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26. November

Parlamentarisches.

Das Lehrerbesoldungsgcset;

Berlin, 25. Nov. Die Kommission des Abgeordneten­hauses für .das Lehrerbesoldungsgesetz setzte Mittwoch die Beratung beim § 4, der von der Verbindung eines Schul- und Kirchenamts handelt, fort. Hierzu hatten die Freikon­servativen beantragt, daß, wenn die Gesamtsumme des Kirchen- einkommens nicht ' ausreiche, um den Mehrbetrag für das kirchliche Amt des Lehrers zu decken, auf Antrag des Stellen­inhabers die Trennung des Schul- und Kirchenamtes herbei­zuführen ist, falls die Gesamtsumme von den dazu Verpflich­teten bis zur Höhe des Mehrbetrages nicht ergänzt wird. Die Konservativen hatten beantragt, daß eine Anrechnung des kirchlichen Einkommens in das in diesem Gesetz vor­gesehene Grundgehalt nicht stattfindet. Die Freisinnigen be­antragen, daß die Entschädigung des Lehrers für die kirch­liche Mühewaltung mindestens 500 Mk. jährlich betragen solle. Nach längerer Debatte wurde der § 4 mit ganz un­wesentlichen Aenderungen in der Fassung der Regierungs­vorlage angenommen.

Die Beratung wandte sich dann den §§ 10 und 11 zu, Oie von der Anrechnung der Dienstzeit auf die Gewährung deS vollen Grundgehaltes, der Alterszulagen und der Miets­entschädigung sowie von der Anrechnung der Dienstzeit an Privatschulen handelt. Hierzu lag ein konservativer Antrag vor, in den § 11 auszunehmen: die Zeit an solchen gleich­wertigen Anstalten anzurechnen, welche nach Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen und für ihre Unterhaltung auf die öffentliche Wohltätigkeit angewiesen sind. Dieser Antrag wurde ein­stimmig angenommen, die anderen zu diesen beiden Para­graphen vorliegenden zahlreichen Abänderungsanträge jedoch rbgelehnt. Es bleibt also bei der Fassung der Regierungs­vorlage.

Die Bcsoldungsvorlage».

Berlin, 25. Novbr. Die Budgetkommission des Abgeordnetenhauses setzte ihre Beratungen fort. Klasse 40 sieht ein Gehalt von Mk. 2400 bis Mk. 7200 für die Oberforstmeister, Forsträte und andere hohe Beamte vor. Hierbei entwickelte sich eine längere Debatte über die prinzi­pielle Frage der Gleichstellung der Lokal- mit den Provinzial­beamten. Unterstaatssekretür Dombois erklärte, daß die Gleichstellung der Lokal- mit den Provinzialbeamten Vor­teile und Nachteile hätte und daß das Ministerium, nach­dem es sich nun einmal für die Gleichstellung erklärt habe, an diesem System in der Besoldungsvorlage festhalte. Sollte es sich herausstellen, daß dieses System sich in der Praxis nicht bewährt, so sei die bevorstehende Aenderung in der Organisation der Verwaltung mit dem Zwecke der Dezentrali­sation eine Gelegenheit, es zu ändern. Bei den Ober­regierungsräten der Ansiedlungskommission gelangten die Zentrumsanträge zur Beratung, die die Vorschläge der Ne­gierung, die Oberregierungsräte als ständige Vertreter der Präsidenten mit einem Gehalt von 7 bis 10000 Mk. von den übrigen Oberregierungsräten herauszuheben, abgelehnt wissen will. Der Antrag wurde damit begründet, daß es vor der Neuorganisation der Verwaltung nicht richtig sei, die Vertreter des Präsidenten zu besonders herausgehobenen Stellen zu gestalten. Diese Vertreter seien ja bereits wieder­holt durch 'Funktionszulagen aufgebessert worden. Außer­dem müsse man, wenn man die Vertreter der Präsidenten bei der Ansiedlungskommission heraushebe, auch die Vertreter der Senatsprüsidenten bei den Oberlandes­gerichten besser stellen. Eine Heraushebung der Vertreter der Regierungspräsidenten würde auch der mit der Be­soldungsvorlage bezweckten Vereinfachung widersprechen, auf die Anfrage eines Kommissionsmitgliedes, ob die Re­gierung beabsichtige, den Vertretern der Regierungspräsi­denten den Titel Vizepräsident und einen höheren Rang zu geben, erwiderte der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern? daß die Regierung eine Titeländerung nicht ein­treten lassen wolle, daß aber für den Fall, daß den Beamten die von der Regierung beantragten höheren Gehälter ge­währt werden, in Frage kommen werde, sie zu Räten dritter Klasse zu machen. Der Unterstaatssekretär erklärte weiter,

I über die beabsichtigte Neuorganisation der Verwaltung vor­behaltlich der zu erwartenden Erklärungen des Ministers des Innern bei der Beratung des Etats, daß die Regierung an eine Aufhebung der Regierungen nicht denke, daß sie im Gegenteil die Stellung der Regierungen zu stärken beab­sichtige. Auch sei keine Aufhebung der Oberprüsidien ge­plant. Der Gedanke, der Regierung durch die Gehalts- normierung die Möglichkeit für einen Austausch der Vor­tragenden Räte in die Ministerien und den Regierungs- beamten zu geben, wurde von der Kommissionsmehrheit als berechtigt erklärt. Es wurde indessen betont, daß dieser Ge­danke auch durch Stellenzulagen ausgeführt werden könnte. Die Zentrilmsantrüge wurden mit 18 Stimmen angenom­men. Bei der Bahverwaltung erklärte ein Vertreter des Ministers der öffentlichen Arbeiten, daß die Bauräte ihre Dienstzeiten vordatieren könnten, falls sie beim Aufrücken vom Bauinspektor zum Baurat weniger bekommen würden, als sie bisher als Bauinspektoren erhalten hätten. Klasse 42 sieht für die Leiter der höheren Unterrichts­klassen von geringerer als neunjähriger Kursusdauer Ge­haltssätze von 4800 bis 7200 Mark vor. Mehrere Anträge wollten diesen Beamten Stellenzulagen geben. Die Regierung erklärte sich gegen diese Anträge. Entweder solle man allen Beamten Zulagen gewähren oder gar keinen. Demgegenüber wurde betont, daß die Stellung der Schulinspektoren insofern eine andere sei, als sie eine Verwaltungstätigkeit ausübten und Stellenzulagen seien schon damals für sie gerechtfertigt gewesen, weil auch die Direktoren der städtischen höheren Unterrichtsanstalten solche erhielten.

Die Kommission setzte am Nachmittag die Beratung der Bcamtenbesoldungsvorlage bei Klasse 42 fort. Ein Antrag der Nationallibernlen, den Leitern der höheren Unterrichts- anftalten eine pensionsfähige Stellenzulage von je 500 Mark i zu geben, wurde abgelehnt, dagegen ein Antrag der Konser­vativen und Freikonservativen angenommen, der den höheren Schuldirektoren eine Stellenzulage von 400 Mark gewährt. Ein Antrag des Zentrums, für die Klasse 42, deren Grund­gehalt jetzt 4800 Mark beträgt, das Anfangsgehalt auf 5400 Mark zu erhöhen, wurde abgelehnt. Die Kommission trat dann in die Beratung der Klasse 43 ein, die Gehaltssätze von 5400 bis 7200 Mark vorsieht für die Bibliotheks­direktoren beim Herrenhaus und Abgeordnetenhaus, für die Archivbibliothekare in den Provinzen, die Direktoren der Universitätsbibliotheken, die Leiter der Vollan­stalten, sowie für ' die Abteilungsvorsteher und Direktoren bei einer Anzahl wissenschaftlicher Institute. Hierzu lag eine ganze Reihe von Abänderungsanträgen vor, die jedoch sämtlich abgelehnt wurden. Annahme fand ledig­lich ein Antrag der Konservativen, diesen Beaniten pensions- fähige Stellenzulagen von je 600 Mark zu gewähren. Klasse 44 sieht für die Münzmeister, die Oberlandesgerichtsräte, Staatsanwälte als Vertreter der Oberstaatsanwälte, Land­gerichtsdirektoren, erste Staatsanwälte bei den Landgerichten, für die Leiter der Vollanstalt in Berlin und für die Ab­teilungsdirektoren der kgl. Bibliothek in Berlin Gehaltssätze von 6000 bis 7200 Mark vor. Ein Antrag der National­liberalen, allen diesen Beamten eine pensionsfähige Stellen­zulage von je 900 Mk. für Die dienstältere Hälfte der Be­amten, von je 500 Mk. für die andere Hälfte der Beamten zu gewähren, wurde abgelehnt. Klasse 45 enthält die Landesgewerberüte und die Provinzialschulräte, und sieht Gehaltssätze von 5700 bis 7500 Mk. vor. Ein Antrag der Freikonseroativen auf Gewährung von 600 Mk. pensions­fähiger Zulage für die Provinzialschulräte wurde ange­nommen. Klasse 46 sieht für die Polizeipräsidenten mit Ausnahme derjenigen von Berlin und Frankfurt a. M., für die Polizeidirektoren und für den Polizeioberst und Komman­deur der Schutzmannschaft in Berlin Gehaltssätze von 6000 bis 8000 Mk. vor. Die Regierungsvorlage fand unver­ändert Annahme. Ebenso Klasse 47 und 48. (Frkf. Ztg.)

Schiffsberichte.

New-Uork, 24. Nov. Der DampferNieuwamsterdam" von der Niederländisch - Amerikanischen - Dampfschiffahrts- gesellschaft ist gestern hier eingetroffen.

Winter-Fahrplan der

Lokalbahn Kahl-Schöllkrihpen.

Gültig vom 1. Oktober 1908 bis 30. April 1909.

Bemerkungen: Zug-Nr. 1 und 2 nur Montags.

Zug-Nr. 3 nur Sonntags.

Zug-Nr. 3a nur Werktags.

Zug-Nr. 9 nur Werktags vom 1. November bis 31. März.

Zug-Nr. 10 nur Sanistars. Z. Nr 11 nur Samstags im April.

Zug-Nr. 7. 8 und 13 nur Samstags, Sonntag? u. Feiertags, im April täglich.

Kahl Schöllkrippen.

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