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Nr. 276

Fernsprechanschlutz Nr. 605

Mittwoch den 25. November

Fernsprechanschlutz Nr. 605,

1908

Lie ie«tM Nummer umfuR Mn LönWlWMatt

14 Seiten.

Amtliches. Plenarsitzung der Handelskammer

am Mittwoch den 2. Dezember, ^5 Uhr nachm., im Sitzungssaale der Handelskammer.

Tagesordnung:

1. Bedarf und Deckung in den Reichsfinanzen.

2. Abänderung der Braustener.

3. Abänderung der Tabaksteuer.

4. Abänderung der Branntweinbcstemrung.

5. Steuer auf Wein.

6. Steuer auf Elektrizität und Gas.

7. Ameigensteuer.

ß. Nachlaßsteuer.

9. Gesellschaftssteuer.

Vertrauliche Sitzung.

Haitau den 25. November 1908.

Die Handelskammer.

Canthal.

Der Syndikus.

24797 Dr. phil. Grambow.

Gcsmldtne und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 kleines altes Körbchen mit Butter und WursUett, 1 goldener Trauring (gez. C. B. 15. 4. 1900), 1 kleines braunes Ponemonnme mit 75 Pfg., 1 Kneifer.

V er ! o r e n : I Silbergürtel init rotem Durchzug mit Meiallschnalle, 1 goldener Manscheltenknopf mit Monogramm F. W., 1 dunkelbraunes Portemonnaie mit 3 Mk. und 1 Schlüssel, 1 Portemonnaie mit 12,78 Mk., 1 goldenes Armband.

Zugelaufen: 1 weißer Hund.

Entlaufen: 1 brauner Jagdhund m. Geschl.

Hanau den 25. November 1908.

Politische Rundschau.

Atts dem Reichstaste. Die aufsehenerregende Mit-" teilung des würitembergischen Abg. von Payer in der vor­gestrigen Reichstagssitzung, daß dem Grälen Zeppelin erneute Schwierigkeiten bei der Abnahme seines Luftschiffs und der Auszahlung des Kaufpreises gemacht wurden, hat den preussischen Kriegsminister v. Einem, gegen den Herr

Feuilleton*

Aus Der

Der MkNWst in Der Hanauer Marienkirche.

Vortrag, gehalten in der Monatsversamm- lang des Hanauer Geschicktsvereins am 23. November 1908.

Von Pfarrer Carl Heutz zu Windecke».

(Nachdruck verboten.)

Hundert Jahre fast sind vergangen, seit eine von be­sonderer Gefühlsroheit zeugende Tat die Gemüter der Hanauer aufs höchste erregte: In bie Fürstcngruft der reformierten Kirche, der heutigen Marienkirche, war eingebrochen und Zinnsärge von Mitgliedern des Hanan-Münzenbcrger Grafen­hauses waren zerstört und entwendet worden. Schändlichen Kirchenräubern war nicht einmal die Ruhe des längst er­loschenen herrschaftlichen Hauses heilig gewesen, und schauer­lich wie kaum eine andere Tat muß es uns heute noch er­scheinen, daß um elenden Gewinns roiden Frevler sich ein Herz faßten, in dunkler Nackt Zugang zu suchen gut Stätte des Todes und der Verwesung, um die Behälter zu zerstören und zu rauben, die die Gebeine der hier Bestatteten bargen, und ' das eingeschmolzene Metall der Zinnsärge für wenig Geld zu veräußern.

So viel Aitfsehen jene Begebenheit damals weit und breit erregte, so wenig Zuverlässiges und aktenmäßig Feststehendes ist darüber bis auf den heutigen Tag veröffentlicht worden. Der verewigte Senior der Forscher zur heimatlichen Geschichte, der mit nie rastendem Fleiße den geringsten Kleinigkeiten nachspürte, Professor Dr. Suchier, hat bei der Erwähnung jenes Ereignisses mit kurzen schriftlichen Aufzeichnungen und dem, was mündliche Ueberlieferung ihm bot, sich begnügen

v. Payer seinen Vorwurf besonders gerichtet hatte, alsbald veranlaßt, an diesen ein Schreiben zu richten, worin er er­klärt, das Kriegsministerium habe das Luftschiff abgenommen, alles übrige sei Sacke der Schatzverwaltung. Herr v. Payer nahm deshalb zu Beginn der gestrigen Sitzung den Vorwurf zurück und gab der Hoffnung Ausdruck, daß sich die An­gelegenheit in dem von der ganzen Nation gewünschten Sinne erledigen werde.

Die Nevoltttion auf Haiti. Wie aus Port au Prince gemeldet wird, ist die revolutionäre Bewegung im Wacksen. Die Orte Aquin und Jeremie erklärten sich gegen die Regierung. Der Minister des Innern ist gefangen ge- nommen worden und soll, wie ein Gerücht verlautet, von den Revolutionären erschossen worden sein.

Zur Lage in Persien.

Teheran, 24. Novbr. Die englische und die russische Gesandtschaft legten am Sonntag gegen die Proklamation des Schahs, kein Parlament einberufen zu wollen, energischen Protest ein. Einige Exemplare der Proklamation wurden von den Straßenecken und den Moscheen herabgerissen. Gestern sind einige Personen verhaftet worden, weil sie ge­sagt hatten, der Schah habe den Eid auf die Verfassung ge- brocken. Die Bevölkerung zeigt jedoch im allgemeinen Gleichgültigkeit gegen die Frage der Einberufung eines Parlamentes; man glaubt, daß ihre Haltung auf Furcht vor den Kosaken zurückzuführen ist. Auf den Gesandtschaften ist der Genugtuung darüber Ausdruck gegeben worden, daß der Schah sich den guten Ratschlägen gegenüber zugänglich erwiesen hat.

London, 24. Novbr. Unterhaus. Staatssekretär Grey erklärte ans eine Anfrage bezüglich des Reskripts des Schahs, in dem er die Einberufung des Parlaments ablehnte, der Schah habe dies völlig im Gegensatz zu den Ratschlägen ge­tan, welche die englische und russische Regierung im Interesse der Aufreckterhallung der Ordnung in Persien gegeben hatten; deshalb falle die Verantwortung für die Folgen des Vorgehens dem Schah ausschließlich zur Last.

Atts den Kommissionen.

mb. Die Kommissiott des Abgeordttetetthattses zur Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten erledigte am Dienstag die erste Lesung. Zu besonderen Ausstellungen gaben nur die §§ 4, 11 und 12 Anlaß. § 4 handelt davon, daß die voll besoldeten Kreisärzte die ihnen zuitehenden Gebühren für die außeramt­liche und gerichtliche Tätigkeit an die Staatskasse abzuführen haben. Es entspann sich hierüber eine längere Diskussion, in der es als eine Härte bezeichnet wurde, daß die Kreis­ärzte diese Gebühren nicht behalten sollen. Schließlick müssen. Im Jahre 1879 veröffentlichte er im Programm des Hanauer Gymnasiums eine Arbeit, die als Separat­abdruck auch den Mitgliedern unseres Geschichtsvereins über­mittelt-wurde, betitelt:Die Grabmäler und Särge der in Hanau bestatteten gräflichen und fürstlichen Personen aus den Häusern Hanan und Hessen". In dieser Schrift sagt er Seite 18, nachdem er die Erregung über jene Tat von 1812 geschildert:Später geriet die Sache mehr in Ver­gessenheit, weil außer 'Pfarrer) Isaak Merz, der 1812 seine Waruungsrede drucken ließ und dabei den Vorgang zwar besprach, aber im Dunkeln ließ, niemand etwas darüber ver­öffentlichte. Die Akten über den Kriminalfall sind nicht mehr vorhanden, und wir hätten nichts als unbestimmte Tradition, verwischte unfaßbare Nebelgestalt, wenn nicht mein Freund Wilhelm Ziegler als gewissenhafter Erforscher der Wahrheit alles, was zur Aufklärung diente, in seiner Chronik bewahrt hätte." Es sind aber doch noch Akten über jenes Ereignis vorhanden, die das ergänzen und berichtigen, was Suchier und Ziegler ausgezeichnet und überliefert haben.

Im Archiv des Königlichen Konsistoriums zu Cassel findet sich ein Aktenstück mit folgender Aufschrift:Abschriften derer in dem uralten Hochgräflich Hanauiscken Erbbegräbniß in dem Gewölbe unter der hochieutscken Ev. Res. Kirche dahier zu Hanau sich befindenden Herrschaftlichen Särgen genommen den 25 seit Jan. 1765 ; desgleichen die Beraubung des Be- gräbnisgewölbes in hiesiger ev. rewrininen Kirche btr. 1.812 ff." Das Aktenstück enthält auch noch die Verhandlungen über die Beisetzung der Herzogin Friederike von Anhalt Bernburg, einer Tochter des Landgrafen Wilhelm IX. von Hessen, des nach­maligen Kurfürsten Wilhelm I., im Jahre 1839, sowie über die Beisetzung des Kurfürsten Wilhelm If. im Jahre 1847. Wenn Suchier 1879 schrieb' die Originalaufzeichnung der In­schriften aus den Grabsteinen und Särgen in der Marien­kirche von der Hand des Pfarrers Merz, der sie 1765 ge­schrieben, sei zum Glück noch erhalten und jetzt in Besitz des Hanauer Geschichlsvcteins, so ist zu bemerken, daß als Original­

wurde jedoch der § 4 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Eine ausgiebige Besprechung knüpfte stch auch an den § 11, der von der Pensionierung der nicht voll be­soldeten Kreisärzte handelt. Nach der Regierungsvorlage soll der Pensionsberechtigung zu Grunde gelegt werden das Ge­halt für die amtliche Tätigkeit und ein Tauschquantum von 1000 Mark als Durchschnittsbetrag für die außeramtlichen Gebühren. Diese Regelung wurde von den verschiedensten Seiten als ungenügend bezeichnet. Es wurde angeregt, die Pensionierung in gleicher Weise, wie die Pensionierung der besoldeten Kreisärzte vorzunehmen, da tatsächlich die nicht voll besoldeten Kreisärzte kaum noch Einnahmen aus der Privatpraxis hätten, und weil das von der Regierung in Aussicht genommene Pauschale in Wirklichkeit nicht einkommt. Von der Regierung wurden diese Ausführungen bekämpft. Die Abstimmung über den § 11 wurde ausgesetzt, weil die Regelung der der Pensionierung zu Grunde zu legenden Beträge abhängig gemacht werden soll von den Entschließungen der Budgetkommission inbezug auf die Höhe deS Gehalts. Es wurde auch bemängelt, daß diese ganze Regelung ab­weichend von der Regelung bei anderen Beamtenkategorien nicht im Gesetz, sondern im Etat stattfinden soll, waS für die nicht voll besoldeten Kreisärzte eine dauernde Quelle der Unruhe bedeute. Zu § 12, der im wesentlichen die Ver­hältnisse der nicht beamteten praktischen Aerzte regelt, wurde beantragt, daß die praktischen Aerzte nicht nach Maßgabe der Gebührensätze für die beamteten Aerzte honoriert werden sollen, sondern vielmehr nach der Gebührenordnung für die approbierten Aerzte. Begründet wurde der Antrag damit, daß die praktischen Aerzte ja von den Wohltaten der Pen­sionen und der Entschädigung bei Unfällen nicht betroffen werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Angenommen da­gegen wurde ein Antrag im § 12 an zwei Stellen die Wortein Ermangelung anderweitiger Verabredung" zu streichen. Es wird dadurch den praktischen Aerzten dir Mög­lichkeit einer anderweitigen Verabredung für die Gebühren genommen. Im übrigen wurde der Gesetzentwurf unver- ânden angenommen. Die Abstimmung über den § 11 soll am 2. Dezember vor Beginn der zweiten Lesung stattfinden.

mb. Die verstärkte Budgetkommission des Ab­geordnetenhauses nahm am Dienstag ihre Arbeiten wieder auf. Zunächst trug der Vorsitzende den Wunsch des Seniorenkonvents vor, in den nächsten zwei Wochen sämt­liche ersten Lesungen auch die erste Lesung der Steuer­vorlagen zu erledigen. Sodann wurde beschlossen, über die Anrechnung der Diätarzcit bei den höheren Beamten ge­sondert zu verhandeln. Auf eine Anfrage des Referenten und mehrerer Kommissionsmitglieder legte der Unterstaats­sekretär die Grundsätze dar, von denen die Regierung bei dieser Frage ausgeht. Er bezog sich dabei auf die Aus­aufzeichnung wohl das zu gelten hat, was im Besitz des vor­maligen Hanauer Konsistoriums und jetzt in dem des Casseler ist, und daß diese Aufzeichnungen somit in doppelter Ausfertigung vorhanden sind. DaS Originalaktenstück des Konsistoriums liegt dem Folgenden zu Grunde.

Freitag den 21. August 1812 wurde ein anonymes Schreiben in die Wohnung des Konsistorialrats Hufnagel ge­worfen und darin Mitteilung gemacht, daß in die Gruft der Marienkirche eingebrochen werde. Es hatte folgenden Wort­laut :Ich will ihnen zu wißen thun, daß in der Kirche die zinnerne Leichsärge gestohlen werden, wenn sie so gut wollen seyn und wollen in die Kirche gehen und das Gewölbe offenen, so werden sie finden aus einem gewißen Holzstall wo es herauskommt, dann cs ist ein Kellerloch, wo sie das Eisen abgebrochen haben, und lassen sich mit einem Seil herunter, denn der Eigentümer hat noch ein Gehülfe ; Wenn sich so be­finde, wenn sie darin waren, so muß sie den Menschen mit Listen greifen; Die nächste Nachbarschaft hat spuren von der Sache und bei seinen Mitcollege wirds verschmolzen.

In Verschwiegenheit.

An Herren Pfarrer Hufnagel."

Wer dielen Zettel geschrieben hat, ist trotz aller An­strengungen, den Verfasser zu ermitteln, nicht bekannt geworden. Sein Zeugnis wäre sehr wichtig gewesen zur Ueberführung der Uebeltäter. Möglicherweise wollte er sich aber nicht melden, um sick nicht der Rache derer auszusetzen, die selbst vor jenen, Greuel nicht zurückgeschreckt waren.

(Fortsetzung folgt.)

Albttmblätter.

Dem kleinen Vöglein ist nicht bang

Vor seines Schöpfers Grimme;

Es hört auch in dem Donnerklang

Nur seiner Liebe Stimme. I. Sturm.