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Die HHjMw Stumm« t»M 10 Pf^

Weitoelbxwr und Verlag der Buchdruckerei bei verrt«. W, Skufenbauiel in Hanau.

Gciicral-Anzcigcr

Amtliches ®t$$n str SW* nnb faabkrtia ganan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 267

Fernsprechanschlust Nr. 605

greitag bcit 13. November

Fernsprechanschlutz Nr. 605

1908

Amtliches.

Stadtkreis I^anau.

Bekanntmachung.

Nachtrag

z«r Ordmtt»^ betr. die Vinführung «nd Unter- ftidjung von nicht im Schlachthof zu Hanan ans­geschlachtetem frischen Fleisch.

I. Der § 11 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Ist der Besitzer eines beanstandeten Tieres oder Einzel­teiles eines Tieres mit dem Ergebnis der Beschau nicht ein­verstanden, so steht ihm binnen einer Itngiqen Frist nach der Eröffnung der Entscheidung (§ 187 Abs. 1 und § 188 Abs 1 des B. G.-B.) die Beschwerde offen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Bis zur endgültigen Entscheidung werden die beanstandeten Tiere oder Einzelteile unter amt­lichen Verschluß genommen. Die Schlachlhof-Verwaltung übernimmt keine Schadenersatzpflicht wegen eines etwaigen Verderbens des Fleisches bis zur endgültigen Entscheidung.

Die Beschwerde ist innerhalb der obengenannten Frist schriftlich bei dem Schlachihof-Direktor einzureichen und von diesem sofort dem Kreistierarzt zu übermitteln, der sie unter Anschluß seines Gutachtens schleunigst dem Herrn Regierungs- Prâstventen zur Entscheidung vorträgt. Richtet sich die Be­schwerde gegen eine- Maßnahme des 2. Schlachthoftierarztes, so ist vorbehaltlich des Beschwerderechts zunächst die Nach­prüfung und Entscheidung des Schlachihof-Direkiors herbei- zuführen.

II. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft.

Hanau den 29. Juni 1908.

Der Magistrat.

(L. S.) Hild.

Genehmigung des Bezirks-Ausschuffes vom 14. Oktober 1908. B.-Ä. 1668/08.

Wird hiermit veröffentlicht.

Hanau den 4. November 1908.

Der Magistrat.

Hild. 23993

Bekanntmachung.

Nachtrag z«r Schlachtlwf-Orvmmg für den städtischen Schlachthof zu Hanau vom 2. Februar 1904.

I. § 36 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Ist der Besitzer eines beanstandeten Tieres oder Einzel- teiles^eines Tieres mit dem Ergebnis der Beschau nicht em-

Feuilleton.

Kunst und Leben.

Ein neues Mittel im Kampfe geaeu die Schundliteratur will die Dcuische Dichter-Gedächlnis- Stiskung in Hamburg-Großborstel anwenden. Wer die Ent­wicklung unserer kulturellen Verhältnisse mit Aufmerksamkeit verfolgt, wird mit wachsendem Schrecken bemerkt haben, daß die Schi'ndliteratur immer weitere Verbreitung gewinn«. Durch Tallsende von Kanälen wird sie dem Volke zugeleitet. In unzähligen Pnvicrwarenhandlungen und flehen Eigarren- läben, durch fliegende Händler auf den öffentlichen Plätzen unserer Großstädte und Kleinstädte werden dieDetektiv - Hesse, dieIntimen Geschichten" und wie alle diese Samm­lungen heißen, zu 10 oder 20 Pfennigen dc^s Heft verkauft, um dann ihren vergiftenden Einfluß in der Äcele des Volkes auszuüben. Die Behörden und die Körperschaften, die sich die Verbreitung guter Literatur zum Ziele geätzt haben, können geaen diese Pest einstweilen nur wenig ausrichten aus zwei Gründen. Einmal fehlt ihnen das große Kaniial, mit dem die Verleger der Schundliteratur erbe ieii, während z. B. die Deutsche Dichterèdäcb«nis-S«isiu"g nur über ein sehr geringes Verlage kavital verfügt. Außerdem aber weig die Schundliteratur Reizmittel anzuweudcn, die von der guten Literatur nicht b-uutzt werden können oder nicht benutz« worben sind. Nicht benutzt werden kann z. B. die Beyaud- lungèart der Schuudliteraturhefle, die die Nerven ihrer Leser mit allen Mitteln der ärgsten Sensation, der Schilderung viehischer Grausamkeit und maßloser Sinnlichkeit erregt und auivettscht. 11m iomebr aber sollte die gute Literatur cm An- reizmütel benutzen, das von der Schuiidlilcratur mit dem größten Erfolge angewandt wird: die Illustrierung. Unser Volk hungert nach bildlicher Darstellung der geschilderten

verstanden, so steht ihm binnen einer itägigen Frist nach der Eröffnung der Entscheidung (§ 187 Abs. 1 und § 188 Abs.

1 des B. G.-B.) die Beschwerde offen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Bis zur endgültigen Entscheidung werden die beanstandeten Tiere oder Einzelteile unter amt­lichen Verschluß genommen. Die Schlachthof-Verwaltung übernimmt keine Schadenersatzpflicht wegen eines etwaigen Verderbens des Fleisches bis zur endgültigen Entscheidung.

Die Beschwerde ist innerhalb der obengenannten Frist schriftlich bei dem Schlachthof-Direktor einzureichen und von dieiem sofort dem Kreisiierarzt zu übermitteln, der sie unter Anschluß seines Gutachtens schleunigst dem Herrn Regierungs- Präsidenten zur Entscheidung vorträgt. Richtet sich die Be­schwerde gegen eine Maßnahme des 2. Schlachthoftierarztes, so ist vorbehaltlich des Beschwerderechts zunächst die Nach­prüfung und Entscheidung des Schlachthof-Direktors herbei­zuführen.

II. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft.

Hanau den 29. Juni 1908.

Der Magistrat.

Hild.

Wird hiermit veröffentlicht.

Hanau den 4. November 1908.

Der Magistrat.

_____________________Hild._______________23995

Schnlnachricht.

Die Anmeldung der am 1. April n. Js. schul­pflichtig werdenden Kinder findet in der Zeit vom 28. bis 28. November d. Js., vormittags von It bis 12 Uhr, statt.

Dabei sind die Geburtsurkunde (das Familien-Stamm­buch) und der Impfschein vorzulegen.

Die Anmeldungen derjenigen Kinder, welche die Mittel­schule besuchen sollen, werden im Gebäude der Eberhard­schule entgegengenommen. Knaben sind bei Herrn Rektor Bartmuß, Mädchen bei Herrn Rektor I ck l e r anzu­melden.

Die Anmeldungen für die Volksschule erfolgen:

1. für alle Knaben, deren Eltern in der Mtstadt und nördlich der Linie Kanaltor, Kanalplatz, Neustädter Markt, Nürnbergerstraße, Gartenstraße ihre Wohnung haben, in der Bezirksschule I bei Herrn Rektor Dieterich, Johanniskirchplatz 1 b;

2. für alle Mädchen, deren Eltern in der Altstadt und nördlich-der unter 1 angegebenen Linie wohnen, in der Bezirksschule II bei Herrn Rektor Umbach, JohanniS- kirchplatz la;

3. für alle Knaben und Mädchen, bereit Eltern südlich der angegebenen Linie ihre Wohnung haben, in der

Vorgänge. Wenn ein Heft schon auf dem Umschlag ein dramatisch bewegtes Bild trägt, so ist es reißenden Absatzes umso sicherer. Hier will die Deutsche Dichter-Gedächtnis- Stiftung einsetzen. Sie hat es bisher aus weitgehenden künstlerischrn Bedenken meistens vermieden, ihre Bücher illustrieren zu lassen, aber sie hat sich damit ganz ebenso wie dieWiesbadener Volksbücher", dieRheinische Haus­büchern" und andere billige Sammlungen eines kräftigen Zugmittels beraubt, dessen sic auf die Dauer im Kampfe gegen die Schundliterauir nicht entbehren kann. Jetzt hat die Deutsche Dichtcr-GedächtniS-Stiflung beschlossen, um auch dieses Mittel gegen die Schundliteratur in Anwendung zu bringen, einige neue Hefte ihrerVolksbücher" von Künstler- band illustrieren zu lassen. Das preußische Unlcrrichts- M"listerium hat diesen Versuch in dankenswertester Weise durch Zuwcnduug einer Geldunterstützung ermöglicht. So werden dann in den nächsten Tagen zweiVolksbücher" der D-uticben Dichter-Gcdäcbinis-Stiflung erscheinen, die literarisch wertvolle Erzählungen in gediegener Ausstattung und von Knnstlcrhand illustriert, dennoch aber zu billigsten Preisen darbieten. Des im vorigen Jahre verstorbenen Adolf Sctuuuthenner dramatisch bew-ate NovelleDie Frühglocke", die in Heidelberg im 16. Jahrbundert spielt, ist von Prof. Wilhelm Schulz in München illustriert worden. Die Bilder sind dem Text eingegliedert, eines wird außerdem als Titel­bild beii Umschlag schmücken. Das andere neue Heft der Volk-bücher" der Stiftung enthält eine launige Erzählung von Ernst Job. Groth,Die Kuhhaut", die eine heitere Episode aus dem deutschen Militärleben im Kriege 1870/71 unb und) dem Kriege mit köstlichem Humor schildert. Dieies Hist ist von dem Maler Gg. O. Erler illustriert und wird ebenfalls mit einem Umschla bilde versehen sein. Die Scbmilthcnncrsche Erzählung wird geheftet nur 20 Pfg., ge­bunden 50 Pfg. kosten, die Grothsche Erzählung geheftet 15 Pfg., gebunden 40 Pfg. Die Bücher sind durch jede Buchhandlung ober gegen Einsendung des Betrages an die

Bezirksschule III bei Herrn Rektor D i t n t m a n n, Bebraer Bahnhofstraße 9;

4. für alle Knaben und Mädchen, deren Eltern im Bezirk Kessclstadt wohnen, in der Bezirksschule IV bei Herrn Rektor Jung, Hauptstraße 7.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31. Mâtz 1909 das 6. Lebensjahr vollenden. Es werden jedoch nach Möglichkeit auch diejenigen Kinder ausgenommen, die bis zum 30. September 1909 das 6. Lebensjahr zurücklegen, vorausgesetzt, daß sie zum Schulbesuch in körperlicher und geistiger Beziehung reif befunden werden. Die Schulpflicht dauert acht Jahre.

Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig und körper­lich zurückgeblieben sind, so haben die Eltern oder Pfleger dieselben unter Vorlegung der ärztlichen Bescheinigung dennoch anzumelden, damit zum Nachweis der erfüllten Schulpflicht das Erforderliche gewahrt wird.

Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das ange­gebene Lebensalter hinaus in Pflege behalten.

Die Unterlassung der rechtzeitigen Einschulung schul­pflichtiger Kinder unterliegt den gesetzlichen Strafbestimmungen

Hanau den 10. November 1908.

Der Siadtschulinspektor.

23997 Hahne.

LMmtsWicher KreismeisHm.

Nächste Versammlung Samstag den 14. d. M., nachmittags 2^» Uhr, im Gasthausjum goldne» Löwen" hier.

Tagesordnung t

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Besprechung über die Bezirkstierschau und das land- wirtschaftliche Fest in Hanau.

. 3. Vortrag des Herrn Direktvr Wagner aus Gelnhausen über die Bedeutung deS WeidegangeS für die Aufzucht des Jungviehs.

4. Berichterstattung der Delegierten über diè letzte General­versammlung des VereinSauSschusseS der LandwirlschaftS- kammer.

5, Bericht über den Fortgang der Verhandlungen betr. bis Anlage einer Jungviehweide.

6. Aufnahme neuer Mitglieder.

7. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Be­kanntmachung des landwirtschaftlichen KreiSvereinS in den Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau, den 7. November 1908.

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath.

Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung, Hamburg-Großborstel, von dieser selbst zu beziehen. Jeder Feind der Schund­literatur mag dazu beitragen, dieses neue Mittel im Kampf« gegen die üble Literatur nach Kräften zu benutzen.

D Frankfurt a. M., 12. Novbr. Gestern besuchten die Studierenden der Geographie und Mitglieder des geogra­phischen Instituts von Geheimrat Prof. Dr. Th. Fischer an der Universität Marburg unter Führung deS Universitäts­assistenten Dr. Rühl unsere Stadt. Vormittags fand eine Führung durch das neue Völkermuseum statt, nachdem zuvor der Direktor dieses Museums Hofrat Hagen einen Speiialvortrag über Australien gehalten hatte. Nachmittag! wurden sie durch die Sammlungen des Senckenbergischen N a t u r h i st o r i s ch e n Museums geführt, wo zunächst Prof. Römer im großen Hörsaal einen Vortrag über Tiergeographie hielt. Abends wobnten die Herren dem Vor­trag deS Dr. Tafel im Verein für Geographie und Statistik bei. Diese Exkursion nahm bei den reickieu wissenschaftlichen Darbietungen und großartigen Sammlungen einen äußerst befriedigenden Verlauf. Sie zeigt auch, welcher Wert'châtzung sich die wissenschaftlichen Anstalten unserer Vaterstadt bei den benachbarten Universitäten erfreuen.

Albmnblâtter.

Zählt man die Zeit im Jahr, Drin freudvoll war ein Herz, Sind's wenige Stunden nur, Die andern trug es Schmerz. Kerner.

Al liMlAnAki »sitz« Mn l>.Mnh«ltm,»M

14 Seiten.