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vorliegenden Programm, in brm das miste wir heitere ®enre reichlich vertreten ist, sei besondns bervorgeboben das reizende Singsviel „Singvögelcken", dessen Einstudierung sorgfältig vorbereitet und für dessen flotte Wiedergabe die darstellenden Personen bürgen. Eine besondere Weihe erfährt die Feier noch durch die Mitwirkung des Gesangvereins „Fröhlichkeit" (Leiter Herr I. M i l b a ch^ Diese stattliche Sängerschar wird u. a. auch die Chöre „Sonntag" und „Märznacht", mit dem ne auf ihrem diesjährigen Herrenabend einen durchschlagenden Elfolg erzielte, zum Vortrag bringen, während den musikalischen Teil die Lorey' ichc Kapelle zur Ausführung bringen wird. Aus all diesem ist zu ersehen, daß die Bcisechter des Rafinsports eS sich angelegen sein lassen, jeden Besucher ihrer Festlichkeit zufrieden gu stellen.
Für die HiilterdlZebeileil der m^to Bergleute der Zeche Rsddöd gingen ferner ein:
Von C. L.......1.- Mk.
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„ Pfarrer Bechtel, Ravolzhausen . 5.— „
Ungenannt......2.20 „
Von C. K.......10.- „
Gesammelt in froher Tafelrunde gelegentlich des Jahresfestes im Hotel „Lindenhos" . 23.— „
Voriger Betrag 688.43 Mk.
zusammen 740.63 Mk.
Geeichtssaal.
Sitzung des Schwurgerichts vom 25. Novbr. 1008.
Sittlichkeitsdelikte.
Die Verhandlung gegen den Arbeiter Heinrich Betz aus Altenmittlau, über die wir gestern bereits berichteten, wurde gegen abend bis zur nächsten Schwurgerichtsperiode vertagt. Es machte sich die Ladung einer Reihe neuer Zeugen nötig, doch hätten diese wohl in einigen Tagen herbei geschafft werden können. Außerdem aber sollte, da Bedenken über die geistige Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten laut wurden, der Leiter der Marburger Jrrenheilanstalt al? Sachverständiger geladen werden. Dieser ist jedoch dermaßen beschäftigt, daß auf fein Erscheinen in den nächsten Tagen nicht zu rechnen war. Die erneute Verhandlung wird nunmehr, wie gesagt, erst im nächsten Frühjahr stattfinden.
Sitzung des Schöffengerichts zu Langenselbold vom 25. November.
Die sozialdemokratische Maifeier in Langenselbold, welche am 3. Mai statisaud, hatte für den Schlosser Wilh. Schießer von ebenda noch ein unangenehmes Nachspiel, welches indessen noch glimpflich für ihn ablief. Er ist nämlich bereits dreimal wegen Körperverletzung vorbestraft, zuletzt noch im vorigen Jahre mit 8 Monaten Gefängnis, und nun habe er sich wieder der gleichen Handlung schuldig gemacht. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatte er den Taglöhner Robert Schäfer, mit dem er in dem Festlokale zuvor einen Streit hatte, auf dem Nachhauseweg überfallen und mit einer Zaunlatte wiederholt geschlagen. Allerdings hatte sich jetzt das Blatt gewandt, denn der Angegriffene und seine hinzu- kommenden Begleiter waren nun über den Angeklagten Her- gefoden und hatten ihn derart verhauen, daß er 4 Wochen krank war. Diese „Strafe" war wohl auch Veranlassung, daß der Gerichtshof seinerseits Milde walten ließ und trotz der Vorstrafen und des frivolen Ueberfalles nur auf zwei Wochen Gefängnis erkannte. Gegen den einen Zeugen, der sich unter dem Drucke seiner Eidespflichten zu bem zögernden Zugeständnis bequemte, daß er sich an der Tat gleichfalls beteiligte, dürste nun noch besonders vorgegangen werden. — Frei ans ging der Fortbildungsschüler Wilh. Hahn aus Langenselbold, der wegen ungebührlichen Betragens beim Unterricht von der Polizei mit 6 Mark bestraft worden war. Der Vater hatte den Strafbefebl angefochten und erzielte auch Freisprechung. Der Vorfall hatte sich nämlich nicht beim Unterricht, sondern bei der Schüleraufnahme zugetragen. In Ermangelung anderer Strafbestimmungen halte der Strafbefehl diese Fassung erhalten müssen, da die Schulleitung im Interesse der Schulzucht auf eine Bestrafung nicht verzichten zu können meinte. Das Gericht mußte aber nach Lage der Sache auf Freisprechung erkennen, da der Begriff des Unterrichtes ein feststehender ist und nicht auf derartige vorbereitende Maßnahmen ausgedehnt werden könne. — Zwei Frauen vom Baumwieserhof hatten sich geschlagen und wurden eine jede mit 6 Mk. evtl. 2 Tagen Gefängnis bestraft. Die eine hatte es vorgezogen, nicht zu erscheinen. Da ihre Gegnerin — eine Sachsengängerin — in den nächsten Tagen nach Posen versteht und Zeugen nicht vorhanden waren, so sah sich der Gerichtshof gezwungen, die Sache bis 3 Uhr nachmittags zu vertagen, um die säumige Angeklagte Herbeiznschaffen. worauf dann erst zur Erledigung dieses eine Bagatelle darstellenden Falles geschritten werben konnte.
Für Errichtung eines Aitsstchtstnrmes auf dem Buchberge bei Laugenselbold
gingen ein
2 Freunde des Waldpfades Bahnhof Seibold - Buchberg - Barbarossa- Quelle-Niederrodenbach . . 5.— Mk.
R. O...... L- „
Voriger Betrag . . . . 2662.— „
Zusammen "bis setzt 2668 — Mk.
Weitere Spenden nimmt gerne entgegen die Redaktion des .Lanauer AnLeiâers".
Douucreiag
Hus Hab und fern.
Neuhof, 23. Novbr. Das hiesige Kgl. Amtsgericht hatte dieser Tage einen Fall von Nahrungsmitlelsälschung zu verhandeln. Eine Kleinbäuerin aus einem Nachbarorte hatte'regelmäßig Butter an einen Händler verkauft, der dieselbe an ein Hotel nach Dffenbach lieferte. Dort entstand Verdacht wegen Fälschting. Die Sache wurde angezeigt. Die Angeklagte gestand ein, bei ihrem wöchentlichen Quantum von nur zwei Pfund Butter in vier Fällen Margarine verwendet zu haben. Das Gericht erkannte auf x8 Tage Gefängnis.
Frankfurt a. M., 25. Novbr. Der Geschäftsführer der Buchhandlung der Volksstimme, Thieme, erhielt von der Strafkammer wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze 200 Mark Geldstrafe. Er hatte ein Lieferungs- iverk, die Wiener Revolution, so im Schaufenster aufgelegt, daß ein Aufruf ans Militär vom Jahre 1848 besonders sichtbar war.
Frankfurt a. M., 25. Novbr, Die Handelskammer richtete eine Eingabe an den Landtag, worin sie ihre schweren Bedenken gegen den Entwurf des GesellschastS-Stcuergefitzes vorbring! und bittet, die Höchstgrenze für die Heranziehung von Kapitalvereinigungeu zur Einkommensteuer keinesfalls höher als 5 Prozent vom Gewinn festzusetzcn unb das bisherige Abzugsrecht von L*/s Prozent beizubehatten.
Wiesbaden, 24. Novbr. Der Maurergeselle Wilhelm Weingärtner von Neuenhain, der an einem Sonntag Mammolshain besucht und auf dem Rückweg auf dem Mammols- Hainer Friedhof sieben Grabsteine teils ganz zerstört, teils beschädigt hatte, wurde heute von der hiesigen Strafkammer mit einem Monat Gefängnis bestraft, wobei der Gerichtshof ihm zugute hielt, daß er zur Zeit der Tat stark angetrunken gewesen sei. — In Biebrich ist gestern ein Vorarbeiter, der sich mit einer Lampe in den Keller begab, bei lebendigem Leibe verbrannt, da seine Lampe explodierte und er, im Bemühen, aus dem Bereiche des dadurch entstandenen Brandes zu kommen, einen Schlaganfall erlitt und das Feuer ihm dann zu nahe kam. Als seine nach ihm Umschau haltende Tochter ihn fand, war er schon tot und auf der einen Seile vollständig geröstet. Die Frau des Maunes ist seit zwei Jahren vollständig gelähmt, der einzige Sohn liegt an einer Nervenkrankheit seit längerer Zeit im Krankenhaus.
Vom Main, 24. Novbr. Der Paragraph 53 des Kommunalabgabengesetzes findet im Kreise Höchst immer mehr praktische Anwendung. Nach dem Paragraph kann eine Gemeinde, der durch einen Betrieb eines Nachbarortes Mehrausgaben an Schul- und Armenlasten erwachsen, letzteren zu Beiträgen heranziehen. Den Anfang in dieser Beziehung machte Nied im Jahre 1903, welches über Höchst im Ver- waltungsstreitverfahren ein obsiegendes Urteil erstritt. Höchst ist inzwischen von Unterliederbach, Sossenheim, Sindlingen und Zeilsheim zu Bettragslasten herangezogen worden. Nied hat auch Griesheini und Frankfurt zu Zufchußleistungen gezwungen. Neuerdings muß Griesheim auch nach Sossenheim zahlen. Die Stadt Frankfurt jedoch ist genötigt, an Nied, Griesheim und Sossenheim Beiträge zu entrichten. Griesheim fordert über 30 000 Mk. von der Stadt, die bis jetzt noch nicht einen Pfennig gezahlt hat.
K. Klein-Artheim, 25. Novbr. Der 32jährige verheiratete Arbeiter Neudecker dahier, welcher sich vor einigen Tagen in seiner Wohnung eines Sittlichkeilsverbrechens an einem 13jährigen Schulmädchen aus Groß-Steinheim schuldig machte und dieserhalb nach dem Seligenstädter Amtsgerichtsgefängnisse eskortiert werden mußte, wurde gestern abend einstweilen wieder auf freien Fuß gefitzt. Das Verbrechen hat sich als weniger schwer erwiesen, als man anfänglich annehmen mußte, und überdies ist jeder Fluchtverdacht ausgeschlossen.
Mainz, 25. Novbr. Hausbewohner in der Rheinstraße 11 bemerkten gestern abend durch ein offenstehendes Fenster, daß der Schiffer Iulius Laufer bewußtlos im Bette lag. Die Polizei öffnete die Wohnung und brachte Laufer ins Hospital, dort wurde festgestcllt, daß er Gift genommen hatte. Als er wieder zu sich kam, geriet er in solche Wut, daß er dem Arzt in den Finger biß. Laufer hat kürzlich seine Frau so furchtbar verhauen, daß sie noch im Hospital liegt. — Im alten Winterhafen ertränkte sich gestern abend eine unbekannte Frau, deren Leiche alsbald geländet wurde. Die Tot« ist etwa 24 Jahre alt, hat üppiges schwarzes Haar unb braune Augen. Im Korsett trug sie einiges Geld bei sich.
Darmstadt, 25. Novbr. Anläßlich des heutigen Geburtstages des Großherzogs veröffentlicht die „Darmstädter Zeitung" eine Reihe von Ordensverleihungen und Auszeichnungen. Unter anderem erhielten das Großkrcuz des Verdienstordens Philipp des Großmütigen Generalleutnant v. Strantz, Kommandeur der 25. Division, und Generalleutnant z. D. Hof, Präsident der Kriegerkameradschaft „Hasfia". Das Komturkreuz 1. Klasse desselben Ordens
26. November
erhielt der vortragende Nat im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkt. Geh. Oberregierungsrat v. d. Leyen Den Charakter als Geheime Räte erhielten : die Ministerialräte im Ministerium des Innern Best und Dr. Weber, sowie der Ministerialrat im Finanzmimstenum Dr. Becker. Feiner wurden an hessische Beamte und Bedienstete der StaatSeisenbahnverwaltung 2 l Erinnerungszeichen für 40jährige Dienstzeit und 132 Erinnerungszeichen für 25jährige Dienstzeit verliehen.
Heppenheim a. d. B., 24. Novbr. Kaum sind einige Tage vergangen, daß ein Neubau fast vollständig eingestürzt, io kommt schon wieder die Nachricht, daß die Neubauten des Bauvereins fast vollständig abgetragen werden müssen und teilweise schon abgetragen sind. Bei den Einstürzen sind Arbeiter nicht zu Schaden gekommen.
R. Ober-Ramsiadt, 25. Novbr. Ein unerhörter Leichtsinnigkeitsakt verursachte an einem der letzten Abende während des Tanzunterrichis im „Grünen Laub" allgemeine Bestürzung und gerechte Entrüstung. Der Bursche Rehbock hatte nämlich einen geladenen Revolver zur Tanzstanbe mit* gebracht und spielte mit der in der Hosentasche verborgenen Waffe, während die Tanzlustigen im Kreise umherstanden, Plötzlich krachte ein Schuß und die Reyolverkugel drang in den Fuß des Maurers Koch, der sofort ärztlichen Beistand anrufen mußte. Das Projektil hatte sich int Fuße festgesetzt und mußte herausgeschnitten werden. Der leichtfertige Revolver freund wurde bereits zur Strafanzeige gebracht ,und wird sich demnächst wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten haben.
Richelsdorf, 24. Novbr. Am vergangenen Sonntag wurde der verstorbene Freiherr Egon von Verschuer im Erbbegräbnis zu Solz beigesetzt. Der Heimgegangene hatte nach langem, schweren Leiden am 19. d. Mts. in Heidelberg sein Leben im Alter von 57 Jahren vollendet. Freiherr v. Verschuer hat vielen Arbeitern durch die Schächte von Schnepfenbusch und die Bergwerke Richcisdorferhülte Brot gegeben. In den letzten Jahren vollendete er noch ein Kupferschmelzwerk, das jetzt in großer Blüte steht.
Aschaffenburg, 25. Mai. Der hiesige Pferdemetzgermeister Philipp Scheitzger hatte gestern dem aus der Herberge 6erbeigerufenen Handwerksburscheu Georg Sperner, Heizer 2 Mark gegeben mit dem Auftrag, in Stockstadt ein Pferd für ihn abznholcn. Der Bursche nahm das Geld und holte das Pferd ab, aber. Roß und Treiber sah man niemals wieder.
Gmünd (Württemberg), 25. Novbr. Die Summe, di« der Kabineltmeister in einer hiesigen Goldwarenfabrik veruntreut hat, übersteigt laut „Frkf. Ztg." den ursprünglich angenommenen Betrag von 40 000 Mark erheblich. Wi< festgestellt wurde, hat Köhler außer den Vorgefundenen 20 000 Mark einen Teil seiner Unterschlagungen in Pfandbriefen und auf der Sparkasse angelegt. Ferner versah et seinen Bruder, einen Juwelier in Heidenheim, der inzwischen gleichfalls verhaftet worden ist, mit Edelsteinen und fertigen Waren.
Weitere Berichte „Aus Nab und Fern" im zweiten Blatt.
Hus aller Melt.
Wiesbadener Kroneubrauerei Akt.-Gef. Bei dieser Gesellschaft haben längere Zeit Veruntreuungen in erheblichem Maße stattgefunden. In der letzten Aufsichtsrats, sitznng würbe nun festaestellt, daß es sich hierbei um einen Schaden von 92 753 Mk. handele. Die Deckung wird durch Heranziehung des infolge schlechten Sommergeschäftes nur geringfügigen Ueberschusses und des Reservefonds in Vorschlag gebracht. Im Vorjahr waren 3°/» Dividende zur Verteilung gelangt.
_ Das neue Wehrgesetz für den australischen Ltaatenbuud, das dieser Tage dem Bundesparlament zur Beratung vorgelegt wurde, ist einer der bedeutsamsten aller bisher eiNqcbrachten Gesetzentwürfe, denn seine Bestimmungen, die zum Teil sehr eigenartig sind greifen tief in das soziale Leben ein und bringen hauptsächlich den Gedanken zum Ausdruck, Australiens Wehrmacht unabhängig vom Mutterlande zu gestalten und sie zu befähigen, „etwaigen Eroberungsgelüsten frember Völker" erfolgreich Widerstand zu bieten. Das ist derselbe Gedanke, der auch den kürzlich veröffentlichten Flottenbauplan der Commonealth beherrscht. Der Minister für Landesvcrteidignng Ewing verwahrte sich in seiner Einführungsrede ausdrücklich dagegen, daß von „allgemeiner Wehrpflicht" die Rede sei, es werde nur verlangt „t>aß jeder Wehrfähige alljährlich einige Wochen seiner militärischen Ausbildung in freier Luft widmen müsse". Australien besitze 800 000 wehrhafte Männer, aber nur 20000 Soldaten, und auch diese seien nur „bedingt brauchbar". Und nun schilderte der Minister in drastischen Zügen die jetzigen ganz unhaltbaren Zustände: das System der Freiwilligen sei zu verwerfen; gegenwärtig sollten die Mannschaften in Neusüdwales jährlich auf acht, in Viktoria gar nur auf vier Tage zu Feldienstübungen aus- rücken, aber kaum die Hälfte der Leute fände sich dazu ein — Faustkämpfe und Fußballspiele zögen jeden Samstag dreimal so viele Männer an, wie zur ganzen Landarmee gehörten. Allerdings erhielten die Freiwilligen keine Löhnung, aber auch die Milizsoldaten (mit 8 Sh. Tageslöhnung) entsprächen den Anforderungen nicht, insbesondere, was Waffen und sonstige Ausrüstung betrifft. — Das neue Wehrgesetz enthält eine ganze Reihe recht eigenartiger Bestimmungen, wie sie wohl sonst nirgends zu finden sind : mit schwerer Strafe wird jeder belegt, der Wehrpflichtigen bei ihrer Einziehung Schwierigkeiten bereitet, indem er ihnen das Einkommen schmälert oder sie um ihre Stellung bringt. Die Regierung entläßt sofort jeden staatlichen Beamten oder Arbeiter, der sich seiner Dienstpflicht entzieht; ein solcher darf auch nie wieder angestellt werden, geht seines öffentlichen Stimnirechts dauernd verlustig, darf nie ins Parlament eintreten und büßt jeden Anspruch auf- Pension ober Altersrente ein. Ausgeschlossen von der Dienstpflicht sind außer körperlich Unfäbiaeii nur Verbrecher