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Amtliches ®rgta für Stait= aui fanikrtis §$nan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Nr. 247 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
Lie ieMeNWrner mfaß! rate LHnter^ltiiiiiiilaft 14 Seiten.
Amtliches. Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Am 26. Oktober d. I. wird zwecks Veranlagung der Einkommensteuer für das Steuersahr 1909 eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes in hiesiger Stadt vorgenommen. Zu diesem Zwecke werden jedem Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter in jedem Hause die erforderlichen Hauslisten eingehändigt, um deren genaue und gs- wifsenhafte Ausfüllung hinsichtlich aller in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 26. Oktober d. Js. ich bitte.
Zu den Bewohnern gehören auch die vorübergehend abwesenden Zimmerabmieter und Familienangehörigen, sofern sie nicht an einem andern Orte erwerbstätig sind und Wohnsitz haben. Schlafstelleninhaber sind als solche kenntlich zu machen, auch sind ihre Wohnsitzgemeinden mit Straßen und Hausnummer anzugeben.
Personen, die am 26. Oktober ihren Umzug beendet haben, gehören zu den Bewohnern des neuen Hauses-
Auf richtige und deutliche Schrift der Namen sowie auf Schonung der Listen bitte ich besonders zu achten. Zur Ausfüllung aller Spalten der Listen besteht die gesetzliche Verpflichtung. Zur Vermeidung von Nachfragen und Feststellungen ersuche ich überall den Arbeitgeber, die Art des Berufs — namentlich auch, ob selbständig, Gehilfe, Lehrling usw. — unter Angabe der Branche, bei allen über 14 Jahre alten Personen und Angehörigen er« sichtlich zu machen. Diese Angaben sind auch bei erwerbstätigen Frauen und Kindern über 14 Jahre zu machen. Die Eintragungen, Ehefrau, Sohn, Tochter usw. gehören nur in die Spalte — Familienverhältnis. Wenn die obigen Angehörigen ohne eigenes Einkommen und auch nicht im eigenen Gewerbe tätig sind, so ersuche ich dies wegen der Abzüge für solche Angehörige ersichtlich zu machen. Bei steuerpflichtigen bevormundeten Personen ist die Angabe des gesetzlichen Vertreters erwünscht.
Nachdem die Knchensteuerlisten nach den Personenstandslisten amtlich aufzustellen sind, empfiehlt es sich, neben der Religion auch die Kirchengemeinde ersichtlich zu machen.
Unter Hinweis auf die auf den/ Hauslisten abge- druckten gesetzlichen Bestimmungen bitte ich alle Beteiligte und ganz besonders die Hausbesitzer und deren
Feuilleton.
Geistliches Konzert in der Marienkirche zum Besten des hiesigen Diakonisienheims.
Nachdem in früheren Kirchenkonzerten vorherrschend die Altmeister Bach und Händel zu Worte gekommen sind, sollen in dem für den 25. Oktober angesetzien Kirchenkonzerte vorherrschend Meister des- 19. Jahrhunderts zu uns reden. — Frl. E. Fritsch hat sich für ihre erste Darbietung die hervorragend schöne Arie „Höre Israel" aus „Elias" von Mendelssohn ausgewählt, und man darf wohl die Wahl der- selben als eine besonders glückliche bezeichnen, aber auch die beiden Lieder „Litaney“ von F. Schubert und „Wer weiß, woher das Brünnlein quillt?" von H. Erler schlagen tief zu Herzen gehende Saiten an und werden daher reichen Anklang finden. Die von Herrn Oberleutnant O. F e tz ausgewählten Violinsätze sind dem Kenner als musikalische Perlen bekannt und stehen den genannten Gcsangsnummcrn würdig zur Seite. Die Cavatine von L. v. Beethoven, ein reizendes Tonstück, wirkt in der darin zu Tage tretenden kontrapunktischen Kleinarbeit entzückend, und J. Tartinis Adagio cantabile kann in der Klangwirkung fast einem Satze von Händel gleichgestellt werden. Den Glanzpunkt der Violinsätze bildet indessen das Adagio aus dem v-moU-Konzert für die Violine von F. David, womit sich Herr Fetz 'eine große Aufgabe gestellt hat — Der Knabenchor hat unter der feinfühligen Leitung des Herrn Kamors Wagner eine nicht zu unterschätzende Stufe der Vollkoinmenhcit erreicht. Die gut geschulten inaendlichen Stimmen haben in letzter Zeit mehrmals bezeigt" was? sie zu leisten vermögen. Man darf daher auch am nächsten Sonntag auf eine schöne Leistung gespannt sein — Das geistliche Konzert wird durch eine Fantasie (Adur) aon L Rheinberger eingeleitet. Der Name Rheinberger hat
Mittwoch den 21. Oktober
Stellvertreter, sowohl im eigenen Interesse, als auch zur Förderung der Sache, dahin zu wirken, daß am Morgen des 27. Oktober die vollständigen Hanslisten vollzogen in derjenigen Wohnung zur Abholung bereit liegen, in der sie bei der Ausgabe abgegeben wurden. Vorherige Einsendung von Listen ist nicht erwünscht.
Hanau den 15. Oktober 1908.
Der Oberbürgermeister.
Dr. GebeschuS. 22109
Gerichtsbauten Hanau.
Los 1 die Steinmetzarbeiten des Gerichtsgebäudes, Los 2 desgl. des Gefängnisses und Beamtenwohnhauses sollen in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.
Unterlagen werden, soweit der Vorrat reicht, gegen poft« und bestellgeldfreie Einsendung von 2,50 Mk. für Los 1 und 2,— Mk. für Los 2 zugeschickt. Zeichnungen sind von 10 bis 12 Uhr vormittags und von 4—6 Uhr nachmittags ein« zusehen.
Angebote sind bis zum Eröffnungstermin
9. November 1908, vormittags 11 Uhr, versiegelt und mit kennzeichnender Aufschrift versehen ein« zureichen.
Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Wochen.
Hanau, Nußallee 13a, den 20. Oktober 1908.
Der Königliche Landbauinspektor. 22135
Lie FiMMlUn für den preußischen Landtag.
Gesetzentwurf, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Diensteinkommensverbefferungen.
(Mantelgesetz.)
Dem Landtage ist unter vorstehendem Titel ein Gesetzentwurf mit sieben Anlagen zugegangen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten:
§ 1. Die in den Anlagen enthalten Vorschriften, nämlich:
1. wegen Aenderung des Gesetzes, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, vom 12. Mai 1873 (Anlage 1 fehlt noch),
2. wegen Aenderung des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 3. März 1897,
3. eines Gesetzes, betreffend die Pfarrbesoldung, das Ruhegehaltswesen und die Hinterbliebenenfürsorge für die Geistlichen der evangelischen Landeskirchen,
4. eines Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der katholischen Pfarrer,
5. eines Gesetze?, betreffend die Abänderung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 und des Ergänzungssteuergesetzes vom 14. Juli 1893,
6. eines Gesellschaftssteuergeietzes einen guten Klang. Schon mehrmals wurden Kompositionen dieses Meisters vom Organisten der Marienkirche bargeboten, z. B. Sonate in Asdur, Fuge über den 8. Psalmion. Die Fantasie in Adur wird zum erstenmal in einem Konzerte hier zum Vortrag kommen. A. Hesse's groß angelegte Toccata in Asdur ist ebenfalls hier noch nicht gehört worden. Wuchtige Akkorde bilden gleichsam die mächtigen Pfeiler, an denen sich das Rankenwerk der Figuren anklammert. Mit einer Fantasie eines neueren Meisters schließt das Konzert. Das Stück ist eine glanzvolle Nummer, die auch für Nichtmusiker leicht verständlich ist. So bietet denn das geistliche Konzert in der Marienkirche eine reiche Fülle wechselnder Stimmungen und Bilder.
Mögen alle diejenigen, welche für unser Diakonissenheim ein Herz haben, an den bekannt gegebenen Stellen sich die erforderliche Anzahl Karten lösen. Eine Liste wird nicht in Umlauf gesetzt.
♦ St adttheaier. Heute Mittwoch wird Friedrich Halms poesievollks dramatisches Gedicht: „Wildfeuer" neu ein« studiert zur Aufführung kommen und dürfte sicher ein dankbares Publikum finden. Morgen Donnerstag findet daS Gastspiel des rühmlichst bekannten „Ersten Tegernseer Bauerntheaters" statt. Zur Aufführung kommt Ganghofers Volksstück: „D e r Prozeßhans l." Der Berliner Lokalanzeiger schreibt über die Tegernseer u. a. Sie passen sich mit voller Berechtigung in ihrer Naivität ganz den Charakter volkstümlicher Bauernspiele und Baueinspieler an und arbeiten mit jenen Mitteln, die hier zur Bedingung des Erfolges bei ihrem Publikum gehören. Immerhin ist es nicht lediglich Handwerkerarbeit, die Ganghofer in seinen »Stücken geliefert, man merkt, daß ein Dichter spricht, ein Menschengestalter, der danach strebt, inmitten der Volksszenen „mit Gesang und Tanz" auch dem Poeten ein Wörllein zu gestatten und in der Charakteristik einzelner Figuren die äußere Wirkung mit Ler Lebenswahrheit zu vereinen. Die Warmherzigkeit des ToneS aber, die all feine
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
treten einheitlich zugleich mit diesem Gesetze mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
§ 2. Die Gewährung der Diensteinkünfte ausschließlich der WohnungSgeldzujchüsse erfolgt auf Grund der Besoldungsordnung (Anlage 7) an die in dieser anfgeführten Beamten.
Die Bezüge für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, soweit nicht die Besoldungsordnung hierüber Bestimmungen enthält, bleiben von vorstehender Vorschrift unberührt.
§ 3. Den im § 1 Nr. 1 und im § 2 Abs. 1 enthaltenen Vorschriften über Diensteinkommensverbesserungen der Beamten wird rückwirkende Kraft vom 1. April 1908 ab beigelegt. Dies gilt auch zugunsten der seit dem Beginne des Etatsjahres 1908 aus dem Dienste geschiedenen Beamten mit der Wirkung, daß auch die Pensionen der nach dem 1. April 1908 in den Ruhestand getretenen Beamten und die Versorgungsansprüche der Hinterbliebenen der seit dem 1. April 1908 verstorbenen Beamten anderweitig festgesetzt werden.
Die Vorschrift des Abs. 1 findet auf die unter tz 5 Nr. 1 b bis k dieses Gesetzes vorgesehenen Diensteinkommensverbesserungen und Fondserhöhungen entsprechende Anwendung.
§ 4. Soweit das Diensteinkommen eines Beamten an Gehalt, Zulagen und Wohnungsgeldzuschuß oder Mietentschädigung für das Etatsjahr 1908 hinter den bisherigen Bezügen zurückbleibt und bei den Beamten, welchen auf Grund des Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für 1908 einmalige Zulagen gewährt worden sind, nicht um den Betrag dieser Zulage verbessert wird, ist die Staatsregierung ermächtigt, über den Etat den Unterschied als nichtpenstons- fähigen Zuschuß zu bewilligen.
§ 5. Die Staatsregierung wird ermächtigt, für daS EtatSjahr 1908 zu verwenden:
1. a) zu den vorgesehenen Diensteinkommensverbesserungen ... 53 186 493 Mk
b) zu Diensteinkommensverbesserungen für diätarisch beschäftigte Beamte und ähnliche Kategorien von Beamten . . 5 554 500 „
e) bis f) zur Erhöhung verschiedener Fonds des Staatshaushalts« Etats...... . . 1744 007 „ insgesamt . . . 60 485 000 Mk.
2. zur Ausführung
a) desWohnungSgeldzuschußgesetzes 23 000 000 „ b) des Lehrerbesoldungsgesetzes . 30 000 000 „ °) des Besoldungsgesetzes für evangelische Geistliche..... 10 000 000 „
d) des Besoldungsgesetzes für ta« tholische Pfarrer...... 2 380 000 „
3. a) zu Beihilfen an katholische Diözesen behufs Aufbringung der Ruhegehälter der katholischen Geistlichen....... 120000 Mk.
b) zur Erhöhung eines Fonds im Staatshaushalts-Etat . . . 15 000 Mk. im nonzen 126 000 000 Ml-
Schöpfungen durchweht, söhnt schließlich mit den Schwächen des Genres auS. Poetische Schönheiten, die freilich stark an die Wald- und Gebirgsromane Ganghofer« und Rosegger- erinnern, gibt eS in reicher Fülle. In den Rollen bewährten die Tegernseer sich wieder als tüchtige und gewandte Schauspieler, deren Natürlichkeit nicht unbeholfen erschien und die den Bcrufsschauspielern auch die Routine schon wacker abgesehen haben. Dem zahlreich erschienenen Publikum bereiteten Stück und Darstellung viel Vergnügen, und die oft Hcrvor- gerufenen dankten für diese Gunstbezeigungen mit der schlichten Würde vornehmer Künstler. Auch hier dürfte man der in« teressanten Darbietung sicher mit Spannung entgegensetzen. Am Freitag gelangt Ohorns historische Komödie: „Der Wasunger Krieg" nochmals zur Aufführung und Sonntag nachmittag wird „Die Rabensteineri n" bei kleinen Preisen gegeben. Am Sonntag abend wird ein besonder- genußreicher Abend durch das Gastspiel des K ö n i g l. b a y r. Hofschauspielers Direktor Konrad Dreher beuorfteben, der im „M athiaS Sollinge r* die Titelrolle spielen wird. —
Sport
Berlin, 19. Okt. In der heutigen Sitzung des Berliner Vereins für Luftschiffahrt fand die Preisverteilung der Dauerfahrt am Montag statt. In der zweiten Klasse erhielt den ersten Preis der Ballon „Essen-Ruhr", den zweiten „Emst"; in ber dritten Klasse den ersten „Hewald", den zweiten „Clouth"; in der vierten Klasse den ersten (Kaiserpreis) „Groß", den zweiten (Preis des Kriegsministers) „Abercron', den dritten bis achten Preis: „Atlas", „Overstolz", „Hamburg", „Schlesien", „Bochum", „Tschudi". In der fünften Klasse den ersten Preis: „Pommern", den zweiten Preis „Augusta", den dritten „Graf Zeppelin". Die Preisver- teilung der Gordon-Bennett-Weltfahrt wird erst erfolgen, wenn bei der Sportkommission alle Bordbücher eingelaufen sein werden.