilfe für Radbod. Der Magistrat beantragt bei der Stadtverordnetenversammlung die Bewilligung einer Spende von 500 Mk. an die Hinterbliebenen der auf der Zeche Radbod verunglückten Bergleute.

* GisenbahttdiensMches. Vom 15. Dezember d. J. ab werden die Züge Nr. 453, 457, 462, 466 und 470 in Zell hausen halten. Der Personenzug Nr. 466 wird vom aleichen Tage um 4.27 und der Personenzug Nr. 470 um 6.12 Uhr nachmittags von Babenhauien abfahren.

* Etttsährige. Beim Infanterie - Regiment Hessen- Homburg Nr. 166 werden am 1. April 1909 Einjährige eingestellt. Die kürzlich veröffentlichte Notiz, daß nur Studie­rende der Medizin der Universität Gießen eingestellt werden, bezieht sich auf das.Regiment Nr. 116.

* Anträge der Stadtverordnetenversammlung. Den in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 5. d. Mts. zur Annahme gekommenen Dringlichkeitsanträgen, betreffend die Hanauer E i s e n b a h n v e r h ä l t n i s s e sowie Maßnahmen gegen die Annahme der G a s- u n d E l e k- t r i z i t ä t s st e u e r , ist der Magistrat beigctreten.

* Vaterländischer Franenverein. Das Pro­gramm für die am Samstag den 28. d. Mts. und Sonntag den 29. d. Mts. in derConcordia" stattfindenden Ver- anstaltungen ist im Anzeigenteile der heutigen Nummer ver­öffentlicht. .

* Ganvortnrnerftnnde. Nächsten Sonntag den 29. d. Mts., nachmittags 2*/| Uhr, findet in der Turnhalle des Turnvereins Kessel st a d t die erste G a u v 0 r- t u r n e r st u n d e des M a i n g a u - B e r b a n d e s statt.

* Augeudiaguose. Heute abend 9 Uhr wird in der Stadt Bremen" über die Augendiagnose Vorlesung ge­halten, zu welcher jedermann freien Zutritt hat.

* Ciugegangenes Lokalblatt. Das in Groß- Auheim erscheinende Lokalblatt,Groß-Auheimer Bürger­zeitung", hat sein Erscheinen e i n g e st e l l t, weil der Verleger nach seiner Angabe nicht die nötige Unterstützung gefunden hat. DerHanauer Anzeiger" bezw. die von ihm für Groß-Auheim hergestellte Sonderausgabe ge­winnt dagegen in Groß-Auheim immer größere Verbreitung und besitzt gegenwärtig daselbst 7 0 0 A b 0 nuente n.

Beisetzung in der Marienkirche stalifindeu solle, und am 14. Dezember schrieben sie, daß nach Verfügung des Kurfürsten der Pfarrer Calaminus bei der vor­läufigen Beisetzung der Seiche in der Fürstengruft der Marienkirche die Leichenrede halten solle. Daß diese statt der Gruft der Johanniskirche gewählt und die ursprüngliche Bestimmung gepudert wurde, hat wohl seinen Grund darin, daß in der Marienkirchengruft schon verschiedene Glieder des hessischen Fürstenhauses, darunter die Mutter deS Kurfürsten, nach der die Kirche -ja auch 1818 ihren neuen Namen er­hallen, beigesetzt waren. Am 17. Dezember ging dem Kon­sistorium folgende weitere Verfügung zu:Einer allerhöchsten Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten zu­folge soll bei der Dnrchsührung der hohen Leiche des Höchst­seligen Kurfürsten Königliche Hoheit in Dörnigheim mit allen Glocken geläutet und die hohe Leiche bei der Ankunft in Hanau mit vollständigem Glockengeläute empfangen werden, wovon die Unterzeiclmcteu Kurfürstlichem evangelischen Con- sistorium zum Zwecke der desholbigen gefälligen Anordnung mit dem Hinzulügen Kenntniß zu geben sich beehren, daß die hohe Leiche den 17. d. M. Abends 9 Uhr von hier ab­geführt werden wird.

Zugleich bemerken die Unterzeichneten, daß nach der allerhöchsten Intention Seiner Königlichen Hoheit des Kur­fürsten der Pfarrer Calaminus keine Leichenrede halten, sondern nur ein kurzes Gebet sprechen soll.

Frankfurt a. M. am 16. December 1847

F. v. Rieß. Rovert."

Die Beisetzung erfolgte in Gegenwart des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. in der Nacht vom 17. auf den 18. Dezember, um 2 Uhr. Zutritt hatten nur wenige; die Kirche war besonders geschmückt. Die durch die Beisetzung entstandenen Kosten für die Herrichtung der Gruft betrugen 17 Taler 3 Silbergroschen, wozu noch 10 Taler angemeldet wurden für Reparatur der Kanzelircppe, die bei den Vorbe­reitungen zur Beisetzung entzwei gehauen worden war. Die

Sette 3

* Vaterländischer Franenverein. Der Vorstand bittet, die für das Büffet gespendeten Gaben von Samstag vormittags 11 Uhr ab in dieConcordia" senden zu wollen, woselbst Damen des Vereins zur Empfangnahme anwesend sein werden.

* SenckenberaifchenatnrkorschendeGesellschaft, Frankfurt a. M., Viktoria-Allee 7. VII. wissenschaft­liche Sitzung Samstag, 28. November 1908, abends 6 Uhr: Vortrag des Herrn Privatdozenten Dr. H. Vogt:Die Ent­wickelung der kindlichen Sprache".

* Handwerker- und Gewerbeverein. Wer sich am Sonntag den 29. ds. einige vergnügte Stunden machen will, der besuche den Handwerker-Ball in der Centralhalle. Der Verein hat ebenso wie in den früheren Jahren ein ge­nußreiches und abwechselndes Programm zusammeugestcllt. Als Mitwirkcndc seien nur vorläufig genannt Fran Haas, Herr I. J 0 st, Herr Müller sen. unb Herr Müller jun. und Herr Roth, sowie Herr Humorist Vollert und bieten schon genannte Personen Garantie für einen ge­nußreichen Abend. Zu dieser Feier sind alle selbständigen Handwerker und Gewerbetreibende, sowie deren Freunde und Gönner hiermit eingeladen und wird ein zahlreicher Besuch erwartet.

* Vortrag. Am Dienstag den 1. Dezember veranstaltet der hiesige Techniker-Verein im Saale desHotel zum Riesen" einen öffentlichen Vortrag, welcher auch ein gewisses kultur­geschichtliches Interesse besitzt. Das Thema lautet:Die Ent­wickelung der Schreibinstrumente und die deutsche Stahlfeder- fabrikation." Der Redner, Herr Ingenieur Horn aus Offenbach, wird im ersten Teil seines Vortrages eine geschicht­liche Entwickelung der Schreibinstrumente vom grauen Alter­tum bis zur Jetztzeit, beginnend mit dem Schreibgriffel und übergehend zur Rohrfcder, zum Pinsel and Gänsekiel bringen und im zweiten Teil die Herstellung unserer heutigen Schreib­feder vom Auswalzen des Federstahls bis zum Versand der fertigen Feder schildern. Die Ausführungen werden unter­stützt durch zahlreiche Lichtbilder, die von einer unserer be- dculeudstenStahlfedernfabriken freundlichst zur Verfügung gestellt werden. Da ein sehr geringer Eintrittspreis festgesetzt worden ist, so dürfte der Besuch dieses sehr interessanten Vortrags, welcher u. a. in Frankfurt und Wiesbaden sehr beifällig ausgenommen wurde, angelegentlichst zu empfehlen sein.

* Stadttheater. Auf die heutige Aufführung des reizenden Lustspieles :Der Herr S e u a t 0 r " .sei noch­mals hingewiesen. Am Sonntag nachmittag geht Meyer Förster's Schauspiel:Alt-Heidelberg" nochmals bei kleinen Preisen in Szene. Sonntag abend wird die überall mit stürmischen Erfolgen gegebene Operette: Di < lustige Witwe" hier zum ersten Male aufgeführt werden. Ueber die Erstaufführung in Deutschland am Neuen Operetten-Theater in Hamburg schrieb seinerzeit die Neue Hamburger Zeitung": Lchâr erschien am Samstag selber, um seine lustige Witwe dem deutschen Pub­likum zum ersten Male vorzustellen.Zum ersten Male" in Deutschland, das war ein Ereignis! Kein Wunder, daß selbst das bescheidenste Plätzchen in dem schmucken Musen­tempel besetzt war. Und der Erfolg! Dieser kolossale Er­folg, von dem die Kritik nichts hillwegzunehmen braucht. Welche Annehmlichkeit für den Komponisten, den Direktor und schließlich die Kritik selber. In der lustigen Witwe be­dient Lehâr uns lediglich mit musikalischem Eigengewächs. Das mundet, denn diese Musik prickelt und perlt und ist so süß wie echt französischer Champus. Sie hatte auch die Wirkung jenes Nektars, die Herzen weit zu machen und Be­geisterung hervorzurufen. Denn im Vorspiel des dritten Aktes hätte nicht viel gefehlt und das Publikum hätte den schwingenden, wiegenden Walzer begeisterungsvoll mitgesungen. Das war ein zündender Funke I Wie angenehm die Fest­stellung der Tatsache, daß diese unmittelbaren Wirkungen durch den Geist und Geschmack des Komponisten erzielt werden! Nicht selten blitzen im Orchester Helle Lichter fröh­lichen Humors auf, daß der Fachmann feine Helle Freud» Gruft muß noch am Tage der Beisetzung wieder geschlossen worden sein, da Superintendent Eberhard am 18. Dezember bereits den Schlüssel zu ihr dem Konsistorium zur weiteren Verfügung berichtlich einsandte. Nach einer Aktennotiz ist bei der Ueberführung des Inventars des früheren Hanauer Konsistoriums nach Cassel der im Depositum aufbewahrte Schlüssel zum fürstlichen Erbbegräbnis in der Marienkirche auf Befehl an den Superintendenten Wendel verabfolgt worden.

Die Eintragung der Beisetzung des Kurfürsten Wilhelm II. in das Totenbuch der Marienkirche erfolgte auf Befehl seines Sohnes, auf Grund eines von dem Leibarzt deS Verstorbenen ausgestellten und durch den Kurfürstlichen Gesandten bei der Freien Stadt Frankfurt legalisierten Todesscheines; ein voll­ständiger Auszug aus dem Totenbuch über die Beisetzung wurde dem RegierungSdirektor Rovert nach Frankfurt auf Verlangen übersandt. Der Eintrag im Kirchenbuch von der Hand des Superintendenten Eberhard hat folgenden Wort­laut :Wilhelm der II. Kurfürst von Hessen, Königliche Hoheit, Wittwer, erstens von Friederike Christiane Auguste, Königliche Hoheit, Prinzessin von Preußen, Witrwer zweitens von Emilie Gräfin von Reichenbach-Lessonitz, und zum dritten Mal vermählt in morganatischer Ehe mit Carolina Christiane Albine Albertine Gräfin von Bergen, geboren von Berlepsch, alt 70 Jahre 3 Monate 22 Tage geb. zu Hanau den 28. Juli 1777, gest. den 20. Nov. 1847 Mittags 12>/, Uhr in Frankfurt a. M. unter dem Untermain-Thor, bei« gesetzt den 18. December Nachts 2 Uhr. Die hohe Leiche ging den 17. Decemb. Abends 9 Uhr von Frankfurt ab, und kam d. 18. Morgens um 2 Uhr an hiesiger Marien­kirche an, wo böchstdiesclbs in Allerhöchster Gegenwart Sr Kgl. Hoheit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm 1. in die Fürsten­gruft in der Marienkirche beigcletzt würbe."

Kurfürst Wilhelm II. von Hessen, der hier nur seine vor- läufige Ruhestätte erhalten sollte, hat in der Gruft der Hanauer Marienkirche seinen dauernden Platz gefunden; er